Hallo Leni,
"Als ich heute nach Hause kam, klebte ein Zettel an meiner Haustür:
,,Der Heizungskeller muss bis Montag 8 Uhr geräumt sein. Der Wartungsedienst kommt''."
Trägt der Zettel Unterschrift und Datum?
Hallo Leni,
"Als ich heute nach Hause kam, klebte ein Zettel an meiner Haustür:
,,Der Heizungskeller muss bis Montag 8 Uhr geräumt sein. Der Wartungsedienst kommt''."
Trägt der Zettel Unterschrift und Datum?
Hallo mittags,
"Also könnte es sein, dass ich nur die Grundsteuer zahlen muß, obwohl wir das noch nie brauchten?"
Wenn Ihr das bisher noch nie brauchtet, weshalb dann zukünftig???
"Ich frage mich aber, gibt es nicht soetwas wie ein Gewohnheitsrecht? Wir wohnen nun fast 9 Jahre hier und haben die Grundsteuer,die Gebäudeversicherung und die Haftpflicht niemals bezahlt."
"Gewohnheitsrecht" gibbet nicht, jedoch habe ich schon von entgegenlautenden Gerichtsurteilen gehört...
"Ich werde natürlich der Erhöhung widersprechen. Hat jemand vielleicht einen gut begründeten Wortlaut dafür? Wäre sehr hilfreich."
Ich würde der vom VM gewünschten Übernahme weiterer nicht vertraglich vereinbarter Betriebskosten widersprechen.
"Ich muß sowieso Einspruch erheben, da sie die Kaltmiete auch erhöhen will, aber dies auf einem formlosen Blatt Papier und ohne Begründung tut."
Die erforderlichen Kriterien für ein wirksames "Mieterhöhungsverlangen" dürften Dir wohl inzwischen bekannt sein.
Hallo Rosi,
die Verwaltung hat recht.
Dass jetzt auf dem Nachbargrundstück Arbeiten durchgeführt werden, die ihr Vermieter nicht zu vertreten hat, berechtigt m.E. nicht zur Mitminderung.
Ein Wasserrohrbruch und die mit der Schadenbehebung verbundenen Unanehmlichkeiten sind kein vom Vermieter zu vertretender Mangel und somit auch kein Anlass für eine Mietminderung.
"Unter: § 2 MIETE steht: Neben der Miete werden folgende Betriebskosten umgelegt und als Abschlag erhoben: und darin sind unter anderem die Grundsteuer aufgeführt"
So weit so klar.
"Sach-und Haftpflicht sind nicht aufgeführt."
Also auch nicht umlegbar.
"Auf der letzten Seite sind alle Betriebskosten nach §27 Abs. 1 [BerVO] aufgezählt, die umlegbar sind(das ist doch nur eine maschinelle Auflistung).
Ich weis nicht wie ich das erklären soll, also nicht vom Vermieter geschrieben."
Ist mir nun klar: Das ist lediglich eine vom Autor des Form-MV gemachte Auflistung möglicher umlegbarer Posten, welches nicht automatisch bedeutet, dass Du diese zu übernehmen hast.
Schliesslich will die VM sie erst ab jetzt haben, wobei sie bei mir auf Granit beissen würde.
"Die Mieter, welche schon von anfang an da wohnen haben auch nie diese Posten bezahlt."
Das ist ein Indiz, welches jedoch rein rechlich mit Deinem MV nix zu tun hat.
"Was zählt nun, das handschriftlich eingetragene oder das maschinel aufgeführte?"
Beides, obwohl Individualvereinbarungen in der Rechtssprechung höher bewertet wrden.
Hallo mittags,
"Will nun mit einem formlosen Schreiben Erhöhung der Kaltmiete"
Die an ein Mieterhöhungsverlangen gestellten Anforderungen sind m.E. soo formlos nicht zu erfüllen. Schaue mal hier nach: Google
"Aber das schlimmere is, sie führt nun in den Nebenkosten neu auf: Haftpflicht,Gebäudeversicherung und Grundsteuer.
Meine Frage: müssen wir die 3 neu aufgeführten Posten zahlen oder nicht."
Nur das ist grundsätzlich umlegbar, was im MV vereinbart wurde.
"Seit bestehen des Hauses wurden diese Posten niemals in der jährlichen Abrechnung erhoben."
Will nichts sagen. Kann ja bisher auch vergessen gewesen sein, obwohl lt. MV umlegbar.
"In unserem Mietvertrag is bei dem Posten Grundsteuer kein Betrag eingegeben."
Der ist ja auch variabel.
"Die anderen Posten sind garnicht aufgeführt, lediglich *) in der Auflistung, was alles unter Nebenkosten fällt."
