Beiträge von Berny


    a)Vorsprache bei der ARGE auf Grund dieses Mieterhöhungsverlangens. Dann könnte man feststellen, ob gepokert wurde.

    b)Den Vermieter nicht ohne ordnungsgemäße Anmeldung (24 Stunden vorher und mit der Nennung eines Ausweichtermins) in die Wohnung zu lassen. Die Gründe sind vielfältig!:D

    c) Grundsätzlich keine mündlichen Absprachen oder Zusicherung dem Vermieter gegenüber

    Richtig, Sinus,

    da möchte ich noch etwas zur Verdeutlichung hinzufügen:

    zu a): Das Mieterhöhungsverlangen muss schriftlich unter Beachtung der hierfür erforderlichen Kriterien (die der Verlangende wissen und beachten muss) vorliegen.

    zu b): Zur Zeit besteht überhaupt kein Grund, den VM zu empfangen; etwa um sich Geldforderungen oder Drohungen anzuhören??? Ich empfehle: "Machen Sie es schriftlich!" und Tür zu.

    zu c): Logo. Auch hier: "Machen Sie es schriftlich!" und Tür zu.

    Leider hat der Vermieter eine ganz einfache Möglichkeit, vorausgesetzt die Wohnung befindet sich im Hause des Vermieters und es gibt keine weiteren Mieter, seine Mieter ganz elegant zu "entsorgen". Für diesen Fall hat der Gesetzgeber die erleichterte Kündigung nach § 573 vorgesehen.


    Ja, schon, Mainschwimmer, aber ich habe eher das Gefühl, dass die VM die M wirklich loshaben wollen.
    An Stelle der M würde ich dem VM wirklich den Gefallen tun. Unsere noch sehr junge Beschwerdeführerin sollte sich eines erfahrenen Hasen bei der Suche nach einer neuen Bleibe bedienen und eine versiffte Hütte wirklich ablehnen, bereits bei der Besichtigung.

    Ich glaube es kann dir keiner vorschreiben 4 Jahre in ein und derselben Wohnung zu sein.


    Du hast völlig recht, Kay!
    Niemand kann Dir vorschreiben, 4 Jahre in ein und derselben Wohnung zu sein.
    Du darfst zwischendurch auch mal die Wohnung verlassen, um bspw. Arbeiten zu gehen, einzukaufen, spazierenzugehen, in Urlaub zu fahren, ...
    Nur, den Vertrag hast Du, wie es Mainschwimmer bereits schrieb, zu erfüllen.

    ... ich müsste doch die nk abrechneung bekommen wo ich angeblich 200 euro nachzahlen muss oder nicht? sorry aber blick da nicht durch .... und soweit ich weiss darf der vermieter von der kaution keine nebenkosten abziehen?


    Hi Dominik,
    was heisst, Du blickst nicht durch? Natürlich hast Du das Recht, eine ordnungsgemässe schriftliche NK-Abrechnung zu bekommen. An diese werden auch deutliche Ansprüche gestellt.

    Erst jetzt 1 Jahr später kommt er damit an,das ja noch was offen wäre.
    Die Miete geht auf das Konto der Hausverwaltung.Die Nachzahlung allerdings soll auf sein Privat Konto gehen,
    Nun ja habe heute morgen bei ihm angerufen,weil seit gestern weder heizung noch Warm Wasser geht,und er erwähnte wieder nichts.Versprach nur das Öl aufgefüllt wird,was bis jetzt nicht passiert ist :eek:.


    Hallo Myriam,
    das müffelt...
    Ich würde dem VM die Mängel schriftlich mitteilen und zeitnahe Abhilfe einfordern.
    Seine mündlich vorgetragenes Mieterhöhungsverlangen möge er Dir schriftlich mitteilen. Kannst ja auch noch schriftlich fragen, wie sehr es ihn glücklich macht, von einer alleinerziehenden Mutter mit zwei Kindern, welche von Sozialleistungen leben, noch 30€ monatlich zusätzlich einzunehmen.

