Beiträge von Berny

    An wen Sie Ihre Möbel verkaufen ist nicht Sache des Vermieters und eine Koppelung des Möbelverkaufs mit der Vermietung der Wohnung hat Ihren Vermieter auch nicht zu kümmern.

    Das sind die Fakten. Also ganz schnell inserieren oder das Sozialkaufhaus informieren.


    Ich stimme da zu.
    Fakt, verehrte Mieterin, ist auch, dass Ihr Problem(chen!) durch ein Doppelposting nicht interessanter oder wichtiger wird als die Anfragen von anderen Hilfesuchenden. Auch, wenn ein völlig nichtssagender Titel w.o. genommen wird (dafür: -> Friseur).

    Hallo juttl,

    "Jetzt habe ich vorfristig eine Wohnung gefunden (ab 05.04). Der Vermieter hat geschrieben, ich könne jederzeit eher ausziehen."
    Latürnich, ausziehen kannste jederzeit... (denk' nach!). Hat ja nichts mit der Mietzahlungspflicht zu tun.

    "Jetzt will er Miete bis 15.04. Das sehe ich nicht wirklich ein. Hat er ein Recht darauf?"
    Sei doch froh, dass er nicht bis zum Monatsletzten verlangt.

    Hallo Silas,

    "Also es geht darum ich bin am 22.12.2010 in eine Mietwohnung im Dachgeschoss gezogen mit meinem Bruder und meine Vermieterin lässt genau seit dem zeitpunkt als wir einzogen die wohnung unter uns Renovieren bis jetzt am anfang war es ganz schlimm da waren die jeden tag lautstark (auch zur späteren stunde und Samstag) unter uns am Hämmern Bohnern"
    Das kommt vor, dass mal eine Wohnung oder auch das Haus gründlich renoviert oder gar saniert werden muss. Das fällt unter die Kategorie Lebensrisiko.

    "Ich habe meine Vermieterin darauf angesprochen das es echt zulaut ist und ich am Samstag auch mal auschlafen möcht"
    Meinst Du, dass sie aus Jux und Dollerei solche grossen Investitionen macht, dass sie zuviel Geld hat?

    "Jetzt meine Frage kann ich dagegen vorgehen Mietminderung oder sonstig irgendwie ?"
    Meiner Meinung nach nicht, denn Du hättest direkt am ersten Tag intervenieren müssen - und auch dann hätte ich Deine Erfolgschancen nur sehr vorsichtig evaluiert.

    Ok...danke!!!
    Wie ist denn mein angeblicher oder erwiesener Mieteingehungsbetrug juristisch zu bewerten?


    Das wird Dir am besten ein Jurist sagen können.
    Diejenigen, die hier antwort-posten, sind meist Mieter und/oder Vermieter mit etwas mehr Erfahrung bzw. Interesse an der Materie.
    Noch'n Tipp: Wenn Du oder Dein Rechtsvertreter bei Gericht eine Einstweilige Verfügung beantragt (das geht vorrangig sehr schnell), wird Dein Vermieter mglw. blass: Er wird aufgefordert, Dir sofort Zugang zur Mietsache zu verschaffen, ansonsten er mit Zwangsgeld von bis zu 250.000,00 Euro rechnen muss, Info: Vorläufiger Rechtsschutz ? Wikipedia
    Das wird dann richtich lustich...:mad::D

    der vermieter will jetzt für 6000- 8000 euro das bad neu renovieren. das bad ist sehr klein 4 oder 5 qm2 neue dusche, neue fliesen und fussboden soll neu geflisst werden. 11% der kosten will der vermieter auf mich verlegen. dagegen würde ich dann aber angehen. mit einem fachanwalt für mietrecht ( habe fotos und video von dem bad gemacht)


    Du hast hier keine Frage/n gestellt. Tu' Dir keinen Zwang an, und lass Dich anwaltlich beraten.

    Hallo Steilo,

    "ich habe in einer 3-er WG gewohnt und wollte mit einem Mitbewohner zusammen ziehen. Wir haben uns dann eine Wohung gesucht und dann auch bekommen. Der Vermieter der neuen Wohnung hat uns einen Fragebogen bzw. eine Selbstauskunft gegeben. Darin stand die Frage, ob ich Mietschulden habe. Diese Frage habe ich mit "Nein" beantwortet, obwohl ich beim Vermieter der 3-er WG Mietschulden hatte."
    Lügen ist kein (Eingehungs-)Betrug.

