Beiträge von Berny

    Wirklich knifflig. Siehe auch:
    Zweite Berechnungsverordnung ? Wikipedia - hier: "Wohnflächen
    Die II. BV enthielt bis zum 31. Dezember 2003 in den §§ 42‒44 auch Regelungen für die Berechnung von Wohnflächen. Seit dem 1. Januar 2004 gilt hier die Wohnflächenverordnung. Werte, die bis zum 31. Dezember 2003 aufgrund der II. BV berechnet wurden, bleiben jedoch weiterhin gültig."

    Weiterhin: Wohnflächenverordnung ? Wikipedia

    Ausserdem hier der § 42: II. BV - Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz

    Wirklich knifflig und die Unberechenbarkeit von Justitia... Viel Glück (und Spass...:)!)

    Als ich Rücksprache mit einer Gutachterin hielt, die ich gestern schonmal vorsorglich kontaktiert hatte, stellte sich heraus, dass man, z.b. nicht hinter eine Heizung bis an die Wand mit seinem Zollstock muss. Da beginnt die Messung VOR der Heizung!


    Hallo,
    auch hier tut sich Konfliktstoff auf: Ist der Heizkörper in einer Nische oder an der glatten Wand? In meinem WZ sind die 2 HK auf der glatten Wand, jedoch unter der Fensterbank und stehen nicht weiter als diese ab, so ca. 8 cm. Da wären m.E. die HK garnicht zu berücksichtigen.

    Hallo quadratmeter,

    wenn Du selbst genau messen kannst, vor allem auch berücksichtigst, ob die Räume bzw. Ecken rechtwinklig sind, müssteste ja die genaue Fläche ermitteln können. Excel kann hier gut helfen.
    Türnischen (die Füllungen) werden m.W. nicht mitgerechnet. Gemessen wird von Wand zu Wand, also Fussleisten unberücksichtigt. Weitere Infos hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wohnflaechenvero.pdf

    Was soll das denn mit dem Gutachter? Willste Dich beim VM "Liebkind" machen...? Haste mal mit dem Vermieter gesprochen?

    Die Kündigung hab ich am 29.11.2010 per Einschreiben weggeschickt und auch ne Bestätigung bekommen das sie angekommen ist.


    Es kommt nicht drauf an, wann Du es abgeschickt hast (das fragte ich auch nicht), sondern wann es in den "Verfügungsbereich des Empfängers" gekommen ist.
    Falls die Kündigung spätestens am 03.12.2010 beim Empfänger (Vermieter) angekommen war, dürfte sie zum 28.02.2011 gelten.

    Hallo Leute!

    Ich hab folgendes Problem:
    Ich hab (oder besser hatte) einen unbefristeten Mietvertrag mit einer Kündigungfrist von 3 Monaten. Nun hab ich den vertrag zum 01.03.2011 gekündigt. (Zitat aus Kündigung: "Laut Vertrag ist diese Kündigung mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten verbunden, das Mietverhältnis endet also am 01.03.2011.")
    Meine Frage ist nun, wann muss ich raus? Ich dachte ich muss spätestens am 1.3 raus sein. Aber eben hab ich gehört ich soll zum 5.2 raus sein??


    Hallo, WANN hat der Vermieter das Kündigungsschreiben bekommen?

    Richtig, Gruwo,
    jedoch da man sich hier auf dünnem Eis bewegt, wäre es sinnvoll, sämtliche Beweise zu sichern, damit es irgendwann am jüngsten Tag nicht vom VM her heisst, dass der alte Bodenbelag ja soo schlimm doch noch garnicht gewesen sei und der Richter dann gerne ein nicht vorhandenes Gutachten hätte...:eek:

    Heute erste Wohnungsbesichtigung ! Hört sich klasse an,( Größe, Preis, Lage ) mal sehen wie es läuft. Bitte Daumen drücken.
    Viele Grüße S.A.


    OK und viel Glück! Die gemeine Gemeinde steht hinter Dir. Und falls Fragen: Hier melden!:)

    Hallo Fuavarra,

    auch, wenn eine Antwort soo schnell kommt, muss sie für Dich nicht unbedingt erfreulich sein...:(

    "Ich habe die letzten 2 Jahre mit meiner Freundin zusammen gewohnt und dieses Mietverhältnis hat sie nun beendet."
    Ich nehme an, sie hat den Vermieter um Entlassung aus dem MV gebeten, und er hat zugestimmt.

    "... habe ich ihrer Verzichtserklärung per Unterschrift zugestimmt ("Erkläre mich mit Vertragsentlassung einverstanden") und nun vor kurzem von meinem Vermieter ein Schreiben erhalten, dass als "Nachtrag zum Mietvertrag" deklariert wurde."
    Soweit korrekt.

    "In dem Schreiben steht, dass das Mietverhältnis nun nurnoch mit mir fortgesetzt wird, unterschrieben von mir am 09.01.2011."
    Das Schreiben des VM wird bestimmt nicht von Dir unterschrieben sein...
    Das von Dir unterschriebene war bestimmt Deine Erklärung ggü. der Ehemaligen, oder?

    "Habe ich nun noch die Möglichkeit nachträglich von ihr eine Beteiligung an den Mietkosten zu verlangen (über 3 Monate, 50% der Kaltmiete z.B.)?"
    Nein, es sei denn, in der Erklärung hattet Ihr noch eine Frist vorgesehen.

    "Oder habe ich mir durch meine unbedachte Unterschrift diesen Weg versperrt?"
    Ja, sorry...

