Hallo naturpur,
da offensichtlich nicht nach Quadratmetermietpreisen vermietet wurde (welches auch recht unüblich ist), kommt es garnicht darauf an, wie gross die Mietsache/n ist bzw. sind.
Hallo naturpur,
da offensichtlich nicht nach Quadratmetermietpreisen vermietet wurde (welches auch recht unüblich ist), kommt es garnicht darauf an, wie gross die Mietsache/n ist bzw. sind.
Hallo Nele_90,
ich würde da nichts anmieten.
2 Exemplare? Mein ganzer Einzug lief ein bisschen seltsam ab.
Ich hole mal etwas weiter aus. Ich habe nach einer Vorstellungsrunde mit den damaligen Bewohnern das JA für einen Einzug erhalten. Ich bin dann hier eingezogen und haben dann mehr oder weniger im selben Atemzug dem Vermieter mitgeteilt, dass ich jetzt im Zimmer von Herrn XY einziehe und er doch bitte mir die erforderlichen Unterlagen zuschicken möge. Ich hab ihm mehrere Briefe z.T. mit Einschreiben geschickt und er hat nicht reagiert. Erst Anfang Dezember hab ich eine Kopie des ersten Mietvertrages (darin sind Mieter angegeben, die schon ewig nicht mehr hier wohnen) und eine Eintrittserklärung erhalten, die ich ihm ausgefüllt wieder zurück schicken musste.
Um dieses Durcheinander bewerten zu können, müsste man ALLE Unterlagen sehen: Alle vom Vermieter, alle von den Mietern.
Der VM ist nicht dumm, denn er kann und wird sich mit Ansprüchen an alle Mieter, von denen er Unterschriften hat, halten (können).
Sorry aber wie meinst du das?
wie ich schrieb. "Hast Du die Erklärung in beiden MV-Exemplaren abgegeben?" - also im MV-Exemplar des Vermieters UND im Exemplar des/der Mieter?
Hallo SebHai,
"Als ich in die WG eingezogen bin habe ich eine Eintrittserklärung in den Mietvertrag unterschreiben müssen. Darin stand, dass ich für Herrn XY in das Zimmer einziehe."
Hast Du die Erklärung in beiden MV-Exemplaren abgegeben?
Hallo Basiamysz,
"Dadurch bekamm ich 25% Mietminderung von meinem Vermieten."
Ich hoffe schriftlich. Und durch diese Mietminderung dürften wohl die Nachteile ausgeglichen sein.
Hallo stebe,
"wir hatten vor den haus bislang autoabstellplätze die von uns mietern angemietet waren."
Per separaten Mietverträgen oder in den Wohnraummietverträgen bereits benannt?
"unser vermieter wollte diesen bereich zum ausstellen seiner autos haben. uns wurden stellplätze hinter dem haus zur verfügung bereit gestellt,"
Schriftlich, vertraglich?
"um das auto zu be und entladen fuhren wir bisher immer vor die haustüre und stellten unser auto dann wieder hinter dem haus ab.
vermutlich war dies dem vermieter ein dorn im auge, er versperrte kurzer hand die komplette einfahrt zum haus"
Hier wäre ein Lageplan hilfreich...
"jetzt stellt sich uns die frage, muß der vermieter einen weg zum haus frei halten allein schon wegen rettungsfahrzeugen feuerwehr notarzt? diese erreichen das haus auch nicht mehr durch die versperrung."
Du solltest das die Feuerwehr fragen.
Unsere Vermieterin rief uns gestern an und hat uns telefonisch migeteilt das Sie unsere Wohnung per Anounce in die Zeitung gesetzt hat.
Hallo,
WAS habt Ihr denn gemietet? Eine Wohnung, ein Haus oder ein Haus mit Grundstück?
Ihr müsstet ihr einmal - möglichst nachweislich, also mit Zeugen - "das Betreten der Mietsache untersagen", da Ihr sonst Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten würdet.
... weiter, wie Mainschwimmer schon treffend ausführte...
