Beiträge von Berny

    Hallo schnupsi,

    "Mietbeginn 01.05.11.
    das Haus steht immer noch voller Möbel und allem Inventar
    Wir haben unsere jetzige Wohnung gekündigt. Wir haben einen großen Hausrat und Möbel, da wir eine 4-köpfige Familie sind. Die Kinder gehen noch zur Schule. Es wurde alles schon umgemeldet.
    Und jetzt sieht es fast so aus, als kämen wir am 01.05. gar nicht in das Haus, weil es nicht leer geräumt ist."
    Ich würde dem VM ein Einwurfeinschreiben schicken und ihn bitten, dafür zu sorgen, dass die Mietsache zum Mietbeginn sich in vertragsgemässen Zustand befinden wird. Z.Zt. sähe es ja nicht so aus, deshalb jetzt vorsichtshalber diese Erinnerung bzw. dringende Bitte. Des weiteren würde ich ihn noch darüber aufklären, dass er sich in noch nicht absehbarer erheblicher Höhe u.U. schadenersatzpflichtig machen würde.

    "Können wir einen Entrümpler kommen lassen? Wer zahlt die Kosten?"
    NEIN!! - Ihr würdet Euch an fremden Eigentum vergreifen.

    orlok:

    "Sie können es immer noch nicht fassen dass er sich traut so was zu fragen."
    Nach dem Motto. Man kann es ja mal probieren.

    "Er glaubt bestimmt dass sie es eh akzeptieren werden, da sie sich mit deutschem Mietrecht nicht auskennen und auch kein Deutsch können."
    Eben... Habe (auch) noch nie gehört, dass in einem MV der VM vom M einen Raum "zurückmietet"... *kopfkratz*
    Ich würde mal prüfen, ob der VM einen Schlüssel von der Mietsache hat...

    Hallo orlok,

    "A und B sind in einer 2er WG."
    Beide haben den MV unterschrieben?

    "Sie haben es also klar abgelehnt. Jetzt droht er sie mehr oder weniger, den Vertrag wegen Eigenbedarf zu kündigen.
    Laut was ich im Internet gelesen habe, würde eine Kündigung wegen Eigenbedarf unbegründet sein wenn der Eigendarf auf ein paar Monate befristet ist. Stimmt das?"
    Ich denke, Du hast recht. Siehe: Google

    "2. Ich habe auch im Internet gelesen, dass wenn im Vertrag nicht angegeben, der Kündigungsfrist 3 Monate ist. Stimmt das,"
    Grundsätzlich ja, aber die Fristen verlängern sich je nach bieheriger Mietdauer für den Vermieter:
    bei einer Mietzeit bis zu 5 Jahren um 3 Monate
    bei einer Mietzeit von 5 Jahren bis 8 Jahren um 6 Monate
    Bei einer Mietzeit ab 8 Jahren um 9 Monate.

    "gibt es Ausnahmen (z.B. bei möblierter Wohnung)?"
    Nicht, dass ich wüsste.

    "3. Dazu muss man auch sagen, dass der Vermieter im Vertrag geschrieben hat, dass er 10m² noch selber mietet, obowhl er in der Wohnung nie gelebt hat seit A und B da wohnen. Was ändert das an dem Fall?"
    Verstehe ich nicht.

    Studi:

    "die Erhöhung der Kaltmiete war auch von ihrer Höhe äussert unrealistisch mit über 10%."
    Muss nicht unbedingt. Kann bis zu 20% betragen, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete dadurch nicht überschritten werden würde.

    "indem er eine Mieterhöhung verlangt, die der Mieter nicht bezahlen kann?"
    So kaltschnäuzig es klingen mag: Die Leistungsfähigkeit des M braucht einen VM nicht zu interessieren.

    Hallo Studi,

    "Hallo liebe Foristen,"
    Hier gibt's auch Floristen...:)
    Nun zum Ernst:

    "meine Lebenspartnerin sollte in meine Wohnung ziehen."
    Sollte? Wer hat das angeordnet?

    "Ich stehe alleine im Mietvertrag und das sollte auch so bleiben.
    Ich habe dem Vermieter Bescheid gesagt und dieser hat grundsätzlich nichts dagegen, aber möchte die Kaltmiete wegen erhöhter Abnutzung der Wohnung erhöhen sowie die Nebenkosten."
    Er kann seine Zustimmung UND Aufnahme in den MV natürlich davon abhängig machen.

    "Ich bin nun davon ausgegangen, dass ein Bescheid sagen beim Vermieter reicht, weil er seine Zustimmung nicht verweigern darf"
    Soo einfach ist das m.W. nicht. Der VM kann sich einer Aufmahme eines Ehegatten oder Kindes bspw. nicht widersetzen.

