Beiträge von Berny

    Hallo Liselotte,

    ich sehe hier ausschliesslich Handlungsbedarf bzgl. des nach aussen dringenden Geruchs (falls er aus Deiner Wohnung kommt).
    Also würde ich lüften, lüften, ...
    Achtung: Es ist schon passiert, dass eine Katze sich erwürgt hat, als sie versuchte, durch ein gekipptes Fenster zu gelangen.

    Logitechi:

    "soll ich die Mieten die in 12 Monaten nicht bezahlt wurden als Bruch angeben oder wie versteht man das?"
    Nein, das meine ich nicht. Ich fragte deshalb, weil Du schriebst: "bzw. ich habe nur eine Rate zahlen können." und deshalb annahm, dass Du weniger als 2 MM Rückstand hast.

    "Ich habe 2 Monatsmieten (Monatsmiete - warm 320€) nicht zahlen können, und das hintereinander."
    Und Deine Rückstände betragen 480€, also 1,5 BruttoMM. Daher ist die Möglichkeit der Fristlosen nicht gegeben, denn es heisst, dass der ÜBERWIEGENDE Teil (der 2. MM) fehlen müsste, und 0,5 MM sind nicht der überwiegende Teil, sondern genau 50%. Klaro?:D

    "Ich habe noch eine Frage zu den Kosten ..."
    Sorry, ich kenne das Gerichtskostengesetz nicht... und habe auch keine diesbzgl. Erfahrungen.

    DanyRV:

    "Aber was soll ich für eine Vereinbarung aufsetzen, die rechtsgültig ist und sie es nicht utnerschreiben muss."
    Damit etwas rechtsgültig ist, muss es von BEIDEN Parteien unterschrieben sein - das müsste Dir doch allmählich klar sein.

    "Die Kündigungsfrist von 3 monaten geht nicht weil wir zum 06.08.2011 die neue Wohnung beziehen."
    Natürlich "geht" das. Die alte Wohnung hat nichts mit der neuen zu tun.

    "Wir zahlen ja derzeit auch keine Miete,"
    Hat mit dem derzeitigen Mietverhältnis nur insofern zu tun, als dass Ihr während der Sanierungsarbeiten keine Nettomiete zahlt. Mit der Dauer des noch nicht gekündigten Mietverhältnisses hat das nichts zu tun.

    Cnami:

    "ein großer Teil vom Zwischendachboden mit Fundament, Gestänge, Kabel ,Kästen usw belegt und nicht nutzbar für die anderen Mieter."
    Braucht auch nicht, es sei denn, es wurde - im MV nachzulesen - ein bestimmter Teil des DB mitvermietet.

    "Soweit mir bekannt ist umfasst die Wohnfläche eines Hauses alles vom Keller bis zum Dachboden."
    Falsch. Die Mietflächen umfassen regelmässig die Räumlichkeiten, die im MV beschrieben sind.
    Ist der DB im MV mit aufgeführt? Und wenn ja, ein bestimmter Bereich, der jetzt durch die Antenneninstallation NICHT mehr nutzbar ist?

    Wir haben eine neue Wohnung Einzugsdatum der 06.08.2011 (aber noch nicht den Mietvertrag unterschrieben, weil ich kann ja nicht 2 Mietverträge haben (die Kosten kann ich nicht tragen).

    es geht jetzt darum das wir aus dem jetzigen rauskommen müssen und das am besten schriftlich besitzen. Jedoch weigert sich die Vermieterin etwas zu unterschreiben. WEil sie nicht weiss wann die Bauarbeiter anfangen wollen.

    Sitze in einer Zwickmühle.


    ... aus der Du auch solange nicht herauskommen wirst, bis eine rechtsgültige Vereinbarung geschlossen wird.
    Solange hat auch kein Dritter gegen Deinen Willen die Wohnung zu betreten.

