Beiträge von Berny

    Da fällt einem ja kaum noch was ein...
    Ich würde ihm die 300€ überlasse und die Angelegenheit abschliessen und ihm beim Hinausgehem noch 50 Cent in den Hausflur werfen in der Hoffnung, dass es ihm nun noch besser geht.
    Was ich dann noch (gelegentlich) mit dem Schlüsselloch machen würde, sage ich nun mal nicht...:(:(:(

    Wenn der Blick in die Kristallkugel nicht möglich ist, kann man es ja mal mit Hausnummernraten versuchen. Ich rate mal, bei monatlichen Nebenkosten von 3 Euro pro m² wären es etwa 75 Euro im Jahr.
    Ist einfacher Dreisatz, Klasse 7.

    Jau, mit Schuhgrösse geht nicht, denn die steht ja bereits im Ristorante Piazza San Marco in Venezia auf der Rechnung.
    Also: 3€/m² x 8 x 12 = 288€/Jahr nach meiner unmassgeblichen Einschätzung und Kopfrechnung...:)

    Hallo mucre,

    "Vermieter kündigt wegen 2 ausgebliebener Mieten, sein Anwalt benutzt ausdrücklich NUR die fristlose Kündigung. Räumungsklage folgt schnell, Termin zur mündlichen Verhandlung steht."
    Soweit so "gut".

    "Mittlerweile wurden vom Mieter (mir) 2 weitere mittlerweile fälligen Mieten pünktlich bezahlt. Es handelt sich also immer nur noch um 2 "ältere" Monatsmieten."
    Halte ich für unerheblich. Du bist nach wie vor mit 2MM im Rückstand.

    "Ich bin soweit informiert daß wenn die offene Forderung binnen einer Frist von 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage (oder gilt hier das Datum der fristlosen Kündigung?) beglichen wird, somit quasi "von amtswegen" die fristlose Kündigung unwirksam erklärt wird und das zuständige Gericht die Klage abweist."
    Halte ich auch für unerheblich. Du bist nach wie vor mit 2MM im Rückstand.

    "müßen die Anwaltskosten (des Vermieters) und ggf. Gerichtskosten auch binnen dieser 2 Monate beglichen werden,"
    Das kommt auf die mit den Rechnungen mitgeteilten Zahlungsfristen an, den den Prozess wirst Du m.E. verlieren.

    "stellen diese nach der eingestellten Klage ..."
    Davon hast Du hier nichts geschrieben.

    Hallo R.,

    Angaben wie "knapp 600" und "165 von 460" sind hier nicht hilfreich.
    Wie hoch ist die Bruttomiete? Wie hoch sind die Rückstände?

    Mit dem Kündigungsschreiben solltet Ihr sofort zur Arge gehen.

    "er ist noch relative jung und ist Macht geil, hab ich das Gefühl!!!"
    Das ist ihm unbenommen, jedoch wird er die Kdg. wohl kaum (wie ich die Situation einschätze) gerichtlich durchsetzen können.
    Hat er denn wenigstens auch noch hilfsweise fristgerecht gekündigt?

    Hallo wutti,

    wie bei meinen Vorrednern bereits anklang, dürfte das Problem durch die (wahrscheinlich) enfach veglasten Fenster bestehen.
    Warme Luft kann im Gegensatz zu kalter Luft viel (Raum-)Feuchtigkeit aufnehmen, welche sich hervorragend auf kalten Flächen niederschlägt.
    Deshalb sollte man bspw. im Sommer auch nicht die Kellertüren lange Zeit weit geöffnet lassen - dadurch wird das Gegenteil von dem Gewünschten erreicht.

    Inwiefern 15-25 Jahre junge AG-Urteile heute noch Bestand haben sollten, mag jeder selbst beurteilen.
    Als Vermieter würde ich bestenfalls Auskünfte insofern geben, welche Wohnungen (A, B, C, D usw.) jeweils wieviele Einheiten bzw. Kosten hatten, jedoch nicht die Namen der Mieter.