*) ist ja fast ein Widerspruch. Also nochmal genau nachlesen, ob der Mieter auch diese Kostenposten zu übernehmen hat (ich spekuliere mal: sieht so aus).
"Habe nirgendwo ein Betrag stehen, nur den Satz: Nebenkosten werden 100,- erhoben."
Als Pauschal- oder als Vorauszahlungsbetrag?
Hinter der 100,- fehlt das Währungssymbol.
in meinen vertrag ist keine einzelaufstellung
vielen dank
Muss auch nicht zwangsweise. Es genügt, wenn die Übernahme der Kosten gem. 2. Berechnungsverordnung vereinbart wurde.
Also nochmals genau nachlesen, soo schwer wie's auch fallen sollte...
In dem Mietvertrag sind keine Beträge angegeben, lediglich Aufführung der zu übernehmenden Kostenarten
Das ist völlig korrekt, da diese Beträge variieren.
Hallo Leni,
"Gestern kam erneut ein Schreiben von ihrem Anwalts.
Er fordert mich nun auf, ihm unverzüglich Mitteilung über den Übergabetermin der Wohnung bescheid zu geben."
Ich würde auf diesen Versuch, mich reinzulegen, nicht reagieren.
"Nun meine Frage: MUSS ich ihm eine Antwort darauf geben?"
Nein.
"Mir ist klar, dass ich als Mieterin einen Übergabetermin ausmachen sollte,"
Wofür? Für eine nicht gekündigte Wohnung etwa?
"Mein Problem ist natürlich, dass ich das ganze soweit wie möglich hinaus zögern möchte, damit ich möglichst noch länger Zeit habe mir eine neue Bleibe zu suchen."
Verständlich. Deshalb würde ich in keinster Weise reagieren.
"Sollte ich auf diese Foderung überhaupt eingehen?"
Ich würde in keinster Weise reagieren.
"Wenn ja, wie schreibe ich dies am besten?"
Ich würde in keinster Weise reagieren.
"Mir wär es schon ganz liebn, wenn die Vermieterin erst so spät wie möglich von ihrer falschen Kündigung und meiner Kenntnis darüber erfährt."
Eben...
"Wenn ich mir jetzt allerdings einen beliebigen Übergabetermin ausdenke, kann mir irgendwer vorwerfen, dass ich vorsätzlich gelogen habe(ich weiß ja, dass ich sicherlich nicht am 10.03 ausziehen werde)?"
Anstelle die Gegenseite bewusst zu verars**** würde ich, wie schon mehrmals gesagt, überhaupt nicht reagieren.
"Muss ich jetzt also sagen, dass diese vermeintliche Kündigung garkeine Kündigung ist??"
N E I N ! ! !
Erst, wenn ich Post vom Gericht bekäme mit der Auforderung zur Stellungnahme, würde ich lapidar antworten, dass mir bis heute keine rechtsgültige Kündigung vorliegt.
"Nun ist ihre Heizungsanlage allerdings auch in meinen Kellerräumen. Der Anwalt schrieb mir, dass meine Vermieterin je nach Bedarf eine Besichtigung dieser vornehmen wird. - Meine Frage: Darf sie einfach so, ohne Ankündigung und Termin in meinen Keller?"
Nein, nur nach vorheriger Terminabsprache. Ich würde dann einen Zeugen dabeihaben und ihr Zugang gewähren ohne Privatkonversation zu führen.
Das Haus ist als ganzes vermietet, nur ein angrenzender Geräteschuppen ist nicht vermietet, dieser soll jedoch jederzeit zugänglich für den Vermieter sein.
Es gibt keine Vereinbarung im MV bezüglich der Pflege des Grundstückes und Instandhaltung............es steht das die gesamte
Rasenfläche zu mähen ist.
Route66
Wenn das Haus als Ganzes vermietet ist, müsste der Eigentümer m.M.n. schon den Mieter informieren, bevor er daran Hand anlegen möchte.
ja der vermieter hat sich ohne meines wissens zugang in die wohnung verschafft und hat dan halt besagte maler-firma beauftragt und mir einen brief geschrieben,dass ich die kosten (700euro) tragen werde wenn die wohnung bis 28.01.2011 nicht fertig ist.
LG:)
Hat der VM mit der Malerfirma Deine Wohnung betreten, bevor er von Dir die Schlüssel bekommenhatte?
Falls ja, wie konnte er denn das?
Hallo meckie,
das Thema Schimmel haben wir hier mindestens jeden zweiten Tag.
Geh' mal hierhin, dann haste Lesestoff bis Frühlingsbeginn...: schimmel in der wohnung - Google-Suche
"Wie weit kann ich die Miete mindern?"
