Hallo Community,
ich habe folgenden Plan:
Zum 01.12.12 möchte ich als einer von zwei Hauptmietern eine 2-Raum-Wohnung (in B) beziehen (--> WG). Der Vater meiner Freundin hat ein- bis zweimal pro Monat 2 Tage hintereinander in B zu tun (Arbeit) und ich habe ihm angeboten, dass er bei mir schlafen kann, wenn er nach B muss, damit er nicht mehr im Hotel pennen muss.
Er würde mir dafür gerne Geld geben (sagen wir 50€/Monat), die er aber gerne von der Steuer absetzen möchte – das hat er mit den Hotelrechnungen auch gemacht...
Dafür braucht er aber einen Untermietvertrag. Der Vermieter muss dazu, wie ich erfahren habe, sein Einverständnis geben.
Jetzt frag ich mich allerdings, ob ich überhaupt einen Untermietvertrag abschließen darf, wenn ich gar kein Zimmer übrig habe – Fällt das unter "Überlastung des Wohnraums"? Denkt ihr, dass ein Vermieter zustimmen würde?
Danke schonmal für die Antworten...
P.S: Ich wüsste nicht, dass ich ein berechtigtes Interesse habe, unterzuvermieten...