Beiträge von Berny

    Hallo Poldie,
    leider hat der Mieter Pech gehabt, er hat den bisherigen Mietvertrag bis zum 28.02.2017 zu erfüllen. Nachmietergestellung ist ein nicht auszurottendes Märchen. Und was der VM mit der Mietsache machen wird, ist sein Vergnügen. Er darf jedoch vor dem 28.02.2017 NICHT mit irgendwelchen Renovierungs- oder Umbauarbeiten beginnen. Sonst würde Deine Mietezahlungspflicht entsprechend früher erlöschen.


    Habe mich korrigiert.

    Hallo Welpo,
    hier scheint es sich um diverse (Unter-?)Mietverhältnisse zu handeln. Grundsätzlich kennt unser Mietrecht nur Vermieter und Mieter.
    Ob eine so hohe Mietpreisforderung bei einem Neuvertrag bei Euch ok ist, müsteste mal über geeignete Quellen herauszufinden versuchen.

    Hallo Poldie,
    leider hat der Mieter Pech gehabt, er hat den bisherigen Mietvertrag bis zum 28.02.2017 zu erfüllen. Nachmietergestellung ist ein nicht auszurottendes Märchen. Und was der VM mit der Mietsache machen wird, ist dein Vergnügen. Er darf jedoch vor dem 28.02.2017 NICHT mit irgendwelchen Renovierungs- oder Umbauarbeiten beginnen. Sonst würde Deine Mietezahlungspflicht entsprechend früher erlöschen.

    Neospin:

    "Der Vermieter stellt auf stur, die Frist ist verstrichen"
    - Welches ich anzweifele.

    "die Verwaltungsgesellschaft spricht nicht mit mir."
    - Muss sie auch nicht, denn Dein Verhandlungs-/Ansprech-/Vertragspartner ist wer wohl?

    "Es wird weiterhin darauf bestanden, dass Frisch- und Abwasserabrechnung nach Heizkostenverordnung erfolgt und somit richtig ist."
    - Latürnich, dass alles i.O. ist behauptet jeder.

    "Wenn ich jetzt einen Anwalt beauftrage ist klar, dass derjenige zahlt der ihn beauftragt."
    - Zunächst, richtig.

    "Kann ich meine Anwaltskosten außergerichtlich geltend machen? Oder nur nach erfolgter und erfolgreicher Klage?"
    Deine verauslagten Anwalts- und Gerichtskosten werden Dir vom (rechtskräftig) unterlegenen Gegner zu erstatten sein.

    PS: @Stadtkind's Kommentare halte ich nicht für zielführend.:(

    Post #4
    "Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt auf unbestimmte Zeit und kann erstmals zum 31.10.2019 von jedem Vertragspartner zum Schluss des Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.


    Ja, das ist für die Zeit "danach", also nach dem gegenseitigen (nicht genannten) Kündigungsverzicht.

    Ne, ne, die Klausel ist schon okay, heißt es doch
    von jedem Vertragspartner zum Schluss des Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
    Zielführender ist, dass die Widerrufsbelehrung fehlt.


    Schon. Aber die genannte (übliche) Frist könnte erst nach Ende der Mindestlaufzeit gelten...

    Der genaue Wortlaut zur Vertragslaufzeit lautet: "Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt auf unbestimmte Zeit und kann erstmals zum 31.10.2019 von jedem Vertragspartner zum Schluss des Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Der Mietvertrag kann durch Stellung eines geeigneten und vom Vermieter akzeptierten Mieter vorzeitig beendet werden. Bei vorzeitiger Beendigung durch Stellung eines Nachmieters werden nachfolgende Zahlungen fällig: - bis 6 Monate vor Ende der Mindestvertragszeit: 0,00 EUR - mehr als 6 Monate bis 1 Jahr vor Ende der Mindestvertragszeit: 150,00 EUR - mehr als 1 Jahr vor Ende der Mindestvertragszeit: 300,00 EUR"


    Da hier offensichtlich keine (gegenseitige) Kndigungsverzichtsklausel eingebaut wurde, halte ich ( anitari wird's noch kommentieren) die Klausel für nicht gültig. Demnach könntest Du also jetzt zum 31.03.2017 kündigen.

