Beiträge von Berny

    Hallo HRO_2011,

    grundsätzlich: Eines hat mit dem anderen nichts zu tun.

    "Ich habe in meiner Wohnung einen angemeldeten Telefon/Internetanschluss. - Es wurde festgestellt, das die Steigleitung defekt ist, und ersetzt werden muss.
    ...schlechten Warmwasserversorgung,*)
    Schimmel an den Wänden,
    klitschnasse Fenster,
    Knacken in der Heizung,
    und einige Kleinigkeiten.*)"
    *) müsste noch näher definiert werden. Ich würde alle Mängel tabellarisch aufzählen und den VM schriftlich per Einwurfeinschreiben auffordern, diese zeitnah zu beheben, da er gem. § 535 BGB zur Instandhaltung der Mietsache verpflichtet ist. Auch darauf hinweisen, dass ihm diese Mängel bereits seit ... bekannt sind.

    "Jetzt kommt mein "Vertragsbruch". ..."
    Ich würde im gleichen Briefumschlag auf besonderem Schreiben dem VM mitteilen, dass seine Kündigung einer Rechtsgrundlage entbehrt und somit zurückgewiesen wird.
    Welche Besucherkontrollmöglichkeiten hat denn der VM?

    Hallo lottchen,

    "meine Vermietung hat sich noch nicht bei uns gemeldet...
    Super, das kann echt lustig werden.
    Werde ihnen wohl die Woche nochmal einen Brief schreiben und ihnen diesaml eine Frist setzen. Wie lange sollte man der Vermietung Zeit geben? 2 Wochen?"
    Joo, würde ich so machen. Und per Einwurfeinschreiben.

    "Was ist wenn dann immer noch keine Antwort kommt? Was dann?"
    Würde ich das Zauberwörtchen Mietminderung anwenden.

    "Mit der Wiedervermietbarkeit würde ich eigentlich nur ungern schreiben. Möchte nicht, das es so aussieht, als ob wir schon wieder ausziehen wollen. Oder?"
    Why not? Mit manchen Zeitgenossen redet man am besten fraktur...

    Hallo Hellwig,

    eine Amateurfunkstelle müsste m.E. genehmigt werden, bevor Du sie in Betrieb nimmst, denn sowas ist ja nicht im üblichen Sprachgebrauch der Zweck einer Wohnung, vor allem auch der Spargel.
    128:)

    Hallo Barrios,

    "...mit Lauter Musik, ständigen Besuchen (die die Eingangstür immer zuknallen, sodas die Tür im Minutentakt knallt) und lauten Geschreie bis in die Nacht hinein. Polzei war gewegen öfter hier."
    Mir ist bekannt, dass die Polizei bspw. in MG beim dritten Besuch die Musike mitnimmt.

    "Die Hausverwaltung hat uns versichert, das er jetzt entgültig zum 28.02. aus der Wohnung sein muss."
    Das ist mglw. Wunschdenken. Falls der Zeitgenosse die fristlose Kündigung bekommen haben sollte und nicht freiwillig auszieht, müsste er herausgeklagt werden. Das kann bis zu einem Jahr dauern...

    "Wir haben daraufhin gesagt, das falls er wieder nicht raus sein sollte, das wir Mietminderung machen. Nun meine Frage wieviel darf ich die Miete mindern?"
    Bevor Du Dich mit dem Gedanken befasst (die HV kann ja auch schliesslich nicht zaubern), sollteste sie schriftlich nachweislich auffordern, für zeitnahe Abhilfe zu sorgen. Sollte es nichts nützen, würde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

    Hallo chevy1982,

    da Ihr bis zum 31.12.2010 noch keine Nebenkostenabrechnugen bekommen habt, könnt Ihr m.E. alle bis 31.12.2009 geleisteten Zahlungen, also 230€ x 22 (Monate) = 5060€, zurück verlangen.
    Gratuliere, das reicht dann wohl für einen neueren Chevy...:p;):D:)

    Dies ist ernsthaft meine Meinung. Den Besuch eines Mietervereins empfehle auch ich.

