Hallo DavidLaux,
"..., weil das Zimmer sonst angeblich sofort am selben Tag jemand anderes bekommen hätte und ich dringend ein Zimmer gebraucht habe."
- Das gab Dir nicht zu denken...?
"Gestern war ich zur Schlüsselübergabe in der Wohnung mit dem Hausmeister. Was ich dann zu Gesicht bekam kann man sich kaum vorstellen. Die WG war komplett verdreckt, das Bild vom Bad stimmte nicht überein, die Möbel in dem möblierten Zimmer waren ebenfalls andere. Die Matratze war total durchgelegen und total verdreckt und voller Flecken, der Schreibtisch war kaputt und der Kleiderschrank war einfach nur ein Regal."
- Die Werbung, auf die Du hereingefallen bist, ist sicherlich keine vertraglich zugesicherte Eigenschaft...:p
"Die Bewohner sahen, ohne jemandem zu Nahe zu treten, aus wie als wären Drogen im Spiel und sahen nicht nach Studenten aus."
- Ansichtssache, aber kein Rücktrittsgrund.
"Ich hab sofort bei der Immobilienfirma angerufen, aber es war nur die Telefonsekretärin zu erreichen und ..."
- die Chefs waren alle zufälligerweise gerade in einer Besprechung...:p
"ich habe ihr die Lage erläutert."
- und sie hat gelangweilt zugehört...
"Der Mietvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren und kann erst dann mit 3 Monaten Kündigungsfrist gekündigt werden."
- Hier würde, um noch etwas retten zu können, der genaue Wortlaut interessieren.
"Ich werde auf keinen Fall dort einziehen und habe auch den Schlüssel nicht angenommen. Miete wurde bereits für den Dezember abgebucht per Lastschriftverfahren,"
- ... welches dem Vermieter zurecht kam.
"Kaution habe ich noch keine gezahlt."
- Vertraglich so vereinbart?
"Kann ich den Mietvertrag in irgendeiner Form anfechten und unwirksam machen?"
- Falls Du entsprechend rechtsschutzversichert bist, vlt. wg. arglistiger Täuschung(?).