silver_fox:
"Darf der Vermieter ohne vorigen Hinweis den Verteilerschlüssel rückwirkend ändern?"
- Nein.
"Und wie sieht das in Zukunft aus? Umlageschlüssel soll sich von 50/50 auf Personenzahl ändern."
- Frag' ihn doch nach der Rechtsgrundlage. Übrigens kann er den Mietern nur die Kosten in Rechnung stellen, die ihm selbst entstanden sind.
"Wie sieht es bei den Müllgebühren aus? Dürfen diese erhöht werden obwohl der Vermieter ..."
- Frag' ihn doch nach der Rechtsgrundlage. Übrigens kann er den Mietern nur die Kosten in Rechnung stellen, die ihm selbst entstanden sind.
"im Mietvertrag ist über Hausmeister nichts zu finden. Darf der Vermieter trotzdem ein Hausmeister in Rechnung stellen"
- Nein, es sei denn, im MV ist Bezug genommen auf die Betriebskostenverordnung.
"... den wir noch nie gesehen haben?"
- gesehen - besagt noch nichts. Er könnte ja auch dann tätig gewesen sein, wenn Ihr mal nicht aufgepasst habt.
Der VM hat auf Verlangen den M zu beweisen, dass ihm Kosten für einen HM entstanden waren - und, was der HM denn gemacht hat.
"Dann Allgemeinstrom... lief bisher über den Zähler Fürs Obergeschoss und wurde vor knapp elf Monaten umgeklemmt auf einen extra Zähler soweit so gut, nur fand der Mieter vom Obergeschoss durch ein Zufall ..."
- Nur soviel: Die Allgemeinstromkosten sind grundsätzlich mietflächenanteilmässig zu verteilen.