Beim googeln steht das der 1. als Feiertag zählt...hm
Kommt drauf an, in welchem Bumsland...:o
Beim googeln steht das der 1. als Feiertag zählt...hm
Kommt drauf an, in welchem Bumsland...:o
Meine Frage ist nun ob ich vllt außerordentlich kündigen kann??
Wie sagte Bohlen?: "Dreimal Nein".
Danke für die wertvollen Tipps, das mache ich direkt schonmal und pack es in die Handtasche
... und vergiss' bitte nicht, die Handtasche als Einwurfeinschreiben bei der Post abzugeben...:)
Auch bei der Post gibt es eine Sendungsverfolgung: https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html
ich habe mal eine Frage und hoffe mir kann jmd. weiterhelfen
Kann man gegen eine ordentliche Kündigung des Vermieters einen Widerruf einlegen?
Sogar der Vermieter kann keinen Widerruf (erfolgreich) einlegen.
Hallo KommFort,
solche von Dir genannten "Prozeduren" sind auch nach meiner Ansicht nirgendwo rechtlich festgelegt.
Halloandibi,
Dein Ansprechpartner ist grundsätzlich Dein Vermieter. Wie stellt er sich denn zu den angesprochenen Problemen?
Btw, zwei bis sechs Wochen... klingt nicht gut...:eek:
KommFort,
worauf bist Du aus...?
Gerade verfasse ich ein Schreiben an die Hausverwaltung mit der Ankündigung einer Mietminderung nach dieser Tabelle, inklusive erneuter Darlegung des Sachverhalts und mit Fotos im Anhang.
Hallo,
dies schickst Du bitte per Einwurfeinschreiben an die HV (Deinen Vermieter?) und bittest um Stellungnahme, worüber Du uns dann hier wieder informieren wirst.
Chiquita,
ich halte es für wenig hilfreich, dass Du zum gleichern Thema einen neuen Thread aufmachst: https://forum.mietrecht.de/thread/11397-M…ntervermietung/
Sie ist aber so eine, die sofort mit allem zum Haus und Grund geht. Was machen?
Begleite sie!
Meine frage ist,wer bezahlt die Rechnung, ich der Vermieter oder der Mieter.![]()
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Du hast es bis jetzt noch nicht einmal geschafft, anzugeben, wieviele Mieter das Haus insgesamt hat...
Ich denke nicht das jemand im Haus mit Absicht an irgendwelchen Steckdosen rummacht. Die Steckdose ist schon knappt 20 Jahre alt und tippe schwer auf Verschleiß. Die Steckdose wurde auch von einem Elektrofachmann ausgetauscht.
Meine frage war nur, wer die Rechnung bezahlt der Vermieter oder der Mieter.
Verschleiss stelle ich mal infrage. Wurde der Elektriker befragt?
Im Zweifelsfalle zahlt der Vermieter. - oder derjenige, der sie durch falsche Behandlung unbrauchbar machte.
laut meiner Mieter konnten sie denn Stecker nicht mehr reinstecken,wahrscheinlich verschleis tippe ich mal.
... und Du hast Dir das selbst noch nicht angesehen?
Es handelt sich um eine Gemeinschaftswaschraum wo jeder Bewohner sein Eigenen Stellplatz für Waschmaschine und Trockner hat
Es dreht sich um die Steckdose.
Jetzt wollen wir einen Hund bei uns aufnehmen, jedoch wissen wir nicht, wie wir es ihr sagen sollen, und ob eine Vermieterin einem die Haltung eines kleinen Hundes (Dackel) verbieten darf.
Kann mir da einer weiter helfen?!
Dir kann geholfen werden: Aufnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters, sinnvollerweise schriftlich..
Auch der Mieterbund ist wohl der Meinung, dass die Kündigung rechtswirksam war. Sie werden ein Schreiben an den RA aufsetzen, dann schaun wir mal was sich tut. Wahrscheinlich wird aber der Übergabetermin erst später sein.... und mal sehen was sie noch alles finden wollen...
Vielen Dank für die Meldungen
Andreea
Halte uns doch bitte auf dem Laufenden, danke ebenfalls.
Der Mieter kann seine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis verlangen, wenn er die Wohnung aus wichtigen persönlichen Gründen aufgeben muss.
Wer, bitte, entscheidet, welche Art von Verlangen massgeblich ist?
Lacrima:
"Habe den Brief vom Vermieter über die Erhöhung nochmals durchgelesen. Auf diesem Brief steht das Datum vom September. Bin mir aber sicher, dass ich ihn ende August bekommen habe."
- Sinnvoll wäre es gewesen, dass Du den Zugang des Schreibens bei Dir oben auf dem Schreiben vermerkt hättest.
"Ok, der Vermieter hat uns damals diese Mietererhöhungsvereinbarung zukommen lassen. Darin stand, dass uns ein Wiederrufsrecht für diese Vereinbarung zusteht."
- Ja, ein Widerrufsrecht steht Euch zu, besser: Zustimmungsverweigerung.
"Der Wiederruf ist in Textform innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss der Vereinbarung gegenüber dem Vermieter zu erklären."
- Das passt nicht...
, weder Wiederruf noch Widerruf.
Würdet ihr nicht so schnell wie möglich aus dieser Wohnung wollen?
Yoo, warum nicht? Dafür gibt es die Möglichkeit, (fristgerecht) zu küdigen.
Cnami,
auf dem Versicherungsschein müsste ja die Anschrift des versicherten Objekts stehen. Bitte halte uns weiterhin informiert.
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