Beiträge von Berny

    Unbedingt "Sammelbeschwerde" drüberschreiben, dazu noch eine Sammelbezeichnung für alle Unterzeichner wie zB "Mietergemeinschaft Wohnstraße 666", vielleicht auch noch "Eilantrag", und am besten per Gerichtsvollzieher zustellen lassen - irgendeinen Eindruck hinterlässt das dann bestimmt... :rolleyes:


    ... und bei den Mieter-Unterschriften auch noch deren Namen in Druckbuchstaben.

    Hallo jasti,

    ich würde die Beschwerde/n per Einwurfeinschreiben schicken. Es ist Ansichtssache, ob der VM sich beeindrucken lässt oder nicht. Jedenfalls würde ich auch eine Rechtsgrundlage angeben.

    B:47,
    ich möchte hiermit ...

    Warum gibt es keine richtige Auskunft darüber?


    Zu oben: Das "B:47" suggeriert, dass Du Dich selbst meinst, könnte also als Anrede gewertet werden.
    Zu unten: Wenn Du einen eigenen Thread beginnen würdest, könnten hierauf auch Antworten kommen.

    Dem "cleveren" Anwalt ist hoffentlich bewusst, dass der Vermieter nicht dazu verpflichtet ist, sofort bei Erreichen des minimal dafür erforderlichen Mietrückstands zu kündigen...


    Und dem "cleveren" Anwalt ist es auch völlig egal, in welche Probleme sein Mandant kommen könnte - sein Honorar bekommt er sowieso...:p - "leider ist das Gericht nicht unseren Argumenten gefolgt"...

    Hallo sego12,

    meine Googlesuche ergab eine MM von 0%, denn Deine Wohnung ist (ja) nicht betroffen.
    Ich würde der HV den Umstand schriftlich mitteilen, das Foto beifügen; Datum angeben, seit wann denen dieser Zustand bekannt ist und wann der Polizeieinsatz war. Die HV mit Verweis auf § 535 BGB auffordern, ihrer Pflicht nachzukommen. Vielleicht kommen noch andere Tipps, bitte informiere uns über den Fortgang.

    Und was soll bitteschön dieser Beitrag von dir? Eröffne einen neuen Thread mit deiner Frage/deinem Anliegen und versuche nicht als Trittbrettfahrer auf einen 2 Jahre alten Thread aufzuspringen.


    ... und ein Gruss wäre auch nicht verkehrt...:o

    Hallo DragonJah,

    wieder so'n ellenlanger Roman...:(

    Mein (ein grösserer) Vermieter hatte mal sinngemäss geschrieben, dass nach dem Preussischen Wegereinigungsgesetz die Gemeinden verpflichtet sind, für die Reninigung bzw. das Abstreuen von glatten Oberflächen von Strassen und Gehwegen zu sorgen.
    Unsere Stadt hat aufgrund ihrer Ortssatzung davon Gebrauch gemacht, die Pflichten auf die anliegenden Grundstückseigentümer zu übertragen (jeweils bis zur Strassenmitte).
    Die GE (also die VM) können nun die Pflichten auf ihrer Mieter vertraglich abwälzen. Das hat Dein VM anscheinend gemacht. Auf persönliche Befindlichkeiten hat er dabei keine Rücksicht zu nehmen. - Klingt etwas kurzschnäuzig, ist aber so. Wie der Mieter das nun wuppt, ist seine Angelegenheit.

    Ich war in der gleichen Situation, auch Erdgeschoß-Bewohner, und bei mir läutete jeder Postzustelldienst, immer in der Zeit in der man gerne mal ausruhen möchte. Ich habe mir diese täglichen Belästigungen vom Hals geschafft.


    Davon können wir (gottseidampf) ein kleines Liedchen singen: Unser DHL-Mensch weiss, dass er nur im äussersten Fall bei uns klingeln darf, einem anderen Paketboten habe ich gerfragt, ob er wüsste, wv. Leute auf seinen Arbeitsplatz warten, nachdem ich ihm bewiesen hatte, dass er zu faul war, zwei Treppen zu steigen. Gibt noch mehr Fälle...:eek: würde hier aber zu weit führen.
    Werbung wird von mir regelmässig entsorgt, so oftmals im noch einstelligen Kilobereich: ab von der Haustür in die blaue Tonne.

    Hallo jnk,

    kein Wunder, dass sich bis jetzt anscheinend noch keiner der hiesigen Helferlein an Dein Thema herangetraut hat... denn: Bezeichnungen wie "WG", "Hauptmiete/r", "Untermiete/r" etc. kennt das Gesetz nicht. Lies' mal im BGB die §§ 535 ff.

    Es wird hier auch lieber zu realen Themen Stellung genommen als zu "angenommen dass..."

    "Die Untermiete wurde mit der Begründung auf weniger Papierarbeit vor kurzem neu eingeführt."
    Hä? Es interessieren ausschliesslich (vorzugsweise schriftliche) Mietverträge und evt. zulässige individuelle Vereinbarungen.

    "Kann man Untermiete auf ein Jahr begrenzen?"
    - Jein, die Dauer der Miete schon, bspw. per Zeitmietvertrag oder gegenseitigen Kündigungsverzicht oder Auflösungsvertrag.

    "Ist es rechtlich in Ordnung dem Untermieter die Nutzung gemeinschaftlicher Räume zu untersagen?"
    - Im Mietvertrag schon, anschl. ohne zwingende Gründe wohl eher nicht.

    "Wird das Hauptmietverhältnis enden, sollte einer der beiden Hauptmieter ausziehen?"
    - Ein Mietverhältnis endet regelmässig bspw. durch Kündigung.

    "Kann der Vermieter also den beiden verbleibenden Bewohnern (Hauptmieter und Untermieter) ebenfalls kündigen, oder muss einfach ein weiterer Mieter gesucht werden?"
    - Einfach so Mieter austauschen ist nicht...

    Wumme70:

    "Ich bin absolut kein Techniker, verfüge auch wirklich nicht über das geringste Verständnis darüber, ich wusste nicht, dass man dieses Verständnis vorweisen muss, um hier nicht als Versager dargestellt zu werden."

    - Wenn Dir ein Problem zehn Jahre lang bekannt ist und Du in der Zeit nichts erreicht hast, hast Du nach mM versagt. Lies' doch nur noch mal Deinen Roman ...: "Ich wohne seit ca. 10 Jahren in einem Dreifamilienhaus zur Miete.
    Irgendwann, ich kann mich nicht mehr genau erinnern wann, bekam ich eine Jahresabrechnung vom Grundversorger mit der Aussage, ich hätte etwas mehr als 25.000 kwh verbraucht, ...
    So zogen die Jahre ins Land, ..."
    ... und wenn sie nicht gestorben wären, dann lebten...:rolleyes:

    Moin moin Mors01,

    auch ich kann Dich beruhigen. Eigentlich kann jeder eine Mietsache vermieten, der Vermietende wäre dann ggü dem Hauseigentümer verantwortlich/Rechenschaft schuldig/evtl. schadenersatzpflichtig.
    Der Vermieter ist jedenfalls stets derjenige, der im Mietvertrag benannt ist.

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