    Hallo Dominik,

    der Zeitraum 1.10.-31.12.09 wurde bis jetzt noch nicht abgerechnet. Hierfür hat die HV noch Zeit bis 31.12.10.
    Da mglw. (Du hast ja nichts über die Höhe der Restkaution geschrieben) die Nachforderung ähnlich des verbliebenen Restkautionsguthabens ist, kann ohne weiteres die gesamte Restkaution bis Jahresende eingehalten werden.
    Sollte jedoch die Restkaution erkennbar deutlich höher sein als die zu erwartende Nachforderung aus der NK-Abrtechnung, könnteste einen angemessenen Betrag jetzt schon einfordern (aber das ist immer so'ne Sache).
    Sollte die HV Dir bis Jahresende keine NK-Abrechnung vorlegen, kannste den gesamten Restbetrag+Zs. einfordern.

    Noch ein Nachschlag: Den ersten Schimmel haben wir kurz nach dem Einzug in den von uns NICHT angemieteten Kellerräumen bemerkt, beide Vermieter (vor und nach der Zwangsversteigerung) wussten davon. Wir haben auf mündliche Abprache ein paar Sachen abstellen dürfen, aber vertraglich gehörte uns kein Keller. Da liegt die Vermutung nahe, dass sich der Schimmel aus dem Keller hochgefressen hat - Stichwort Schimmel im Mauerwerk.
    UND wir haben natürlich von jedem einzelnen Schimmelfleck (auch im Keller, auch die Decken) Fotos gemacht.
    Das müsste unsere Chancen doch steigern, oder?


    Das ist/war ja gut und schön. Richtige Klarheit und Rechtssicherheit hättet Ihr aber nur dann geschafft, wenn Ihr den VM schriftlich nachweislich auf die Mängel hingewiesen hättet m.d.B. sie zeitnah zu beseitigen.
    Dies auch, wenn der Schimmel in nicht angemieteten Räumen des Hauses auftrat, denn allein der Menschenverstand muss doch sagen, dass hiervon eine potentielle Gefährdung für alle Bewohner und Besucher ausgeht.
    Klare nachvollziehbare Aussagen sind angesagt; unklare bringen den DamenHerren in schwarzer Robe unsäglich viel Geld in die Kassen..., day by day.

    Hallo Fragestellerin,

    "... und was mit uns passieren sollte war ihm egal. Ich minderte sofort die Miete und teilte ihm bald darauf unsere fristlose Kündigung mit.
    ...
    Bald kam es zur Wohnungsübergabe, festgestellter Mangel: Schimmel, aber von Schuld oder Unschuld war keine Rede."
    Das sieht für Euch nicht schlecht aus, die MM hat er ja auch nicht gerügt.

    "Nun warten wir auf die Rückzahlung unserer Kaution. Und heute teilte er mir telefon. mit, dass er einen Gutachter bestellt hätte, der festgestellt hatte, dass der massive Schimmelbefall unsere Schuld wäre - durch fehlerhaftes Heiz- und Lüftungsverhalten."
    Das kann ja jeder sagen... Ihr solltet ihn nachweislich, bspw. schriftlich mit Zeuge/Boten zur Rückzahlung der Kaution auffordern mit Terminsetzung bspw. 14 Tage. Ein beim PA nicht abgeholter EBf mit Rückschein gilt als nicht zugegangen.

    "Wie gesagt ist mein Freund Asthmatiker/Allergiker, was ein gesundheitsförderndes öfteres Lüften voraussieht. Durch unsere Heizkostenabrechnung lässt sich sicher, sobald wir diese haben, nachweisen, wie oft und wie viel wir geheizt haben."
    Ob sich hieraus schliessen lässt, ob dies bedeutet, dass Ihr ausreichend geheizt und gelüftet habt um dadurch auch Schimmel vorzubeugen, mag man zumindest vermuten.

    "Die Luftfeuchtigkeit war aber immer sehr hoch, selbst direkt nach dem Lüften, merkte man keinen Unterschied."
    Das weürde ich für mich behalten.

    "2) Wenn das Schreiben vom Gutachter da ist, sofort zu einem Anwalt?"
    Vom Gutachter wird kein Schreiben kommen. Falls der VM wirklich ein Gutachten beauftragt haben sollte, müsste er, um seine Ansprüche begründen zu können, Euch eine Kopie des GA überlassen.

