Hallo tomtom,
falls Dich die lang anhaltende Diskussion im Vermieter-Forum noch nicht zufrieden gestellt haben sollte, empfehle ich Dir einen auf Mietrecht spezialisieren Rechtsanwalt zu konsultieren.
Hallo tomtom,
falls Dich die lang anhaltende Diskussion im Vermieter-Forum noch nicht zufrieden gestellt haben sollte, empfehle ich Dir einen auf Mietrecht spezialisieren Rechtsanwalt zu konsultieren.
Aber das wird sie ja nicht einsehen oder, weil die handwerker früher anfangen wie die 3 monate kündigungsfrist
"Das" was? Diesen Satz mag verstehen wer will...
Die Zitat-Funktion würde hier die Verständigung deutlich erleichtern.
wenn ich jetzt zum 31.10.2011 kündige und am 01.08.ausziehe muss ich noch 2 monate miete bezahlen, dass sehe ich nicht ein, ist doch richtig oder?=
Richtig, sogar drei Monate...
DanyRV:
"soll ich einfach eine Kündigung zum 06.08.2011 aufsetzen"
Du kannst jetzt ausschliesslich gesetzlich kündigen, und zwar zum 31.10.2011.
"ein Beendigungsvertrag..."
ist etwas gaaanz anderes: Da einigen sich beide Vertragsparteien auf ein (beliebiges) Datum zur Beendigung des Miet- oder eines sonstigen Vertragsverhältnisses.
"Wie soll ich das machen, bzw. wie soll ich das schreiben."
Habe ich doch vorgeschlagen.![]()
"Einfach so kündigen kann ich ja nicht,"
Doch gesetzlich ja, w.o. beschrieben.
"ist ja keine außerordentliche Kündigung, kein Grund mit den Türrahmen."
That's right.
"berny hast du facebook, kann man darüber chatten?"
Neee... Für sowas habe ich als RentnerPensi keine Zeit und no bock.
Tja, das dachte ich allerdings auch.
Aber was solls... Auszug heißt Veränderung und Veränderung ist immer gut :p
Ausziehen wollen wir doch schon,weil auf Psychokrieg mit diesem Menschen haben wir keinen Bock.Dafür ist das Leben zu kurz.
LG
Du sagst es. Beste Wünsche! ![]()
Danke für die Antwort,
ich kann ja keinen Mietbeendigungsvertrag aufsetzen wenn sie sich weigert das wir erst zum 06.08.2011 ausziehen möchten und das dann nicht unterschreibt.
Dann lass' doch das Datum offen.
Der Erwerber gibt vor,das ER in die Wohnung einziehen will doch schon am 01.07.2011 im selben Haus eine Wohnung als Eingenbedarf erwarb.
Also ist da schon was faul,oder?
Wenn er in diese Wohnung eingezogen ist, besteht doch m.M. kein Eigenbedarf mehr.
Vorab: Ich meinte natürlich nicht den 1.8., sodern den 31.7. als letzten Miettag.
Ich ändere das mal direkt ab:
Beendigung des Mietvertrages vom 02.06.2010 über die Dachgeschosswohnung ....., .....
Die unterzeichnenden Parteien erklären, dass das Mietverhältnis zwischen
(Vermieterin) und Mieter
über die o.a. Wohnung zum 31. Juli 2011 beendet wird.
Außerdem wurde vereinbart, dass im Monat Juli 2011 nur die Nebenkosten in Höhe von 150 € anstatt den 550 € (Miete) überwiesen werden.
>> Unterschriften von/vom VM und allen Mietern, Ort, Datum.
"habe dieses Schreiben mit den Unterschriften von mir und meinem Freund am Freitag letzte Woche abgegeben. Bis Montag nichts gehört und dann mal nachgefragt. Sie meinte dann, dass sie es nicht unterschreibt, da wir noch mal über den Auszugstermin sprechen müssten, wenn sie zeit hat."
Verzögerungstaktik...?
"So wir haben eine Wohnung wo wir ab dem 06.August rein könnten, haben aber den neuen Mietvertrag noch nicht unterzeichnet, da des mit der jetztigen Wohnung noch in der Luft hängt."
Dann könnt Ihr ja die Beendigung zum 6.8. vereinbaren.
"Was sollen wir jetzt tun, Kündigen"
NEIN, es dreht sich hier doch um einen Mietbeendigungsvertrag.
Jaja der bucht das von meinen Konto ab.
Und willst Du mich jetzt noch mehr durcheinander machen?
