Beiträge von Berny

    Hallo Janeblond,

    m.E. ist diese Angelegenheit bis jetzt überhaupt nicht "toll" gelaufen.
    Ich halte mal fest: Dir liegt ein Gutachten vor; Du hast Dich anwaltlich beraten lasse; Dein Vermieter weiss mündlich, also nicht schriftlich nachweislich, über den Mangel bescheid.

    GRUNDSÄTZLICH solltest Du Dein Heiz- und Lüftungsverhalten überprüfen, da in solchen Fällen die Gegenseite garantiert dieses monieren wird. Das Thema ist so alt wie es Heizungen gibt, und im www kannste Dich tagelang mit dem Studium hierüber beschäftigen. Es ist ein Fass ohne Boden, und die Gutachter lachen sich kaputt und verdienen sich dumm und dusselig. Die neue Heizkostenverordnung tut ihr übriges dazu, da jetzt der Energieverbrauch stärker in die Abrechnungen einfliesst als bisher und die Leute noch mehr sparen wollen, mit der Konsequenz, dass noch mehr Bausubstanz schimmelt (nicht nur zur "Freude" der Mieter...).

    Schön wäre es, zu wissen, ob Du grundsätzlich ausziehen willst. Falls ja, kannste sowieso gesetzlich kündigen, z.Zt. zum 31.08. Bis dahin dürfteste wohl eine neue Wohnung gefunden haben. Wegen evt. Schimmelpilzansteckungsgefahr kannste die Stellen ja mit Essig abwaschen, heizen und lüften, das dürfte vorübergehend helfen.
    Wenn Du jedoch wohnen bleiben möchtest, sollteste den VM schriftlich auf die Mängel aufmerksam machen und Abhilfe binnen zwei Wochen einfordern, da Du ansonsten das Mietverhältnis fristlos kündigen würdest.

    "So habe ich jetzt auch die Kündigung formuliert ...." Ich kündige das obengenannte Mietverhältnis fristlos. Ich räume die Wohnung, sobald ich eine neue gefunden habe...."), aber ich bin mir nicht sicher, dass das so in Ordnung ist."
    Du hast recht, ist wirklich nicht i.O.

    "Habe Angst, dass ich in wenigen Tagen einfach auf der Straße stehe."
    Nöö, wer sollte Dich auf die Strasse setzen? Höchstens der GV mit Gerichtsbeschluss.

    Hallo kleinBUS,

    @Sinus hat recht. Du hast mit dem MV des Noch-Bewohners nichts zu tun. Ich würde versuchen, mit der Vermieterin eine Lösung zu finden, um Schaden zu verringern.

    Ob dieser Diplomökonom wirklich Vormund ist, müsste eigentlich der VM per Gerichtsbeschluss mitgeteilt worden sein. Vielleicht könnte hier ein Hebel angesetzt werden.


    Wenn der Mieter nun eine Hausratversicherung abschließen möchte und wie er sagt, die Versicherung wegen Sicherheitsmängeln der z.B. Wohnungseingangstür ablehnt, dann zieht doch auch das bereits verwendete Argument "gemietet wie gesehen" nicht, da ihm ja vorher der Mangel nicht bekannt war.

    Hallo Sinus,
    ganau das Gegenteil ist der Fall: Natürlich ist dem Mieter der Mangel bekannt, wenn er gemietet wie gesehen hat, und die Wohnungseingangstür nicht gerade mit Decken zugehängt war.


    ..., aber für meine Hausratversicherung, die ich seit über 40 Jahren für viele angemietete Wohnungen abgeschlossen habe, ist der Zustand der Wohnungstür wirkich piepegal. Also gehe ich davon aus, dass das, was für meine Gesellschaft gilt, auch bei anderen üblich ist.


    Hallo Mainschwimmer,
    beim Abschluss einer Hausratversicherung einer anderen Wohnung wurde explizit im Antragsbogen gefragt, ob die Wohnungseingangstür auch afair Sicherheitsbeschläge mit Aufbohrschutz habe (habe jedoch die Kopie nicht hier bei mir).
    Dürfte heutzutage eigentlich auch nicht verwundern.

    ALLGEMEINER HINWEIS: Ich würde meiner Hausratversicherung niemals(!) Fotos vom Wohnungsinneren, speziell Wertsachen, überlassen.

