Hallo zusammen,
vielleicht könnte ihr mir kurz etwas Klarheit verschaffen:
- Ich zahle für Gartenpflege in der NK Abrechnung
- Regelmäßig kommen Gärter und machen den Garten (für mich vollkommen ausreichend)
- jetzt im Herbst fallen auf eine größere Grünfläche die Blätter eine Eiche, sodass einige Mieter bis zu 3mal täglich die Grünfläche vom Laubbefreien und dies auch von den Mitbewohnern verlangen. Wenn die Gärtner kommen erledigen Sie auch diese Arbeit (wobei dann wenig zu tun ist, denn die Rentner haben schon alle erledigt)
- Das Argument der eifrigen Laubbeseitiger und Blattzähler: "Die machen das ja nicht/ Die kommen nicht häufig genug"
Nun argumentiere ich: "Ich zahle für Gartenpflege, die wird auch gemacht und wenn sie nicht häufig genung kommt, bzw man selbst den Laub nicht sehen kann, dann ist das ein persönliches Problem. Außerdem ist Laub auf Grünflächen nicht gefährlich, die Fußwege sind frei und schließlich haben wir Herbst."
Ist meine Rechtsaufassung da irgendwo verschoben?
gruß
Hauke