    Hallo DavidLaux,

    "..., weil das Zimmer sonst angeblich sofort am selben Tag jemand anderes bekommen hätte und ich dringend ein Zimmer gebraucht habe."
    - Das gab Dir nicht zu denken...?

    "Gestern war ich zur Schlüsselübergabe in der Wohnung mit dem Hausmeister. Was ich dann zu Gesicht bekam kann man sich kaum vorstellen. Die WG war komplett verdreckt, das Bild vom Bad stimmte nicht überein, die Möbel in dem möblierten Zimmer waren ebenfalls andere. Die Matratze war total durchgelegen und total verdreckt und voller Flecken, der Schreibtisch war kaputt und der Kleiderschrank war einfach nur ein Regal."
    - Die Werbung, auf die Du hereingefallen bist, ist sicherlich keine vertraglich zugesicherte Eigenschaft...:p

    "Die Bewohner sahen, ohne jemandem zu Nahe zu treten, aus wie als wären Drogen im Spiel und sahen nicht nach Studenten aus."
    - Ansichtssache, aber kein Rücktrittsgrund.

    "Ich hab sofort bei der Immobilienfirma angerufen, aber es war nur die Telefonsekretärin zu erreichen und ..."
    - die Chefs waren alle zufälligerweise gerade in einer Besprechung...:p

    "ich habe ihr die Lage erläutert."
    - und sie hat gelangweilt zugehört...

    "Der Mietvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren und kann erst dann mit 3 Monaten Kündigungsfrist gekündigt werden."
    - Hier würde, um noch etwas retten zu können, der genaue Wortlaut interessieren.

    "Ich werde auf keinen Fall dort einziehen und habe auch den Schlüssel nicht angenommen. Miete wurde bereits für den Dezember abgebucht per Lastschriftverfahren,"
    - ... welches dem Vermieter zurecht kam.

    "Kaution habe ich noch keine gezahlt."
    - Vertraglich so vereinbart?

    "Kann ich den Mietvertrag in irgendeiner Form anfechten und unwirksam machen?"
    - Falls Du entsprechend rechtsschutzversichert bist, vlt. wg. arglistiger Täuschung(?).

    Hallo Hillerche:

    Vorab: Mietrecht kennt weder Hauptmieter, Untermieter u. dgl., sondern nur Vermieter und Mieter.

    "Jetzt hat das ganze aber nicht lange gehalten (wegen diverser Streitigkeiten) und ich bin dieses Jahr wieder ausgezogen."
    - Kennst Du das Vater-Unser? Darin heisst es sinngemäss. "Unser täglich WG-Problem gib' uns heute."

    "Vor ein paar Tagen bekam ich die Nachricht von meiner Ex Mitbewohnerin, dass Sie von der Vermieterin die Nebenkostenabrechnung für 2015 bekommen hat"
    - Die Ex ist also alleinige(?) Mietein bei der Vermieterin? Ich nehme mal an: Ja.

    "Jetzt will Sie natürlich die Hälfte von mir. Das währe an sich kein Problem, aber durch die Pauschale für die Nebenkosten im Untermietvertrag bin ich doch fein raus, oder?"
    - Wer weiss, denn wer weiss schon, was in Euren MV vereinbart wurde, denn:

    "das eigentliche Problem ist jetzt aber, daß ich den Mietvertrag nicht mehr habe."
    - Dein Problem...

    "Warum auch immer, der Hauptmietvertrag liegt mir jedoch vor."
    - Der geht Dich gar nichts an, ist ja ein MV zw, zwei anderen Parteien.

    "Einzig beim Jobcenter könnte ich fragen ob die mir noch mal ne Kopie schicken können."
    - Selbst dort vorstellig zu werden, wäre wohl zuviel verlangt...?

    "Die wollten damals einen haben, allerdings noch nicht unterschrieben. Könnte mir das jetzt zum Problem werden wenn ich kein Exemplar mehr habe, oder nur eins wo nicht unterschrieben Ist?"
    - Ja, könnte wohl werden... (Deine Unterschrift kannste ja nachholen.)

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