Beiträge von Berny

    Gesetzlich steht Ihnen ein Anspruch auf Minderung der Miete zu. Die Höhe dieses Anspruchs hängt jedoch von der Intensität und von der Dauer der Beeinträchtigung ab. Da heute noch nicht festgestellt werden kann, wie in den nächsten Tagen und gegebenenfalls Wochen Beeinträchtigungen auftreten, kann also eine abschließende Aussage hierüber noch nicht getroffen werden. Wir werden, sobald die Maßnahme abgeschlossen ist, wegen dieser Frage auf Sie zukommen bzw. auch Sie können dann auf uns zukommen, damit dann eine einvernehmliche Regelung gesucht wird.


    M.E. ist das doch deutlich genug, oder?

    Hallo Miteinander,

    ein kurzer Auszug aus meinem Mietvertrag:
    § 6
    Für die Haltung eines Hundes ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Diese erlischt bei Tot oder Weggabe des Tieres.

    § 21 - sonstiges
    Ein Hund wird erlaubt.

    Mir (einfach strukturiertem) erscheinen die beiden Paragrafen widersprüchlich.
    Ich würde mich jetzt auf den §21 stützen.

    Hallo blacklight,

    ich hoffe, dass Du auch korrektes Schriftdeutsch lesen kannst...

    "ich bin im mom mieterin einer genossenschaftswohnung. meine mitbewohnerin steht nicht im mietvertrag, is aber bei mir gemeldet."
    Letzteres bedeutet nichts.

    "sie hat auch keinen untermietvertrag."
    Ist also weder Mieterin noch Untermieterin.

    "sie steht lediglich als bürgin (falls ich nicht zahlen kann) mit im vertrag. sie überweist mir monatlich miete,heizung und nebenkosten."
    Wie schön für Dich! Dies gilt aber nur für die momentane Wohnung, jedoch nicht für die von Dir avisierte nächste Wohnung.

    "die genossenschaft ist der meinung ich könnte sie einfach vor die tür setzen, da sie kein mitglied der genossenschaft ist, und auch keinen mietvertrag hat. somit kein recht in der wohnung zu wohnen .... stimmt das?"
    Das stimmt.

    "wegen meiner mitbewohnerin habe ich mächtig ärger. sie macht krach, sie putzt kein treppenhaus, sie mistet die tiere auf dem balkon nicht aus, es stinkt draussen, dass die anderen mieter schon die miete gekürzt haben. die tonnen sind voll mit tiermist und maden."
    Ich meine, dass die Genossenschaft sich darum kümmern sollte.

    "sie sagt ja schon seit über nem monat dass sie ausziehen will, sucht sich aber keine wohnung. jetzt habe ich ihr mitgeteilt, dass sie zum 30.9 die wohnung verlassen muss, da ich ausziehe."
    i.O.

    "hat sie rechte in der wohnung zu bleiben?"
    Nein.

    "ich will nciht die alte wohnung bezahlen nur weil sie ned rausgeht.
    und, wenn sie keine rechte hat, wie krieg ich sie dann raus??"
    Türschliesszylinder austauschen.


    Die Kosten brache ich nicht zu tragen. Weil wir keine Betriebskostenvereinbarung haben und im Vertrag ist gar keine Formulierung dafür,

    wenn er nun nachträglich solche Kosten verlangt, ist ein mietbetrug von dem Vermieter.


    Hallo,
    zu Satz 1: Ich sehe das genauso.
    Zu Satz 2: Hmm, naja, ich sehe es eher als einen Versuch der ungerechtfertigten Bereicherung... (natürlich irrtümlicherweise...:o)

    Hallo She,
    ich würde das alles fotografieren und mich beim Amt erkundigen, ob sie Dir bzgl. einer neuen Wohnung behilflich sind.
    Unabhängig davon kannst Du diesen MV (noch) fristgerecht zum 30.11.2010 kündigen, wenn die Kündigung (nachweislich, am besten mit Zeugen!) dem VM bis zum 03.09. zugegangen sein wird.

    also reicht die änderung seiner Familieren verhältnisse nicht aus


    Richtig. Auf solche (entschuldige bitte) Sentimentalitäten nehmen Mietverträge und auch die Rechtsprechung i.d.R. keine Rücksicht.

    Meine Frage ist nun, ob die Hausverwaltung dies überhaupt ohne Freigabe des Eigentümers genehmigen kann und wer die Haftung übernimmt, wenn am Balkon z. B. Schäden entstehen


    Hallo,
    Dein Ansprechpartner ist grundsätzlich Dein Mietvertragspartner.


    wir sind im Oktober 2009 in eine Wohnung gezogen.
    Im Dez. 09 haben wir eine Betriebskostenabrec hnung erhalten,
    die Abrechnung ist datiert im Mai 2009.

    Hallo Saliha,
    ich habe jetzt mal das Relevante oben wiedergegeben.
    Diese Abrechnung kann also bestenfalls Euren Vormieter betreffen, oder?


    Wie kann ich den Vermieter zwingen zu handeln. Ich habe schließlich nur mit dem Vermieter den Vertrag unterschrieben. Kann der Mieterbund was bewegen?
    MIREMI


    Hallo Miremi,
    ich würde mich auf jeden Fall an den Mieterbund wenden. Mietvertrag, alle Unterlagen und Notizen mitnehmen.

