Hallo Pedy,
"..., welches vom VM nur notdürftig instand gehalten wird. Reparaturen werden wenn überhaupt nur sehr ungern und auf den für ihn "billigsten" Weg erledigt, jedoch nicht ohne vorhergehende wochenlanger Verhandlungen seinerseits mit den Handwerkern um dann doch die Lösung zu nehmen welche meist die schlechteste für den Mieter ist
"
WIE der VM die Mietsache instandhält ist zunächst mal seine Angelegenheit.
"Nachdem uns hier vor zwei Jahren der elektr. Dusch-Bad Boiler um die Ohren geflogen ist, hat der VM 4 Wochen lang eine Renovierung (des Bades) und Erneuerung des Boilers verhindert, weil er erst mehrere Angebote einholen musste. Wir haben das hingenommen und letztendlich die Badrenovierung (außer dem Boiler) vollständig selbst übernommen, selbstverständlich war die Boiler-Lösung nicht die die der Fachmann vorgeschlagen und befürwortet hat, sondern wie Immer, die BILLIGSTE Anschaffungskosten für ihn, wir haben uns damit arrangiert."
So what? Ist ja erledigt, da Ihr es akzeptiert hattet. Und mit "um die Ohren fliegen" kann der geneigte Leser nicht sehr viel anfangen.
"Jetzt allerdings ist in unserer zweiten Wohnung hier im Haus, der elektr. Duschboiler (30 ltr.) defekt, er tropft irgendwo und er muss um ausreichend Heißwasser zum Duschen zur Verfügung zu haben, auf höchste Stufe aufgeheizt werden, mal ganz abgesehen von den hohen Stromkosten, besteht dadurch ständige Verbrühungsgefahr. Wenn irgendwo im Haus eine Wasserspülung betätigt wird, liefert dieser Boiler ausschließlich „Heißwasser“ welches laut Flaschner auch unzulässig ist. Nach dem sich unser Sohn in den letzten Wochen mehrfach beim Duschen übel verbrüht hat, drängen wir nun auf eine gefahrlose Lösung des Problems und nun stellt sich wie immer unser VM quer
"
Das ist ein Mangel an der Mietsache. Ich würde dies dem VM kurz, knapp, sachlich und deutlich nachweislich schriftlich mitteilen und zeitnahe Abhilfe einfordern mit der Massgabe, dass ich die Miete mindern werde, wenn der Schaden nicht binnen 14 Tagen ab Zugang nachhaltig behoben sein sollte. Gem. § 535 BGB ist der VM zur instandhaltung der Mietsache verpflichtet.
"Laut Fachmann könnte ..."
Auf Details würde ich dem VM ggü. nicht eingehen.
"Der Flaschner hat wohl auch in seinem schriftlichen Angebot ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch bloße Erneuerung des Boilers weitere Verbrühungen NICHT ausgeschlossen sind."
Das Angebot hat der VM?
"Muss ich die schlechteste Lösung in Kauf nehmen oder gibt es Möglichkeiten mich dagegen zu wehren, evtl. mit Mietminderung, oder gibt es irgend welche Gesetze die die wissentliche „schlechteste Lösung“ außen vor stellt?"
Die Mietsache HAT i.O. zu sein. Wie der VM das macht, ist seine Angelegenheit.