olli66:
"sei doch bitte jemand so lieb und gib mir noch einen Tip bezüglich der Betriebskosten/Brennwerkosten/Betriebsstrom"
Bitteschön, folgende Vergleiche (ich verwalte ein MFH):
Dein MFH mit 308m² Mietfläche vs. Mein MFH mit 180m² Mietfläche:
Gas: 75908kWh vs. 28050kWh.
Betriebsstrom: 1009€ vs. 80(!!!)€.
Schornsteinfegen: 51€ vs. 60€ (mit Abgasmessung).
Sonstiges: 123€ vs. 100€ (hier: Heizungs- und Betriebsraumreinigung).
Service-Gebühren: 382€ vs. 208€ (hier: Heizkostenberechnungsfirma).
"wie ich leicht errechnen kann wie viel ich anteilig davon bezahle"
50,94/308,24.
"wenn in den Allgemeinstrom (was normalerweise nur Treppenhaus Strom etc.) ist, in meinem Fall die Gewerbeeinheit im Keller mit einfließt, bin ich ja stark benachteiligt"
Jawoll, da wäre zu überprüfen, inwiefern §263 StGB in Betracht kommt. Jedoch kann der VM über den Fehler in der Hauselektrik mglw. tatsächlich ahnungslos sein. Und der Heizkostenberechner macht offensichtlich auch keine Plausibilitätsprüfung. Und: Solange ihm die HV nicht aufgibt, nach Vorschrift (30/70) abzurechnen, rechnet er stur weg rechtswidrig nach 50/50 ab. Selbst schon woanders festgestellt und erfolgreich reklamiert (VM war Richter
).
"wüsste gerne mit wie viel Euro genau mir das berechnet wird"
Sachverständigengutachten kannste hier wohl nicht erwarten, nur Meinungsäusserungen.