    "neuen Vermieter ... Dieser hat mir dann Mieteingehungsbetrug vorgeworfen, das Schloss ausgetauscht und mir gesagt, dass ich meine Sachen sofort aus der Wohnung entfernen soll. Dabei habe ich bis zu diesem Zeitpunkt meine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem neuen Vermieter erfüllt."
    Ich würde den neuen VM anzeigen wegen Verdachts des Einbruchs und Hausfriedensbruchs. Das vorher von Dir beschriebene Hickhack ist unerheblich: Du hast einen Mietvertrag, es liegt keine rechtsgültige Kündigung vor, und Selbstjustiz ist noch nicht legal.

    "Jetzt will aber mein ursprünglicher Mitbewohner von mir die anteilige Miete haben, weil er angeblich keinen Nachmieter findet. Er nutzt die Wohnung seit einem Monat alleine und droht mir mit einer Anzeige, wenn ich nicht zahlen würde."
    Wahrscheinlich zurecht, denn Du bist in der ursprünglichen Wohnung wohl immernoch Mieter.

    "Ich gehe mal davon aus, dass ich den Tatbestand des Mieteingehungsbetruges wohl erfüllt habe."
    Njet. Du hast doch nicht etwas gemietet wohlwissend bzw. in der Absicht, die fällige Miete nicht zu bezahlen?!

    "durfte der neue Vermieter, ohne ausgesprochener Kündigung, einfach heute auf morgen das Schloss der Wohnungstür austauschen?"
    Wie gesagt: Nein.

    "Darf mein ursprünglicher Mitbewohner, obwohl ich die Wohnung nicht nutze, die anteilige Miete verlangen?"
    Wie gesagt: Ja, solange, bis Dich der VM auf Deinen Wunsch (dem er nicht nachkommen muss) hin aus dem MV entlässt. Du allein kannst Euren MV nicht kündigen.

    Danke! Das sehe ich auch so. Vor allem weil das Carport nicht so gebaut wird wie mann es kennt sondern in Form von einem Pultdach. Sieht auch noch bescheiden aus! Und steht dann genau da, wo wir immer abends gesessen haben, weil die Sonne dort abends auch noch scheint. Zeigt wieder dass die Solarplatten im Vordergrund stehen...


    Nein, Stefanie, sondern falls der Carport tatsächlich auf die Mietsache gebaut werden würde.
    Du solltest mal einen Mieterbund befragen, e.F. einen auf Mietrecht spezialisierten RA.

    laut Mietvertrag:
    Ferner werden vermietet Garten siehe §27
    §27: Die regelmäßig erforderliche Gartenpflege für folgende Grundstücksteile übernimmt der Mieter. Alle Beete links vom Haus (ab eingangstür) bis zur eigenen Terrasse sowie Pflege der Kirschlooberhecke+ Rasenpflege Rasenstreifen vorne + links vom Haus.
    Betroffen ist hier die Rasenfläche und ein Teil vom Beet links vom Haus.


    Wenn der VM seinem Mieter einen Teil der Mietsache wegnimmt, hat die Angelegenheit schon eine ganz andere Qualität. Hier wäre auf jeden Fall m.M. Mietminderung angebracht.

    Hallo,
    Die Räume wurden frisch gestrichen übergeben. Meine Mutter durfte sich damals die Farbe aussuchen und hat ein sehr helles Gelb gewählt. Gestrichen wurde aber auf Kosten des Vermieters.
    Der Vermieter verlangt nun aber, dass die Räume weiß gestrichen übergeben werden müssen.
    "Der Vermieter kann verlangen, dass der Mieter die von Ihm eingebrachten Einrichtungen, Anlagen und baulichen Veränderungen entfernt und auf eigene Kosten den früheren Zustand wieder herstellt und Berücksichtigung fälliger Schönheitsreperaturen."
    Ich bin der Meinung, dass meine Mutter die Räume nicht weiß streichen muss, sondern die Wohnung in dem Zustand übergeben muss, in dem sie sie auch bekommen hat.


    Gibt es einen Grund, weshalb die Mieterin die Mieträume anstatt weiss unbedingt gelb gestrichen zurückgeben will? Gute Farbe dürfte doch auch hellgelb abdecken, oder?