    Hallo seb,

    der von Dir geschilderte Sachverhalt hat nichts mit Mietrecht zu tun.
    Ich empfehle Dir, in einem Gespräch mit Deinem Nachbarn eine Lösung herbeiführen zu versuchen.

    Hallo Squirry,

    "Zitat:
    Zitat von Berny
    Hast Du mal mit dem Mietvertrag verglichen, ob sie die Dir in Rechnung gestellten Positionen auch berechnen durften?

    Ja, leider...da ist nichts unrechtmäßiges dran. Es sind ja auch keine neuen Positionen im Vergleich zur Vergangenheit hinzugekommen - lediglich die Kosten sind gestiegen, manche haben sich sogar verdoppelt, wie z.B. die für den Aufzug."

    Beim Aufzug dürfen ausschliesslich Kosten für Wartungen und technische Überprüfungen auf die Mieter umgelegt werden, NICHT für Reparaturen und Ersatzteile (habe nämlich von letzteren schon hier und da gelesen).
    --------------------------------------------------------------
    Zitat:
    Zitat von Berny
    Befinden sich denn Hauskaltwasserzähler und Aufzugsstromzähler in Deiner Wohnung? Was ist mit dem Allgemeinstromzähler?
    Ich würde den Vermieter auffordern, die Abrechnung in Ordnung zu bringen, da es m.E. keine nachvollziehbaren Gründe gibt, den Stadtwerken nicht die korrekten Zählerstände mitzuteilen.

    Nein, natürlich nicht. Deswegen meine ich ja, dass es nicht an mir lag - wie beispielsweise bei einer Schätzung der Heizkosten, die vorgenommen wird, weil der Mieter (mehrfach) nicht zum Ablesetermin anwesend war. Da es sich um 2009 handelt, wird es natürlich schwierig, jetzt die tatsächlichen Zählerstände zum 31.12.2009 nachträglich zu ermitteln... :-/ Immerhin habe ich mir nun mal die aktuellen Zählerstände im Haus notiert, damit ich wenigstens für die Abrechnung 2010 mit annähernd realistischen Werten aufwarten kann, sollte die Hausverwaltung wieder nicht in der Lage sein, das selber hinzubekommen."

    Bei meinem Haus schreibe ich bspw. auf: Versorgungsart, Datum, ZählerNr., Stand.
    ----------------------------------------------------------

    Zitat:
    Zitat von Berny
    Richtig, auch in diesem Punkt würde ich die Abrechnung rügen und bzgl. dieses Postens als noch nicht fällig betrachten.

    Typisches Wischiwaschi. Ich würde mir die Aufzeichnungen+Berechungen zeigen lassen. Das steht Dir zu.

    Wie gesagt, die Belege müssen Dir auf Verlangen nach Terminabsprache in der Geschäftsstelle vorgewiesen werden. Unklare Berechnungsposten würde ich bis zur Klärung nicht bezahlen.

    Ja, darauf warte ich auch...ich habe es erneut angefordert. Und gezahlt habe ich noch gar nichts, weil ich so viele Fragen hatte.

    Das passt nicht zusammen...:mad:

    PS: Wenn Heizkosten nicht exakt ermittelt werden können, kann man 15% vom geforderten Betrag abziehen.

    Danke für die Antwort.
    Meiner Meinung nach hätten die das Kreuz setzen können, da ja Betriebskostenabrechnungen ( Höhe ist ja erst mal egal )aus
    2009 und 2010 noch ausstehen. Manche Bürokratie muß man halt nicht verstehen.


