Logitechi:
"soll ich die Mieten die in 12 Monaten nicht bezahlt wurden als Bruch angeben oder wie versteht man das?"
Nein, das meine ich nicht. Ich fragte deshalb, weil Du schriebst: "bzw. ich habe nur eine Rate zahlen können." und deshalb annahm, dass Du weniger als 2 MM Rückstand hast.
"Ich habe 2 Monatsmieten (Monatsmiete - warm 320€) nicht zahlen können, und das hintereinander."
Und Deine Rückstände betragen 480€, also 1,5 BruttoMM. Daher ist die Möglichkeit der Fristlosen nicht gegeben, denn es heisst, dass der ÜBERWIEGENDE Teil (der 2. MM) fehlen müsste, und 0,5 MM sind nicht der überwiegende Teil, sondern genau 50%. Klaro?:D
"Ich habe noch eine Frage zu den Kosten ..."
Sorry, ich kenne das Gerichtskostengesetz nicht... und habe auch keine diesbzgl. Erfahrungen.