    Hallo Jens,

    "Verstehe ich unter Selbsthilfe das ich den Fussboden selber mache quasi neues Laminat rein und das dem Vermieter in rechnung stelle bzw mit Kostenvoranschlag usw. ?"
    Das wird Dir rechtssicher nicht gelingen.

    "Ich habe mir schon überlegt, Laminat raus neuen Teppich rein und bei auszug nehme ich den mit den ich bin hier Unrenoviert Eingezogen, dann stellt sich aber die frage ob ich nicht wieder was neues reinmachen muss da ich ja einen Fussboden belag drin hatte..."
    Kannste schon machen, NUR!: Bei Auszug musste den alten übernommenen Bodenbelag wieder einbauen.

    Hallo Berny, nochmal ich ,
    also hier ist jetzt mein Text:


    Betreff: Ihre Fristlose Kündigung vom 14.01.2011

    Sehr geehrte ....
    hiermit wi[ohne e!]derspreche ich Ihrer fristlosen Kündigung [vom 14.01.2011 weglassen, da doppelt gemoppelt, woran man den Laien erkennt und sich dann darauf einstellen kann...].
    Es ist mir nicht möglich, als Familie mit Kind innerhalb von 14 Tagen eine Wohnung zu finden und umzuziehen.
    Die Mietrückstände werden spätestens in der ersten Frebruarwoche ausgeglichen.
    Allerdings möchte ich Sie darauf hinweisen, das ich die Stellplatzmiete für den Monat Dezember in Höhe von 25,-Euro nicht bezahlen werde.
    Der Stellplatz ist seit 01.12.2010 an ..... neu vermietet worden. Herr .... hat dieses damals vermittelt und die Angelegenheit wurde mit Ihnen telefonisch abgesprochen und [abgesegnet] genehmigt.
    Wir werden bis spätestens 30.04.2011 ausgezogen sein.
    Sobald der genaue Auszugstermin feststeht, werde ich mich bei Ihnen melden, damit wir [alles weitere besprechen] den Übegabetermin abstimmen können.

    MfG


    Das ist jetzt alles. Die Sache mit dem Stellplatz hatte ich vergessen zu erwähnen, aber ich denke mal, man sieht worauf es abziehlt, doppelt kassieren. Deswegen steht der Satz noch mit drin.
    Werde das ganze morgen von der Arbeit aus versenden, da kann ich eine Versandbestätigung programmieren.
    Meinst du, das ist gut so ? Habe versucht nichts überflüssiges zu schreiben. Außer die Stellplatzsache, ich habe mich lange genug abzocken lassen, die 25,-Euro zahle ich nicht !

    Gruß S.A.

    Joo, so in etwa würde ich es wohl schreiben.

    Hallo BadUncleJessy,

    willkommen im Wilden Westen...:confused:

    Hast Du z.Zt. keinen Perso, Pass oder Führerschein oder EC-Karte, um bei der Bank Infos zu bekommen?

    (D)Einer Bekannten (nicht "Deiner Freundin" wegen dem, was noch juristisch zu erwarten ist) Adresse hat er sicherlich in Deiner Wohnung gefunden?

    Lass' ihn ruhig Anzeige erstatten wegen Mietbertug (wird er m.E. nicht machen, wenn er erstmal Post vom Anwalt bekommen haben wird).
    Falls er es doch macht und der Tatbestand NICHT zutrifft, kannst Du Anzeige erstatten wegen wissentlich falscher Verdächtigung (§164 StGB).

    "Mein Vermieter hat mich quasi gerade darüber in kenntniss gesetzt das er mein Türschloss aufgebrochen hat, in meine Wohnung gegangen ist, und alles in den Keller geräumt hat."
    Deine Bekannte kann das bezeugen?

    "Zusätlich forderte er mich auf sofort mein Schlüssel auszuhändigen (was ich nicht getan habe)"
    Richtig.

    Grund: Die miete für Januar ist laut seiner Aussage noch nicht angekommen.
    Lediglich gab es in Oktober ein Problem da ich vom Amt mein Geld nicht erhalten habe"
    Wurde denn die Oktobermiete inzwischen gezahlt?

    Dein Anwalt wird sicherlich wissen, was hier alles ("Volles Programm") zu machen ist:
    Strafanzeige wg. Hausfriedensbruch, Diebstahl, evtl. Androhung einer Straftat, Nötigung, Selbstjustiz, Verstoss gegen Datenschutz.
    Schadenersatzforderung, evtl. anderweitige (Hotel-?)Unterbringung.
    Einstweilige Verfügung *) beantragen.

    Wie Gruwo schon sagt: "Das einzige was mir einfällt, über das Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gegen Ihren Vermieter erwirken, dass er Ihnen die Objektschlüssel aushändigt."
    Noch besser: Dir die Mietsache zurückgibt. Die einstweiligen Verfügungen *) sind übrigens mit Strafen von bis zu 250.000,00€ bewehrt.:eek:

    "Genial ist das ich vor 2 Stunden mit der Frau vom Vermieter gesprochen habe. Sie sagte sie würde es ohne probleme zugeben das sie eine kalt räumung gemacht hat. Hinzu kommt noch das es bereits einen neuen Mieter gibt der wohl heute oder Morgen einzieht."
    Dieses Telefonat hat Deine Bekannte sicherlich mitgehört?
    Dann sollteste auch mal mit einem neutralen Zeugen nach "Hause" gehen...

    "Das kann noch interessant werden..."
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