Beiträge von Berny

    Hallo Mili,

    "Er musste bei der Wohnungsgesellschaft paar Sachen ausfüllen und unterschreiben (er ist grad arbeiten, deswegen weiss ich nicht was genau)"
    Bspw. Mieterselbstauskunft, Einwilligung zur Auskunfteinholung bei Schufa, InfoScore etc.

    "und die meinte sie würden sich in 3 Tagen telefonisch oder schriftlich bei ihn melden. Die müssen paar Sachen prüfen."
    Ist normal.

    "Und in den 3 Tagen darf er keiner anderen Wohnung zusagen, weil wenn er eine andere nimmt muss er trotzdem für die die Kaution und 3 Monatsmieten zahlen."
    Nana, was die so sagen... Oder hat er etwas diesbezügliches unterschrieben?

    "Kriegen wir jetzt 100%ig die Wohnung???"
    Nöö, wart's ab...

    Hallo Anne
    ,
    "... mir wurde gesagt, der Hausmeister sagte wegen dem rauchenden Vormieter sollten die Tapeten runter, ich könnte dann tapezieren. Habe gesagt, ich könnte das nicht, und wollte es auch nicht machen lassen, da sagte sie, ich könnte wohl auch ggf. 2 Schichten Farbe so auf die Wand streichen. Muß ich das akzeptieren?"
    Nein, das MUSST Du nicht akzeptieren, denn niemand zwingt Dich, diese Wohnung anzumieten.

    "... leider nicht mehr im Mieterschutzbund und wüßte gern, ob ich da morgen anrufen und um Tapezieren, bzw. Streichen bitten kann."
    Du kannst den Mieterschutzbund natürlich bitten, für Dich zu tapezieren...:mad::D

    Ok, dann werde ich nächste woche gleich mal einen Termin mit ihm vereinbaren. Mal schauen was dabei raus kommt. Ich poste dann das ergebnis :) Danke nochmal für die ganzen Antworten.


    Naja, das musst Du wissen.
    Ich würde ihn erstmal "kommen" lassen - er will ja was von Dir...

    Hallo Porter,

    ich rekapituliere mal: Du hast die Betriebskostenabrechnung für den 12-Monatsabrechnungszeitraum 01.10.08-30.09.09 am 11.11.10 bekommen: 1 Monat + 12 Tage zu spät.
    Wenn der Vermieter diese Terminüberschreitung NICHT zu vertreten hat (also jemand anders), könnte er noch nachfordern. Das dürfte erfahrungsgemäss jedoch nur sehhhr selten der Fall sein. - Dies musst Du ihm ja nicht unbedingt unter die Nase reiben...

    Hallo Porter, von wann bis wann ist denn der übliche (12-Monatige) Abrechnungszeitraum?
    (in dem von mir verwaltenten Haus ist er bspw. 01.06.-31.05.Folgejahr. Das heisst, das ich meinen Mietern die BetrKAbrechnungen bis spätestens 31.05. des dann folgenden Jahres vorlegen muss.)

    Hallo Berny,
    danke für Deine Antwort. Die Heizkörper sind in allen 6 Wohnungen gleich groß. Die Wartung der Heizungsanlage wird regelmäßig durchgeführt. Es wurde nicht immer zum gleichen Zeitpunkt getankt. Dadurch kommen natürlich unterschiedliche Heizölpreise zum Ansatz. Das konnte ich prüfen und ist auch rechnerisch ok. So ganz kann ich mich Deiner Argumentation nicht anschließen.
    Gruß Manni


    Hallo Manni,
    um es noch deutlicher zu machen: Zwei unterschiedlich grosse HK bzw. deren HKVs haben je 10 Striche "erheizt", jedoch der eine HK ist 2m lang, der andere 1m. Also werden es im (Abrechnungs-)Endeffekt bspw. 20 bzw. 10 Einheiten.


    Ich habe sehr wohl die Hausverwaltung x-mal angerufen, aber ohne Erfolg. Jedesmal wurde mir versichert, man würde sich nochmal melden, oder es wird sich eine Firma mit mir in Verbindung setzen.

    "X-mal angerufen..." - Du meinst wohl, dass Du die Mitarbeiter beim Kaffeetrinken telefonisch belästigt hast.
    Versteh' mich bitte richtig! Du MUSST schreiben, möglichst nachweislich, bspw. per Einwurfeinschreiben.


    bestehende Mietverhältnis.Dieses wird aus den Ihnen bereits von meinem Mandantengenannten Gründen hiermit ausdrücklich und wirksam
    ordentlich gekündigt wegen Eigenbedarf und zwar zum 28.02.3011.
    - Ich habe bisher keine ordentliche schriftliche Kündigung erhalten


    Hallo Schnuckilein,
    die Kündigung hast Du ja (s.o.) erhalten.
    Ich würde ausziehen, denn ich habe nicht den Eindruck, dass Du dort zufrieden bleibend wohnen könntest.
    Ob sich eine Auseinandersetzung lohnt, kann nur ein im Mietrecht spezialisierter RA sagen. Vielleicht bekommt Du über den Sozialleistungsträger (den Du sowieso kontaktieren solltest) einen Beratungsschein.