Soo einfach und so schnell geht das rechtssicher nun gottseidank auch wieder nicht. Lies' mal hier: mietminderung schimmel in der wohnung - Google-Suche
Hallo Mainschwimmer,
ich hab jetzt mal geschaut rechtens ist es ja nicht,aber ich will jetzt auch kein theater machen,fristgerecht müsste ja dann 30.04.11 sein,hab ich das so richtig verstanden?
Liebe Grüße Steffi
Jawoll (bin so frei und antworte ungefragt), falls Du die Kündigung später als den dritten Werktag in Januar bekommen hast.
Ob "... von unserer Tochter bezogen" eine ausreichende Begründung ist, vermag ich nicht rechtssicher zu beurteilen. Dafür hast Du ja den Link und kannst auch unter Google noch weitere Adressen/Infos finden.
Hallo Route66,
"darf der Vermieter unangemeldet das vermietete Grundstück betreten?"
Nein, vom Weg von der Strasse zum Briefkasten und zur Haustür (falls keine Klingelanlage vorhanden) mal abgesehen.
"darf er unangemedete Reparaturen am Haus durchführen lassen ?"
Ja, wenn nicht das ganze Haus als solches vermietet ist.
"Darf er seine Steine auf dem vermieteten Grundstück lagern ?"
Ohne die Mieter zu fragen, nein.
"Sind überlassene Elektrogeräte ( Kühlschrank, Gefriertruhe und Herd)bei defekt vom Mieter zu ersetzen ?"
Ja, bzw. instandzusetzen, wenn sie bei Überlassung i.O. waren.
"Muß für die Pflege und Instandhaltung des Grundstücks (Rasen mähen)
Rasenmäher u. sonstige Geräte vom Mieter angeschafft werden ?"
Das kommt grundsätzlich auf die Vereinbarungen im MV an. (Mit)denkende Menschen können das aber auch persönlich klären...
Hallo calibraflo,
"Hat er denn die möglichkeit dies nachträglich zu ändern, sodass ich die zusätzlichen Sachen dann mit der nächsten Abrechnung für 2011 zahlen muß?"
Nein, NUR mit Deiner (schriftlichen) Zustimmung, sozusagen als Ergänzung zum MV.
"Oder gillt der Mietvertrag weiterhin solang ich hier wohne?"
Yes.:) - solange er nicht mit beiderseitigem Einverständnis geändert bzw. ergänzt wird.
Kann der Vermieter plötzlich Kosten für Grundsteur, Schornsteinfeger und Gebäudeversicherung verlangen wenn dies nicht im Mietvertrag steht?
MfG Florian
Nein, kann er nicht.
Hallo jotre,
dass Du (D)eine nächste Wohnung noch nicht "klar" hast, hat mit der vorliegenden Eigenbedarfskündigung grundsätzlich nichts zu tun. Evtl. kannste mit dem VM jedoch auch einen späteren Termin vereinbaren?
Davon mal abgesehen: Wie lange wohnste denn schon in der jetzigen Whnung? Die Kündigungsfrist verlängert sich nämlich um jeweils 3 Monate nach fünf und nach acht Jahren seit der Überlassung der Wohnung.
Aber sicher doch, die Heizung ist dabei!
So, und jetzt kommt die Auflösung: Allerbestens wärmegedämmte Dachgeschosswohnung. Jede Außenwand ist mit 8 cm Styrodur eingepackt, der Dachboden natürlich auch optimal mit Steinwolle gedämmt. Und dann hilft ein Kollektor besonders im Sommer, dass das benötigte Warmwasser von der Sonne und nicht vom Gas erwärmt wird.
Japp, das hört sich ja prima an, womit wohl bewiesen ist, dass rechtzeitige intelligente Investitionen sich in absehbarer Zeit rechnen. Freut mich für Euch!;)
@ Berny - Ich zitiere:
Wenn die Abrechung für 2008 erst im Oktober 2009 zugestellt wurde, wird die daraus resultierende Anpassung auf 170.00 € nicht schon im Januar 2009 in Kraft getreten sein. ![]()
Uups, richtig....: In 2009 waren es in der Tat auch nur 104€ mtl.;)
Also, (noch) alles nicht so schlimm.
Für unsere 4 Zimmer von 73 m² bezahlen wir 1.800.- € voraus und haben fürs Vorjahr (01.10.09 - 30.09.10) 369,00 € zurück bekommen. Dieses nur mal als Vergleich.
Hallo Mainschwimmer,
das wären dann bei Euch mtl. pro m² lediglich 1,63€, ein wahrer Wunschtraum... Heizung ist ja dabei? (Entschuldige die Frage, aber bei uns privat wird bspw. Gas direkt mit dem EVU abgerechnet.)
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