Beiträge von Berny

    "Frage mich jetzt nur was für Maßnahmen getroffen werden können, damit der Verbrauch der Wohnung im Keller und der Gewerbeeinheit im Keller nicht weiter in den Betriebsstrom einfließen."
    Ich würde die spezielle Sicherung(en) betätigen und prüfen, was alles dann nicht mehr funktioniert. Betriebsstrom heisst: Betriebsstrom der Heizung, und nicht für andere/s.

    "Was ich jetzt immer noch nicht weiß, ob ein gewerblich genutzter Raum nicht irgendwie gesondert abgerechnet werden muss."
    Eine Gewerbemietsache ist genauso wie eine Wohnungsmietsache (separat) abzurechnen.

    das schreibt mir nun die Verwaltung:

    Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 21. Juli 2011 erläutern wir Ihnen gerne den nachgefragten Sachverhalt zur Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung vom 01.01.2010 – 31.12.2010 der oben genannten Liegenschaft.

    Laut Heizkostenverordnung § 7 Abs. 1 – 3 (Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung) sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage mindestens 50% und höchstens 70% von Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Die Entscheidung darüber liegt bei dem Gebäudeeigentümer.

    Die Kosten für den Betriebsstrom werden uns von dem Eigentümer angegeben und dann so in der Abrechnung berücksichtigt.

    Bei Rückfragen der angegebenen Kosten, sowie der Angabe der m² Wohnfläche müssen Sie sich bitte an Ihren Vermieter wenden.

    Wir hoffen hiermit zur Klärung beigetragen zu haben und verbleiben

    Das würde ich antworten:

    "Ihr Hinweis auf die Heizkostenverordnung § 7 Abs. 1 – 3 bezieht sich offensichtlich auf die alte Fassung.

    Bitte informieren Sie sich über die seit dem 01.01.2009 gültige Fassung der Heizkostenverordnung 2009, Zitat aus §7: (1) Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen.

    Einer HV sollte diese Änderung, die mit Ausfertigungsdatum 02.12.2008 als "Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung" am 10.12.2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, bekannt sein. Somit hat die neue Heizkostenverordnung Gültigkeit für alle Abrechnungszeiträume, die ab dem 01. Januar 2009 beginnen."

    Vom Eigentümer/Vermieter müsstest Du dann die Einsicht in die Belege erbitten.

    ...es scheint mir, dass ich mich trotz weniger Kosten für Betriebsstrom und 30/70 nicht wirklich besser stehe...


    Nun, sei es drum. Wenigverbraucher stehen sich bspw. mit 30/70 besser. Die Intension des Gesetzgebers war, Vielverbraucher mehr zu belasten, damit sie sparen lernen (was dann zur Folge haben wird, dass durch das Energiesparen weniger geheizt und dadurch die Schimmelbildung gefördert wird... *teufel*).
    Ich erwähnte es nur der Vollständigkeit und Korrektheit halber, der dicke Hund ist ja eben der Betriebsstrom.
    Und wenn Du das der HV so "bringst", wissen die, dass der Olli Ahnung hat...:eek::p

    kann mir noch jemand erklären was in meiner Abrechnung unter dem Punkt Heizkosten der Verbrauch 2 ist? mir ist das alles nicht ersichtlich


    Auf Seite 2 ist da ein Betrag ausgewiesen. Dieser betrifft die Brauchwassererwärmung, welche 19,57% der Gesamtheizkosten beträgt.
    Damit Du nicht uninformiert den Tag beendest: Das Haus hat wohl 2 Wärmemengenzähler ->Google/Wiki , welche die in die Raumheizungen gegangene Leistung bzw. in die Wassererwärmung gegangene Leistung vergleicht. In diesem Verhältnis werden dann letztendlich die Gesamtkosten für die beiden "Nutzer" verbraten. Falls noch Fragen, bitte...:)

    Hallo Fotograf,

    ich hätte sofort nach Bekanntwerden des Missstandes der NK-Abrechnung widersprochen und Änderung der Installation eingefordert.
    Na schön, habt Ihr eben jetzt widersprochen.
    Wie lautet nun Deine Frage?

    Hallo SUN2255,

    Abmahnungen werden nicht "ungültig", sie wurden ja mal erteilt.
    Ich würde ein Lärmprotokoll führen:
    Wer hat wann was gemacht? Wie hat es sich ausgewirkt? Wer ist Zeuge?

