Hallo der-Mieter,
"Warum nimmst du meinen Beitrag so auseinadner? Ich habe lediglich meine Meinung geäußert."
Halte auch ich für erforderlich, da Du hier falsche Hoffnungen verbreitest.
"Ob es im Sozialgesetz, da irgendwelche anderslautenden Vorschriften gibt, weiß ich nicht. Und ist mir auch ehrlich gesagt."
Dann halte es doch einfach wie Dieter Nuhr: "Klappe halten."
"Was die Mietrechtliche Seite angeht, so ist sein Vertrag jedenfalls gültig, da er ihn übernommen hat."
Richtig. Und damit hat er die erhöhte Bedürftigkeit selbst herbeigeführt. Ich hoffe, dass die Arge in Anbetracht dessen mit unseren Steuergeldern sparsam umgeht.
"Dies müsste doch ein leichtes sein, gegenüber der ARGE zu "beweisen" (z.B. mitels Erbschein)."
Er hat die erhöhte Bedürftigkeit selbst herbeigeführt. Ich hoffe, dass die Arge in Anbetracht dessen mit unseren Steuergeldern sparsam umgeht.
"Und der Vermieter ist ebenfalls nicht verpflichtet einen neuen mit dem TE abzuschließen, nur weil die ARGE das so möchte."
Richtig, denn als Sohn übernimmt er ihn nahtlos.
"Und die ARGE muss - sofern angemessen - die tatsächlich anfallenden Kosten der Unterkunft übernehmen."
... welches hier offensichtlich nicht der Fall sein wird. Ich hoffe, dass die Arge in Anbetracht dessen mit unseren Steuergeldern sparsam umgeht.
"Und wenn ich alles das zusammen zähle. So MÜSSTE (meinen Meinung nach) der Sachverhalt auch einem Brot von Sachbearbeiter klarzumachen sein."
Ich hoffe sehr, dass die SB sorgfältig die Angelegenheit prüfen.
"Was ist denn, wenn ich mit meinen Mann und meinen Kindern in einer kleinen Wohnung lebe. Mein Mann - als Alleinverdiener und Mieter - stribt. Da das Familieneinkommen wegfällt, müsste ich erstmal zur ARGE."
Ja und? Ein fast alltäglicher Fall für die Arge (Gott behüte!).
"Da hätte ich auch keinen Mietvertrag auf MEINEN Namen."
Spielt keine Rolle.
"Und ich wette, dass die ARGE die Wohnkosten beim Antrag trotzdem berücksichtigen würde."
Richtig.