Beiträge von Berny

    Haoo Rebuster,

    da hat sich wohl etwas gekreuzt:o

    "die bürgschaft ist vertraglich festgesezt alledrings in einem extra vertrag den mein vater unterschrieben hatt, er wird wie gesagt im mietvertrag nicht erwähnt und hatt diesen auch nicht mit unterschrieben."
    Nochmal: Der BV hat mit dem MV nichts zu tun, es sind auch anscheinend keine(?) Querverweise vorhanden, welche die beiden Verträge verbinden. Ich habe noch nie etwas davon gehört, dass eine Kündigung eines BV eine Kdg eines MV rechtfertigt. Eine Wohnung ist ein höheres Gut als eine Bürgschaft. Es ist auch m.E. dahingestellt, ob ein BV überhaupt kündbar ist....

    "ich weis allerdings nicht was genau in deisem vertrag steht den mein vater unterschrieben hatt."
    Wenn in Deinem MV nicht der BV als Vertragsbestandteil genannt ist, sehe ich da für Dich kein Problem. Wenn, dann wäre es eine recht seltene Konstruktion, m.M.

    "wenn dies nun ungültig ist, wie soll ich weiter vorgehen? die wohnungsverwaltung drängt darauf das ich zum im schreiben festgesetzten termin ausziehen soll.

    Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
    wir haben von ihrem Vater als Bürgen die Kündigung des Mietvertrages für die Wohung WE4.1.04 erhalten und bestätigen Ihnen diese hiermit ebenfalls zum (auszugsdatum). Ihr Vermieter ist über die Kündigung informiert.
    Wegen der Abnahmemodalitäten und dem Abnahmetermin setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor dem o.g. termin mit unserem Technischen Leiter Herrn XXX unter der telefonnummer XXXX XXXXXXX-XX in Verbindung."
    Ich würde antworten (unten auf den Brief schreiben und zurückfaxen): "Der Mietvertrag wurde nicht gekündigt. MfG, Namenszeichen, Datum."

    "darf ich davon ausgehen das du dich bestens auskennst was mietrecht betrifft?"
    Ich bin Mieter und Vermieter, Privatmann.

    "sollte ich zur sicherheit doch mal noch einen anwalt fragen?"
    Ich würde es nicht tun, sondern erst, wenn mir eine Klageschrift vom Gericht zugestellt wird.

    Hallo Rebuster,

    i.A. dreht es sich im täglichen Leben generell darum, WER mit WEM einen Vertrag hat.

    "die bürgschaft ist vertraglich festgesezt alledrings in einem extra vertrag den mein vater unterschrieben hat"
    Na, also.

    "er wird wie gesagt im mietvertrag nicht erwähnt und hatt diesen auch nicht mit unterschrieben."
    Na, also.

    "ich weis allerdings nicht was genau in deisem vertrag steht den mein vater unterschrieben hat"

    Eben, ist ja nicht Dein Vertrag.

    "wenn dies nun ungültig ist, wie soll ich weiter vorgehen? die wohnungsverwaltung drängt darauf das ich zum im schreiben festgesetzten termin ausziehen soll."
    Lass' sie doch drängen...

    Hallo Rebuster,

    "damals als ich den mietvertrag abschloss befand ich mich in einer lehre und mein vater wurde als mietbürge eingesetzt."
    Schriftlich, also mit seiner Unterschrift?

    "das verhältniss mit der leiterin der gesellschaft nich besonders gut, die dame konnte mich wohl nicht leiden."
    Ist unerheblich.

    "als ich vor einigen monaten arbeitslos wurde kam ich mit der miete im verzug, und und habe mietschulden in höhe einer monatsmiete welche ich aber in vereinbarung mit meinem vater in raten abbezahle."
    Ist i.O.

    "jedoch drängte die leiterin der wohnungsverwaltung meinen vater der ja nur bürge ist eine kündigung zu schreiben für den fall das ich die miete nicht bezahlen sollte"
    Dummes Zeugs! Dein Vater ist nicht Vertragspartner.

    "das jedoch so lange ich die mite weiter zahle das mietverhältniss bestehen bleiben wird und mein vater tat dies leichtgläubig wie er war. kurz darauf bekahm ich ein kündigungs schreiben das mein vater den mietvertrag gekündigt hatt und ich in 2 1/2 monatenausziehel soll."
    Du hast kein "Kündigungs"schreiben, sondern ein Schreiben bekommen.

    "nun meine frage, ist die kündigung überhaupt gültig? mein vater ist nur bürge, er steht nicht mit im mietvertrag. ich habe mich schon etwas erkundigt und gelesen das der bürge den mietvertrag garnicht kündigen kann aber ich bin mir nicht sicher."
    Dein Vater kann bestenfalls versuchen, seine Bürgschaft zu beenden, sonst nichts.

