Haoo Rebuster,
da hat sich wohl etwas gekreuzt:o
"die bürgschaft ist vertraglich festgesezt alledrings in einem extra vertrag den mein vater unterschrieben hatt, er wird wie gesagt im mietvertrag nicht erwähnt und hatt diesen auch nicht mit unterschrieben."
Nochmal: Der BV hat mit dem MV nichts zu tun, es sind auch anscheinend keine(?) Querverweise vorhanden, welche die beiden Verträge verbinden. Ich habe noch nie etwas davon gehört, dass eine Kündigung eines BV eine Kdg eines MV rechtfertigt. Eine Wohnung ist ein höheres Gut als eine Bürgschaft. Es ist auch m.E. dahingestellt, ob ein BV überhaupt kündbar ist....
"ich weis allerdings nicht was genau in deisem vertrag steht den mein vater unterschrieben hatt."
Wenn in Deinem MV nicht der BV als Vertragsbestandteil genannt ist, sehe ich da für Dich kein Problem. Wenn, dann wäre es eine recht seltene Konstruktion, m.M.
"wenn dies nun ungültig ist, wie soll ich weiter vorgehen? die wohnungsverwaltung drängt darauf das ich zum im schreiben festgesetzten termin ausziehen soll.
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
wir haben von ihrem Vater als Bürgen die Kündigung des Mietvertrages für die Wohung WE4.1.04 erhalten und bestätigen Ihnen diese hiermit ebenfalls zum (auszugsdatum). Ihr Vermieter ist über die Kündigung informiert.
Wegen der Abnahmemodalitäten und dem Abnahmetermin setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor dem o.g. termin mit unserem Technischen Leiter Herrn XXX unter der telefonnummer XXXX XXXXXXX-XX in Verbindung."
Ich würde antworten (unten auf den Brief schreiben und zurückfaxen): "Der Mietvertrag wurde nicht gekündigt. MfG, Namenszeichen, Datum."
"darf ich davon ausgehen das du dich bestens auskennst was mietrecht betrifft?"
Ich bin Mieter und Vermieter, Privatmann.
"sollte ich zur sicherheit doch mal noch einen anwalt fragen?"
Ich würde es nicht tun, sondern erst, wenn mir eine Klageschrift vom Gericht zugestellt wird.