    "Jetzt hatte ich monatelang keinen Kontakt mit meinem Vermieter und nun hat er mich wegen einer erhöhten Nebenkostenabrechnung kontaktiert und nebenbei auch gefragt was mit meiner Lebenspartnerin ist.
    Dieser war nun etwas überrascht, dass meine Lebenspartnerin doch eingezogen ist, weil ich der Mieterhöhung nicht zugestimmt habe und möchte die angeblich zu wenig gezahlte Miete [zurück] haben oder kündigt mich fristlos."
    Geht nicht, zunächst müsste er Dich nachweislich abmahnen.

    "Die Wohnung ist angeblich ein Apartment, da eine Einbauküche vorhanden ist und da ist eine Mieterhöhung wegen erhöhter Abnutzung zulässig. Gibt es überhaupt einen Unterschied zwischen Apartment und Wohnung? Es steht auch nichts im Mietvertrag,"
    Alles unerheblich, es handelt sich hier um eine Mietsache zu Wohnzwecken.

    "Die Wohnung wird NICHT an meine Lebenspartnerin untervermietet."
    Geht ohne schriftliche Zustimmung des VM sowieso nicht.

    "Nun meine Frage, sollte ich mir schonmal eine neue Wohnung suchen"
    Vielleicht sucht IHR EUCH eine adäquate Wohnung?

    Hallo der-Mieter,

    "Warum nimmst du meinen Beitrag so auseinadner? Ich habe lediglich meine Meinung geäußert."
    Halte auch ich für erforderlich, da Du hier falsche Hoffnungen verbreitest.

    "Ob es im Sozialgesetz, da irgendwelche anderslautenden Vorschriften gibt, weiß ich nicht. Und ist mir auch ehrlich gesagt."
    Dann halte es doch einfach wie Dieter Nuhr: "Klappe halten."

    "Was die Mietrechtliche Seite angeht, so ist sein Vertrag jedenfalls gültig, da er ihn übernommen hat."
    Richtig. Und damit hat er die erhöhte Bedürftigkeit selbst herbeigeführt. Ich hoffe, dass die Arge in Anbetracht dessen mit unseren Steuergeldern sparsam umgeht.

    "Dies müsste doch ein leichtes sein, gegenüber der ARGE zu "beweisen" (z.B. mitels Erbschein)."
    Er hat die erhöhte Bedürftigkeit selbst herbeigeführt. Ich hoffe, dass die Arge in Anbetracht dessen mit unseren Steuergeldern sparsam umgeht.

    "Und der Vermieter ist ebenfalls nicht verpflichtet einen neuen mit dem TE abzuschließen, nur weil die ARGE das so möchte."
    Richtig, denn als Sohn übernimmt er ihn nahtlos.

    "Und die ARGE muss - sofern angemessen - die tatsächlich anfallenden Kosten der Unterkunft übernehmen."
    ... welches hier offensichtlich nicht der Fall sein wird. Ich hoffe, dass die Arge in Anbetracht dessen mit unseren Steuergeldern sparsam umgeht.

    "Und wenn ich alles das zusammen zähle. So MÜSSTE (meinen Meinung nach) der Sachverhalt auch einem Brot von Sachbearbeiter klarzumachen sein."
    Ich hoffe sehr, dass die SB sorgfältig die Angelegenheit prüfen.

    "Was ist denn, wenn ich mit meinen Mann und meinen Kindern in einer kleinen Wohnung lebe. Mein Mann - als Alleinverdiener und Mieter - stribt. Da das Familieneinkommen wegfällt, müsste ich erstmal zur ARGE."
    Ja und? Ein fast alltäglicher Fall für die Arge (Gott behüte!).

    "Da hätte ich auch keinen Mietvertrag auf MEINEN Namen."
    Spielt keine Rolle.

    "Und ich wette, dass die ARGE die Wohnkosten beim Antrag trotzdem berücksichtigen würde."
    Richtig.

    Wohnung EG links, Musterstrasse 7, 12345 Musterstadt,
    Kündigung des Mietvertrages

    Sehr geehrte(r) Frau / Herr (Vermieter),

    hiermit kündige ich den bestehenden Mietvertrag für die o.a. Wohnung fristgerecht zum 30.09.2011.

    Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung unter Nennung eines Terminvorschlags für die Wohnungsabnahme.

    Ich bedanke mich für das angenehme Mietverhältnis und wünsche in Ihnen für die Zukunft alles Gute.

    Mit freundlichen Grüßen,

    (Unterschrift des Mieters, bei mehreren Mietern alle M.)

    Hallo Camilka,

    Du hast die Mietsache so gemietet wie besichtigt und sie Dir übergeben wurde.
    Es zählen ausschliesslich schriftliche von beiden Seiten unterschriebene Vereinbarungen im MV bzw. Übergabeprotokoll.


    Wenn das Amt einen gültigen Vertrag möchte, dann lege denen den Mietvertrag deiner Eltern, zusammen mit dem Erbschein, vor und alles müsste gut sein.


    Nichts, aber auch garnichts, müsste gut sein.
    Ich finde es nicht gut, einem problembehafteten Fragesteller solche falschen Hoffnungen zu machen!

