Hallo Gruwo und Mainschwimmer,
Ihr habt da noch etwas vergessen, welches dringend einer (Auf-)Klärung bedarf, bevor R*L aktiv wird:
* usw usw
Hallo Gruwo und Mainschwimmer,
Ihr habt da noch etwas vergessen, welches dringend einer (Auf-)Klärung bedarf, bevor R*L aktiv wird:
* usw usw
Guten Abend, ich bin neu hier und habe ein großes Anliegen.
Ich beschreibe eben unsere Situation, vielleicht hat ja jmd einen guten Rat für uns.
Alle Mieter (ausser die Neffin und Cousine der beiden Vermieter) haben erhebliche Probleme mit den Vermietern (eher Verfügungsberechtige des Hauses, da dieses Haus Sozialbau der Stadt ist, die Wohnungen wurden ebenfalls von der Stadt vergeben und nicht von den Vermietern)
Unsere Anliegen werden von der Hausverwaltung (bin mir nicht sicher, aber eine Nachbarin meinte es wären Ebenfalls Verwandte der Vermieter) einfach ignoriert.
Warten nun seit einer Woche auf ein Klarlegen der Anliegen von der Hausverwaltung, jedoch glaube ich nicht, dass da noch was kommt.
Unter anderem war unser Anliegen, dass Hausmeister und Reinigungskraft ohne unseres Zugeständnisses eingestellt wurden, wieso und was nun weiter ist- da nun die Mieter total durcheinander wegen des Monatsdienstes sind.
Der Hausmeister wurde niemandem bekannt gemacht, er stellte sich vor zwei Wochen selber hier vor. Fegte draussen (haben einen riesigen Kastanienbaum) und stellte die Mülltonnen Mittwochs raus. Die Reinigungskraft wischte das Treppenhaus Freitags.
Nun, nach unserem Beschwerdebrief letzte Woche, kam dieser heute nicht. (Komisch...oder?)
Auf die Bitte, uns ein schriftliches Klarlegen an Alle zuzusenden- wird also einfach ignoriert und der Hausmeister vermutlich einfach wieder gekündigt.
Dies ist nur EIN Beispiel von vielen. Die Vermieter sind nur nebenberuflich "Vermieter" und wissen selber nicht, von den Pflichten Ihrerseits. Machen aber nur "Blödsinn". Die leeren Versprechungen nerven mittlerweile auch tierisch.
Wir Mieter machen dies nun seit einem Jahr (das Haus wurde letztes Jahr fertig gebaut) mit und nun ist das Faß übervoll- es hat sich schon zu viel angesammelt!
Wo können wir eine Beschwerde gegen die Vermieter und auch gegen die Hausverwaltung einlegen?
Bei der Kommune? Sind uns ehrlich gesagt nicht sicher ob die da nicht Schmierungen am laufen haben. Denn so wie das Haus "fertig gebaut" wurde, hätte kein Gutachter (der da war, aber trotz Mängel abgenommen hat, weil ihm die Vermieter hinterher gedackelt sind und wiedermal tausend Versprechungen gegeben haben) unterschrieben. Dazu angemerkt, während der Bauarbeiten hat niemand hier eine Baufirma gesehen. Nur hier Verwandte, da Verwandte der Vermieter. Wobei aber eigentlich das Geld ja von der Stadt gegeben wurde...und laut der Vermieter selber, keine kleine Summe. Naja
Ich würde euch hier am liebsten alles alles genauer beschreiben, aber die Zeit um euch das alles durchzulesen hättet ihr garantiert nicht.
Jmd einen Tip wohin wir uns wenden können?
Ja, entschuldige, um es einmal unhöflich auszudrücken: an den Friseur..., denn bis hier konnte ich nichts Mietrechtswidriges erkennen.
Ach und dazu mein persönliches Anliegen, es geht um den Wasseranschluss der Waschmaschine.
Jeder der 6 Familien, hat ein seperaten Anschluss im eigenen Kellerraum und eine Erhöhung/Podest von ca.80cm bis 1Meter.
Diese Sockel für die Waschmaschinen sind natürlich viel zu niedrig. Sie sollten auf 1,50m erhöht werden, damit man die Maschinen dann noch bis unter die Kellerdecke quetschen kann.
Hallo Lilly,
mangels mietvertraglicher Vereinbarung wird die Mieterin die Schüssel wohl kuzrfristig entfernen müssen. Wie sie das macht, ist ihre Sache.
Vielleicht kann sie die Schüssel auf dem Balkon so anbringen, dass sie von aussen nicht sichtbar ist?
also lieber nicht die wohnung nehmen oder wie?
Pardon, ich meinte, dass Du von der jetzigen Wohnung sprichst.
ja;das steht im mietvertrag dann drinne.
Ja, dann dürfte es doch klar sein...
Hallo,
"Durch dieses schuldhafte Unterlassen ist die Mietsache nunmehr praktisch derart beschädigt, dass eine Nutzung als Wohnraum nicht mehr in Frage kommt. Ihr schuldhaftes Verhalten ist daher ursächlich für eine nachhaltige Schädigung des Eigentums des Vermieters. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses ist daher für uns unzumutbar.