    Hallo dtmd79,

    "- Einzug Mietswohnung zum 01.08.2009
    - 3 Mietparteien, EG, 1.OG und Souterrain welches wir bewohnen
    - 1 Wasseruhr - Verbrauch wird auf Mieter anteilig umgelegt
    - Haus wurde bis August [2009?] modernisiert und renoviert ( Verbrauch Allgemeinstrom und Wasser wurde vom Vermieter dafür nicht extra erfasst)
    1. Kaltwasserkosten und Abwassergebühren
    Der Verbrauch wird vom 01.01.2009 - 31.12.2009 berechnet und der Verbrauch nach Personen und Tage umgelegt. Zum 01.08.2009 habe ich den Zählerstand notiert."
    Letzteres ist gut gewesen. Somit kannst Du Euren Anteil an Frisch- und Abwasser selbst errechnen, nach Personen*Tagen. Diesen Berechnungsschlüssel musst Du dem VM aber nicht vorschlagen, da er Euch eine korrekte Abechnung schuldet.

    "2. Kosten Allgemeinstrom
    Kosten für den Allgemeinstrom fallen mit 574€/Jahr überproportional hoch aus. Der Verbrauch wird vom 01.01.2009 - 31.12.2009 berechnet und der Verbrauch nach Tagen umgelegt. Zum 01.08.2009 hat der Vermieter die Zählerstände notiert."
    Hast Du sie auch?
    In dem von mir verwalteten 5-WE-Haus fielen 1.6.09-31.5.10 163€ an. Den Rest kannste Dir ja selbst ausrechnen.

    "Mein Wunsch war es für mich den anteiligen Verbrauch vom 01.08.09 - 31.12.09 zu berechnen da ich nicht einsehe die Kosten aus den Vormonaten welche durch Renovierung und Modernisierung hoch ausfallen mitzubezahlen."
    Meine ich auch.

    "Antwort des Vewalters:
    Die Kalt- und Abwasserkosten werden für das gesamte Jahr 2009 errechnet. Eine anteilige Aufteilung der Kosten erfolgt über die Schlüsselung Personen x Tage. Zwischenzählerstände finden keine Berücksichtigung. Dasgleiche gilt auch für die Abrechnung der Stromkosten.
    Kann er das so einfach regeln?"
    Nein.

    "3. Heizung Treppenhaus
    In der obersten Etage befindet sich ein Heizkörper"
    Falsch angebracht. Wenn schon, dann müsste er unten sein.

    "an dem im letzten Jahr kein Wärmeverbrauchsmessungsgerät montiert wurde"
    Richtig. Somit wird dessen Verbrauch automatisch auf alle Mieter prozentual entsprechend umgelegt. Das ist i.O. so, WENN der HK unten ist.

    "Der Heizkörper im Flur ist nicht einer Wohnung zugeordnet, sondern wird über die Allgemeinkosten abgerechnet. Er dient in der Tat der Beheizung des Treppenhauses."
    Ha ha, des obersten teils den Treppenhauses zum Nutzen einer einzigen Mieterin.

    "Kann er dies so einfach regeln?"
    M.M.n. nicht, da widersinnige Anbringung. Frage doch mal örtliche Heizungsbauer.

    Hallo MIREMI,

    "Der Bewohner der zweiten Wohnung heizt weiter. Heute bei 30,4° außen Temperatur war der Heizkörper, bei der Überprüfung, so heiß, dass man den Heizkörper nicht anfassen konnte."
    Du meinst einen der Heizkörper in Deiner Wohnung mit voll aufgedrehtem Thermostatventil? Versuche bitte, die Temperatur(en) festzustellen: HK-Temp.+Raumtemp.+Aussentemp. im Schatten.

    "Gibt es eine Umweltschutz-Stell bei der Stadt die den Wahnsinnigen stoppen kann?"
    Njet.

    "Der Vermieter ignoriert einfach meine Emails"
    Joo, die gelten nicht als ihm zugegangen. Du musst ihn schriftlich nachweisbar auf die Missstände aufmerksam machen und auffordere, diese zeitnah abzustellen.

    "Ja, ich führe Protokoll (4-5 Messungen pro Tag. Habe auch Zeugen. Ich kann nur beweisen, dass die Heizung an ist."
    Vorsicht! In dem von mir vermieteten MFH ist die Heizungsanlage auch eingeschaltet. Muss sie auch, denn sie macht auch die Warmwasserbereitung. Die Heizkörperthermostaten kannste jedoch wirkungslos aufdrehen.

    "Ob der in der Wohnung die Ventile der Heizkörper aufdreht, kann ich nicht beweisen."
    Ist für Dich auch unrelevant.

    Klar, klagen kann man immer.


    ... aber vorher sollte der Kläger schwarz auf weiss vom VM die Weigerung haben UND nachweisen können, dass noch Stellplätze frei sind.
    Hilfreich wäre noch, wenn er den VM schriftlich gebeten und evtl. auch noch aufgefordert hat, ihm einen SP anzubieten.

    Sie hat dann wohl einen Fachmann rauskommen lassen um sicher zu gehen, dass mein Strom nicht angezapft wurde. Dieser hat aber nichts feststellen können.
    Zusätzlich hat sie auch den Mieter angesprochen, wie das denn sein könnte. Er hat behauptet mit einem separaten Heizofen in dem Zimmer wo er sich am meißten aufhält zu heizen.


    Hallo Jenny,
    welcher beruflichen Tätigkeit geht denn der Nachbar nach?

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