    Hallo Berthold,

    "Gemäß meiner jüngsten Nebenkostenabrechnung haben sich meine Heizkosten gegenüber dem Vorjahr..."
    Um welche Abrechnungszeiträume handelt es sich?
    Hast Du mal die einzelnen Posten verglichen?
    Wie waren jeweils die prozentualen Aufteilungen Grundkosten/Verbrauchskosten?

    Zitat von Berthold2008: "Laut Hausverwaltung darf ich zwar Einsicht nehmen in die abrechnugsrelevanten Belege, nicht aber in die NK-Abrechnungen der anderen Mietparteien."

    Zitat von drei: "Das ist so nicht ganz richtig."

    Hallo drei,
    das ist schon ganz richtig.

    "1. Müssen in der Heizkostenabrechnung die Gesamtwerte stehen, für alle Positionen, also gesamte abgerechnete Fläche, gesamte umgelegte HKV-Einheiten, gesamte umgelegte Kosten. Daraus lässt sich schon ersehen, wie sich die eigene Abrechnung in Relation zu ALLEN Mietern darstellt."
    Genauso isses auch, denn ich kenne die Abrechnungen der genannten Firma sehr gut.

    "2. Bin ich mir sehr sicher, dass der Mieter auch die Abrechnungen sämtlicher anderer Mieter einsehen darf."
    Niemals, denn das geht andere Mieter nichts an.

    "Nur so kann er ja feststellen, ob richtig abgerechnet wurde."
    Nein, daraus kann man das noch lange nicht feststellen.

    "Der Datenschutz greift da nicht,"
    Doch.

    "das Interesse an der Nachprüfung der Abrechnung auf Korrektheit überwiegt."
    Mit rechtsgültigem Gerichtsbeschluss wäre das dann möglich.

    "Eine passende Gesetzesstelle oder Urteil habe ich nicht parat,"
    Wen wundert's.

    "hier sollte ein Mieterverein aber weiterhelfen können. Ohnehin ist es für den Laien nicht so leicht, zu beurteilen, ob wirklich alles richtig gemacht wurde."
    Durchaus möglich.

    Es sollte doch möglich sein, mit dem Vermieter einen Termin abzustimmen, um zu überprüfen bzw. zu klären, über welchen Zähler das Wasser aus dem Technikraum erfaßt wird....

    Wenn der Vermieter sich weigert, liegt hier der Verdacht nahe, das bei der Verteilung der Wasserkosten irgend etwas nicht stimmt.


    Ich gestatte mir mal einen dezenten Hinweis auf §263 StGB.

    Nun ja, der Fall ist nicht ganz so fiktiv, er ist gegenwärtig vor Gericht anhängig. Der Richter hat durchblicken lassen, dass er geneigt ist, der Argumentation des Vermieters zu folgen.

    Deshalb wäre ich schon dankbar, wenn jemand dazu Präzedenzfälle, Kommentare o. ä. nachweisen könnte.


    Hallo Drei,
    letztere wirst Du hier wohl (leider) nicht erfahren.
    Es wäre jedoch nett von Dir, wenn Du mal obige URL abspeicherst, damit Du den Thread wiederfindest und uns dann vom Ergebnis berichtetst...
    Danke im Voraus.

    Hallo AnnaMaria,

    "Mit Verlaub, aber ich verstehe die Problematik dieser Frau"
    wie schön... - ähem, ich verstehe sie auch.

    "ich finde die Antwort ein bisschen eigenartig, ohne dem Antwortenden zu nahe treten zu wollen. Es kommt doch sehr oft vor, dass Personen gemeinsam einen Mietvertrag unterschreiben und anschließend einer von beiden ausziehen und den Vertrag kündigen möchte."
    Ja, das kommt vor, nur, das Gesetz interessiert's nicht.

    "Es ist in solchen Fällen doch meist schon schlimm genung. Dann aber der Zustimmung einer Person ausgeliefert zu sein, mit der man derart zerrüttet ist, dass man nicht mehr mit ihr zusammenwohnen möchte, finde ich durchaus fragwürdig (obwohl ich mittlerweile so manches in unserem Rechtssystem fragwürdig finde)."
    Du hast ja nicht unrecht..., jedoch gibt es noch keine Sentimentalitätenparagrafen...

