Beiträge von Berny

    Hallo CHA,

    "Sie haben gerichtlich eine Vereinbarung, dass sie das Objekt bis zum 30.11 ordnungsgemäß an mich übergeben muss."
    - Der Termin steht ja noch aus.

    "Wir haben ihr schon ein Schreiben geschickt mit der Auforderung das Objekt bis zum 30.11 zu räumen und uns zu übergeben.Keine Antwort!"
    - Sie ist nicht verpflichtet, Schreiben zu beantworten. Ich empfehle Dir, einen Mietrecht-RA zu konsultieren, da die Angelegenheit droht, kompliziert zu werden.

    Noch eine Frage: Muss der Vermieter bei der fristlosen Kündigung, den Kündigungsgrund erneut angeben, auch wenn der Grund in der Abmahnung bereits genannt wurde? Habe nun ein Kündigungsschreiben erhalten, wo lediglich die Rede davon ist, dass ich das (angeblich) vertragswidrige Verhalten nicht abgestellt hätte.


    Ich halte das für unwirksam, zumindest für streitbehaftet.

    Die steht noch aus. Mal sehen ob da morgen etwas kommt.


    Darüber wirst Du uns sicher informieren. Ich halte es für gut möglich, dass dieses Mal der (illegalen) Einfachheit halber nach Mietflächen abgerechnet wurde UND die ausgebauten Wasserzähler NICHT abgelesen wurden bzw. deren Stände nicht weiter abrechnungstechnisch berücksichtigt wurden.

    silver_fox:

    "Darf der Vermieter ohne vorigen Hinweis den Verteilerschlüssel rückwirkend ändern?"
    - Nein.

    "Und wie sieht das in Zukunft aus? Umlageschlüssel soll sich von 50/50 auf Personenzahl ändern."
    - Frag' ihn doch nach der Rechtsgrundlage. Übrigens kann er den Mietern nur die Kosten in Rechnung stellen, die ihm selbst entstanden sind.

    "Wie sieht es bei den Müllgebühren aus? Dürfen diese erhöht werden obwohl der Vermieter ..."
    - Frag' ihn doch nach der Rechtsgrundlage. Übrigens kann er den Mietern nur die Kosten in Rechnung stellen, die ihm selbst entstanden sind.

    "im Mietvertrag ist über Hausmeister nichts zu finden. Darf der Vermieter trotzdem ein Hausmeister in Rechnung stellen"
    - Nein, es sei denn, im MV ist Bezug genommen auf die Betriebskostenverordnung.

    "... den wir noch nie gesehen haben?"
    - gesehen - besagt noch nichts. Er könnte ja auch dann tätig gewesen sein, wenn Ihr mal nicht aufgepasst habt.:cool: Der VM hat auf Verlangen den M zu beweisen, dass ihm Kosten für einen HM entstanden waren - und, was der HM denn gemacht hat.

    "Dann Allgemeinstrom... lief bisher über den Zähler Fürs Obergeschoss und wurde vor knapp elf Monaten umgeklemmt auf einen extra Zähler soweit so gut, nur fand der Mieter vom Obergeschoss durch ein Zufall ..."
    - Nur soviel: Die Allgemeinstromkosten sind grundsätzlich mietflächenanteilmässig zu verteilen.

    YH246:

    "Da der Aufzug über die qm2 Wohnfläche abgerechnet wird, muss ich entsprechend viel bezahlen."
    - Dieser Aufteilungsschlüssel ist mietrechtlich nicht zu beanstanden,

    "Im MV sind die Nebenkosten nur pauschal angegeben ohne weitere Ergänzungen."
    - Dieses müsste man hier nachlesen können, da könnte Sprengstoff drin sein...

    Ich besitze einen Stellplatz in der Tiefgarage, der meiner Wohnung zugeordnet ist.
    In meiner Nebenkostenabrechnung wird ein großer Teil der Kosten auf mich umgelegt, obwohl ich den Aufzug nur in Ausnahmefällen nutze.
    Mir ist nicht klar, ob ich durch meinen getrennten Eingang nicht für die Aufzugskosten aufkommen muss oder ob durch die Möglichkeit, den Aufzug zu nutzen, schon ein Anspruch für meinen Vermieter entsteht.


    Hallo,
    ich bin der Meinung, dass Du Dich an den Aufzugkosten zu beteiligen hast. Die Aussage mit den "grossen Teil der Kosten" kann ich so nicht nachvollziehen. Der Auftelungsschlüssel müsste i.A. pro Stellplatz (Nutzer) erfolgen. Gibt es im MV darüber irgendwelche Vereinbarungen?

    Was genau heißt denn "Abmahnung" ? Ist eine Zahlungsaufforderung/Mahnung schon eine Abmahnung? Und wann müsste diese dann ausgesprochen werden - die Kündigung nach Abmahnung? Heißt das der Vermieter kann im Juni abmahnen und dann ohne, dass es eine weitere Mahnung gab im Dezember dann doch kündigen?

    Gibt es ein Gesetz welches das Prozedere rund um die Abmahnung regelt?

    Sorry für die vielen Fragen, aber was heißt "ohne gesetzliche Frist"? Fristlos? D.h. er könnte mich morgen kündigen und ich sitze übermorgen auf der Straße?


    Nee, soo schnell sitzt niemand auf der Strasse. Ausserdem gibt es hier noch jemanden, der Dich weiterhin informiert: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=abmahnung+mieter

    Hallo Mimika,
    ich würde auf jeden Fall eine Kopie der Sterbeurkunde und den eigenen Perso mitnehmen.
    Soo einfach ist das mit einer Kündigung nun gottseidank nicht. Du bzw. Deine Mutter hätte zumindest 1x nachweislich wegen wiederholter unpünktlicher Zahlung abgemahnt worden sein müssen.
    Kannst ja Deinen LG (mit Einkommensnachweis) mitnehmen. Falls er (zur Sicherheit des VM:)) mit in den MV aufgenommen wird (bedenke bitte auch das Risiko: mitgegangen, mitgehangen), dürfte dies ja eigentlich gut gehen... Beste Wünsche! Berichte uns bitte nach der Besprechung,

    Sorry, kein Geld, aber die mitvermietete Küche ohne Absprache rausschmeißen und sich eine neue auf Kredit kaufen, ist dann schon irgendwie seltsam, mindestens extrem unvorsichtig.


    Hast Du ja schön ausgedrückt...:rolleyes:

    Hier habe ich das Schreiben von der Mieterhöhung beigefügt, dazu muss ich sagen das die Gemeinde die in dem Brief genannt wird gar nicht die Gemeinde ist wo wir wohnen, die Gemeinde wo der sogannte MietQuadratmeterpreis genannt ein Kurort ist und unserer nicht


    Wenn auf eine fremde Gemeinde verwiesen wird, würde ich dem MEV widersprechen.

    Hallo,

    ein herzliches Danke nochmal an alle für eure Tipps und antworten.
    Heute morgen kam meine Vermieterin zu mir und und hat mir geschildert das die Wohnung doch zu klein sei für
    Ihre Tochter, denn die wiederum hat zwei Kinder, hier ist eine zwei Zimmerwohnung defenetiv zu klein!

    Wir können also in der Wohnung bleiben, sie hat das ganze zurückgezogen.

    So ein aufwand und Schreck für nichts, sehr ärgerlich, aber zum glück gut ausgegangen.


    Gern geschehen;). Du musst sie aber nicht über ihre Fehler aufklären...:rolleyes:

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