Hmm ich kenne zwar die ortsüblichen Vergleichsmieten in Ihrem Gebiet nicht aber bei einer Quadratmetermiete von 2,14 € ist der Zustand der Wohnung aus meiner Sicht bereits bei der Miethöhe berücksichtigt.
Moin Gruwo,
es ist ja noch vieeel schlimmer: Das sind doch nur netto 1,94€ pro m²...:)
Abba davon mal abgesehen, ich würde dem VM sämtliche Mängel (erst die in der Wohnung, dann die ausserhalb) schriftlich tabellarisch aufgelistet mitteilen mit der Bemerkung, dass eine Behebung zwecks Erhalt der Immobilie auch in seinem Interesse sein dürfte, und um zeitnahe Abhilfe bitten. Da ich handwerklich ausgebildet bin, würde ich auch gerne dabei mitwirken.
Einen mündlichen MV würde ich nur insofern machen, wenn ich meinen PKW mal für die Zeit meiner Abwesenheit in Nachbar's Garage stellen möchte.
Hallo kapstadt,
"Das Problem ist ein wenig, dass es sich beim Vermieter um einen Verwandten handelt... Da möchte man ja nicht gleich Streit verursachen..."
Natürlich nicht. Umso wichtiger ist ein ganz klar formulierter professioneller Mietvertrag. Wichtig ist auch die Aufstellung der von Dir zu übernehmenden Betriebskosten und eine Zustandsbeschreibung der Mietsache (Übergabeprotokoll).
"Er wollte es allerdings noch mit dem Steuerberater besprechen. Hoffe, der kennt sich aus..."
Dein Vermieter hat die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern. Ich würde an Deiner Stelle die Miete unbedingt per Dauerauftrag überweisen, nicht "Cash op de Desch (Tisch)".
"Und wie ist das mit dem Strom? Es gibt natürlich einen separaten Zähler für die Wohnung."
Den solltest Du beim EVU anmelden: Adresse, Zählernummer, Zählerstand, Deine Bankverbindung, fertig.
"Kann dieser jedoch auch auf den Vermieter laufen und dann mit der Nebenkostenabrechnung berechnet werden?"
Das wäre eher ungewöhnlich.
"Oder kann der nur auf den Mieter angemeldet werden?"
Sollte zumindest: Ja.
Hallo Miaro,
Du solltest mal im Mietvertrag und Wohnungsübergabeprotokoll nachschauen.
Hallo Unsichere,
"Anscheinend habe ich mich falsch ausgedrückt :eek:"
Ja, wirklich.
"Ich habe keine richtige Kopie.Ich meinte damit ich habe auch eine Anfertigung. Original unterschrieben,nicht kopiert.Also ist es ein Original. Also ein original Mietvertrag,der bei mir ist."
Getreu dem Motto "Warum einfach, ween es auch kompliziert geht?"![]()
"Der Mitbewohner ist ja regulär und rechtmäßig angemeldet."
Wo?
"Auf meinem Original hat er im Beisein des Vermieters den Namen hinzugefügt und unterschrieben.Die Vermieter Unterschrift ist ja bei mir drauf. Steht also auch unter der Unterschrift des neuen Mitrbewohners."
Das ist unerheblich, wenn der VM anwesend ist. Er hat ja nicht noch einmal mit Tagesdatum unterschrieben. Also könnte auch ich und jeder andere Zeitgenosse seine/ihre Unterschriften leisten, soviel wie noch Platz ist.
"Der Name wurde halt mit Kulli geschrieben,da mein Name mit Schreibmaschine ausgefüllt ist."
Ist unerheblich.
"Es geht nur darum, dass der Mitbewohner auf meinem Original steht,"
und nicht auf dem des VM. UNd einseitige Vertragsänderungen sind nicht zulässig und damit ungültig.
"Außerdem geht es darum, dass das Original beim Vermieter vom neuen Mitbewohner nicht unterzeichnet worden ist. Da steht nur ich drin."
Eben...!
:(:(
"Da du geschrieben hast,dass beide Orignal bei mir und bei VM unterzeichnet sein müssen, ist die Frage denk ich mal trotzdem beantwortet."