    Hallo mondschein,

    die Wohnungseingangstür gehört zur Mietsache. Lt. § 535 BGB ist der VM verpflichtet, die Mietsache i.O. zu halten.
    Ich würde ihm dies schriftlich nachweisbar mitteilen und ihn entsprechend auffordern, zeitnah für Abhilfe zu sorgen.
    Dein Vertragspartner ist übrigens nicht der Hausmeister.

    Hallo zusammen,
    wohne seit dem 01.12. 1998 in dieser Wohnung und werde Ende April d.J. ausziehen. Habe bis jetzt noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten.


    Hallo,
    hast Du noch nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen?
    Ich empfehle Dir, einen auf Mietrecht spezialisierten RA zu nehmen. Da könnte sehr viel für Dich "drin" sein...;)

    Hallo Lucy,

    "Deshalb haben wir das Fenster bei uns auf der Etage öfter auf."
    Du meinst das Treppenhausfenster?

    "Wir sind extrem sauer und fühlen uns in unserer Freiheit eingeschränkt."
    Ähem..., zum Fenster 'raus wollt Ihr doch wohl nicht?!

    "Was können wir tun?"
    Eure Wohnungstür sehhhr gut abdichten (haben wir auch gemacht, da geht jetzt nix mehr durch, ausser dem Schlüssel:)).

    "Mit den Leuten im Haus ist überhaupt nicht zu reden. Es wäre mühsam, alle Marotten dieser Leute aufzuzählen. Nur zum Beispiel: Autowaschen auf der Straße, Laub"fegen" bei Sturm, Fällen von sehr alten Bäumen weil sie angeblich zu stark nadeln."
    Du wirst selbst rein garnichts daran ändern können.

    "Wir haben nämlich die Befürchtung, dass das Fenster jetzt willkürlich auf und abgeschlossen wird."
    Stelle ich mir lustig vor, vor allem, wenn irgendwann mal das Schloss dummerweise defekt sein sollte...:cool:...
    PS: - von Leuten, die tatterige Raucherfinger haben...

    Zur allgemeinen Info darf ich hier einmal bemerken, dass unser freundlicher Fragesteller mit den von den Röhrchen abgelesenen Strichen ohnehin nicht viel wird anfangen können, da jeder Heizkörper noch einen eigenen Multiplikater entsprechend seiner Leistung hat.:cool:

    Hallo Martin,

    "ich wohne seit einiger Zeit mit meiner Freundin zusammen, wir stehen beide im Mietvertrag und haben beide Kaution hinterlegt."
    Ihr beide seid also nach wie vor Mieter mit allen Rechten und Pflichten.

    "Meine Freundin will nun ausziehen, ich würde aber ganz gerne in der Wohnung wohnen bleiben."
    Kann sie, jedoch Ihr beide bleibt...

    "Da die Wohnung aber nicht gerade günstig ist, und ich noch im Studium bin, würde ich mir gerne einen Mitbewohner suchen und in den Mietvertrag mitaufnehmen."
    Du allein kannst das rechtlich nicht.

    "Ich weiss aber auch, dass unsere Vermieterin sehr eigen ist, und generell nur noch Päärchen in ihre Wohnungen lässt.
    Kann Sie mir verbieten, einen Mitbewohner zu suchen, und wenn ja, bedeutet dies, ich müsste die Miete komplett alleine stemmen und könnte nichts dagegen tun?"
    Richtig...

    Zitat von augenweide2003:
    "Der Vermieter bestand darauf, einer bestimmten Firma den Reparaturauftrag zu erteilen und hat dies auch getan."

    Zitat von Berny:
    "Dann darf er die Reparatur auch selbst bezahlen."

    Zitat von Gruwo:
    "Vorsicht: Für Reparaturen im allgemeinen und auch für Kleinreparaturen ist der Vermieter und nicht der Mieter zuständig. Dementsprechend darf er auch die entsprechenden Aufträge vergeben."

    Nicht einverstanden. Der Reparateur ist mglw. ein Stammtischkumpel vom Hausbesitzer, oder beide sind im Kleingärtner- oder Taubenzüchterverein oder...
    Es gilt grundsätzlich eine Schadenminderungspflicht, welche bei obiger Verfahrensweise bestimmt nicht zutreffen dürfte.
    M.W. hat der Mieter 14 Tage Zeit zur Reparatur (bspw. bei Beendigung eines Mietverhältnisses). Schafft er das nicht, gilt das als gescheitert, und der VM darf dann selbst reparieren oder reparieren lassen - letzteres aber immernoch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

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