Beiträge von Berny

    ganz offen, wer sich in ein solches Mietverhältnis begibt muss sich nicht wundern dass es irgendwann zu Komplikationen kommt, der Beweggrund hierfür ist völlig aussen vor.

    So nun, wie bitte möchtest du denn jetzt vorgehen, dem Vermieter die Benutzung eines WC untersagen, welches gar nicht besteht?

    Für die Zimmer hat der Vermieter kein Recht diese zu nutzen oder zu betreten. Ach was soll das ganze eigentlich, es wird dir nicht gelingen diesem Vermieter irgendetwas zu untersagen, die einzige Lösung deiner Probleme ist der Auszug, ansonsten finde dich mit den Rest der Ärgernisse ab.


    Da kann ich mich nur anschliessen. Niemand hatte ihn zur Unterschrift gezwungen.

    Entschuldigung für die komplizierte Darstellung. Ich selber bin leider diesbezüglich totaler leihe.
    Müssen sich die Mieter nach Auslauf des Vertrags um die Schlüsselübergabe kümmern? (546 a BGB)


    Ich Laie Dir mal gelegentlich ein Deutschbuch...:cool:
    Üblicherweise wird die Mietsache vor Ort zurückgegeben (nach bspw. tel. Terminabsprache)..

    Hallo Nadja W,

    ich empfehle Dir, die Fenster zu putzen und Dir dies vom Nachmieter schriftlich betsätigen zu lassen.
    Falls noch eine Betriebskostenabrechnung aussteht, kann der VM noch einen Sicherheitsbetrag (zwei Monatsabschläge) zurückbehalten. Zu verzinsen hat er die Kaution selbstverständlich, hat sie ja auch bar bekommen.

    "Der Vermieter hat zu mir gesagt, dass ich keine Zinsen erhalte, weil ich kein Sparbuch angegeben habe."
    - Das ist dummes Zeugs.
    Du solltest Dich bei der örtlichen Spasskasse nach dem Zinssatz erkundigen.

    Habe die Erfahrung von 2013 Abrechnung, mehrmal angerufen. Termin erhalten aber als ich dort da, Termin plötzlich gecancelt. Wieder mehrere Anrufen und Emails Verkehr - kein Termin bis ich Rechtanwalt anschalten.
    Deshalb werde ich gleich mit Einschreiben Brief zushicken.


    Dann würde ich einen Einwurfeinschreibebrief schicken. Lass' ihn bitte deutsch Korrektur lesen, damit die nicht argumentieren können: "Nix verstehn". Frist zehn Tage geben. Falls erfolglos: Sofort Rechtsanwalt konsultieren.

    Sehr geehrter Herr xxx
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mit Schreiben vom xx.xx.2016 haben Sie mir die Betriebskostenabrechnung 2015 für die von mir gemietete Wohnung in der XXXstraße xx übersandt.

    ich bitte um Einsicht in die maßgeblichen Abrechnungsunterlagen zur o.a. Abrechnung und zwar zu folgenden Betriebkostenpositionen:

    (1) Hausmeister
    (2) Gartenpflege
    (3) Hausreinigung
    (4) Dachrinnenreinigung

    Ich schlage folgende drei Termine vor:
    (1) [Datum und Uhrzeit angeben; z.B. 30.6.2012 ab 10:00 h]
    (2) …
    (3) ….

    Altenativ, Sie können die Abrechnungsunterlagen an mich per-Email an xxxx@xxxx.com übersenden.

    Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass sich das Einsichtsrecht grundsätzlich auf sämtliche Belege bezieht, die erforderlich sind, um die Abrechnung rechnerisch und gedanklich nachvollziehen zu können. So gehören zu den vorzulegenden Belegen sämtliche Verträge, Vereinbarungen, Gebührenbescheide (z.B. Grundsteuerbescheid mit Einheitswertbe-scheid/Grundsteuermessbescheid), Rechnungen sowie Arbeits-/Stundennachweise zu Handwerkerrechnungen, Grunddatenblätter und Ableseprotokolle der übrigen Mieter.

    Bitte halten Sie die Unterlagen in geordneter Reihenfolge nach Betriebskostenarten sortiert bereit.

    Ich bitte um Bestätigung innerhalb 2 Wochen, eines vorgeschlagenen Termins bzw. um Mitteilung von Ausweichterminen


    Kannste m.E. so schreiben, ich würde jedoch vorerst mal telefonisch Kontakt aufnehmen.

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