    "3) Kann der Vermieter überhaupt nachträglich, ohne unsere Kenntnis einen Gutachter zu Rate ziehen, nach dem wir ja offiziell ausgezogen sind, mit Übergabeprotokoll etc.?"
    Im Übergabeprotokoll ist ja Schimmel vermerkt. Aaaber: Das Gutachten solltet/wolltet Ihr doch erstmal sehen...

    "4) Darf er einfach unsere Kaution einbehalten bzw. diese mit dem Mangel "verrechnen"?"
    Im Prinzip ja, denn das ist u.a. Sinn der Kaution.

    "5) Was für ein Gutachter/Sachverständiger ist übrehaupt der Richtige dafür? Muss der vom Gesundheitsamt sein, von der IHK oder direkt vom Gericht bestellt?"
    Noch seid Ihr nicht beim Gericht, warte erstmal das GA ab.

    "6) Leider habe ich das Gutachten noch nicht vorliegen, gibt es trotzdem etwas, was mir schon beim ersten Blick darauf sagen kann, dass es ein Fake ist? Ich traue dem Kerl alles zu, so wie der mit uns umgeht..."
    Wart's mal ab.

    Hallo Sinus,

    "a) Eine Privathaftlichtversicherung schließt grundsätzlich Glasschäden aus, solange man sich selbst gegen solche Schäden zusätzlich versichern kann!"
    Hmm, m.W. deckt eine PHV Schäden ab, die ich verursacht habe.
    Dass ausgerechnet Glasschäden ausgeschlossen sein sollte, dafür fehlt mir jede Logik.
    In welchem § kann man das denn nachlesen?

    "Es ist Angelegenheit des Vermieters, ob mit oder ohne eine Glasversicherung, die Mängel der Wohnung unverzüglich abzustellen."
    ... wenn nicht den Mieter ein Verschulden trifft.

    Hallo Berny!
    Ihr Ratschlag mit dem Formular in Ehren, aber haben Sie bedacht, dass die Amtsgerichte keine Mahnbescheide mehr bearbeiten? In jedem Bundesland gibt es zuständige Mahngerichte und die bearbeiten nur noch elektronische Anträge.


    Hallo Mainschwimmer,
    das ist mir neu, danke für die Aufklärung!
    Jetzt müsste noch geklärt werden, wie die armen Teufel, die noch nicht mit dem Internet "gesegnet" sind, einen MB beantragen können...?

    Hallo Mawoogle,

    "Ich bin vor genau einem Jahr aus einer WG ausgezogen und warte bis heute auf die Rückzahlung meiner Kaution (550 Euro).
    Mein ehemaliger Vermieter reagiert weder auf E-Mails, Anrufe und Post."

    Wenn Du ihn nachweislich, zumindest glaubhaft, schriftlich aufgefordert hast (Kopie vorhanden?), die Kaution zurückzuzahlen, sollteste, wie schon geschrieben, beim zuständigen Amtsgericht den MB beantragen.
    Ich, da kein Freund von Internet"geschäften", würde im örtlichen Schreibwarenhandel das Formular "Antrag auf Mahnbescheid" kaufen (Ausfüllanleitung ist dabei), sorgfältig ausfüllen und an das zuständige AG schicken.
    Die veranlassen dann die Zustellung und fordern Dich auf, die Gebühr von ca. 25€ zu überweisen. Wichtig ist auch, dass der Schuldner genau beschrieben ist, also bspw. auch ausgeschriebener Vorname, richtige ("ladungsfähige") Postadresse.