Hallo Jürgen,
selten so "gelacht". Auf welcher Wolke schwebt der Vermieter eigentlich?
Die Nichtmeldung eines Schadens, denn ich erst irgendwann später(...?) entdeckt habe, ist m.E. niemals ein Grund für eine solche Reaktion.
Ich würde den VM schriftlich auffordern, die Mietsache pflichtgemäss instandzusetzen, um eine Mietkürzung wegen der leicht eingeschränkten Nutzbarkeit zu vermeiden.
Mit einer Räumungsklage würde der sich doch lächerlich machen.
Bei dem Foto wäre ein angelegter Massstab hilfreich gewesen.
Hallo nickname,
"bin ich in ausbildung und möchte noch mal zum ende hin umziehen.
allerdings ist meine ausbildung ende august 2011 fertig und der vermietr meinte es gibt für die wohnung eine mindestmietzeit von 1 jahr."
Also dürfte das eine Jahr NACH dem 31.08.2011 enden?
Ist die Mindestmietzeit im MV explizit aufgeführt?
"und er meinte dann so:Ist überhaupt kein problem wenn man einen nachmieter findet, dann kann man auch eher ausziehen.und angeblich wär es auch kein problem ein nachmieter zu finden."
Ist im Moment uninteressant. Erst mal meine obige Fragen beantworten.
Vielen Dank für Ihre Antworten. Ja, ich denke, es wird wohl sinnvoll sein, zu einem Anwalt zu gehen. LG
Bevor ich zu einem Anwalt gehe, würde ich erst mal das Gespräch suchen. Sollte dies nichts bringen, würde ich nach Abwägung des Kostenrisikos weitere Schritte unternehmen.
Meiner unmassgeblichen Meinung nach dürfte es sich hier wohl um allgemeines Vertragsrecht handeln, da diese Konstellation doch eher einem Leasigvertrag ähnelt.
Gibt es seitens des VM Zusicherungen über das Baujahr der Anlage, Gewährleistung etc.?
Hallo Pseudonym,
hast Du Zeugen, schriftlichen Mietvertrag, Übernahmeprotokoll, Schriftverkehr?
Warum per Du mir der VM? So unter "Freundinnen"...?
Moin Sevn,
"Es wurde nun festgestellt, dass die Heizung bei Frostschutz (*) schon bei 15°C angeht und komplett heiß wird."
Sobald man solch eine Fehlfunktion feststellt, kann sich fast jeder folgendermassen behelfen: Thermostatkopf auf 5 stellen, ihn abschrauben (notfalls mit Rohrzange). Einen Tropfen Öl auf den Pin des Ventils, Pin mehrmals 'reindrücken, evtl. etwas drehen, Thermostatkopf wieder draufschrauben, Überwurfmutter handfest anziehen, das reicht. Gewünschte Arbeitstemperatur einstellen (Bspw. 3 für 20°C).
Wenn Du jedoch wartest, bis die Rechnung kommt, ist das nicht die Schuld des Vermieters.
Hallo Alamo,
ich kann hier keine für eine Eigenbedarfkündigung aureichende Rechtsgrundlage(n) erkennen.
"Nun ist meine zweite Tochter schwanger geworden. Sie wohnt 15km mit ihrem Lebensgefährten in einer 3Zimmer 83qm Wohnung zusammen."
Diese Wohnung dürfte für 3-4 Personen völlig ausreichen.
"Diese soll und möchte gerne in unser Geschäft mit einsteigen und dieses in einigen Jahren übernehmen."
Viele Leute haben weitaus mehr Anfahrtsstrecken zur Arbeit. Was sind schon 15km=20 Minuten Fahrt?
"Der grosse Vorteil liegt darin, dass die Tochter dann die Kindererziehung und Einarbeitung perfekt vereinbaren könnte, da sie ja im Erdgeschoss arbeiten würde und im 1.Geschoss wohnen würde."
Das wäre natürlich ein Vorteil. Ob man dem so einfach die ältere Mieterin opfern könnte...?
"Ist unsere Situation mit der Schwangerschaft und Übernahme ein ausreichender Grund für die Anmeldung von Eigenbedarf?"
Das wird wohl ein Gericht zu entscheiden haben, falls es Euch nicht gelingen sollte im Rahmen eines vernünftigen Gesprächs und grosszügigen Angebots die Mieterin "umzusiedeln".
Hallo,
also Unterlagen haben wir schin angefordert und warten jetzt schon ca. 3 Monate drauf. Aber warten sind wir gewohnt, denn trotz erinnert dauert es immer...
Aber wir werden morgen das Gespräch nochmal mit ihr suchen.
Viele Grüße
Annika Stüve
Hi, dann berichte uns doch bitte über das Resultat. Einblick in die Belege darf sie nicht verwehren. Kopien MUSS sie nicht liefern. Notizen darfste Dir machen.