    Danke Berny, ich schreib die HV mal an.
    Wüsste jetzt nur noch gerne, ob der gewerblich genutzte Raum im Keller (dort findet ein enormer Verbrauch statt!) und ein zusätzlich bewohntes Zimmer im Keller und ein riesen Gefrierschrank des Vermieters mit in den Verbrauch/in die WF einfließen dürfen.
    DANKE FÜR DEINE HILFE


    Irgendwo... wurde mal erwähnt, dass, wenn man die Allgemeinsicherung ausschaltet, man feststellen kann, wer so alles (un)berechtigterweise dranhängt... ;);(

    olli66:

    "Das ist ja der Hammer was in meinem Haus verbraucht wird. Wie geh ich denn nun am besten vor?"
    Ich würde die Hausverwaltung nach Terminvereinbarung persönlich um Erklärung bitten bzgl. der 50/50 mit Hinweis auf die HKVO 2009, §7 (1), wonach der 30/70er Abrechnungsmassstab zwingend vorgeschrieben ist und eine korrigierte Abrechnung einfordern.
    Ferner Erklärung des über 10-fach höheren als üblich Betriebsstrom - oder wird mit dem auch geheizt oder Warmwasser zubereitet(?!). Eine Umwälzpumpe, die ab und zu nach Bedarf mal anspringt, hat i.d.R. 50W Leistung. Nun darfste selbst mal rechnen... ;) ).

    "Kannst du mir noch erklären was mit "50,94/308,24" gemeint ist?"
    Vergleich Deiner Wohnfläche zur Gesamtwohnfläche als Bruch... :idee: ;) - und somit Dein prozentualer Anteil vom Haus.

    olli66:

    "sei doch bitte jemand so lieb und gib mir noch einen Tip bezüglich der Betriebskosten/Brennwerkosten/Betriebsstrom"

    Bitteschön, folgende Vergleiche (ich verwalte ein MFH):

    Dein MFH mit 308m² Mietfläche vs. Mein MFH mit 180m² Mietfläche:

    Gas: 75908kWh vs. 28050kWh.
    Betriebsstrom: 1009€ vs. 80(!!!)€.
    Schornsteinfegen: 51€ vs. 60€ (mit Abgasmessung).
    Sonstiges: 123€ vs. 100€ (hier: Heizungs- und Betriebsraumreinigung).
    Service-Gebühren: 382€ vs. 208€ (hier: Heizkostenberechnungsfirma).

    "wie ich leicht errechnen kann wie viel ich anteilig davon bezahle"
    50,94/308,24.

    "wenn in den Allgemeinstrom (was normalerweise nur Treppenhaus Strom etc.) ist, in meinem Fall die Gewerbeeinheit im Keller mit einfließt, bin ich ja stark benachteiligt"
    Jawoll, da wäre zu überprüfen, inwiefern §263 StGB in Betracht kommt. Jedoch kann der VM über den Fehler in der Hauselektrik mglw. tatsächlich ahnungslos sein. Und der Heizkostenberechner macht offensichtlich auch keine Plausibilitätsprüfung. Und: Solange ihm die HV nicht aufgibt, nach Vorschrift (30/70) abzurechnen, rechnet er stur weg rechtswidrig nach 50/50 ab. Selbst schon woanders festgestellt und erfolgreich reklamiert (VM war Richter:rolleyes:).

    "wüsste gerne mit wie viel Euro genau mir das berechnet wird"
    Sachverständigengutachten kannste hier wohl nicht erwarten, nur Meinungsäusserungen.

    Sie sollten mal ihren Wasserhaushalt überprüfen !

    Meine Werte 2010:

    Warmwasser 9,58 m³ mit 2 Personen über das gesamte Jahr 2010.

    Wie schon gesagt; bei Ihren Verbrauch von 28 m³ müsste bald was dämmern.


    Hi, ich bin mir da nicht soo sicher: In meinem 5er-MFH beträgt der Jahresverbrauch (kalt 23m³ und warm 13m³) pro WE durchschnittlich also36m³.

    Hallo olli66,

    "Ich bezahle lediglich die Kosten für Heizung und Warmwasser."
    , ausserdem die Kanalgebühren.

    "Hab in meinem Leben noch nie so viel für Heizung und Warmwasser bezahlt. Hat jemand eine Idee was die Ursache sein könnte? Falsch abgerechnet?"
    Ja! Für ab dem 01.01.2009 begonnene Abrechnungszeiträume sind die Kosten nicht mehr nach 50% anteiliger Mietfläche und 50% für Verbrauch anzurechnen, sondern zwingend zu 30/70 aufzuteilen. Sogar anderslautende Beschlüsse von Wohnungseigentümerversammlungen wären rechtswidrig und anfechtbar. HeizkostenV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis , §§7+8.

    "Zähler nicht richtig geeicht?"
    Nachschauen hilft: Warmwasserzähler sind alle 5 Jahre zu eichen oder zu "eichtauschen", KWZ alle 6 Jahre. Müsste auf der Skala zu erkennen sein.
    Die hier gezeigte Abrechnung ist m.E rechtswidrig ausser der Abwasserkostenberechnung.
    In einem Niedrigstenergiehaus dürftest Du ja wohl nicht wohnen?

    PS: Die Zentralheizungsanlage mit WW-Bereitung in meinem 5er-MFH benötigt pro Jahr übrigens 80€ an Betriebsstrom...

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