da steht das unser kater und der hund der mit einzog erlaubt ist, haben 90qm 3 zimmer
Kater noch da?
da steht das unser kater und der hund der mit einzog erlaubt ist, haben 90qm 3 zimmer
Kater noch da?
Hallo shanty,
was steht denn im Mietvertrag bzgl. Tierhaltung?
Wie gross ist die Wohnung?
Hallo Janine87,
WGs, mündliche MVs, Behauptungen, Scheinbeweise und all so'n Mist ziehen sich durch dieses Forum wie ein roter Faden.
"..., dass ich einen "Pauschalbetrag" zahle mit dem alles abgedeckt ist (miete, nebenkosten usw.)"
Aber keine Beschädigungen.
"Vor kurzem war wohl der Hausmeister der Wohnbaugesellschaft da..."
War er nun oder nicht oder doch?
"und hat sich die Wohnung angesehen, und gesagt, dass die Tapeten durch den einfluss von katzen erheblich mehr als normale gebrauchsspuren aufweisen und sie die wohnung so nicht abnehmen müssen."
Richtig.
"Die Tapeten müssen nun so ausgebessert werden, dass sie ein einheitliches Bild ergeben."
Notfalls neu tapezieren oder mit dem VM gemeinsam eine Regelung finden.
"ich habe eine Katze und meine mitbewohnerin hat zwei Katzen."
Dann solltet Ihr Euch gefälligst über die Reparatur einigen.
"Habt ihr eine Ahnung wer im Recht ist"
Wenn Ihr beide uneinsichtig seid: Das Gericht. Und das wird mehr kosten als eine Komplettsanierung.:D:eek:
Hallo thommy2130,
wenn Du schon so naiv warst, Dir keinen MV aushändigen zu lassen, müssteste zunächst auf Herausgabe klagen.
Hallo ElinorDashwood,
""was abgemacht war", habe ich ja praktisch mit meinem Einzug zugestimmt. Das kann ich oder sie ja auch mit den Überweisungsbelegen beweisen."
Mit Überweisungsbelegen kannst Du nur Zahlungen nachweisen, nicht jedoch deren Rechtsgrundlage. Wenn ich Dir bspw. jahrelang etwas überweise mit Verwendungszweck "Untermiete", haben wir noch längst keinen UnterMV.
"Ich würde nur gerne wissen, wie viele Monate vorher eine Mieterhöhung angekündigt werden muss"
Google hilft auch hier: "Mieterhöhungsverlangen".
"ob das einfach alle paar Monate gemacht werden kann."
dto.
"Und ob die 150 Euro für den Kabelanschluss realistisch sind"
Frage doch den Provider bzw. den VM.
"Ich möchte ungern sofort einen RA einschalten;"
Eine Erstberatung müsste eigentlich erschwinglich sein.
"Als ich sie zum Beispiel nach der ersten E-mail auf den Kabelanschluss angesprochen habe, hat sie mir erzählt, es seien GEZ-Gebühren, die der Vermieter der Wohnung für die Bewohner des Hauses bezahlen würde und die wir dann an ihn zurückzahlen müssten, was sofort von der GEZ widerlegt wurde, als ich dort angerufen habe."
Richtig: Kabel an Provider, GEZ an GEZ.
"Sie hat nunmal selbst keine Ahnung,"
... könnte eigentlich nur ein Vorteil für den "Gegner" sein...:D
Hallo 3-zimmer-köln,
"Wie lange dürfen die Handwerker abends arbeiten? Gibt es da eine Uhrzeit, wann der Mieter seinen "ruhigen" Feierabend genießen darf?"
Rufe doch mal die BBG an: BG BAU: Anreisebeschreibungen zu den Verwaltungen
oder die Stadt 221-0.
"Die Handwerker haben übrigens ein langes Kabel und holen ihren Strom aus dem Keller von einer Steckdose, die eigentlich für die Mieter ist."
Zählerstände Wasser und Strom notiert?
"Die Stromkosten werden sicherlich auf der Nebenkostenabrechnung auftauchen unter Gemeinschaftsstrom. Ist das okay?"
Njet.
"Ich bezahle meine Miete mittlerweile unter Vorbehalt, weil ich im Stadtanzeige gelesen habe, dass die Miete gekürzt werden darf, wenn man im Sommer seinen Balkon nicht nutzen kann."
Stime zu.
"Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Gründen, warum ich eine andere Wohnung suche und hoffentlich bald Glück habe."
Preisvorstellung, Stadtteil?
"Schönen Abend noch!"
Danke, gleichfalls!
Hallo ElinorDashwood,
Du hast keinen schriftlichen MV, nur einen mündlichen.
"Es wurde abgemacht"... - auf diesem Niveau kannste hier bestimmt keinen brauchbaren Rat bekommen.
Ich empfehle Dir, mit allem was Du schriftlich hast, ebenso Notizen, Zeugenaussagen, einen auf Mietrecht spezialisierten RA zu konsultieren.
rolo20:
"Wir sind vor etwa 5 Jahren in eine miet Wohnung eingezogen
es wahr eine alte einbauküche vorhanden."