Hallo Spanner,
"Haben wir als Mieter ein Recht darauf, dass der Hausgang nun gestrichen wird, damit es wieder einheitlich aussieht ?"
Nein, denn der Hausflur gehört nicht zur Mietsache.
"Auch wurde bei einer Nachbarin eine neue Tür eingebaut, diese ist nun grau."
Auch innen? Die ursprüngliche Farbe müsste wiederhergestellt werden.
"Alle anderen Türen der Mieter sind aber grün und passen gar nicht zu dieser einen grauen Tür."
Im Hausflur? Wäre unerheblich.
"Kann der Vermieter einfach solche farblichen Veränderungen durchführen ohne auch den rest farblich passend zu halten ?"
Ich würde mal den VM fragen, ob er, wenn die Mieter sammeln würden, er für die Abschaffung dieser ästhetischen Mängel sorgen würde.
Hallo agapetus,
eine sehr schwierige Angelegenheit, wo Dir wohl eher Profis (Mieterverein, spezialisierte RAe) weiterhelfen könnten.
"ich habe vor 10 jahren ans elterliche haus angebaut, und einen mündl. mietvertrag über gratis wohnen."
incl. gratis Betriebskosten?
"bis vor 1 monat habe ich im elterlichen betrieb für einen hungerlohn gearbeitet, dafür keine nebenkosten für heizung strom bla bla bezahlt."
Wohl nur mündliche bzw. keine Vereinbarungen?
"wie sieht es mit der grundsteuer aus, beide haushälften haben in etwa dieselbe grundfläche, jedoch nutze ich max 1/4 des gartens.
wie sieht es mit der versicherung aus, habe ich da mitspracherecht zwecks auswahl eines günstigeren anbieters?"
Wohl nur mündliche bzw. keine Vereinbarungen?
"habe ich recht auf eine eigene mülltonne? derzeit stehen 2 kleine tonnen da, die von allen 3 familien benutzt werden."
Eigentlich nicht nur Recht, sondern lt. Ortssatzung wohl sogar Pflicht, es sei denn, dass die Tonnenvolumen der Nutzerzahl angepasst sind.
"wie sieht es mit den belegen aus? zb für alle kosten wie vers. wasser usw, müßte ich da nicht etwas mit dazubekommen?"
Wer was von Dir will, muss auf Verlangen auch die der Forderung zugrunde liegenden Belege vorweisen können.
"ach ja, bezahlbar innerhalb 8 tagen."
Ist zu kurz, üblicher sind mind. 2 Wochen.
"hier ist innerfamiliär alles aus dem ruder gelaufen, ich wurde sogar schon krankenhausreif geschlagen von vater und bruder. ausgekugelter arm, netzhautverletzung usw."
Was meint denn die Staatsanwaltschaft dazu?
Hallo Tatsy,
Mainschwimmer hat eigentlich alles geschrieben.
Mit dem ersten Wort meint er den Widerspruch gegen den Mahnbescheid, sollste sofort machen, sonst wird der rechtskräftig.
Also auf die Idee sind wir auch schon gekommen. Sie sagte nur das sind kosten fürs Haus. Sie macht das auch nur über ihren Sohn. Deswegen habe ich hier nur erfragen wollten um welche kosten es sich handelt.
Die vermieterin wohnt über uns, neben uns noch welche und wir eben.
viele Grüße
Dann würde ich mal "welche", die VM und ihren Sohn befragen.
"kosten fürs Haus", welche so heissen, sind mir unbekannt.
meine Frage wohne seit 3 Jahren im 2 Famielien haus jetzt will mein Vermieter das Haus Verkaufen, muss ich ihn auch kurzfristig mit Leuten in meine Wohnung lassen und auch am Wochenende Samstag und Sontag. Dancke um Hilfe ![]()
Hallo Justin,
das ist ein altes Streitthema. Ich würde nach mindestens drei Tagen vorheriger Anmeldung am Wochenende höchstens einen Termin ertragen.
15)Sonstige Betriebskosten
Hier müßte schon im Mietvertrag explizit angegeben werden, was unter diese Betriebskostenart abgerechnet wird. Nur die alleinige Angabe 'Sonstige Betriebskosten' reicht nicht aus.
Hallo Gruwo,
was hältst Du (und auch Mainschwimmer) von folgendem Passus in meinen MVs?: "Werden öffentliche Abgaben neu eingeführt, entstehen während der Vertragszeit neue Betriebskosten gemäß §§ 1, 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) oder erhöhen sich solche, nach der neuesten Rechtsprechung umlagefähigen Betriebskosten, können diese neuen Belastungen vom Vermieter im Rahmen der Bestimmungen des BGB auf die Mieter umgelegt und angemessene Vorauszahlungen neu festgelegt werden." - ?
Also im Mirtvertrag steht dass,
das Wasser und Müll 1/4 Jährlich abgerechnet wird.
Wenn das mietvertraglich vereinbart ist, halte ich das für i.O.
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