Hallo HRO_2011,
"Zum Warmwasser.. es laufen gemessene 2 Liter Kaltwasser (obwohl auf Anschlag warm gedreht) bis handwarmes Warmwasser erreicht wird."
Das ist systembedingt und nicht zu vermeiden. Ist in dem von mir vermietetetn MFH auch so, kein Mieter hat das bis jetzt beanstandet, obwohl sie wissen, dass Warm- und Kaltwasserzwischenzähler eingebaut sind. Das liesse sich nur beheben, wenn im WW-Kreislauf eine Zirkulationspumpe eingebaut wäre und vor jeder Zapfstelle ein Zähler sässe.
"Kleinigkeiten sind dann noch das Schwitzwasser im Verbundglas von einem Fenster geriet. Das geht nicht mehr raus und muss ausgetauscht werden."
Richtig, ist ein Mangel.
"Dazu kommt, das ich im Winter in der Wohnung keine 20°c erreiche. Egal in welchem Raum, auch wenn alle Heizungen auf 5 stehen und ich vorher für 5-10 min entlüftet habe."
Dann würde niemand mehr leben (ähem, pardon!). Aber gelüftet bzw. belüftet ist schon i.O.
"Die Toilettenspülung war unzureichend, so dass "Inhalte" erst beim 2. Spülen verschwanden."
Richtig, sie müssen m.M. so eingestellt sein, dass beim ersten Mal... Einen Tiefspüler mit Brille und Spülkasten gibbet beim Prak**ker für ca. 75€.
"Zum Vertragsbruch stellen sich mir einige Fragen.
Ist es im Mietgesetz festgelegt, das man "verbieten" darf, das eine weitere Person einzieht, und dies im Mietvertrag so darstellt?"
M.W. bedarf der Einzug einer 2. Person der Zustimmung des VM. Einzug einer Verlobten, besser: Ehefrau, kann nicht verwehrt werden. Bei den Betriebskosten könnte sich auch etwas ändern.
"Die Kündigung ungültig?"
Ja. Dir müsste ein eklatanter Verstoss nachgewiesen werden, und Du müsstest nachweislich schriftlich mit Erklärung Deines vertragswidrigen Verhaltens abgemahnt worden sein.
"Und zwar dann, wenn er selbst oder eine von Ihm beauftrage Firma die Sanierungsarbeiten im Hause durchgeführt haben und somit auch die Leitungen für den Telefonanschluss erneuert hat."
Ich sehe es etwas anders: Die Telefonleitungen können eigentlich nur durch inzwischen erfolte Arbeiten im Haus beschädigt worden sein. Und da gilt es, den Verantwortlichen zu finden.
"Damit tritt er als Bezugsperson für die Leitung in Kraft."
Insofern ist der VM der erste Ansprechpartner.
"Bis zum Keller ist natürlich die Tcom verantwortlich."
Genauer: Bis zum APL (Abschlusspunkt Linientechnik, frühere Bezeichnung: EVz - Endverzweiger - oder bei Koax-Leitung ÜP -Übergabepunkt - die Telekom.;)