Da sie im MV aufgeführt ist, ist sie also ein Teil der Mietsache und vom VM instandzuhalten.
"wir wohnen in einem mehr Familien Haus mit 8 patein und ihrgend wie ziehen alle immer nach 1 - 2 jahren aus ![]()
nur wir bleiben länger. aber bei denen die ausziehen wird nach dem auszug immer alles renoviert mit Neuer küche usw."
Ist für Euer Mietverhältnis uninteressant.
"bei uns ist es mitlerweile so das unter dem waschbäcken ständig das rohr abgeht und somit die küche öfters unterwasser steht (durchs Abwaschen oder Waschmaschiene)"
Wenn Ihr nicht fähig oder willens seid, solchen Kleinkram selbst i.O. zu bringen, sollteste das dem VM melden. Dadurch vermeidest Du auch Regressansprüche, falls die Bausubstanz geschädigt werden sollte.
"steht uns auch eine neue küche mal zu"
Nein.
"müssen wir uns die selber leisten wen wir hier wohnen bleiben wollen ????"
Nein, nur, wenn Ihr eine andere haben möchtet. Rücksprache ist aber mit dem VM zwingend erforderlich.
_________________________________________________________________
"Rechtschreib Fehler Könnt ihr behalten danke :D:D"
Nein, danke, Deine reichen völlig!!! ![]()
Hallo juliane81,
"Unser Vermieter hat und jetzt Besuch nach 24 uhr verboten."
Kann er nicht.
"nicht mehr über die Stahltreppe zur Wohnung hin oder weg gehen. Er begründete dieses Verbot damit, dass die Stahlkonstruktur beim betreten der Stufen so laute geräusche macht,"
Dann soll er gefälligst etwas in eine Geräuschisolation investieren, dürfte ja wohl nicht die Welt kosten.
"Bei zurwiederhandlung würden wir die Kündigung bekommen."
Lächerlich.
"Wie können wir uns wehren?"
Braucht Ihr nicht, jedoch die Treppe bitte nicht übermässig laut begehen.
Hi, würde mich freuen noch mal ne deutlichere Aussage zu bekommen.
Die müsste von Dir kommen bzgl. eines vorhandenen rechtsgültigen Übergabeprotokolls...
Hallo DanyRV,
freue Dich, denn morgen, Montag, kannste einen möglichst auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen.
Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf, Stichworte: Einstweilige Verfügung, Hausfriedensbruch.
gerade fand ich unsere Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2009/2010.
... habe ich mich gewundert, dass die Nebenkostenerhöhung, die wir bereits zum August 2010 bekommen haben, nicht miteinberechnet wurde.
Wo ist eigentlich das Problem?
Die NKA 1.8.09-31.7.10 ist abgerechnet.
Ab 1.8.10 zahlt Ihr einen erhöhten Betrag, welcher dann in der nächsten NKA anzurechnen ist.
Hallo RHvR,
"Meine Wohnung ... die Temperatur liegt um die 27-29 Grad Celsius, im Badezimmer und Gäste-WC deutlich darüber.
Es gehen die Warmwasserleitungen (oder Heizungsleitungen) durch die Wände und den Fußboden in die darüber liegenden Wohnungen."
Läuft die Heizung auch im Sommer? Ständig WW doch wohl nicht!?
"1. Kann ich die Miete mindern?"
So ad hoc nicht.
"2. In welcher Höhe?"
0
"3. Muss ich dem Vermieter einen konkreten Vorschlag zur Behebung machen"
Nein.
"4. Wenn er sich einmalig wegen Unmöglichkeit bzw. Unverhältnismäßigkeit gegen eine solchen Aufwendung weigert, muss ich dann dennoch eine Frist setzen,"
Ja.
"5. Frage: Kann ich, wenn ich jetzt erst Behebung verlange, um dann eine Frist zu setzen, die Miete auch rückwirkend mindern?"
Nein.
"Ich habe bereits mehrmals, aber leider nur telefonisch, den Vermieter darauf hingewiesen, wurde aber immer nur vertröstet, passiert ist nichts."
Du müsstest ihm den Mangel schriftlich nachweisbar schildern und ihn auffordern, ihn zeitnah zu beheben.
Aber Achtung: Zunächst würde ich einen Sachverständigen konsultieren. Sollte die ungewöhnliche Wärmeentwicklung nämlich nicht von den ständig erwärmten unisoliert verlegten Rohren kommen (nicht sofort bei Anmietung erkennbarer Baumangel), hättest Du keinen Reklamationsgrund.
Phoebelein:
"die Hausmeisterin hat das im Protokoll vermerkt, das die Scheiben schon beim Einzug kaputt waren.
Das hat sie mir heute gesagt, so dass mir keine Kosten entstehen."
Hoffentlich auch beweisbar.
"Ja ich hatte bis heutigen Tage wahnsinnige Angst vor meinen Vermieter ich bin aber hier nicht die einzige die Angst hat,"
Angst....?:eek:
"Einer Mieterin, die wohnt auch ganz oben, hat aber keinen über ihr, denn hat man den Windfang einfach so weg genommen."