    Meine Frage ist die folgende:
    Durch die Sanierung und Außenarbeiten des Wohnhauses nebenan, welches direkt an unseres anschließt,ist es sehr laut in unserer Wohnung, außerdem sind wir gebeten die Fenster auf Grund von Staubentwicklung nicht zu öffnen. Liesse sich bei diesem Sachverhalt Mietminderung fordern? Und wenn ja wieviel?
    Ist es außerdem sinnvoll alle Mietparteien im Haus zu mobilisieren?
    Ich wäre dankbar für eine Antwort.
    Viele Grüße, Anna


    Hallo Anna,
    Mietminderung ist ja heutzutage ein Schlagwort, was in den Medien immer breiter getreten wird, nach dem Motto: Geiz ist geil.
    Ich meine, dass die von Dir geschilderten Sachverhalte, da sie nur 5x tagsüber pro Woche und auch nur vorübergehend sind, nicht für eine Mietminderung infrage kommen.
    Vom "Mobilisieren" aller Mietparteien im Haus halte ich nur dann etwas, wenn Ihr einen besonders geldgierigen bösen Vermieter habt. Die Erfahrung lehrt jedoch, dass i.d.R. alle Mietparteien eines Hauses eh' nicht unter einen Hut zu kriegen sind.


    An meiner Balkon Schiebetür (eine 2 Meter grosse Fenstertür) ist an einem Tag plötzlich ein Riss entstanden. Aber nicht an der Tür selbst, welche man schiebt, sondern an der festen Seite, die am Rahmen montiert ist.
    konraddd


    Hallo Konrad,
    ich habe mir das nochmal bildlich vorgestellt, und dabei fiel mir etwas ein:
    Der Riss ist also an dem fest eingebauten Teil entstanden. Ist es möglich, dass sich die obere Seite der Tür-/Fensterfüllung gesenkt hat und dadurch der Druck auf das Fenster so stark wurde, dass die Scheibe zersprang?

    Zitat Konradd:
    "Wir haben das unseren Vermieter gezeigt, der meinte, wir müssten den Schaden aufkommen bzw. meine Glasversicherung. Aber ich habe nur Privathaftpflichtversicherung keine Hausratversicherung."

    Zitate Sinus:
    "Die beiden Versicherungen die angesprochen wurden , decken diesen Schaden nicht. Es sei denn, es würde eine separate Glasversicherung auf Seiten des Vermieters oder des Mieters bestehen."

    Eine Glasversicherung würde auf jeden Fall leisten, ohne dass ein fahrlässiges Verschulden festgestellt werden müsste.
    Eine Hausratversicherung leistet hier nicht.
    Eine Haftpflichtversicherung des Mieters müsste hier m.E. wohl leisten, wenn den Mieter ein Verschulden trifft.

    "Aber der Vermieter muss hier nachweisen, dass der Mieter schuld an dieser Beschädigung (Mangel) hat."
    Richtig.

    "Zuerst aber ist der Vermieter nach § 535 BGB verpflichtet den Schaden(Mangel) sofort zu beseitigen."
    Nicht richtig, denn das steht nicht drin:
    § 535
    Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags.(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen."

    "Eine Mietminderung von 5 bis 10% ist möglich. Der Vermieter sollte darauf hingewiesen werden."
    Vorsicht!! Erst müsste nachgewiesen werden, dass der VM diesen Mangel zu vertreten hat.
    (mit Mietminderungen bist Du gerne recht schnell dabei...)

    Hallo S1985,

    auf den Brief der Anwältin würde ich überhaupt nicht reagieren, denn er widerspiegelt lediglich Wunschdenken und schafft keine Rechtslage.

    Wenn das Verhältnis schon soo ist, würde ich (auch) ausziehen. Schön, dass Dein Partner zu Dir hält. Beste Wünsche Euch!

    PS: "mein Freund und ich und ich glaube, bis dahin ist das mit dem Gericht und den Anwälten eh noch nicht gelaufen"
    Richtig: ... und Muttern wird dann auf den Kosten der Anwältin schön sitzen bleiben. ;)

    Na, nochmal langsam zum Mitdenken:

    Der Mangel ist doch erst für den Mieter ersichtlich geworden, als er von irgendeinem Versicherungsmenschen oder meinetwegen auch von einem Sachverständigen darauf aufmerksam gemacht wurde, dass es sich um einen sicherheitsrelevanten Mangel handelt.

    Nu iss gut! :)

    Naja, Sinus, ob ersichtlich oder als ein solcher erkannt... Darüber lässt sich sicherlich, wie die Juristen sagen, trefflich streiten.
    Eigentlich solte eine solche Tür doch "auffallen"...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!