    "Ohne eine Grundsatzdiskussion lostreten zu wollen, so sind in sehr vielen Fällen die Rechte der Vermieter scheinbar schützenswerter als jene der Mieter."
    Leider ist das Gegenteil der Fall, glaube mir. Ich bin Mieter und auch Vermieter. Schon so mancher VM hat schlimm geendet (ich meine speziell "kleine" VM, also Privatleute, die sich mit dem eigenen vermieteten Häuschen einen Traum erfüllen wollten und dann an Mieter gelangten ... siehe RTL u.ä.).

    "Es ist ein Laienforum. Hier sollen doch Erfahrungen ausgetauscht werden. Ich finde vor dem Hintergrund die Antort nahezu respektlos..."
    Nöö, nur ehrlich und leicht verständlich.

    "Liebe Angelique, ich kann dir für deine Zukunft nur raten, mit deinem Partner alles Vertraglich genau zu regeln, auch wenn das nicht mehr viel mit Romantik zu tun hat, aber, wie du schon selbst sagst. "Man kann ja nie wissen!" "
    Jaa, Angelique, ALLES schriftlich regeln, mit notarielle Beurkundung...:( - Eine Bekannte von mir bspw. hatte das ihrerzeit gemacht, und nach einiger Zeit in einem anderen Bundesland nach einer neuen Bleibe (unter einem Vorwand) umgesehen...

    "Ich fürchte, im Falle eines Zerwürfnisses kann man das nur auf dem zivilrechtlichen Weg lösen, was aber mitunter zu nicht unerheblichen Kosten führen kann, je nach Streitwert."
    Erkenntnis des Tages...

    "Wie man aus so einem Mietvertrag, ohne Zustimmung des zweiten Hauptmieters wieder herauskommt wüsste ich hingegen auch gerne. Scheinbar ist das nicht so einfach."
    Eben...

    Hallo angelique,

    Du stellst hier sehr viele mich verwirrende Fragen. Aber fangen wir mal an:

    "Ich habe hier schon einige Male gelesen, dass bei zwei Hautmietern beide den Mietvertrag kündigen müssen."
    Sind beide Mieter im MV, müssten beide die Kündigung unterschreiben, um das Mietverhältnis zu beenden.

    "Wie löst man eine solche Problematik, wenn ein Paar eine Wohnung bewohnt und nach der Trennung einer ausziehen möchte, der andere sich jedoch querstellt und nicht mitkündigen möchte?"
    Ausziehen kann ja einer..., aber er/sie bleibt weiter im MV mit allen Rechten und Pflichten. So einfach ist das.

    "Ich als eine der Parteien habe doch Verbindlichkeiten dem Vermieter gegenüber, warum kann ich diese dann nicht eigenständig aufkündigen?"
    Weil Ihr beide nach wie vor ... siehe oben.

    "Ich bin etwas ratlos. Werde vermutlich bald mit meinem Partner zusammenziehen"
    Ach, was denn nun?

    "und habe schon eine unangenehme Trennung mit Wohnungsauflösung hinter mir. Gott sei Dank, ging die Kündigung reibungslos, aber das nur, weil mein Partner nicht wusste, dass ich nicht einfach den Mietvertrag aufkündigen darf, wenn er nicht zustimmt.... Wie regelt man so einen Fall?"
    Ist doch erledigt, oder?

    "Welche Fristen, was ist den einzelnen zumutbar,"
    Es gibt keine Fristen.

    "wie kann man einen solchen unliebsamen Mitmieter loswerden, wenn er nicht von sich aus kündigen möchte, wie kann man ausziehen, ohne dem anderen einen Teil der Wohnung finanzieren zu müssen, ohne selbst drin zu wohnen?"
    Ich werde Dir bestimmt nichts Unseriöses empfehlen, da Du wohl nicht in eine Wohnung hinter Gittern umziehen möchtest.

