Beiträge von Berny

    Hallo Clear und Mainschwimmer,

    "Oh je, warum schreiben Sie nicht von Anfang an alle Fakten?"
    Der Vorwurf besteht zu recht. Auch wären präzisere Datumsangaben hilfreich gewesen, bspw. hat Clear nicht gesagt, ob die gemeinsame Kündigung vom Herbst 2010 zum 31.12.10 fristgerecht und rechtsgültig war.

    "Durch Ihren Auszug hat sich Ihre Pflicht, die Miete zu entrichten, nicht geändert."
    Zumindest bis zur Beendigung des Mietverhältnisses und konsequenterweise der Rückgabe der Mietsache.

    Da aber der Ex zur Beendigung des Mietverhältnisses die Mietsache nicht geräumt hatte, sind beide Ex-Mieter, jetzt "Nutzer", weiterhin in der Pflicht, Nutzungsentschädigung in Höhe der bisherigen Miete zu zahlen.
    Zwecks Vermeidung einer Zahlungsklage würde ich (egal, wer von Euch) schleunigst die Nutzung bis 28.02.11 zahlen und die Mietsache zum gleichen Termin in vertragsgemässen(!) Zustand zurückgeben.
    Es ist Eure Sache, wie Ihr Euch auseinanderdividiert; der VM ggü steht Ihr beide in der Pflicht.

    Hallo Maiglöckchen,

    "Er würde mir die Wohnung übergeben, wenn ich dafür seine Schönheitsreparaturen übernehmen würde."
    Der Vormieter kann Dir seine Wohnung garnicht übergeben, daher brauchst Du auch nicht zu renovieren (meine Meinung).

    "Jetzt besteht der Mieter allerdings darauf, dass ich diese Reparaturen trotzdem übernehme, weil ich es ihm ja zugesichert habe."
    Dein Vertragspartner ist grundsätzlich Dein Vermieter. Ob die Absprache mit dem Vormieter Bestand hat, vermag ich nicht einzuschätzen. Hier wäre m.M. die Beratung eines RA gefragt - es sei denn, Ihr könnt Euch einigen.

    "er durfte die Wohnung gar nicht an Personen seiner Wahl weitergeben-"
    Das konnte und durfte er garnicht, sondern Dich bestenfalls bei der Hausverwaltung empfehlen (so erging es mir vergangenes Jahr, problemlos).

    "Kann mir bitte jemand sagen, was nun gilt und wer die Pflicht hat, die Schönheitsreparaturen zu übernehmen?"
    Ich empfehle Dir, Dich an Deinen zukünftigen VM zu halten.

    Ich nehme mal an, dass Ihr euch vertraglich verpflichtet habt, die Zuwegung und auch die gekieste Fläche zu pflegen. Dann wüßte ich keinen Grund, warum Euer Vermieter das dortige Abstellen der besagten Gegenstände untersagen kann.


    Wenn die gekieste Fläche auch mit gemietet wurde, würde ich auch keinen Grund für eine Ablehnung sehen.

    Hallo mr.mfm,

    ich würde den ehem. VM per Einwurfeinschreiben auffordern, die Kaution einschliesslich der inzwischen angefallenen Zinsen binnen 14 Tagen abzurechnen und den Erstattungsbetrag auf mein KontoNr. xxx bei Bank YYY, BLZ zzz, zu überweisen.

    Info für Dich: NK-Nachzahlungsforderungen sind inzwischen nicht mehr möglich, da Du schreibst: "Heute etwa 3 Jahre später".
    Für die Zeit, wo Du keine NK-Abr. erhalten hast, kannste sogar die NK-Abschlagszahlungen zurückverlangen.
    Neulich hatten wir hier einen Fall, dass jemand (meiner Meinung nach) 5060 €uronen zurückverlangen konnte...

    Hallo Icequeen,

    Dein Vater darf Familienangehörige mit aufnehmen - jedoch nicht per Untermietvertrag, es sei denn, der VM stimmt der Untervermietung zu.
    Du könntest m.M. lediglich die Arge überzeugen, dass Du Dich angemessen an der Miete beteiligst. Hierbei sollte die Arge auch informiert werden, 1. wieviel Gesamtmietfläche und 2. wv. Mietfläche Du dann hättest.

