Hallo Birne,
meinem Vorredner kann ich mich nur anschliessen. Ihr könnt diesbezüglich ganz entspannt sein.
Schreib' mal bitte, wie es so weitergeht/-ging. Und: immer schön im Mietvertrag nachlesen...;)
Hallo Birne,
meinem Vorredner kann ich mich nur anschliessen. Ihr könnt diesbezüglich ganz entspannt sein.
Schreib' mal bitte, wie es so weitergeht/-ging. Und: immer schön im Mietvertrag nachlesen...;)
Von dem bekomme ich darauf keine Antwort. Aus diesem Grund frage ich hier danach. Ist das Diebstahl oder Betrug ?
Es könnte und wird wohl beides sein. Anzeigen könnte jeder den Übeltäter, jedoch praktischerweise direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Vorher mal die Fakten tabellarisch notieren nach den berühmten "W": Wer hat wann was gemacht? Wie hat es sich ausgewirkt? Wer ist Zeuge?
"Aber so wie ich ihn kenne wird er uns nur wieder auslachen und von "oben herab" ankommen,"
Der gute Mann wird dann wohl eher von unten herauf ...:eek:
Der Mieterin fristlos kündigen. Bei 2 Monaten Rückstand ist das möglich.
und die mir unbekannten Eindringlinge mithilfe der Polzei aus der Wohnung entfernen lassen.
Hallo Indra55,
"Ich habe ein möbliertes Zimmer ...
Im Mietvertrag steht Warmmiete incl Nebenkosten 195.-Euro mehr nicht."
So isses, und so bleibt es, m.M.
"Jetzt will meine Vermieterin die Heiz und Warmwasserkosten vo 265.-Euro aufs Jahr gerechnet extra haben."
Wie kommt sie auf diesen Betrag?
"Laut Ihrer Aussage sind aber 40.-Euro in den 195.-Euro für die Heizung enthalten"
Wie kommt sie auf diesen Betrag?
Irgendwie ist mir das sowieso widersinnig: Lt. ihrer Aussage sind in der Warmmiete bereits 40€ für Heizung+WW enthalten, also 480€ p.a. Wenn Deine Heizung+WW jedoch nur 265€ p.a. ausmachen, müsste sie Dir ja 215€ zurückzahlen...:eek:
"also hätte ich noch was gut aber Sie geht nicht darauf ein"
Du kannst sie nicht darauf festnageln, denn wenn die Warmmiete lt. MV feststeht, dann isses eben so.
"ob es daran liegt das Sie schon 82Jahre ist?"
Naja, ... God only knows, sangen mal die Beach Boys...
Wenn sie es jedoch schriftlich macht, würde mich mal der Wortlaut interessieren.
Mir ist klar, dass wir etwas mit der HRV regeln müssten, aber ich dachte indirekt wird sie das mit dem Vermieter bzw. der Baufirma regeln, weil die von den Problemen wussten, jedoch nichts unternommen haben. Oder sichert die HRV unabhängig davon ab?
es schadet nicht, darüber Bescheid zu wissen.
Falls und wodurch der Euch entstandene Schaden von der HRV abgedeckt ist, erhaltet Ihr die Versicherungsleistungen.
Der HRV ist es anheimgestellt, bei Dritten Regress zu nehmen.
smash50:
"Zum Thema Nebenkosten hab ich mich nun woanders informiert."
Zufriedenstellend?
"Wenn die Hausratversicherung das von selbst auch mit dem Vermieter regelt, dann ist es ja nicht schlimm."
Das bezweifele ich: Die HRV regelt von selbst mit dem VM garnichts, sondern ihr Versicherungsnehmer (das seid Ihr) regelt etwas mit der HRV.
Hallo indra55,
was ist denn genau im MV vereinbart?
Der Vermieter hat 25 Jahre 20 DM/10.23 € von meinem Konto für "Sonstige Kosten" eingezogen. Bei der diesjährigen Mieterhöhung stand der selbe Betrag für "Küchenpauschale".
Habe verstanden. Ich würde auf jeden Fall der Küchenpauschale, da nicht vereinbart. widersptrechen.
Inwiefern die von Dir ein Vierteljahrhundert geduldeten "sonstigen Kosten" zurückforderbar sind, bezweifele ich eher (-> Gerichtseinzelentscheidungen...), denn der VM kann damit ja auch tatsächlich Sonstiges gemeint haben, bspw. Ungezieferbekämpfung, Dachrinnenreinigung o.ä.
Aber jetzt, "klar" wie Klossbrühe als Küchenpauschale, würde ich so nicht akzeptieren.
Hi, hallo ich hoffe das funktioniert jetzt so?!
MobileMe Gallery
Auf den beiden PDFs wird es doch deutlich, dass mit Treppe die Haus- (genauer: Treppenhaus-)Reinigung gemeint ist. Diese änderte sich mal von 24DM auf 12,27€, und bleibt. (Soo schwierig konnte das doch wohl nicht sein, oder?
.)
Antenne 6DM=3,07€ ist auch geblieben.
Lift/Aufzug ist von 18DM (=9,20€) wohl inzwischen mal erhöht worden auf 11,15€ und nun geblieben.