Eben, wie ich schon vermutete: Er wohnt illegal bei Dir, egal, ob beim Einwohnermeldeamt angemeldet oder nicht..
Hallo Inschabat,
"Also der Termin gestern um 10.00 zur Wohnungsübergabe ist verstrichen ohne Reaktion der Hausverwaltung."
Soll heissen: Du warst (nachweislich) zum richtigen Zeitpunkt am Objekt, jedoch VM bzw. HV war unentschuldigt nicht erschienen?
"Die Betriebskostenabrechnung brauchen wir nicht zu bezahlen...sagte er......aber ich möchte hier keinen Unfrieden stiften.......mir wäre es lieber die BK-Abrechnung wäre da.....und dann bezahlen ."
HIER sowieso nicht...:) - Freu' Dich doch, "verdientes" Geld, wovon Du nun etwas einbüssen wirst für das Anwaltshonorar...:D
Hallo Unsichere,
was soll solch ein Kuddelmuddel???
"Nach 3 Monten ist ein Mitbewohner eingezogen, um die Mietkosten zu halbieren. Vermieter hat gesagt, er kann den Mietvetrag unterschreiben."
So weit so gut (den MV schlechthin, ist ja bis jetzt noch nicht näher definiert).
"Der Vermieter hat ihn den kopierten Mietvertrag (also meine Anfertigung) unterschrieben lassen."
Das geht nicht. Vertragspartei A kann jemanden nicht auf dem Exemplar der anderen Partei unterschreiben lassen.
Ausserdem: Du musst (D)eine eigene Originalausfertigung des MV besitzen. Wo ist sie?
"Den Originalmietvetrag beim Vertmieter hat der neue Mitbewohner nicht unterschrieben.Vermieter meinte es wäre zu viel Arbeit einen neuen aufzusetzen wegen Namen ergänzen."
Komisch, komisch! Der neue Mieter hat auf den Originalexemplaren von M und VM zu unterschreiben.
"Agentur für Arbeit meinte, dass wäre nicht weiter problematisch."
Bittschön, deren Meinung.
"Haben dem Vermieter Zeit gelassen, damit er sieht Miete wird immer pünktlich bezahlt und es keinen Grund gibt ihn nicht unterschreiben zu lassen. Haben ihn jetzt 3 mal angesprochen, es hieß immer er hat den Vetrag nicht dabei (wohnt nicht im Hause).
Ich denke er drückt sich."
Zwingen wirst Du ihn nicht können.
"Es müssen doch beide Mietveträge unterzeichnet sein, die Kopie im Haushalt und das Original beim Vermieter?"
Wie schon gesagt, sowas hat es nicht zu geben: Beide Vertragsparteien haben je ein Original zu haben.
"Bald stehen NBK aus. Jeder muss die Hälfte zahlen,"
Das müsstet Ihr beiden intern regeln. Ggü dem VM bist Du jedoch allein haftbar. Begründung siehe nächsten Abschnitt.
"aber das mit dem Mietvertrag würmt mich, ob das ok ist?"
Nein, m.M. Rekapituliere:
Der VM hat Original des MV mit Eurer beider (VM+M) Unterschriften.
Der Mieter hat nur eine Kopie dessen.
Der neu hinzugekommene "Mieter" hat lediglich auf der Mieterkopie unterschrieben, der VM jedoch nicht(s).
Merkst Du was? Dein Mit"mieter" wohnt m.M. illegal bei Dir.
"Einige sagen, Hartz 4 Empfänger kann man eh nicht so leicht auf die Straße setzten"
Kommt drauf an... Wenn sie nicht irgendwo gerade zu besuch sind...
"und 1 unterschriebener Mietvertrag reicht."
Nöö, und dann isses auch noch lediglich eine Kopie...:eek:
"Andere sagen, dass beide unterschrieben sein müssen."
Jaa, beide Originalexemplare.
Hallo Lars,
freut mich für Dich und Deine Familie!