    Hallo pentina,

    "Bei den anderen Mietern würde das die Hausratversicherung übernehmen."
    Damit hast Du nichts zu tun. Ich vermute hier auch eher den Versuch, Dich zu beeinflussen.
    Ich würde der Hausverwaltung anheimstellen, sich unter Verweis auf § 823 BGB an den Schadenverursacher zu wenden.

    Hallo Mieter2009,

    "...die Heizkostenabrechnung (inkl. Kaltwasser) die nicht okay war.
    ... jedoch zeigten die HeizungsSkalen weit höhere Werte an, als die gemeinsame und schriftlich fixierte Ablesung deutlich machte. Der Vermieter hatte eine Firma zur Ablesung beauftragt.
    Ich habe gegenüber dem Vermieter begründeten (unter Beifügung der "Beweismittel") Widerspruch eingelegt. Dies ist nunmehr 1,5 Monate her."
    Hast Du dem VM (schriftlich tabellarisch aufgelistet) die widersprüchlichen Werte mitgeteilt m.d.B. um Klärung?
    Wie sind denn die widersprüchlichen Werte?

    Hallo unbenannt,

    "Ich habe die Wohnung vom September bis bis Januar gemietet."
    Andere Neuposter beginnen hier i.d.R. mit "Hallo"...

    "Als ich die Wohnung abgegeben habe, hat die Vermieterin Einiges festgestellt, dass meiner Meinung nach nicht sichtbar war und ich vorher nicht gesehen habe."
    Das kann durchaus vorkommen. Man vergleiche dann das Übergabeprotokoll vom September mit dem Rückgabeprotokoll...

    "Der Laminatboden war an Stellen aufgequollen und das kann man nur durch eine Taschenlampe sehen. Zweitens gab es wegen dem Anbraten drei Brandlöcher auf der Küchenarbeitsplatte.
    Ich habe ja noch keine Erfahrungen mit Kochen oder Laminatbodenputzen."
    Das schützt vor Schadenesatzforderungen nicht.

    "Jetzt verlangt die Vermieterin über 2000 Euro plus meine Kaution (900 Euro), die sie immernoch bei sich hat."
    Bei sich hat oder noch nicht hat?
    Grundsätzlich kann sie nur (vorerst) verlangen, dass Du die Schäden i.O. bringst. Isses nicht möglich, dann kann sie es nach Fristsetzung auf Deine Kosten machen lassen.

    "Die Rechnung schickt sie mir noch per Post."
    Das wäre erst der nächste mögliche Schritt.

    "Außerdem fühl ich mich bedroht, weil sie mir die ganze Zeit erzählt, dass ihre Mutter Rechtsanwältin ist und dass es problematische Konflikte geben könnte."
    Na ja, dann spart sie Anwaltskosten... - aaber, wenn jemand mir die ganze Zeit den gleichen Kram erzählt, wird er dadurch nicht unbedingt glaubwürdiger.

    "Was kann ich jetzt tun ?
    Was ist das Schlimmste, was passieren könnte ?"
    Ich würde versuchen, mit der VM einen Weg zu finden.
    (Btw, bitte nicht plenken: Plenk ? Wikipedia )

    Hallo Stefan,

    "mein Vermieter hat mir Mitte Januar eine Nebenkostenabrechnung zugestellt vom 01.05.2005 bis 31.12.2009."
    Falls der übliche Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, sind Nachforderungen nicht mehr möglich.
    Hast Du denn übehaupt schon mal eine NK-Abr. bekommen?

    Huhu extremchillerin,

    falls Du das Fenster extrem gechillt haben solltest, ...:o

    Gruwo's Meinung kann ich mich anschliessen. Zur weiteren Verdeutlichung hat Google geholfen: "Haushaltsglasversicherung - für Mieter völlig überflüssig" Testbericht für Allgemeines zur Hausglasversicherung
    und auch noch hier: "Haushaltsglasversicherung - für Mieter völlig überflüssig" Testbericht für Allgemeines zur Hausglasversicherung
    Was meinst Du, wieviel hochbezahlte Leute die Versicherungen beschäftigen, die den Kunden zu erklären haben, warum sie (angeblich) nicht zu zahlen bräuchten...;)

    Hallo oli86,

    "Und zwar möchte ich gerne wissen ob ich Schönheitsreparaturen durchführen muss.
    ich habe lediglich gestrichen."
    Hier müsste festgestellt werden, in welchem Zustand Du die Mietsache seinerzeit übernommen hast. M.M. müsstest Du sie im gleichen Zustand, wenn explizit nichts anderes angegeben, wieder zurückgeben (von normalen bspw. Boden-)Abnutzungen abgesehen

    "Aus dem Mietvertrag:
    ''
    Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen:"
    Die Fristenpläne sind vom BGH gekippt worden.