    Cnami:

    "Mobilfunkantenne auf dem Hausdach. Diese Fläche hat der Vermieter an den Mobilfunkanbiter ( O2 ) vermietet/verpachtet.
    Dadurch hat er ja höhere Mieteinnahmen und wir sogesehen
    einen " Mieter " mehr im Haus"
    Nöö, der VM hat mit dem Betreiber wohl eher einen Nutzungsvertrag abgeschlossen.

    "Ist dieser "Mieter" an den allgemein umlagefähigen Betríebskosten (Grundsteuer, Haftpflichtvers. usw )anteilig mit beteiligt bzw muß er auch seine Anteile dazu leisten? "
    Wenn durch die Antenne die Gebäude- und/oder die Eigentümer-Haftpflichtversicherung teurer wurde, hat der Betreiber die Erhöhunng/en zu bezahlen.

    "Verbrauchsabhängige Kosten nicht."
    Doch, Betriebsstrom ebenfalls w.o..

    annemaren:

    "Es sind in der Tat konkrete Beträge und nicht nur die Prozente angegeben."
    :mad::mad::mad:

    "Eine letzte Frage noch: wenn der Mietvertrag nach Ablauf der vier Jahre in einen normalen Vertrag übergeht, in welchem Rahmen kann dann in Zukunft die Miete weiter erhöht werden? Wie gesagt, die Miete liegt sowieso schon recht deutlich über dem Mietspiegel. Ist dann überhaupt noch eine Erhöhung möglich? Und wenn ja, in welchem Rahmen?"
    [url=http://www.google.de/#hl=de&xhr=t&q…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    Das?
    Damit meine ich die Kündigung von der Wohnung zum 06.08.2011. Die Kündigung wird die Vermieterin nicht annehmen, da die Handwerker nächste Woche anfangen wollen den Boden rauszureißen und dann ist die Wohnung nicht mehr bewohnbar, deshalb sagt die Vermieterin das wir schon nächste Woche ausziehen sollen.


    Die VM kann viel sagen.
    Habt Ihr denn zu diesem Wunschtermin bereits eine neue Wohnung?

    Hallo Ixi,

    hier herrsch dringender Informationsbedarf, denn Du bist m.E. evtl. schon in der Nähe des Holzwegs.

    "Während diesem möchte ich meine Wohnung untervermieten"
    Ist in Deinem Mietvertrag Untervermietung gestattet?
    Oder hast Du hierzu die explizite schriftliche Zustimmung des Vermieters?
    Weiteres später.

    Hallo Annemaren,

    "Über drei Jahre wird die Miete jedes Jahr um 2 Prozent erhöht."
    Ist doch eine klare Aussage, oder? Danach wird der MV wie jeder andere auch weitergeführt.

    "Wie geht es nach drei Jahren weiter?"
    Wie normaler MV.

    "Wird der Mietvertrag automatisch zu einem normalen Mietvertrag?"
    M.M. ja.

    "Oder kann man mich vor die Wahl stellen «Entweder neuer Staffelmietvertrag oder Ende und Auszug»?"
    Nee, weder noch.

    "Stagniert – falls ersteres zutrifft – die Miete auf dem Niveau, bis quasi der Mietspiegel meine Miete «eingeholt» hat?"
    Ja, eine Mieterhöhung könnte dann nach frühestens wieteren drei Jahren versucht werden.

    "Oder kann einfach munter weiter erhöht werden, da meine Miete sowieso schon nicht innerhalb des Mietspiegels liegt?"
    Nee. Im munteren Vermieterschlaraffenland sind wir noch lange nicht...

    Hallo Logitechi,

    wie hoch ist momentan der Rückstand? Bitte als Bruch angeben, bspw. 1,6 Monatsbruttomieten.

    "Was erwartet mich jetzt an Kosten für die Räumungsklage sowie an Kosten die sonst anfallen?"
    Die Kosten muss zunächst der Kläger zahlen. Fall Du den Prozess (und bis es soweit ist, kann es noch laange dauern) verlierst, musst Du alle Prozesskosten zahlen.

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