    Andererseits sehe ich hier durchaus Möglichkeiten einer Mietminderung.


    Hallo Gruwo,
    ich sehe hier keine Möglichkeit einer Mietminderung, denn @Faultier (wie treffend...) hat sich offensichtlich wohl nicht nachhaltig (direkt schon beim ersten Schadensfall) bemüht, den Vermieter zur Instandsetzung der Mietsache aufzufordern.


    Abrechnungszeitraum vom 01.07.2007-30.06.2008 insgesamt 5.625 ltr. Heizöl und 900,60 Striche
    Zeitraum vom 01.07.2008-30.06.2009 haben wir 5830 ltr. und 771,20 Striche.
    Kann das richtig sein, daß wir insgesamt 205 ltr. mehr aber insgesamt 129,40 Striche weniger verbraucht haben?
    Gruß Manni


    Jawoll, Manni, das kann so sein: Die Striche sind relativ, da jeder Heizkörper entsprechend seiner Grösse einen eigenen Multiplikater hat.
    Der HKV weiss ja nicht, wie gross "sein" Heizkörper ist.
    Auch andere Faktoren könnten mit hineinspielen: Schlechte oder keine Wartung, Düsenverschleiss, wurde immer genau zum gleichen Datum getankt?

    Hallo amaryllis,

    "Mietvertrag, an dessen Ende handschriftlich und von mir unbemerkt ergänzt wurde, dass die Vermieter in meiner Abwesenheit keinen Besuch in meiner Wohnung wünschen."
    Wünschen können sie viel...
    Ist dieser Zusatz in beiden Ausfertigungen des MV vorhanden?

    "Außerdem, dass die Vermieter in längerer Abwesenheit lüften oder die Heizung bei Minusgraden hochdrehen dürfen."
    "Längere" Abwesenheit müsste klar definiert werden.
    Die Heizkörperthermostaten haben ausserdem eine Frostschutzstellung: "*".
    Haben die VM (legal) einen Wohnungsschlüssel?

    Warum der Schaden erst ein Jahr nach der Montage der Lampe aufgetreten ist, wird wohl ein Rätsel bleiben. Hat das Kabel eventuell unter Zugspannung gestanden? Dass das Kabel bereits vor der Montage der Lampe beschädigt war, halte ich eher für unwahrscheinlich, da dann auch der Fehler gleich aufgetreten wäre.


    Hallo Gruwo,
    "not"falls kann man ja einen Gutachter beauftragen....
    und mal eben zweitausend Euronen löhnen...:D:)

    Eigentlich ist es recht simpel. Die Reparaturrechnung übersteigt die für den Einzelfall vereinbarten Betrag von 80,00 €. Die Kleinreparaturenregelung würde alleine deshalb schon nicht greifen.


    Ja, Gruwo,
    und damit dürfte auch die Klausel, dass der VM die Beseitigung durchzuführen (oder lassen) hat, nicht greifen, sodass zunächst einmal der Schadenverursacher die Chance bekommen muss im Rahmen der (Finanz-)Schadensminderungspflicht?

    Hallo toktok,

    (auch) ich habe durch Erfahrungen gelernt...

    "Das Problem vor dem ich stehe ist das ich der Verwaltung schnellstmöglich einen Brief schreiben muß, damit sie ... endlich überweisen."
    Du solltest sie auffordern mit Fristsetzung.

    "Am 3.11.10 kam ein schreiben das sie xy abziehen und den Restbetrag überweisen."
    Papier ist geduldig, und wenn nichts kommt, heisst es, dass uns das Büroversehen ja leid tut, aber eine Sachbearbeiterin war plötzlich krank geworden... - Abba abgesehen davon, zwei Wochen sollte man/frau schon geduldig sein.

    "Da muß ich jetzt also erstmal hinnehmen das sie den Betrag abziehen oder soll ich in dem Schreiben erwähnen das ich damit nicht einverstanden bin."
    Letzteres: ja, und eine spezifizierte Abrechnung verlangen und ich würde auch mitteilen, dass ich mir eine rechtliche Prüfung vorbehalte.

    Puh ich hoffe hier blickt überhautpt jm durch.


    Hallo Steffi,
    ich blicke nach knapp zweimaligem Lesen schon durch...
    Dieses Thema ist jedoch recht komplex, da alles scheinbar in einen Topf geworfen wurde: Kautionen von zwei Mietsachen, Betriebkostenabrechnungen (bei der ersten Wohnung wohl für zwei Monate zuviel(?), Mietminderungen (vorher den VM schriftlich nachweisbar abgemahnt?), evtl. vorher nicht erkennbare mangelhafte Heizung und/oder Warmwasserbereitung.
    Hier müsste ein Fachmann die Unterlagen einsehen. Ich denke, dass ein Forum wie dieses hier überfordert ist, sorry.

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