    "Wie regelt man das im Vorfeld? Ich möchte ja auch als gleichberechtigter Mieter auftreten und, da man ja nie weiß, für klare Verhältnisse sorgen."
    Ist nicht, Ihr beide seid... siehe oben.

    "Kann man trotz gemeinsamen Mietvertrags Verbindlichkeiten klar trennen (Mietanteile, Kautionsanteile etc...)"
    Ja, durch eine schriftliche Vereinbarung, womit der VM jedoch nichts zu tun hat.

    "Ich wäre dankbar für Ratschläge, da ich mich als Nichtjuristin einfach nicht selbst durch den Dschungel an Klausenln und Paragraphen kämpfen kann (ich verstehe einfach nie, was es in Konsequenz für den Ottonormalverbraucher bedeutet).
    Janz einfach: Mitgegangen, mitgefangen..., so einfach ist das.:D Tut mir leid, wenn meine Antworten Deine Wünsche nicht treffen.

    Hallo drei,

    "Er argumentiert, § 556 BGB bezieht sich nur auf die Abrechnung geleisteter Vorauszahlungen. Da hier noch gar keine Vorauszahlung geleistet wurde, könne er auch später abrechnen."
    Das ist dumes Zeugs. Der VM soll auch mal Ziffer 4 lesen: "Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam."

    "Der Mieter wird ja völlig im Unklaren gelassen, in welcher Höhe Forderungen auf ihn zukommen könnten, und das jahrelang."
    Eigentlich ist der Text des § deutlich und eindeutig.


    Wir 2 Leute sollen demnach knapp 10.000 Einheiten verbraucht haben und die anderen 4 Leute auf 3 Wohnungen verteilt "nur" knapp 8000 Einheiten.

    Zumal sie Nachts eh nichtmal lauwarm geworden ist und Tagsüber nur die obere hälfte des Heizkörpers heiss wurde.

    Diese Woche geht's dann erstmal zum Mieterschutzbund. Irgendwas kann da ja nicht ganz stimmen.
    Gruß


    Sachen gibt's, die mag man garnicht glauben. Es könnten ja auch in der Tat (geeichte) Messgeräte falsch anzeigen. Ein neuer HKV zählte sogar rückwärts.

    Eine Mieter in in einem MFH mit sechs Nutzern verbraucht z.Zt. 46,3% des Trinkwassers...

    Hier sollten mal die Heizkörper entlüftet und der Wasserdruck im System korrigiert werden.

    Im Mietvertrag steht jetzt drin, dass das Mietverhältnis ab 01.09.2010 läuft (Nutzungsbeginn war der 24.09.2010, Mietvertrag kam am 06.10.2010). Ab wann muß meine Freundin jetzt Miete zahlen? Ich fühle mich so´n bischen verarscht von der Vermieterin!


    Hallo Sepp,
    mich wundert, dass Du anstelle der Mieterin den MV bekommen hast.
    Hast Du mal die VMn an ihre Zusage erinnert?
    Ähem, der MV ist ja bislang nur von der VMn unterschrieben...

    Hallo Ratty,

    "Mir geht es jetzt nicht um die höhe der Nachzahlung, sondern einfach darum, dass auf deren Konto 1920€ liegen und jetzt zusätzlich nochmal 670€ haben möchten, weil im genannten Zeitraum (die ersten 4 Monate) nur 4x160€ eingegangen sind."
    Na, toll: Mich würden für vier Monate 4x160+670=1310/4/76= 4,31€/m² und Monat schon etwas nachdenklich stimmen...

    Die noch nicht abgerechneten 8x160€ dürften ja wohl für den derzeitigen Abrechnungszeitraum gelten, wobei ich auf jeden Fall mich über den Abrechnungszeitraum informieren würde. 1.2.-31.1. halte ich doch für sehr selten, denn der liesse sich doch locker in 1.1.-31.12. umrechnen.
    Bei dem von mir verwalteten MFH ist der AbrZeitraum der 1.6.-31.5., so mal btw.

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