Beiträge von Berny

    Womit du was meinst? Das wir das so zu akteptieren haben, das wir eine Heizanlage im Haus haben, die schon bei 0 Grad völlig überfordert ist?


    Ich würde zunächst die in jedem Raum maximal erreichbaren Temperaturen in Raummitte und halber Höhe feststellen und dann bei Unzufriedenheit ein Gespräch mit dem VM führen.

    Frierender: "Ja, der Heizlüfter war schon bei der Übergabe da,"
    Das halte ich für den Knackpunkt, der Euch die A-Karte überlässt.:(

    "aber da hieß es, das der Lüfter nur eventuell bei gaaaanz kalten Minusgraden zur Unterstützung da ist."
    Pardon, aber das halte ich für das übliche Gerede...

    Hallo Frierender,

    "Die Vormieter hatten das Problem auch schon, weswegen der Vermieter hier einen elektrischen Heizlüfter aufgestellt hat."
    Also war der Heizlüfter bei Besichtigung und Übegabe der Mietsache bereits vorhanden?

    "Ist das mit Heizlüfter zulässig?"
    Sicherheitstechnisch wohl ja.

    Hallo alphonse,

    nachfolgend meine laienhafte Meinung: Du wirst verlieren.

    "Mündlich einigten wir uns auch darauf, dass ich spätestens dann ausziehe, wenn ein Nachmieter gefunden wurde. Ende 04/09 erfolgte dann die Wohnungs- und Schlüsselübergabe (ohne einen Nachmieter gefunden zu haben)."
    ... welches nicht das Ende der Mietzahlungspflicht bedeutet.

    "die Nebenkostenabrechnung müsse ja 12 Monate nach Auszug endlich eingetroffen sein."
    Nein, sondern nach Beendigung des üblichen Abrechnungszeitraumes, i.d.R. 1.1.-31.12.

    "Daraufhin antworte der Vermieter, dass er mir die Kaution nicht zurückzahlen wolle, da er die Wohnung erst 12/09 wieder vermieten konnte und ich dies bitte verstehen solle."
    Finde ich korrekt. Für die sieben Monate 05-11 hat er also nur 800€ Gesamt"miete" bekommen.

    "Auf meine folgenden Schreiben, wo ich mehrfach die Zahlung der offenen Kaution forderte, erfolgte keinerlei Reaktion."
    Warum auch?

    "In den Schreiben wies ich den Vermieter auf seine Pflicht zur Auszahlung der Kaution hin"
    Genau: Er hat die Pflicht, die Kaution abzurechnen, mit bspw. Mietrückständen, Nebenkostennachforderungen.

    "und drohte mit evt. rechtlichen Schritten. Da keine Reaktion erfolgte, erwirkte ich einen gerichtlichen Mahnbescheid, den der Vermieter in vollem Umfang widersprach."
    Letzteres würde ich auch tun.

    "Ich bin mir darüber bewusst, dass der Mietvertrag nicht schriftlich gekündigt wurde und damit die Kündigung nicht rechtswirksam ist."
    Na - also...

    "Der Vermieter besteht aber auch nicht auf eine Fortsetzung des Mietvertrages."
    Das muss er auch nicht, da der nicht rechtswirksam gekündigte MV automatisch weiter gilt.

    "Jedoch hat der Vermieter ja proaktiv dem Auszug zugestimmt und schon aktiv Nachmieter gesucht. Und wenn der Vermieter auf eine Fortführung des Mietverhältnisses bestanden hätte, so hätte er ja spätestens nach einen Monat die offenen Mietzahlungen beanstanden müssen. Da der Vermieter aber keine Einwendungen machte, gehe ich hier auch von einem negativen Schuldeingeständniss aus. Somit gehe ich von einer Beendigung des Mietverhältnisses aus und habe damit Anspruch auf die gezahlte Kaution."
    Ich werde mich diesbzgl. nicht weiter dazu äussern, sondern Dir nur empfehlen, Dich anwaltlich beraten zu lassen. Sei froh, wenn der VM den Spiess nicht umdreht...

    Hallo WerWieWas,

    Deine Fragen sind in der Tat hier auch ansatzweise nicht zu beantworten (was so gesehen nicht der Sinn dies Forums ist bzgl. unerlaubte Rechtsberatung), sondern eher Meinungsäusserungen zu gestellten Fragen.
    Diese sind jedoch so viele - und zu einer Stellungnahme fehlen noch sehr viele Detailangaben - sodass "wir" hier überfordert sind.
    Daher @Mainschwimmer's Vorschlag, dem ich mich anschliesse.

    Abgesehen davon wäre ich persönlich immer vorsichtig den Moralapostel zu spielen, wenn ich nicht alle Hintergründe kenne....


    Jaa, und genau deshalb würde ich mich auch unbedingt anwaltlich beraten lassen. Anschliessend Termin mit dem Mieterschutzverein und einem Steuerberater.

    Hallo Berny
    Danke für die recht schnelle Antwort.
    Mit Mietminderung kann ich auch nicht rechnen...
    eigentlich müssten die doch die Wohnung irgendwann Sanieren ich meine im Bad 9 Grad und in der Rest der Wohnung um die 15 Grad (Ohne Heizen) ist ziemlich wenig....und wie gesagt die Wärme verschwindet nach einigen Sekunden...
    Heize zwar die halbe Wohnung und komme so auf 19 Grad, aber wollte halt wegen Mietminderung erkundigen, ob ich darauf Anrecht habe, wenn ich nicht die gewünschte Temperatur habe....
    soviel ich jetzt in Erfahrung gebracht habe, muss eine Wohnung eine min. Temperatur von 18 haben


    In den Haupträumen müsste eigentlich eine Temperatur von 20° erreicht werden können, ansonsten wäre es m.E. ein Mangel. Genaueres hier: Mietrecht: Heizung, Raumtemperatur, Hitze

    Hallo s3rij0,

    "Habe ein Problem, und zwar in meinem Bad ist es (wie oben erwähnt) um die 9 Grad kalt, habe eine Stromheizung, aber die verursacht Riesenkosten beim heizen (2€ pro Std.), was sicht einfach nicht lohnt, da die wärme innerhalb von 5min. wieder verpufft."
    Du hast die Wohnung SO gemietet...:(

    "Kann man da was machen, also sich beim Vermieter (Saga in Hamburg) oder muss ich mich erst beim Hausmeister erkundigen..."
    Natürlich kannst Du zunächst den HM, dann den VM anrufen, jedoch sind die zu nichts verpflichtet, sorry.

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