Der Zuschlag Küche ist wohl inzwischen mal eingeführt worden (wann, mit welcher Begründung?) und soll nun auch so bleiben. Diesen würde ich auf jeden Fall infrage stellen. Oder ist diesbzgl. woanders (im MV oder Schriftverkehr) etwas vereinbart worden?
Da fragt man doch zuerst denjenigen, der die Rechnung zu verantworten hat, was hinter den Positionen steckt. Hier weiß niemand, welche Dienste an dem Mietshaus erbracht wurden.
... und als umlagefähig im MV vereinbart wurden.
Wie kommst du darauf? Im Mietvertrag sind nur zwei Mieter aufgeführt. Und genau diese beiden haften dem Vermieter gegenüber für die komplette Miete.
Auch wenn jetzt mit dem Einverständnis des Vermieters eine dritte Person eingezogen ist, so hat der Vermieter gegen diese Person keine rechtlichen und erst Recht keine finanziellen Ansprüche. Denn diese wurde nicht in den Mietvertrag aufgenommen.
Richtig, Gruwo. Es wurde ja mit der dritten Person noch nicht mal ein mündlicher MV geschlossen. Ausserdem hätte da die zweite Person (die, die im MV aufgeführt ist) mit einvestanden sein müssen.
Toll, diese mündlichen Absprachen, dienen sie doch hauptsächlich dazu, dass es unseren DamenHerren in Schwarz immer besser geht...![]()
Kolinum, das versteh ich jetzt nicht so ganz.
gruß chhayn
Die Aufzählung unter 2) kommt mir seltsam vor. Was heisst Treppe? Schick' mal eine PDF vom BK-Passus und eine vom Mieterhöhungsverlangen. Sonst kommen wir hier nicht weiter.
Hi Christian,
"Beko" interpretiere ich als Betriebskostenabrechnung, richtig?
Yes.
"Aber eine solche habe ich bisher noch nie bekommen, wir bezahlen hier eine Betriebskostenpauschale. Mehr war und ist da nicht ?!"
Hoppla - lt. MV? Ist tatsächlich eine Betriebskostenpauschale vereinbart?
"Wird immer verworrener, oder?"
Nööö...![]()
![]()
Sind im MV Nettomiete und BK_Pauschale mit Beträgen ausgewiesen?
jojo:
"kann ich bez. mein vermieter den zwischenmieter
deswegen vor die tür setzen".
Dein VM kann Deinen Besucher nicht vor die Tür setzen, jedoch Du.
"ich deute das so, wenn einer ohne mietvertrag zur zwischenmiete wohnt und seinen meitverpflichtungen nicht nachkommt, hat er keine
rechtliche absicherung und man kann ihn einfach vor die tür setzen, richtig?"
Jein. Wenn er beweisen kann, dass er mit Dir einen mündlichen MV abgeschlossen hat (ständiges Thema hier...), und der VM explizit und beweisbar Dir die UNTERvermietung erlaubt hat, sieht es anders aus. Hier jedoch scheint er jedoch eher Mitmieter zu sein, obwohl Dein Noch-MM keine Genehmigung gegeben hat...
Die DamenHerren in schwarz reiben sich schon jetzt die Hände...
Hallo jojo1892,
"ich wohne in einer zweier-wg und habe mit einem kommilitonen vor einigen jahren einen mietvertrag unterschrieben.
Da der MV bis jetzt nicht geändert wurde, schuldet Ihr beide jeder die volle Miete.
"seit einigen monaten ist für ihn, da er temporär nicht mehr in der wg wohnt, ein zwischenmieter bei uns eingezogen, zwar in gemeinsamer absprache mit mir als mitbewohner und auch dem vermieter, ein zwischenmietvertrag wurde aber nicht aufgesetzt,"
Also hat sich rechtlich nichts geändert.
"nun ist der zwischenmieter leider seit monaten nicht in der lage miete und nebenkosten zu zahlen, was mir als hauptmieter und verantwortlicher für die miete gehörig auf den geist geht."
Auf den Geist macht nichts, auf Dein Potemonnaie wäre treffender... Aber nix für ungut.
"kann ich bez. mein vermieter den zwischenmieter deswegen vor die tür setzen"
Du ja.
"bzw. welche möglichkeiten gibt es, dem zwischenmieter druck zu machen, dass er sein geld überweisen soll?"
Juristisch keine.
Erst mal mit dem Vermieter reden über eine Rückzahlung.
Notfall Rechtsanwalt einschalten, da bei einer Rückforderung doch ein erkleckliches Sümmchen zustande kommt.
Meine vorsichtige Meinung: Wenn ein Betrug vorliegt, verjährt eine Forderung erst nach 5 Jahren.
Google mal nach Verjährungsfrist Betrug.
Was hat der VM auf Deine Frage, ob er Dir diese Kosten erstatten würde, geantwortet?
Hallo chhayn,
10,23 € pro Monat oder pro Jahr?
Kurz und Knapp:
Polizei und/oder Gesundheitsamt anrufen.
Wer nicht fragt, hat schon verloren !!!
... oder muss weiterhin auf dem Bazaar sein Glück versuchen...
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