Hallo Janeblond,
m.E. ist diese Angelegenheit bis jetzt überhaupt nicht "toll" gelaufen.
Ich halte mal fest: Dir liegt ein Gutachten vor; Du hast Dich anwaltlich beraten lasse; Dein Vermieter weiss mündlich, also nicht schriftlich nachweislich, über den Mangel bescheid.
GRUNDSÄTZLICH solltest Du Dein Heiz- und Lüftungsverhalten überprüfen, da in solchen Fällen die Gegenseite garantiert dieses monieren wird. Das Thema ist so alt wie es Heizungen gibt, und im www kannste Dich tagelang mit dem Studium hierüber beschäftigen. Es ist ein Fass ohne Boden, und die Gutachter lachen sich kaputt und verdienen sich dumm und dusselig. Die neue Heizkostenverordnung tut ihr übriges dazu, da jetzt der Energieverbrauch stärker in die Abrechnungen einfliesst als bisher und die Leute noch mehr sparen wollen, mit der Konsequenz, dass noch mehr Bausubstanz schimmelt (nicht nur zur "Freude" der Mieter...).
Schön wäre es, zu wissen, ob Du grundsätzlich ausziehen willst. Falls ja, kannste sowieso gesetzlich kündigen, z.Zt. zum 31.08. Bis dahin dürfteste wohl eine neue Wohnung gefunden haben. Wegen evt. Schimmelpilzansteckungsgefahr kannste die Stellen ja mit Essig abwaschen, heizen und lüften, das dürfte vorübergehend helfen.
Wenn Du jedoch wohnen bleiben möchtest, sollteste den VM schriftlich auf die Mängel aufmerksam machen und Abhilfe binnen zwei Wochen einfordern, da Du ansonsten das Mietverhältnis fristlos kündigen würdest.
"So habe ich jetzt auch die Kündigung formuliert ...." Ich kündige das obengenannte Mietverhältnis fristlos. Ich räume die Wohnung, sobald ich eine neue gefunden habe...."), aber ich bin mir nicht sicher, dass das so in Ordnung ist."
Du hast recht, ist wirklich nicht i.O.
"Habe Angst, dass ich in wenigen Tagen einfach auf der Straße stehe."
Nöö, wer sollte Dich auf die Strasse setzen? Höchstens der GV mit Gerichtsbeschluss.