1. ... und das nennt sich Lastschriftverfahren. Habe ich als Mieter auch, als Vermieter jedoch nicht.
2. Das will bestimmt niemand.
...das ich Medikamente starke benötige.
Besser wäre jemand an Deiner Seite.
Hmm wie kann ich auch erwarten, dass man in der Lage ist seinen Grips einzuschalten. Aber wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen ein Anwalt hilft, ein Volksfest zu verhindern oder aufgrund dessen eine Mietminderung durchzusetzen, dann viel Erfolg.
Anwälte (und auch viele andere Geschäftsleute) warten doch darauf, dass täglich irgendwo ein Dummer aufsteht...;)
Letzte Frist zur Begleichung ist Freitag, der 8.Juli.
Die zahlung erfolgte laut kontoauszug am 5.07.2011.
Da wird das Geld wohl da sein. Was soll daher die ganze Aufregung?
Papiertiger gibbet überall...;)
Die Position 'Abr. Betriebskosten: 17,61' macht mich stutzig. Hier habe ich das Gefühl, dass Ihnen der Vermieter Gebühren für die Erteilung der Abrechnung berechnen möchte. Dies ist nicht zulässig.
Richtig, Gruwo, dat is mich garnicht aufgefallen, das sind vom Vermieter zu tragende Verwaltungs-/Bürokosten.
In meinem Schlafzimmer ist keine Heizung und ich wollte mal nachfragen ob der Vermieter diese nachrüsten lassen muss.
Nein, denn Du hast die Wohnung so, wie sie ist, gemietet. Sorry.
Hallo Swanni,
"01.08.2010 - 31.05.2011"
Also für 10 Monate.
"Muss ein Mieter Gebäudeversicherung, Grundsteuer,Feuerversicherung, Haftpflichtversicherung und Deichband zahlen?"
Ja, und noch mehr, falls mietvertraglich vereinbart.
Kaltwasser: 49,85
Kanalgebühr: 77,32
Müllabfuhr: 177,03
Gebäudeversicherung: 104,12
Feuerversicherung: 33,40
Haftpflichtversicherung: 32,74
Grundsteuer: 82,74
Deichband: 5,78
Grundgeb. Wasser: 33,77
Hauswart: 142,78
Abr. Betriebskosten: 17,61
Oberflächenentwässerung: 10,48
--------------------------------
Summe Betriebskosten 767,35
Heizkosten 1625,71
____________
2393,06
Vorauszahlung 1800,00
____________
Nachzahlung 593,06
"Wir zahlen 410 Euro kalt, 80 Euro Nebenkosten, 120 Euro heizung und 70 Euro Strom"
Hier interessieren nur die 80€ NK + 120€ Heizung, also 200€. (die 70€ gehen doch direkt an das EVU?) Macht also bei 10 Monaten 2000, nicht 1800€. Warum der Unterschied?
Ich werde meinen Vermieter nochmals darauf ansprechen, ob er sich hier auch um eine vorläufige Bereinigung kümmert und zumindest die abfallenden Farbreste verschwinden. Sollte er ja für zuständig sein, nicht?
Ja, sollte er gem. §535 BGB (Instandhaltung der Mietsache). Eine (vorübergehende) Schönheitsangelegenheit scheint es ja wohl eher nicht zu sein, sondern chronisch - also Instandhaltung.
Schön, dass Du Dich nochmals gemeldet hast!
Beste Wünsche für nächste Berufstätigkeit und die Wohnung!:)
6das heißt,er kann uns jetzt wegen 1 tag verzug verklagen?
Quatsch! Erst wenn ein Mieter öfters verspätet zahlt, kann der VM ihn nach vorheriger fruchtloser Abmahnung kündigen.
![]()
Berny
Laut Gesetz heißt es aber dritter Werktag, nicht Bankentag.
Wir wissen wohl alle, dass hier die Wut des Vermieters und nicht der Verstand die Tastatur bedient hat.
Beides richtig. Lt. Gesetz ist es der dritte Werktag. Nach neuer Rechtsprechung ist der Samstag jedoch nicht mehr mitzuzählen, sodass es der dritte (Banken-)Werktag ist. Im vorliegenden Fall waren die zu zählenden Werktage Freitag, Montag, Dienstag (5.7.).
Die Fragestellerin sollte gerne noch sagen, ob beide Konten bei derselben Bank geführt werden. Falls ja, dürfte die Miete auch noch am 5. angekommen sein.
Möchte gerne wissen, was der VM mit der Kaution machen wird...
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