Also meine Frage hat nichts mit dem oben genannten Thema zu tun.
Ich dachte mir, bevor ich einen neuen Thread eröffne, schließe ich meiner Fragen diesem Thread an, welches auch mit der fristlosen Kündigung zusammenhängt.
Mein Fall ist wie folgt:
Meine Vermieterin hat in meinem Mietvertrag angegeben, dass die von mir z.Zt. bewohnte Wohnung eine Nichtraucherwohnung sei. Ich bin Nichtraucher, von daher kein Problem ( auch wenn es rechtlich nicht sauber ist !)
Nun meine Frage: Ist der Mietvertrag durch diese von mir benannte Klausel unwirksam und könnte ich somit fristlos kündigen ? Und was heisst genau fristlos ? Von heute auf morgen ? Kann man darin auch einen Zeitraum festlegen ? z.B. ,,hiermit kündige ich das Mietverhältnis fristlos zum 20.10.2012 ?"
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und danke im voraus.