Beiträge von Berny

    ok...vielleicht mache ich mir mehr Sorgen um die Form...

    Hiermit Kündigen wir unser Mietvertrag zum 30.04.2011 für die Wohnung........

    unsere Unterschriften

    Kündigung angenommen

    seine Unterschrift

    Es geht mir darum, ob das in dieser Form wirksam und verbindlich ist.
    Er hat uns das mündlich und auf diese Weise auch schriftlich bei uns am Tisch bestätigt.
    Und jetzt soll das auf einmal der 31.05.2011 sein.

    MfG Kostek

    Ich sehe das so, dass er die Kündigung auch akzeptiert hat. Es wäre spitzfindig und m.E. auch rechtlich nicht haltbar, wenn er das so interpretieren würde, dass er lediglich das Kündigungsschreiben (also schwarz gemachtes Papier) angenommen habe. Das würde wohl eher gegen Treu und Glauben verstossen.

    Vorgestern haben wir von unserem jetztigen Vermieter ein Schreiben bekommen, wo er uns an sein Schreiben vom 24.02.2011 ( welches wir gar nicht bekommen haben ) erinert, ...


    ... welches er mglw. niemals geschrieben hat...;)
    Ich würde diesbezüglich garnicht reagieren.

    was wäre na sonst eine alternative?
    Ein Kündigungsschreiben bei dem ich reinschreibe dass das Mietverhältnis zum 1.10.2011 endet?


    Das ist wertlos:
    1. wenn Du schreibst, dass das MVH endet, ist das KEINE Kündigung.
    2. Enden kann es eigentlich niemals am 1.d.M, sondern am Monatsende (evtl. davor).

    Lies' noch mal die Postings vom 24.03.2011, 12:48 und 12:57.

    und was ist wenn man die bka bis dahin nicht erhält?
    wie komme ich an mein geld?
    kommen da zinsen drauf oder kann er das so lange einbehalten wie er lustig ist?


    Wenn er eine Verspätung der BKAbr. selbst zu vertreten hat (bspw. wenn er also alle Unterlagen hatte, aber nicht in die Pötte kam), kannste sämtliche Vorauszahlungen ersatzlos zurückverlangen. Zs ab Rückforderungsterminsetzung.

    Hallo,
    ist es Rechtens, wenn die Kaution für ein Wohnung 3 Kaltmieten übersteigt weil noch die Kaution für die Garage mit Berechnet wird?
    Willi


    Wenn die Garage zusammen mit der Wohnung auf demselben MV steht, sollte die Kaution 3 Nettomieten nicht übersteigen.

    Na Berny´: 'Zum' und 'ab dem' sind aber doch eindeutige Definitionen ;)


    Pardon, Gruwo, latürnich sind das eindeutige Definitionen, welche jedoch nicht dasselbe meinen (ich reflektierte bei meiner Stellungnahme auf "dasselbe")...

    Goku: Wenn Du meinst, es lohnt sich, würde ich zu einem auf Mietrecht spezialisierten RA gehen zwecks einer "Erstberatung" (ist preislich etwas günstiger).

    Chamun:

    "Berny stell dir vor dein hab und gut ist in der Wohnung, un d dann bekommste erst den Vertrag zu sehen, 10 tage nach bezug der Wohnung."
    Das ist nicht normal, denn Du lieferst Dich dann ja aus. *kopfschüttel*

    "*** Mir fällt gerade auf das ich schreibe als ob ich *Paul bin, sorry."
    Mit solch einem Durcheinander - speziell Deinem Thema - werde ich mich nicht (mehr) befassen.
    Wende Dich an einen Juristen. Die warten darauf um prima Geld zu verdienen...

    Und warum??
    Gerade wegen des Urteils und der angeführten Aussagen der VM zu dem Grund + der Aussage des Zeugen und dem nichterfolgten Einzug ist die Aussage des Mieters doch bewiesen worden.
    Er wollte die Mieter nur los werden.


    Da diese Angelegenheit schon rechtshängig war, würde ich einen Anwalt konsultieren. Es sollte m.E. auch geprüft werden, ob hier erfolgreich Schadenersatz gefordert werden kann, ferner, ob der "Zeuge" evtl. eine Falschaussage gemacht hat.