    "§13 Rückgabe der Mietsache
    (1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume
    in ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben."
    Das birgt natürlich Konfliktpotential, da jede Partei das zu ihren Gunsten auslegen kann. Lies' bitte auch mal hier: Mietrecht - alles zu den Schönheitsreparaturen

    Hallo HRO_2011,

    "Zum Warmwasser.. es laufen gemessene 2 Liter Kaltwasser (obwohl auf Anschlag warm gedreht) bis handwarmes Warmwasser erreicht wird."
    Das ist systembedingt und nicht zu vermeiden. Ist in dem von mir vermietetetn MFH auch so, kein Mieter hat das bis jetzt beanstandet, obwohl sie wissen, dass Warm- und Kaltwasserzwischenzähler eingebaut sind. Das liesse sich nur beheben, wenn im WW-Kreislauf eine Zirkulationspumpe eingebaut wäre und vor jeder Zapfstelle ein Zähler sässe.

    "Kleinigkeiten sind dann noch das Schwitzwasser im Verbundglas von einem Fenster geriet. Das geht nicht mehr raus und muss ausgetauscht werden."
    Richtig, ist ein Mangel.

    "Dazu kommt, das ich im Winter in der Wohnung keine 20°c erreiche. Egal in welchem Raum, auch wenn alle Heizungen auf 5 stehen und ich vorher für 5-10 min entlüftet habe."
    Dann würde niemand mehr leben (ähem, pardon!). Aber gelüftet bzw. belüftet ist schon i.O.

    "Die Toilettenspülung war unzureichend, so dass "Inhalte" erst beim 2. Spülen verschwanden."
    Richtig, sie müssen m.M. so eingestellt sein, dass beim ersten Mal... Einen Tiefspüler mit Brille und Spülkasten gibbet beim Prak**ker für ca. 75€.

    "Zum Vertragsbruch stellen sich mir einige Fragen.
    Ist es im Mietgesetz festgelegt, das man "verbieten" darf, das eine weitere Person einzieht, und dies im Mietvertrag so darstellt?"
    M.W. bedarf der Einzug einer 2. Person der Zustimmung des VM. Einzug einer Verlobten, besser: Ehefrau, kann nicht verwehrt werden. Bei den Betriebskosten könnte sich auch etwas ändern.

    "Die Kündigung ungültig?"
    Ja. Dir müsste ein eklatanter Verstoss nachgewiesen werden, und Du müsstest nachweislich schriftlich mit Erklärung Deines vertragswidrigen Verhaltens abgemahnt worden sein.

    "Und zwar dann, wenn er selbst oder eine von Ihm beauftrage Firma die Sanierungsarbeiten im Hause durchgeführt haben und somit auch die Leitungen für den Telefonanschluss erneuert hat."
    Ich sehe es etwas anders: Die Telefonleitungen können eigentlich nur durch inzwischen erfolte Arbeiten im Haus beschädigt worden sein. Und da gilt es, den Verantwortlichen zu finden.

    "Damit tritt er als Bezugsperson für die Leitung in Kraft."
    Insofern ist der VM der erste Ansprechpartner.

    "Bis zum Keller ist natürlich die Tcom verantwortlich."
    Genauer: Bis zum APL (Abschlusspunkt Linientechnik, frühere Bezeichnung: EVz - Endverzweiger - oder bei Koax-Leitung ÜP -Übergabepunkt - die Telekom.;)


    Wir sollen die Nebenkosten wie Wasser,abwasser,Müllabfur,Wartung für Heizung +Strom +Heizkosten selber zahlen. Daher hat Er gesagt, wenn wir alles selber machen,Ausräumen,Renovieren und uns ums Haus kümmern,würde Er auch die ersten 3 Monate auf die Miete bzw.den abtrag verzichten.


    Dann müsste das alles wasserdicht im MV auch so vereinbart werden, und Du Dich, evtl. mit Vollmacht, bei den Versorgern und der Verwaltung drum kümmern müsstest.

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