Hallo liebe Forenmitglieder!
Nachdem wir erst kürzlich die Nebenkostenabrechnung für unsere 2010 (!) verlassene Wohnung erhielten (nach mehrmaligem Mahnen), habe ich mir noch einmal die Rückzahlung der Kaution angesehen. Diese kam immerhin "schon" ein knappes Jahr nach unserem Auszug (auch in diesem Fall mussten wir die Wohnungsverwaltung erst einmal darauf hinweisen - sonst hätten die das wahrscheinlich glatt "übersehen"
)
Nun meine Frage:
Wir haben beim Einzug laut Mietvertrag 515 € Kaution gezahlt und mehr als sechs Jahre in der Wohnung gewohnt, die Kaution wurde also dann nach mehr als sieben Jahren zurückgezahlt. In einer Höhe von 520,84 €. Wie ich jetzt erst erfahren habe, sind die im Laufe der Zeit angefallenen Zinsen an den Mieter mit auszuzahlen. Sind 5,84 € nicht ein bisschen wenig für über sechs (eigentlich über sieben) Jahre?
Ich weiß, ich hätte da mal ein bisschen eher stutzig werden können, ist ja immerhin schon über ein Jahr her die Erstattung, aber nun ja, das mit den Zinsen war mir damals nicht so klar.
Kann ich vom Vermieter bzw. der Wohnungsverwaltung verlangen, dass die mir mal die Verzinsung meiner Kaution offen legen? Ich meine 5,84 € sind ja wohl nicht gerade marktüblich, das ist doch (mir leider jetzt erst) offensichtlich.
Oder hab ich es einfach mal verpennt, weil die Erstattung schon so lange her ist? ![]()