Hast Du Dich beim VM wenigstens mit den Worten bedankt, sinngemäss: "Wenn Sie wüssten, welchen Gefallen Sie uns getan haben...?"
Eure Kündigung war jetzt zum 31.03.2011?
Wünsche im nächsten Zuhause alles Gute!!!:)
... so ist es @ Berny ![]()
Moin Gruwo,
einerseits ist der RA seinem Mandanten in der Rücken gefallen, wenn er die BetrKAbr. noch anfordert vor dem 31.12., andererseits wird er wohl gepokert haben, dass der VM in der letzten Jahreswoche nicht reaktionsfähig ist - und in der Konsequenz nun keine Ausrede mehr hat...![]()
![]()
Hallo danke für die Antworten.....ja mein Anwalt sagte es auch deutlich zu mir ....das Betriebskostenabrechnungen nicht zu den Mietschulden zählen.
Trotzdem bin ich beunruhigt....ich frage mich die ganze Zeit warum ist die Abrechnung nicht da........der Anwalt hatte die Vermieter dazu aufgefordert......und das ganze Vorab per Fax ....damit die noch da ist bis zum 31.12.........Nix keine Reaktion.....dabei hätte ich die schon lange bei der ARGE einreichen können....zwecks Kostenübernahme. Ich denke heute um 10.00Uhr erfahre ich mehr.
Das Ergebnis würde uns wohl interessieren!
... und da Ihr die Betriebskostenabrechnung für 2009 bis zum 31.12.2010 nicht erhalten habt, braucht Ihr m.E. auch nichts mehr nachzahlen...
... so ein Pech, fragt sich nur für wen...
Hallo JBM422,
"Hallo, das ist hier wirklich ein klasse Forum,"
So manche anderen hatten das auch schon erkannt, manche jedoch nicht und wurden ausfallend oder/und anmassend, beleidigend...
"Ich habe eine ca. 30 Jahre alte Gasheizung im Keller die nur die Räume heizt. Also ca. 100 qm."
Hier wäre der Schorni zu fragen, ob diese alte Gasheizung nicht zwingend auszutauschen wäre, bspw. wg. Alters und evtl. auch der Emissionswerte.
"Im Dezember haben wir also nur um eine warme "Hütte" zu haben ca. 6400 kwh Gas verbraucht. Was ca. 350 Euro entspricht."
Kann im ungünstigen Fall hinkommen. Das Haus ist wohl von allen vier Seiten von Frischluft umweht? Wie sind die Abdichtungen von Fenstern und Türen?
"Ich habe alle Heizungsthermostate gegen elektronische Regler ersetzt die Nachts die Temperatur um ca. 3 Grad absenken."
Ist i.O., wenngleich auch die übliche Nachtabsenkung 4° beträgt (Wohnzimmer 21/17°). Alte Thermostaten unbedingt aufbewahren!
"Ich habe jetzt einen Energieausweis angefordert."
Den wird es mangels Existenz wohl nicht geben, und ausserdem ist die Gemeinde nicht verpflichtet, einen ausstellen zu lassen bei bestehenden Mietverhältnissen.
"Meine Behauptung wäre das mit einer modernen Gasheizung einiges an Gas zu sparen wäre.
Gibt es denn eine modernisierungspflicht für den Vermieter??"
Und da wären wir wieder beim Schorni, welcher ja Bediensteter der Gemeinde ist und auch weiss, wem das Haus gehört...:o
Hallo Inschabat,
ich sehe das genauso wie Gruwo und Dein Anwalt.
Ein Grund zur fristlosen Kündigung sind bspw. Mietrückstände über zwei Bruttomonatsmieten.
Hierzu gehören Betriebskostenabrechnungen NICHT! (wenn auch mtl. Betriebskostenvorauszahlungen als Teil der Miete gerechnet werden). Also lass' Dir vor Ort nichts erzählen.
Sind die lfd Mietzahlungen OK, kann sich der VM die Zähne ausbeissen. Sollte er morgen versuchen, die Wohnung zurückzunehmen, würde ich ihn wegschicken, nötigenfalls die Polizei rufen.
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