Beiträge von Onkel Shmelman

    Hallo liebe Forenmitglieder!

    Nachdem wir erst kürzlich die Nebenkostenabrechnung für unsere 2010 (!) verlassene Wohnung erhielten (nach mehrmaligem Mahnen), habe ich mir noch einmal die Rückzahlung der Kaution angesehen. Diese kam immerhin "schon" ein knappes Jahr nach unserem Auszug (auch in diesem Fall mussten wir die Wohnungsverwaltung erst einmal darauf hinweisen - sonst hätten die das wahrscheinlich glatt "übersehen" :mad: )

    Nun meine Frage:
    Wir haben beim Einzug laut Mietvertrag 515 € Kaution gezahlt und mehr als sechs Jahre in der Wohnung gewohnt, die Kaution wurde also dann nach mehr als sieben Jahren zurückgezahlt. In einer Höhe von 520,84 €. Wie ich jetzt erst erfahren habe, sind die im Laufe der Zeit angefallenen Zinsen an den Mieter mit auszuzahlen. Sind 5,84 € nicht ein bisschen wenig für über sechs (eigentlich über sieben) Jahre?

    Ich weiß, ich hätte da mal ein bisschen eher stutzig werden können, ist ja immerhin schon über ein Jahr her die Erstattung, aber nun ja, das mit den Zinsen war mir damals nicht so klar.

    Kann ich vom Vermieter bzw. der Wohnungsverwaltung verlangen, dass die mir mal die Verzinsung meiner Kaution offen legen? Ich meine 5,84 € sind ja wohl nicht gerade marktüblich, das ist doch (mir leider jetzt erst) offensichtlich.

    Oder hab ich es einfach mal verpennt, weil die Erstattung schon so lange her ist? :(

    Hallo liebe Forengemeinde!

    Wir sind Ende Oktober 2010 aus unserer alten Wohnung ausgezogen und haben jetzt erst (nach mehrmaligem Nachfragen) die Betriebskostenabrechnung für 2010 erhalten. Und welch Freude, wir kriegen etwas erstattet. Wen wundert's - andernfalls wäre die Abrechnung längst da gewesen, aber nach Aussage der Verwaltung lag es an der Säumigkeit des Wohnungseigentümers, wobei hinter der ewigen Hinhaltetaktik bestiiiiiimt üüüüberhaupt keine böse Absicht steckte (Aussage eines Mitarbeiters) :mad:

    Nun ja, nachdem die Säcke nun endlich mal aus dem A**** gekommen sind, stellt sich mir die Frage, ob wir denn nicht Zinsen verlangen können. Immerhin hätte die Abrechnung spätestens am 31.12.2011 bei uns sein müssen und das ist über ein dreiviertel Jahr her.

    Was meint Ihr, kann man in so einem Fall Verzugszinsen verlangen, wenn ja, in welcher Höhe und wie sollte man da vorgehen? Oder hätten wir dazu eine schriftliche Mahnung verschicken müssen? Wir haben immer mal telefonisch bzw. auch persönlich bei der Hausverwaltung gemahnt.

    Der Rückzahlungsbetrag liegt übrigens bei knapp 200 €.

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