    Habe eine beidseitig zu öffnende Wohnungseingangstür mit sehr dünnem glas ist das überhaupt noch zulässig
    was ist nun wenn sich die haftlicht versicherung weigert zu versichern wegen einbruchssicherheit. gruß reinhard niederkrüchten


    Hallo Reinhard,
    Eine Wohnungseingangstür ist i.d.R. immer von beiden Seiten zu öffnen. Dies sollteste mal näher erklären.
    "Zulässig"?: Wer entscheidet über eine Zulässigkeit? Zwischen VM und Mieter? Wenn die Mietsache SO angemietet wurde, bitteschön, halte ich für nicht beanstandenswert.
    Was die Hausratversicherung bzgl. Einbruchdiebstahl betrifft, so würde ich vorsichtshalber die Versicherung kontaktieren, um späteren Konflikten vorzubeugen, zumindest aber bei Antragstellung Fragen bzgl. Beschaffenheit der Tür sehr sorgfältig beantworten.
    Haftpflichtversicherung trifft hier nicht zu.

    Habe eine beidseitig zu öffnende Wohnungseingangstür mit sehr dünnem glas ist das überhaupt noch zulässig


    Ja, wenn Du die Wohnung seinerzeit mit dieser Tür so angemietet hattest.

    Hallo Ozeana,

    ich würde alle Ereignisse schriftlich festhalten nach den bekannten "W"s:
    Wer hat was wann gemacht, wie hat es sich ausgewirkt, wer ist Zeuge?

    SMS schicken...: so'n Kinderkram bzw. Blödsinn!!

    Die Polizei habt Ihr noch nicht alarmiert gehabt? Beim zweiten "Besuch" nehmen die Beamten die ruhestörenden Anlagen nämlich mit.
    Frage doch auch die Beamten, ob hier Rechtsverstösse wg. Sachbeschädigung, Bedrohung o.ä. vorliegen könnten und, falls ja, erstatte Anzeige.


    "Beide Parteien verzichten ein Jahr lang auf Kündigung."
    ..., wo man doch hört, dass befristete Mietverträge ungültig sind.:confused::confused:
    Gruß flamencaner:)

    Ich sehe hier keinen Zusammenhang zwischen einem temporären Kündigungsverzicht und einem befristeten MV.


    Nochmal zu der Heizung im Treppenhaus:
    Ich betone nochmals, die Heizung hat keinen Sinn, da die Außenluft nicht von der Heizung getrennt ist. Es handelt sich hierbei schlicht um Verschwendung, da Außentemperatur in jedem Fall auch der Hausflurtemperatur entspricht. Also kann von "der Wärme profitieren" keine Rede sein. Die Heizung kann man auch an der Außenfassade anbringen, selbe Wirkung. Das schlimme daran ist aber, die hat den gesamten Winter durchweg geballert, so heizt kein Mensch in seiner Wohnung.

    Auch das mit der Verbrauchserfassung verstehe ich nicht ganz: Prinzipiell könnte man sagen, ja, allerdings wird ja ein Teil(in unserem Fall 30%) auf qm² umgelegt, dies würde ja in dem Fall nicht geschehen.
    Aber wie gesagt, die Verschwendung bricht mich bedeutend mehr an.

    Ich verstehe Deine Meinunhg zu dem (fast) sinnlosen Heizkörper schon, auch in dem Haus meiner LG ist direkt neben/hinter der Eingangstüre so'n Teil. Aber Du änderst es nicht, genauso, wie all die Heizungsrohre im Haus auch nicht direkt messbare Wärme abgeben, basta.
    All diese Verlustwärme wird automatisch auch nach 70/30 berechnet und automatisch prozentual auf alle Wohnungen im Hause aufgeteilt, ohne dass es einer Extra-Verbrauchserfassung bedarf.

    Hallo Nicolchen,
    ich sehe es so, dass Ihr seit 1.6.09 ohne rechtmässigem Vermieter seid.
    Der alte VM hat sich zwar bei Euch "abgemeldet" (wie es auch üblich ist), jedoch hätte er Euch auch Name und Anschrift des neuen VM mitteilen müssen.
    Was für ein Kündigungsschreiben übergab Euch der alte VM?
    Der neue VM hat sich nicht bei Euch "angemeldet". Die Mitteilung seiner Bankverbindung hätte er selbst machen müssen, nicht der alte VM.
    Weiter weiss ich im Moment leider nicht. Euer Fehler war der, dass Ihr die Miete ab 1.6.09 an ein Phantom gezahlt habt.


    a.) abgelesene Heizeinheiten und abgerechnete stimmen nicht überein und
    b.) der Wert eine[r] Heizkosteneinheit hat sich nahezu verdoppelt, obwohl im Vergleich zum Vorjahr der Heizverbrauch im gesamten Haus um fast 50% gesunken ist und sowohl Gaspreis, als auch Wasserverbrauch kaum gestiegen sind.

