Beiträge von gela1

    einen schönen guten Abend,

    mein Schwiegersohn hat in seinem Mietvertrag eine Zusatzvereinbarung unterschrieben, dass er in der überlassenen Küche die elektrischen Geräte ersetzen soll falls eines defekt wird. Nun ist die Spülmaschine kaputt und wir haben diese durch eine andere ersetzt. Im Vertrag steht, dass diese durch eine qualitativ gleichwertige ersetzt werden soll. Nun meine Frage: der Vermieter weigert sich jetzt die Neue zu akzeptieren, weil diese nicht vollintegriert ist sondern das Bedienfeld der Maschine sichtbar ist. Muß ich das akzeptieren?? Bedeutet qualitativ gleichwertig nicht, dass sie genauso gut sein muß wie die andere aber ein anderes aussehen haben darf?

    Lieben Dank für eure Antwort
    Gela1

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