    Hallo Lizzle,

    @Mainschwimmer's Kommentar schliesse ich mich an.

    Bei @D-D-I's Posting kann ich bei seinen als Frage bezeichneten Kommentaren nicht erkennen, dass Deine Fragen 1 bis 4 damit gemeint sind.

    Nun zu Dir:
    "wir haben am 28.3.ein Schreiben bekommen, dass unsere Miete auf 1120 Euro erhöht wird (von 970 Euro) und wir diese Summe ab dem 1.4 zahlen sollen."
    Das ist nicht zulässig, da 1. faktisch fristlos, und 2. ein Mieterhöhungsverlangen des Mieters schriftlicher Zustimmung bedarf.
    - Wie gesagt, auch ich empfehle hier einen auf Mietrecht spezialisierten RA. Sämtliche Unterlagen plus Fotos mitnehmen.

    Hallo obeycar,

    wenn also feststeht, dass Du für 2010 keine Kabelgebühr zu zahlen hattest und sich die Verhältnisse nicht geändert hatten, spricht doch nichts dagegen, die früheren BKAbrechnungen rückwirkeend zu korrigieren.
    Wie die Rechtslage ist, weiss ich nicht genau, aber freundlich höflich drum bitten kann man ja mal - mündlich. Und, wenn abgelehnt wird, schriftlich, dann müssen sie Farbe bekennen ("Püchologie...").
    Viel Glück! ;)

    Wie könnte ich mich außerdem am besten schützen mit einer Mitgliedschaft im Mietschutzverein oder eine Rechtschutzversicherung?


    Weder - noch. Ich würde sämtliche Unterlagen mitnehmen und einen Termin bei einem auf Mietrecht spezialisierten RA machen.
    Eine RS-Vers. übernimmt erst frühestens nach einem Vierteljahr NEU entstandene Fälle. Versicherungsbedingungen lesen!

    Hallo!
    Wow, ich bin total begeistert von Ihren Antworten.


    ... und bitte nicht vergessen: Hier werden Meinungen geäussert und keine Rechtsberatung erteilt.
    Ich würde mich auch nicht unbedingt auf DIESES Forum berufen, sondern - falls es überhaupt nachgefragt wird - entweder nicht beantworten oder bestenfalls auf Informationen von ausserhalb berufen.

    Ihr Schreiben vom 06.04.2011

    Sehr geehrte Frau ...,

    der Gehweg sowie der Bereich vor dem Hintereingang werden von mir regelmäßig gefegt. Ich empfehle Ihnen, Ihre anderen Mieter darauf hinzuweisen, ebenfalls den Gehweg zu fegen.

    Außerdem soltten Sie diese auch darauf hinweisen, die farbigen Tonnen raus zu stellen, damit nicht immer ich oder Herr ... das machen müssen.

    Teilen Sie mir bitte mit, wen der kleine Beutel Blumenerde an meiner Wohnungstür im Hausflur stört. Ausserdem möchte ich von Ihnen wissen, weshalb der Schuhschrank und die drei Wasserkästen der Nachbarn im 1. Stock im Hausflur offensichtlich nicht stören.

    Der Flur wird geputzt, nur leben wir an einer Hauptstraße, wo ständig schwarzer Staub auf Grund einer undichten Tür reingewirbelt wird. Gemäss § 535 BGB obliegt es dem Vermieter, die Mietsache in Ordnung zu halten. Hierauf darf ich Sie eindringlich hinweisen mit der Bitte, die Haustür abzudichten bzw. instandzusetzen.

    Ich habe es noch nie erlebt, dass die Haustür nicht abgeschlossen war. Sie wird manchmal sogar schon Nachmittags um 16 h abgeschlossen. Wozu also dieser Hinweis?

    Im Winter habe ich Winterdienst geleistet. Das versäumt zu haben lasse ich mir auch nicht vorwerfen.

    Die 2. Eingangstür im Hausflur wurde von mir gar nicht bearbeitet. Sie ist immer noch in dem Zustand, in dem ich sie übernommen habe. Die von mir angekündigte Abdichtung habe ich gar nicht vorgenommen. Wenn Sie die Holzabdeckung in der passenden Farbe haben wollen, müssen Sie das selber machen oder die Leute dazu auffordern, die diese Abdeckung angebracht haben.

    Demnächst sollten Sie sich besser informieren, bevor Sie mich mit solchen Unwahrheiten und Unterstellungen belästigen.

    Ihrer Rückäusserung sehe ich mit Interesse entgegen und verbleibe bis dahin

    mit freundlichen Grüßen

    Die Ihnen im Wege der Betriebskostenabrechnung in Rechnung gestellten Kosten von 118,00 € übersteigen den im Mietvertrag vereinbarten Betrag von 100.00 € für den Einzelfall und sind somit komplett vom Vermieter zu tragen.


    Reparaturkosten abzurechnen ist sowieso nicht zulässig im Rahmen der Betriebskostenabrechnung.

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