    "falls die kündigung nicht rechtskräftig ist, muss ich dann überhaupt darauf reagieren?"
    Sie ist nicht rechtskräftig, also nein.

    Hallo Daniela,

    "Heute rief der alte Vermieter an und teilte mit, das für 2009 eine Nachzahlung von 85 Euro besteht."
    Halte ich für korrekt. Er muss Euch aber die Betriebskostenabrechnung von 2009 schriftlich zustellen.

    "Jetz will uns der alte Vermieter 370 Euro zurückzahlen, den Rest (405 Euro!!!) möchte der Vermieter bis nächstes Jahr einbehalten und die Nebenkosten von Januar bis März 2010 abwarten!!! Ist das zulässig???"
    Auch ohne drei Ausrufe- und Fragezeichen halte ich das nicht für beanstandenswert. Der Betrag mag vielleicht etwas hoch erscheinen, aber es ist schon verständlich, dass er sich einen Sicherheitsspielraum nach oben einbaut.

    "In welcher Relation steht das zueinander das wir für 12 Monate 85 nachzahlen müssen und für 3 Monate 400 Euro???? Selbst wenn die Energiekosten gestiegen sind. Hat der Vermieter wirklich das Recht eine so hohe Summe einzubehalten? Gibt es da eine rechtliche Grundlage?"
    Wie bereits gesagt, meine Meinung.

    "Bin echt am Überlegen einen Anwalt einzuschalten."
    Das musst Du selbst wissen, für einen Streitwert von vielleicht 300€ einen Anwalt, dessen Kosten ein Mehrfaches betragen werden, einzuschalten.
    Der VM hat übrigens die Kaution incl. der Zinsen für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigung nachvollziehbar korrekt abzurechnen.

    Hallo Jürgen,

    "1) Muss der neue Mietvertrag akzeptiert werden"
    Nein.

    "wie gehe ich vor wenn ich diesen ablehnen will ?"
    Nicht reagieren.

    "2) Der neue Mietvertrag und die neuen Vereinbarungen wurden uns am 22.06.2010 zugestellt und sollen bereits ab 01.07.2010 in Kraft treten.Ist das nicht zu kurzfristig ?"
    Der neue MV (genauer: MV-Entwurf) ist lediglich frommes Wunschdenken der neuen HV.

    "3) Was kann passieren, wenn am 01.07.2010 die Miete noch auf das alte Konto des Hauseigentümers überwiesen wird ?"
    Das halte ich für völlig korrekt, es sei denn, der bisherige Vertragspartner teilt Euch schriftlich eine neue Bankverbindung und deren Inhaber mit (sinnvollerweise mit kurzer Begründung).

    Hallo Dany,
    der VM ist für die Instandhaltung der Mietsache allein zuständig.
    Ich würde garnichts machen und ihn schriftlich nachweislich auffordern, die ihm seit ... bekannten Schäden zeitnah zu beheben.
    Wenn er innerhalb 14 Tagen nichts unternimmt, ihn nochmals schriftlich nachweislich auffordern mit Fristsetzung von 7 Tagen, zu beheben, andernfalls würde ich die Miete mindern.


    Seit 3 Jahren als Hauptmieter (bin in den Hauptmietvertrag aufgenommen worden der seit 1998 besteht) und nun wollen Sie einen WBS von mir - bzw von mir und einer weiteren PErson, die es so gar nicht gibt.


    Ähem, Du bist in einen bestehenden MV aufgenommen worden, obwohl es einen anderen Mieter garnicht gibt?

    Ist es daher auch möglich, bereits überwiesene Miete und Kaution zurück zu verlangen, wenn die Wohnung tatsächlich nicht bezogen wurde?
    Ist bei der Rückforderung etwas zu beachten, außer dass diese schriftlich erfolgen muss?

    Ein seltsames Konstrukt - *Kopfschüttel*
    Ob die (untervermietete) Wohnung tatsächlich bezogen wurde oder nicht, ist egal. Zunächst müsste geklärt werden, ob der UMV überhaupt zustande gekommen ist, was hier wohl nicht der Fall sein dürfte.
    BTW, Untervermietungen bedürfen i.d.R. der schriftlichen Zustimmung des VM.

    Das geht in ordnung. Die beiden würden als nachmieter von der Gesellschaft akzeptiert und sind offiziell die neuen mieter.


    Natürlich "kann" der neue Mieter abspringen. Das Problem wäre aber zwischen Vermietr und Mieter zu klären. Der frühere Mieter, also Du, hat damit nichts zu tun.