    Hallo nati3,

    "Es geht darum, dass wir im Mai 2009 in unsere Wohnung gezogen sind und immer noch keine Nebenkostenabrechnung für 2009 erhalten haben."
    Wie ist denn der Abrechnungszeitraum? Mit dem Kalenderjahr übereinstimmend? Falls nicht bekannt, mal Nachbarn fragen.

    ich weiß nicht was das im vorliegenden Fall für eine Rolle spielen soll, mit wem unser Sohn den Mietvertrag hat und an wen er die Miete bezahlt,


    Du hattest mich mit Eurem Sohn irritiert.
    Also seid Ihr Mieter und Vertragspartner von zwei Wohnungen und solltet Wohnung für Wohnung getrennt Eure Rechte wahrnehmen. Also bitte in jeder Korrespondenz mit dem VM die Lage der Wohnung angeben.

    wir stehen beide im mietvertrag


    Also seid Ihr beide -> wie Mainschwimmer es schon schrieb.
    Ich hatte mal als VM einen ähnlichen Fall, wo dann die Arge die halbe Miete und halbe Betriebskostennachzahlung übernommen hatte.

    Pedy:

    "Ach ja, jetzt hätte ich es fast vergessen, selbstverständlich ist unser Sohn selbst (Unter-) Mieter in der Wohnung, bezahlt seine Miete und Nebenkosten"
    Muss ich das jetzt verstehen? Von wv. Wohnungen sprechen wir denn? An wen zahlt Dein Untermieter-Sohn die Miete? Mit wem hat er einen Mietvertrag?

    Hallo Pedy,

    "..., welches vom VM nur notdürftig instand gehalten wird. Reparaturen werden wenn überhaupt nur sehr ungern und auf den für ihn "billigsten" Weg erledigt, jedoch nicht ohne vorhergehende wochenlanger Verhandlungen seinerseits mit den Handwerkern um dann doch die Lösung zu nehmen welche meist die schlechteste für den Mieter ist :mad:"
    WIE der VM die Mietsache instandhält ist zunächst mal seine Angelegenheit.

    "Nachdem uns hier vor zwei Jahren der elektr. Dusch-Bad Boiler um die Ohren geflogen ist, hat der VM 4 Wochen lang eine Renovierung (des Bades) und Erneuerung des Boilers verhindert, weil er erst mehrere Angebote einholen musste. Wir haben das hingenommen und letztendlich die Badrenovierung (außer dem Boiler) vollständig selbst übernommen, selbstverständlich war die Boiler-Lösung nicht die die der Fachmann vorgeschlagen und befürwortet hat, sondern wie Immer, die BILLIGSTE Anschaffungskosten für ihn, wir haben uns damit arrangiert."
    So what? Ist ja erledigt, da Ihr es akzeptiert hattet. Und mit "um die Ohren fliegen" kann der geneigte Leser nicht sehr viel anfangen.:confused:

    "Jetzt allerdings ist in unserer zweiten Wohnung hier im Haus, der elektr. Duschboiler (30 ltr.) defekt, er tropft irgendwo und er muss um ausreichend Heißwasser zum Duschen zur Verfügung zu haben, auf höchste Stufe aufgeheizt werden, mal ganz abgesehen von den hohen Stromkosten, besteht dadurch ständige Verbrühungsgefahr. Wenn irgendwo im Haus eine Wasserspülung betätigt wird, liefert dieser Boiler ausschließlich „Heißwasser“ welches laut Flaschner auch unzulässig ist. Nach dem sich unser Sohn in den letzten Wochen mehrfach beim Duschen übel verbrüht hat, drängen wir nun auf eine gefahrlose Lösung des Problems und nun stellt sich wie immer unser VM quer :mad:"
    Das ist ein Mangel an der Mietsache. Ich würde dies dem VM kurz, knapp, sachlich und deutlich nachweislich schriftlich mitteilen und zeitnahe Abhilfe einfordern mit der Massgabe, dass ich die Miete mindern werde, wenn der Schaden nicht binnen 14 Tagen ab Zugang nachhaltig behoben sein sollte. Gem. § 535 BGB ist der VM zur instandhaltung der Mietsache verpflichtet.