    Hallo Meister,
    a.) Dies kann hier nicht beurteilt werden, das wird wohl [geändert von der Redaktion] bereits gemacht haben?
    b.) Wenn Du mit Heizkosteneinheiten Heizeinheiten meinst, also die von den Messgeräten ("HKV"s) registrierten Einheiten, so kannst Du keine haarscharfen Schlussfolgerungen daraus ziehen, denn die diversen Faktoren, die in die Heizkostenermittlung einfliessen, sind garantiert jedes Jahr unterschiedlich. Aber auch das kann man nur überprüfen, wenn man die HK-Abrechnung(en) vor sich liegen hat.

    Naja, der Vermieter ist gem. § 535 BGB für die Instandhaltung und Instandsetzung während der Mietdauer verantwortlich. Es geht nicht eindeutig aus dem Eingangsbeitrag hervor, ob diese Miniküche dem Vermieter gehört, aber ich gehe mal davon aus.:)
    Der Mieter hat in solchen Situationen eigentlich nur dann eine Chance, wenn er nachweist, dass diese Beschädigung aufgrund des schlechten Zustandes der Miniküche zwangsläufig erfolgen musste, zumal der Mangel schon lange Zeit vorher dem Vermieter gemeldet wurde. Da sehe ich, wie auch meine beiden Vorschreiber ein klitzekleines Problem.:o
    Der Hinweis auf den Zeitwert ist schon in Ordnung.
    Aber hier sollte man vielleicht seine Privathaftpflichtversicherung einschalten, denn die wehrt ja auch, wie bekannt ist, ungerechtfertigte Ansprüche ab.;)
    So, jetzt hab ich mal noch alles schön verziert und hoffe, dass unsere Beiträge ein wenig geholfen haben.

    Berny,
    eine Bitte: Könntest Du freundlicherweise die Zitate in Deinen Beiträgen besser kennzeichnen? Die Ausrufezeichen sind schlecht zu erkennen, gerade auch dann, wenn sie auch schon mal vergessen werden.:p:)

    Hallo Sinus,

    auch Verzierungen machen einen Beitrag nicht besser.... Wohlgemerkt: War jetzt genauso gemeint wie Du es meintest, also nicht böse!

    Das von Dir als Ausrufezeichen bezeichnete fehlende " habe ich - siehe oben - per Editierfunktion mit *) nachgeliefert..... :)

    Hallo Meister Eder,
    ich weiss nicht, wer oder was "der Verein" ist und welche Kompetenz oder Glaubwürdigkeit er hat.
    Das Gericht macht es sich da einfach und fordert Gutachten an. Die kosten dann bspw. 200€ (Streitwert 200€, nicht zu vergessen, und lacht sich kaputt...
    Besonders unkompetente arrogante Vm bzw. Zeitgenossen tendieren dazu, sich so zu verhalten - um den Gegner einzuschüchtern.
    Du musst das alles abwägen.
    Ich würde jedenfalls, wie bereits gesagt, den unstreitigen Betrag zahlen.
    Kannst natürlich auch gen ganzen Betrag unter Vorbehalt zahlen und dann Deine "Munition" nochmals überprüfen.

    Hallo Rolf,

    "Eingezogen bin ich vor etwa vier Jahren. Relativ bald danach habe ich festgestellt, dass am Gefrierfach des Kühlschranks ständig die Klappe festfriert und das beim (nicht sehr "kooperativen") Vermieter reklamiert - ohne, dass er Abhilfe geschaffen hätte."
    Dies ist wohl nicht nachweislich schriftlich geschehen?

    "Es kam, wie es hatte kommen müssen - eines Tages ist beim Öffnen der Klappe der Griff abgebrochen. Auch das habe ich mitgeteilt,"
    Aber auch wohl nicht schriftlich nachweislich?

    "eine Reparatur ist nie erfolgt. Der Vermieter sagt, er habe keine Klappe besorgen können. Ich war so gutmütig und habe es ebenfalls versucht - keine Chance."
    Einerseits muss der VM die Mietsache i.O. halten, aber andereseits gibt es mglw. eine Kleinreparaturklausel, wonach der M Reparaturen bis bspw. 75€ pro Jahr selbst zu leisten hat.
    Also: Konfliktstoff ist vorhanden, und der eine Richter muss nicht so entscheiden wie der andere...

