Beiträge von Tacheles

    Danke nochmal.

    Die (hoffentlich) einvernehmliche Besprechenung mit dem VM ist geplant für Mitte November.

    Der Termin beim meinem Anwalt verlief überraschend, da er in einer 100.000 Einwohner Stadt auch den VM als Klienten hat. :eek:

    Er hat mir aber nach kurzer Einsicht in den Mietvertrag und die letzten 2 Abrechnungen bestätigt:
    - Abrechnungen tlw. falsch und damit unwirksam
    - es besteht Verpflichtung zur verbrauchsabh. Abrechnung der HeizK.
    für alles Weitere müsste ich einen anderen Anwalt konsultieren.

    o.k. nun will ich aber erst einmal den Termin mit unseren VM abwarten, hoffentlich wird das nicht nowendig.

    Noch einmal die Frage zu der 30qm Garage unserer Mitbewohner:
    Da bullert nun die Heizung, genauso wie im Hausflur und in deren Flur-WC, taucht aber in keiner qm-Berechnung auf.

    Wie sähe für Euch hier eine vernünftige Regelung aus ?
    (Dieses Thema hatte ich mit dem RA nicht mehr besprochen)

    Danke für euer Antworten

    Ja, ich ... würde überlegen, ob ich hier wohnen bleiben wollte; es sei denn, die Nettomiete sei sehhr günstig.
    Keine Frage, die HK sind natürlich nach der HKVO abzurechnen, die Ölvorratsstände würde ich mir stets notieren.

    Hallo Berny,

    danke für Ihre Antwort.

    Das überlege ich mir ja auch, falls sich die Situation nicht ändern läßt, nur, hilft diese Überlegung hier nicht wirklich weiter.

    Wir wohnen eigentlich sehr schön.
    Es gilt halt nur, die vorhandenen Probleme mit den NK-Abrechnungen gemeinsam mit dem Vermieter zu erörtern, offen und ohne Streitigkeiten zu beseitigen.

    Darum frage ich hier in dem Forum nach dem rechtlichen Standpunkt, damit ich bei dem anstehenden Gespräch nicht mit falschen Fakten "glänze". :rolleyes:

    vielen Dank für die Antworten

    Maßgebend ist die Heizkostenverordnung. Ich werde diese aber für Sie nicht lesen, weil ich denke, das Sie dazu Manns genug sind.

    Danke für Ihre Antwort.

    Ich habe die HKV sehr wohl gelesen, da ich aber kein Fachmann bin, kann ich die Bestimmungen dort nicht mit unseren Fall einordnen.

    Darum ja meine Anfrage hier.

    Wie man an den 3 Antworten sieht (Danke an alle) sind aber bereits bei 3 Antworten 3 verschiedene Einschätzungen vorhanden.

    mh.

    Die Ableseröhrchen, sind die denn so teuer ? Kann man die nicht auch selbst ablesen ?

    Hat noch jemand ein Antwort zu meiner eingangs gestellten 2. Frage ?

    Hallo Forum-Mitglieder,

    wir (meine Frau, ich und unsere 2-jährige Tochter) wohnen in einem 2 Fam.-Haus (seit 2007) als Mieter, haben im 1. OG 80qm und im DG mein Büro mit 40 qm. Im EG wohnt ein Ehepaar auf 90qm. Das Haus ist 100 Jahre alt. Die Alufenster :mad: 30 Jahre und tlw. leicht unddicht. Die Wände sind im Winter arschkalt, das das Haus nicht gedämmt ist. Dementsprechend verbrauchen wir im Haus die Heizkosten. Ansonsten ist es hier sehr schön!

    Bisher wurden die Gesamtkosten (6000,- EUR) -auch Heizung- lt. Mietvertragl. Vereinbarung nach qm und Personen aufgeteilt, auch andere Nebenkosten - oder einfach durch 2 geteilt. Mit der Nebenkostenabrechnung 2011 taucht nun erstmals auch unsere Tochter als 3. Person mit auf, was sich für uns natürlich negativ auf die Kostenhöhe auswirkt.

    Es gibt für die Öl-Heizung keine Verbrauchserfassung (gab es nie) wie Ablesegeräte etc.
    Man muß dazu sagen, das die Mieter im EG -beide Rentner- wie irre die Heizung aufdrehen und im Hemdchen da sitzen und wir nach Möglichkeit sehr auf den niedrigen Verbrauch bedacht sind und die Heizungen entsprechend regulieren. (Die können ja heizen wie sie wollen, nur bitte nicht -wie bei dieser Verteilung- auf unsere Kosten! Wir sollen jetzt 600 EUR mehr als die zahlen)

    Hinzu kommmen andere Fehler in der NKA, aber die sind ein anderes Thema.

    nun meine Fragen:

    1.
    ist der Vermieter gemäß Heizkostenverordnung nicht verpflichtet, den Verbrauch zu ermitteln und entsprechende Technik anzubringen ? Ein RA bei eine Anwalts-Hotline gab mir telef. die Auskunft, der Vermieter könne nicht zur Modernisierung verpflicht werden. (welche Grundlage?)
    Aber die HKV gibt hier doch eigentlich entgegengesetzt ganz klare Vorgaben.

    2.
    die Mieter im EG haben eine ca. 30 qm große Garage und eine Toilette auf dem Flur, in der ebenfalls ein Heizkörper betrieben wird, die aber in der qm Berechnung gar nicht auftauchen.
    Muß das nicht auch einbezogen werden ?

    Herzlichen Dank für Infos und Antworten

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