Sollte der VM etwas von der Mietsache ohne Einverständnis des M entfernen, wäre die Möglichkeit einer Mietmnderung zu prüfen (m.M.).
"der Glaser war eben da. Es geht die können da neue Scheiben einsetzen und haben alles ab gemessen."
Sinnvollerweise sollte auch e.F. entrostet werden.
Dann gibt es noch ein Übergabeprotokoll, dieses ist allerdings nicht ausgefüllt. Meine Mutter ist sich aber nicht mehr sicher, ob der damalige Hausmeister nur eines ausgefüllt hat, welches er in seine Unterlagen übernommen hat.
Dann ist es auch keines. Ein ÜP ist zwingend von beiden Seiten zu unterschreiben.
Hallo,
Zum Thema Stromanbieter: Das ganze ist etwas komplex
Es gibt Stromanbieter mit "Grundgebühr" (Regelfall) und wenige ohne. Grundsätzlich kannst Du den Stromanbieter frei wählen. Den günstigsten findet man über entsprechende Vergleiche im Internet, beispielsweise auf verivox.de
Ich sage mal TelDaFax...![]()
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Die Mietzeit betrug 2 Monate es ist 2 Jahre her...habe fristlos gekündigt, nachdem ich es erfahren hatte und das war nach den 2 Monaten...
So what? Das Problem liegt jetzt bei Ihnen...
Hallo Phoebelein,
wegnehmen darf der VM nichts, sondern er muss die Mietsache instandhalten gem. §535 BGB.
Hilfreicher wäre es jedoch gewesen, wenn Du bei Beginn des Mietverhältnisses auf Instandsetzung gedrängt hättest.
Ist im Übergabeprotokoll bzw. MV etwas hierüber vermerkt?
Hallo Kerstin,
vorab mein Beileid.
"Im Mietvertrag ist auch enthalten, dass das Dach der Garage undicht sei."
Damit will der VM (legal) seinen Rücken freihalten vonwegen evtl. Schadenersatzansprüche Deinerseits.
"10 Jahre lang keine Mieterhöhung."
OK.
"April 2011. Unser Vermieter teilt uns zunächst mündlich mit, dass er die Miete um 100,- € erhöhen würde."
Es ist m.E. schon i.O., dies vorher anzukündigen, jedoch muss ein Mieterhöhungsverlangen Mietrecht von "H" bis "P" | Stichworte für die Suche im Mietrecht bestimmten Anforderungen gerecht werden.
"...schickt mein Vermieter die Mitteilung über die Mieterhöhung per Einschreiben/Rückantwort raus."
Die Anforderungen daran gem. obigen Link erfüllt?
"Plötzlich ... mein VM ... lässt das Garagendach neu decken. Daran soll ich mich mit 900,- € mitbeteiligen, ... Schriftliches existiert darüber allerdings nicht."
Also unwirksam.
"Die monatlichen Raten solle ich ihm dann in bar geben."
Aha, also am Fiskus vorbei?: Baukosten steuerlich absetzbar, jedoch Erstattungen von Dritten unberücksichtigt...![]()
"Ich bin zwar berufstätig, aber wie ihr euch denken könnt, sieht es zur Zeit bei mir finanziell nicht so gut aus."
So kaltschnäuzig es klingen mag: Der VM muss darauf keine Rücksicht nehmen.
"Ich hätte nun die Möglichkeit in ein anderes Haus zu ziehen,"
Könnte ja auch eine Wohnung sein...?
"Ich scheue ich mich jedoch davor einen Mietvertrag zu unterschreiben, da ich nicht weiß wie mein Vermieter darauf reagiert."
Ähem, Du meinst wohl, wie Dein jetziger VM auf eine Kündigung reagieren würde...? Seine Sache, vergiss' Sentimentalitäten.
"Ich weiß, dass ich eine Kündigungszeit von 3 Monaten habe."
Falsch: Bei Eigang der Kündigum bis zum 3.Werktag d.M. zum Ende des Übernächsten Monats, also bspw. zur Zeit zum 31.08.11.
"ob ich in meinem Fall ein Sonderkündigungrecht in Anspruch nehmen kann."
Nein.
"Dazu muss noch gesagt werden, dass das Haus stark sanierungsbedürftig ist (Risse in der Fassade, außen und innen). Davon weiß der VM hat aber in den letzten 10 Jahren nichts unternommen. Begründet dies nur mit Bergbauschäden."
Das erledigt sich ja demnächst...
"Die Formulierung der schriftlichen Mitteilung über die Mieterhöhung verwirrt mich auch etwas. Daraus geht lediglich hervor wann der Vertrag geschlossen wurde und das er sich auf Grund der in den letzten Jahren rapide gestiegenen Gebühren und Abgaben gezwungen sehe den Mietzins um 113,71 € auf 625,- € zu erhöhen und das dies die erste Mieterhöhung seit 10 Jahren sei."
Als Begründung m.E. nicht ausreichend, denn Gebühren und Abgaben werden i.d.R. über die Betriebskosten (falls vereinbart) auf die Mieter abgewälzt.
"Kein Bezug auf Mietspiegel oder Modernisierung, weder geplant noch ausgeführt."
Siehe Link oben.
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