hallo Hawk15,
Nachtspeicheröfen (wir sprechen hier von elektrischen?) springen weder an, noch geben sie Töne ab...
Ernsthaft: Sie wurden von Dir mitgemietet, sind also Teil der Mietsache. Gem. § 535 BGB hat der Vermieter für deren einwandfreie Funktion auf seine Kosten zu sorgen.
Wenn die üblichen Raumtemperaturen nicht erreicht werden, würde ich dem VM per Einwurfeinschreiben dies mitteilen und auffordern, zeitnah den vertragsgerechten Zustand der Mietsache wieder herzustellen, um Mietminderungen und evtl. Schadenersatzansprüche oder kostenpflichtige Selbstvornahmen zu vermeiden.
"wenn ich den Vermieter darauf anspreche sagt er ich soll auf meine Kosten einen Fachmann kommen lassen. Den das ist Sache des Mieters und nicht die des Vermieters."
- Ist falsch.
"Wenn ich das selber zahlen muss obwohl ich das als Grundsicherungsempfänger nicht mal eben kann. Über nihmt das Amt sowas?"
- Keinesfalls.