    "Laut Fachmann könnte ..."
    Auf Details würde ich dem VM ggü. nicht eingehen.

    "Der Flaschner hat wohl auch in seinem schriftlichen Angebot ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch bloße Erneuerung des Boilers weitere Verbrühungen NICHT ausgeschlossen sind."
    Das Angebot hat der VM?

    "Muss ich die schlechteste Lösung in Kauf nehmen oder gibt es Möglichkeiten mich dagegen zu wehren, evtl. mit Mietminderung, oder gibt es irgend welche Gesetze die die wissentliche „schlechteste Lösung“ außen vor stellt?"
    Die Mietsache HAT i.O. zu sein. Wie der VM das macht, ist seine Angelegenheit.


    @ Berny
    Vielen Dank für Deine sinnfreie Antwort. Du hast mein Problem verstanden und mir sehr weitergeholfen.


    Gerne!:) Falls es Dir sinnfrei erscheint, hast Du wohl bislang wenig Erfahrung (mit Mietern und Vermietern. Um es noch deutlicher zu sagen:
    Um einen VM, der sowas anbietet, würde ich einen sehr grossen Bogen machen. Wer weiss, was bei dem noch zu erwarten sein wird...:eek:

    Demi-God:

    "Hätten wir einem Auszug der 3.Mietpartei nicht zustimmen müssen oder ist das irrelevant - immerhin verlagert der Vermieter die Kosten auf uns um, ohne das wir zugestimmt hätten?"
    Der VM verlangt zurecht von den verbliebenen Mieter(n) die gesamte Miete, ebenso evtl. auch eine BK_Nachzahlung. Jeder Mieter ist voll, also zu 100%, verantwortlich.

    "Und wie stehen die Chancen, sowas vor Gericht zu gewinnen"
    Sehr sehr schlecht.

    "Dazu kommt, dass der Vermieter uns jetzt aus der Wohnung schmeißen möchte"
    Er wird nicht schmeissen, sondern den MV fristlos kündigen, da Ihr mehr als 2 MM im Rückstand seid.

    "(obwohl er nie richtig abgemahnt hat - der hat zum Teil sogar falsch adressierte Briefe uns zukommen lassen, in der z.B. unsere Wohnung als Geschäft aufgeführt wurde)."
    Das ist alla balla. Er MUSS natürlich korrekt adressieren, und Ihr müsst nachweislich das Kündigungsschreiben mit seiner Originalunterschrift bekommen.

    "Als Begründung hat er den Mietrückstand aufgezählt"
    Richtig.

    "(aber zählt das, wenn vorher nie darauf hingewiesen wurde - muss dazu sagen, dass sich der Vermieter nur dann kümmert, wenn er endlich Geld sehen will ... aber auch keinen Moment vorher)."
    Ist uninteressant, Abmahnungen sind hier nicht erforderlich, lies bitte hier: Mietrecht, Kündigung, Mietvertrag, Mängel, Mangel, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Kaution, Lärm

    "Und ich habe gelesen, dass eine firstlose Kündigung trotzdem 2 Wochen vorher erfolgen muss - stimmt das ?"
    Njet. Fristlos heisst fristlos. Üblich ist jedoch, 10-14 Tage Zeit zu geben wegen dem Auszug und die Mietsache zur Rückgabe in den vertragsgemässen Zustand zu versetzen.


    U.a. aber werden wohl auch die Garagenmieten erhöht (hierfür musste man einen separaten Vertrag unterschreiben).


    Hallo,
    das bezweifele ich. Du meinst sicherlich Zustimmungserklärungen zu den Mietpreiserhöhungsverlangen.
    Wenn Dein Auto falsch geparkt wird, bekommt es ein Knöllchen. Die Politesse ist nicht verpflichtet, dem daneben ebenfalls falsch geparkten Wagen auch ein Knöllchen zu verpassen.

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