    "Der Vermieter meinte immer wieder, dass ich für den Schaden aufkommen müsse. Stimmt das?"
    Naja, Verursacherprinzip - aber die Vorgeschichte...?

    "Und überhaupt: Ist nicht nach z.B. zehn Jahren Alter ein solches Gerät ohnehin "abgeschrieben", so dass ich mangels Restwert auch keinen Ersatz leisten müsste." *)
    Nee, die Abschreibung (be)trifft den Eigentümer. Technisch funktioniert das Möbel ja noch.

    "Ich fürchte, dass das jetzt am Montag beim Übergabegespräch wieder auf den Tisch kommt.
    Kann jemand was zu meiner rechtlichen Situation sagen?"
    Ich kann Dir nur die Daumen drücken. - Vielleicht weiss einer der anderen Spezis mehr...

    Hallo Meister Eder,
    ich würde den unstreitigen Teil zahlen und der Verwaltung dies entsprechend schriftlich mitteilen und darauf verweisen, dass dies aufgrund berechtigter Zweifel an der Korrektheit der Abrechnung geschieht. Ich würde (noch) nicht sagen, dass mir ein kompetentes Überprüfungsergebnis vorliegt, sondern nur stichwortartig die Ungereimtheiten aufführen.

    Letzte Stellungnahme:
    Wenn ein Mieter z.B. persönlich zu seinem Vermieter geht und ihm einen Mangel meldet und dabei sagt, dass er ab dem nächsten Tag die Miete mindern wird, so ist das völlig ausreichend. Die ganzen unleidlichen Abhandlungen über Zustellungen (z.B. bei Kündigungen)haben eigentlich hier nichts zu suchen.

    Hallo Sinus,
    wer oder was hindert Dich daran, einen Brief zu schreiben?
    Oder ziehst Du Diskussionen und Auseinadersetzungen vor?

    Hallo Sinus,

    "ich denke nicht, dass dieses Forum der Ersatz für eine Rechtsberatung ist oder gedacht ist."
    Richtig.

    "Hier geht es doch um das Aufzeigen von Verhaltensmöglichkeiten in ganz bestimmten mietrechtlichen Situationen."
    Richtig, auch um Meinungs- und Erfahrungsaustausch.

    "Hier gibt es nix mehr an den Vermieter zu melden oder irgendwelche Einschreiben zu versenden, die dann auch noch abgestritten werden könnten oder nicht abgeholt oder... was weiß ich."
    Nöö, Sinus, hier dreht es sich nach meinem Verständnis lediglich darum, dass der Mieter sich deutlich und nachvollziehbar und rechtssicher verhält, also: alle Mängel auflisten, zeitnahe Abhilfe einfordern, da sonst Mietminderung.
    So einfach kann es sein, sich bei einer rechtlichen Auseinandersetzung eine starke Position zu verschaffen. Das hat ja garnichts damit zu tun, dass eine Mietminderungsmöglichkeit bereits seit Eintritt des Mangels besteht.
    Deutliches Verhalten kann eigentlich nur vorteilhaft sein.
    Beispiel für Wischiwaschi-Verhalten (an denen die Vertreter der schwarzen Zunft ja prima verdienen):
    Wir (als VM) hatten seinerzeit durch klares Verhalten gegenüber einem Gewerbemieter alle fünf(!) Auseinandersetzungen gewonnen. So auch diese: Wir hatten ihm gekündigt gem. § xxx BGB zu einem bestimmten Datum. Er stellte einen Monat später die Mietzahlungen ein, und sein Anwalt schrieb dann, dass bei der Kündigung garkein Datum anzugeben sei mit Zitaten von irgendwelchen Rechtsbüchern. Jetzt schneidert er bzw. sie im Nachbarhaus weiter... (gut 3000,-DM ärmer).

    "Es genügt ein Anruf, vielleicht noch die Aufforderung zur Besichtigung und der Hinweis auf die nun erfolgende sofortige Mietminderung. Letztendlich wird der Vermieter spätestens bei der nächsten Mietzahlung die Differenz nicht leugnen können. Er wird dann nicht behaupten können, ihm sei kein Mangel gemeldet worden."
    Jaja, vielleicht gar per SMS, Email, Flaggensignal.... anstatt einmal klar, deutlich, nachvollzieh- und beweisbar?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!