    Hallo,
    ich habe vor meinen mündlich abgeschlossenen Mietvertrag zu kündigen.
    Welche Bedingungen sind hierbei zu beachten?
    Kündigungsfristen etc.
    Vertrag "besteht" seit Mai 2002 und ich habe bis Anfang 2009 Grüße Blubbmann


    Hallo, Du kannst ihn - und auch jeden anderen Vertrag - (am besten schriftlich und nachweislich, also bspw. mit Zeugen in den Briefkasten einlegen) zum nächstmöglichen Termin kündigen.
    Angabe eines Datums entfällt hierbei.
    In Deinem/Eurem Fall wäre das dann der 30.09.2010, wenn die Kdg. dem VM bis zum 3. Werktag des Juli zugegangen sein wird.

    die Mietminderung (derzeit 50%, ab Instandsetzung 100% mitgeteilt).Grüße lugita


    Hallo, bitte nicht vergessen, dass, wenn Du 200% einer Monatsbruttomiete im Rückstand bist, der VM Dir fristlos kündigen kann. Eine evtl. Mietminderung ist ja bislang noch nicht rechtskräftig festgestellt worden.

    mein Freund und ich leben seit 3 Jahren in einer Mietwohnung, in der wir laut Mietvertrag die Einbauküche samt funktionierender Geräte mitmieten.


    Hallo, vonwegen langen Text... Substanz entscheidet.
    Ihr habt die Einbauküche samt funktionierender Geräte mitgemietet, sie sind also Teil der Mietsache.
    Der VM ist für die Funktion der Mietsache grundsätzlich verantwortlich (Mieter dafür für Schönheitsreparaturen bzw. von ihnen verursachte Schäden).

    Hallo YIMANYA,

    "Seitens des Vermieters wurde uns die Wohnung mündlich wie auch schriftlich (E-mail) reserviert bzw zugesprochen."
    Gut und schön, aber das ist noch kein ordnungsgemässer Mietvertrag.

    "Zwischenzeitlich haben wir bereits unsere Waschmaschiene in die Wohnung stellen dürfen."
    Das war eine zu nichts verpflichtende Gefälligkeit...

    "Das Mietverhältnis beginnt laut Vertrag am 01.07.2010 doch war er einverstanden uns die Wohnung schon am 19.06.2010 zwischen 14 und 15 Uhr zu übergeben.
    An diesem Tag sollte es zum Abschluss des Vertrages und zur Übergabe von Kaution und Schlüssel kommen.
    Mir war es erst möglich um 14:45 zu kommen, was von Seiten des Vermieters zur Eskalation führte.
    Er meinte zu mir, er möchte uns die Wohnung nicht mehr vermieten und sei menschlich enttäuscht von uns."
    Hmm, seltsam, ich würde fast dazu tendieren, dass Ihr froh sein solltet, ihn nicht als VM zu bekommen.

    "Nun sind 2 Wohnungen (die meiner Freundin und meine Wohnung) gekündigt und wir befürchten obdachlos zu werden."
    Na, wo wohnt Ihr denn? Zuverlässige Mieter sind heutzutage gefragt!

    Da wir eine schriftlich und mündliche Zusage, und auch schon Inventar in der neuen Wohnung haben, müsste er für unseren Schaden haften.....
    Vorsicht, das ist Deine (Wunsch-)Meinung...!

    "Wir würden nun gerne von euch wissen, ob wir das richtg sehen und welche Möglichkeiten es gibt, falls er seine Meinung nicht ändert."
    Seid froh und sucht weiter!

    Hallo Eve

    "ich bin Hauptmieterin einer 2-er WG. Jetzt ziehe ich dort aus. Vereinbart waren schriftlich 6 Wochen Kündigungsfrist (also zum 10. Juli), mündlich die Vereinbarung, so schnell wie möglich."
    Wenn schriftlich der 10.7. steht, würde ich mündliche Nebenabreden nicht so hoch bewerten, es sei denn, Ihr habt einen mündlichen Vertrag geschlossen, der aber eben mangels Schriftform nicht nachweisbar ist.

    "meine Mitbewohnerin möchte die Wohnung als Hauptmieterin übernehmen ab 1. Juli."
    Da müssten zunächst Du und der VM zustimmen.

    "Wenn sie [dann] den Hauptmietvertrag unterschreibt zum 1. Juli- ist dann unser Untermietvertrag noch gültig?"
    Ja, es sei denn, dass dieser von beiden Parteien schriftlich vorzeitig beendet wird.

    "Sprich: kann sie darauf bestehen, daß ich bis zum 10. Juli Miete zahle, obwohl sie ja bereits ab 1. Juli Hauptmieterin ist und ich laut dem neuen Vertrag gar nicht aufgeführt bin?"
    Nein, m.M. dann nicht mehr.

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