    Ich kenne das Formular nicht. Es könnte ja auch sein, dass ein gesetzter Haken (oder ein gesetztes Kreuz, wie Du jetzt schreibst) bedeuten würden, dass bzgl. BK alles geklärt ist, also keine Forderungen (mehr) bestehen.
    Du solltest Dich schon präziser ausdrücken und Orthografie (Zeichensetzung) und Rechtschreibung lernen bzw. anwenden. Dann wären wohl auch einige Missverständnisse bzw. unterschiedliche Deutungen von Gruwo und Mainschwimmer vermieden worden.:mad:

    sorry, entschuldigen Sie die dumme Frage was soll man davon halten, schieben Sie es auf mein junges Alter. Aber die Antwort darauf verstehe ich immer noch nicht. Bitte klären Sie mich in dieser Hinsicht auf. Danke


    Wenn der Haken noch nicht gesetzt wurde, bedeutet das, dass bei dieser Frage noch nichts endgültig entschieden ist.:cool:

    Sportpatricia:
    "Für den vorhandenen Schimmel fühlt sich auch keiner zuständig. Deswegen die Frage betreffend der BK."
    Haben miteinander nichts zu tun.

    "Heute kam von der Zwangsverwaltung unsere Mietschuldenfreiheitserklärung."
    -erklärung oder -bescheinigung?

    "Uns wurde ... Bei noch ausstehenden Betriebskostenabrechnungen wurde KEIN Kreuz gesetzt. Was soll man davon halten?"
    Na, was denn wohl?

    kathi:
    "also ist die fristlose kündigung nicht wirksam???"
    Eure ist nicht wirksam.

    "er vorhin gemailt hat das er uns aus dem vertrag nicht rauslässt..solange wir die miete nicht gezahlt haben.."
    Er hat seine Meinung geschrieben, bitteschön, kann er ja.

    "was denkst du, sollen wir abwarten was passiert.."
    Irgendwas wird er ja wohl unternehmen, oder?

    "wir ziehen anfang märz in unsere neue wohnung.."
    Schön!:)

    Hallo kathi,

    "Seit august haben wir extremen schimmelbefall in unserer wohnung, alle räume sind betroffen.Wir haben 2 kinder, der kleine ist gerade mal 5monate
    Ganz schlimm im schlafzimmer und kinderzimmer..so schlimm das unsere klamotten in den schränken schimmeln."
    Zu Schimmel werde ich mich nicht äussern, ausser: Gib' das Wort bei Google ein, und Du hast Lesestoff bis Ostern...

    "wir wollten den vermieter informieren das das schimmelproblem wieder da ist..vm ist untergetaucht..war weder über e-mail noch telefonisch erreichbar:confused:zwei monate ist dann gar nichts geschehen.."
    Wichtig ist bzgl. der Schadenminderungspflicht, dass Ihr belegen könnt, das Eurige getan zu haben.

    "wir haben 2 monate keine miete gezahlt."
    Ist ein Grund für den VM, Euch fristlos kündigen zu können.

    "habe dann eine fristlose kündigung an sein postfach geschrieben.."
    Ist nicht wirksam, höchstens eine fristgerechte 3-monatige. Abgesehen mal davon, ich würde immer an die letzte mir offiziell mitgeteilte Adresse adressieren.

    "gestern meldete er sich dann mit einer anderen mailadresse von wegen wir könnten nicht fristlos kündigen weil wir uns angeblich nicht gemeldet haben..haben wir aber..doch die mails kamen alle wieder zurück..war ja nicht mehr seine adresse..und jetzt will er uns verklagen.."
    Ich würde erstmal die Klageschrift abwarten, dann hätte ich ja auch seine Anschrift.


    ..., kann ich auch noch in 4 Wochen über einen Anwalt Einspruch gegen diese unwirksame Kündigung einlegen


    Ob eine Kündigung wirksam oder unwirksam ist, ist die eine Sache.
    Ein Einspruch ist unwirksam und ändert garnichts, da hier nicht vorgesehen.
    Einen Einspruch/Widerspruch o.ä. Rechtsmittel gibbet nur bei Bescheiden von Behörden.

    Hallo Shannon,

    "Ist hier durch die akute Gefahr sogar eine fristlose Kündigung unsererseits möglich?"
    Nein, denn niemand zwingt Euch, die (Be-?)Lüftungsanlage in Betrieb zu nehmen.
    Das ganze Thema ist sehr komplex. Wir hier sind keine Anwälte oder Gutachter (welche schon 4-stellige Honorare wittern...:D).
    Ich würde zunächst mal mit dem Schorni sprechen. Dann kann man weitersehen.
    Wichtig sind auch schriftliche Vereinbarungen...

    Hallo Squirry,

    "Zum 1. Februar 2009 wurde die Immobilie verkauft.
    Am 20. Dezember 2010 habe ich die erste Nebenkostenabrechnung der seit Eigentümerwechsel zuständigen Hausverwaltung für den Zeitraum 1.2.-31.12.2009 erhalten. Eine Nachzahlung in Höhe von € ~ 150 sollte zum 3. Januar 2011 fällig werden.
    Insbesondere die Positionen, die im Vergleich zur Vergangenheit enorm angestiegen sind, wollte ich gerne näher erläutert haben."
    Hast Du mal mit dem Mietvertrag verglichen, ob sie die Dir in Rechnung gestellten Positionen auch berechnen durften?

    "--> Die Stadtwerke hat die Zählerstände für (Kalt)Wasser und Aufzugstrom geschätzt
    Darf die Nebenkostenabrechnung auf Basis einer solchen Schätzung ermittelt werden? Es liegt ja nicht an mir, dass ich zum Ablesetermin nicht da war"
    Befinden sich denn Hauskaltwasserzähler und Aufzugsstromzähler in Deiner Wohnung? Was ist mit dem Allgemeinstromzähler?
    Ich würde den Vermieter auffordern, die Abrechnung in Ordnung zu bringen, da es m.E. keine nachvollziehbaren Gründe gibt, den Stadtwerken nicht die korrekten Zählerstände mitzuteilen.

    "--> Da die Treppenhausreinigung im Auftrage des Eigentümers durch einen Dritten durchgeführt wird und dies seit dem Eigentümerwechsel nur noch sehr liederlich bis gar nicht durchgeführt wurde (ich habe mich über Monate hinweg regelmäßig beschwert, dass nicht ordentlich geputzt wurde, bis die Kraft schließlich entlassen wurde), habe ich gefragt, ob die Rechnungen entsprechend gekürzt wurden, da die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde.
    Antwort der Hausverwaltung: "Genaue Infos zu der Pos. Hausreinigung/Hausmeister wurden beim Eigentümer angefragt, sobald ich Einzelheiten weiss, teile ich Ihnen diese mit."
    Darauf meine Rückfrage: Wie wurde die Nebenkostenabrechnung von Ihnen in diesem Punkt erstellt, wenn Ihnen die Einzelheiten derzeit nicht bekannt sind?"
    Richtig, auch in diesem Punkt würde ich die Abrechnung rügen und bzgl. dieses Postens als noch nicht fällig betrachten.

    "Die Antwort darauf: "Die Kosten der Hausreinigung/Hausmeister wurden anhand der angefallenen Lohnkosten berechnet, wie es auch üblich ist."
    Typisches Wischiwaschi. Ich würde mir die Aufzeichnungen+Berechungen zeigen lassen. Das steht Dir zu.

    "Darf ich hier meinem Ermessen nach kürzen, wenn mir keine Belege vorgelegt werden?"
    Wie gesagt, die Belege müssen Dir auf Verlangen nach Terminabsprache in der Geschäftsstelle vorgewiesen werden. Unklare Berechnungsposten würde ich bis zur Klärung nicht bezahlen.

    "--> Außerdem habe ich erfragt, wie hoch die in der Nebenkostenabrechnung enthaltenen Lohnkosten sind, damit ich diese in meiner Einkommensteuererklärung für die Steuerermäßigung gem. § 35a EStG ansetzen kann. Für diese Auskunft verlangt die Hausverwaltung eine Gebühr von € 10 zzgl. Umsatzsteuer. Ist das zulässig?"
    Ja, denn das bedeutet für sie Extra-Arbeit, und, dass sie das (kostenlos) leisten muss, ist im MV wohl nicht vereinbart.

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