Beiträge von Berny

    Hallo soleilmoon,

    "Schlaf- und Wohnzimmer habe ich bei Einzug pastellfarben gestrichen. Seitdem wurden die Wände nicht mehr bearbeitet."
    OK

    "Der Mietvertrag von 1996 verpflichtet mich, die Schönheitsreparaturen in Wohn- und schlafräumen nebst Flur alle 5 Jahre fachgerecht auszuführen."
    Fristenpläne wurden durch den BGH gekippt.

    "Sollte ich meinen Verpflichtungen nicht nachkommen, soll ich mich finanziell an der fachgerechten Ausführung des Malers beteiligen, darauf wurde ich heute nochmals schriftlich hingewiesen."
    >Verpflichtungen nicht nachkommen< könnte u.U. umgedeutet werden auf >nicht wie im Übergabezustand<.

    "Bei meinem Einzug in diese Wohnung waren die Wände auch nicht frisch gestrichen."
    Nachweisbar lt. Übergabeprotokoll bzw. Mietvertrag?

    ... bzw. ein Mitarbeiter der Hausverwaltung in den Urlaubsort nachgeflogen ist um die neuen Schlüssel für die Haustür persönlich auszuhändigen...


    Jaa..., nein..., Gruwo, da haste zwar grundsätzlich recht.
    Übersehen hast Du jedoch, dass es zwischen Wanne Eickel und Castrop-Rauxel (noch) keine Flugverbindung gibt...:confused:


    eine Bekannte möchte ihre Eigentumswohnung vermieten an eine WG.
    Nun sucht sie dringend einen kostenlosen Vordruck oder Muster für Einzelmietverträge.


    Bei einer Vermieterin, welche sich noch nicht mal ein Mietvertragsformular für wenige Euronen leisten kann, würde ich keinen Mietvertrag abschliessen.

    tweety665:

    "Beim Einwurfeinschreiben bekommt man lediglich eine Bestätigung darüber, dass der Brief in den Briefkasten EINGEWORFEN wurde,"
    Falsch: In den Briefkasten EINGELEGT, ist der offizielle Ausdruck.
    Bei den Juristen heisst es, dass das Schreiben dem Empfänger damit ZUGEGANGEN ist (also in seinen Verfügungsbereich überging.

    "nicht aber, dass der Empfänger das Schreiben auch erhalten hat."
    Wie gesagt, es "ging ihm zu".

    "Beim Einschreiben mit Rückschein muss der Empfänger den Erhalt quittieren."
    Er MUSS garnichts. Er kann auch die Annahme verweigern oder bei Abwesenheit nach Rückkehr die Abholung bei der Post verweigern. Und wenn er sechs :)Wochen verreist war, ist die Aufbewahrungsfrist sowieso abgelaufen.

    Hallo Uti,

    danke für den Mitternachtslacher!:D

    "Ich muss moderate 11,96 Euro nachzahlen,"
    Aha, also haben sich Deine lfd. BK um mtl. 1€ erhöht.

    ""Nach dem Ergebnis und aus Anlass dieser Abrechnung erhöht sich die monatliche Miete um 21,00 Euro.""
    Wie gesagt, der Mitternachtslacher - Dies könnte ja fast ein Trollposting sein...:rolleyes:
    Ernsthaft: Ich würde mir alles nochmal genau durchlesen und -rechnen - vielleicht ist da irgendwas versteckt, denn was zunächst als Scherz aussieht, könnte ja doch...
    Reagieren würde ich entweder garnicht oder meine mtl. Mietzahlungen um 1€ erhöhen.
    Was bei Deinem Posting so zwischen den Zeilen anklang, nämlch eine (Netto-)mieterhöhung, ist gegenstandslos, da hierfür die Formalien nicht erfüllt wurden.

    Hallo CL-161,

    "ich möchte gerne wissen, ob eine Mietminderung auch möglich ist, wenn von Vermieterseite aus zwar reagiert wird, aber die beteiligten Handwerker etwas langsam sind."
    Eher nicht.

    "Konkret ist es in einer Wohnung zu einer möglichen Schimmelbildung gekommen."
    Das passt nicht zusammen.

    "Der Mieter hat unterschrieben, dass er die Wohnung renoviert übernommen hat, tatsächlich sollte er aber selbst noch einige Arbeiten durchführen und hat vom Vormieter, der renoviert übergeben musste, Geld dafür erhalten."
    Zu solcher Mauschelei äussere ich mich nicht.

    "Nun wurde im Bad die Tapete mit Latexfarbe, deren Verwendung gemäß MV nicht zulässig ist, nicht entfernt, der Mieter duscht häufig und lange, und es sieht so aus, als ob unter der Tapete eine dunkle Verfärbung zu sehen ist."
    Aha, Römische Dampfsauna...?

    "Zusätzlich sind im benachbarten Schlafzimmer Verfärbungen aufgetreten."
    Das kommt (wahrscheinlich) davon, Taupunkt unterschritten?.

    "Der Vermieter wurde zunächst nicht von den Mängeln in Kenntnis gesetzt. Seit Kenntnis darüber besteht, hat die Vermieterseite einen Maler mit der Inaugenscheinnahme der Schäden beauftragt. Dieser hat sich (auch wegen schlechter Erreichbarkeit des Mieters) gut 4 Wochen Zeit gelassen."
    Ja und? Handwerker stehen nicht auf Abruf zur Verfügung.

    "Im Bad ist wohl tatsächlich die Latexfarbe Schuld am Schimmelbefall."
    Eher nicht, sondern mangelhaftes Heizen und Lüften.

    "Im Schlafzimmer wurde an einer kleinen Stelle eine erhöhte Wandfeuchte gemessen, vermutlich handelt es sich um ein winziges Leck im Wasserrohr. Der Schaden ist inzwischen der Versicherung gemeldet, die Lecksucher kommen in den nächsten Tagen.
    Der Mieter hatte zwar keine Mängel angezeigt,"
    Dazu ist er aber zwecks Schadenminderung gesetzlich verpflichtet.

    "via Mieterbund eine Mietminderung von 30% angekündigt."
    Lachhaft.

    "Ich denke, dass dieses Schreiben (von Mitte Juni) als Mängelrüge akzeptiert werden kann."
    Nein.

    "Die Miete wird nun seit August um 33% gekürzt."
    Finde ich nicht korrekt. Ich würde den Mieter schriftlich nachweislich abmahnen.

    "Ist das grundsätzlich zulässig, obwohl die Vermieterseite reagiert und die Schadensbehebung nicht weiter beschleunigt werden kann?"
    Wie gesagt: Nein.

    "Ist der Schaden im Bad wegen der falschen Farbe, wo die Verpflichtung zur Renovierung von Seiten des Mieters nicht wahrgenommen wurde, nicht ohnehin Mietersache?"
    Ja.

    "M.E. ist die Mietminderung unangemessen hoch, gemäß Tabelle würde ich maximal 5-10 % ansetzen. Sehe ich das richtig?"
    Das ist Ansichtssache.... Meiner Meinung nach wäre eine MM weder aus sachlichen noch aus formellen Gründen zulässig.

    Hallo Kante,

    "das Signal wird per Kabel bis hinauf aufs Dach geleitet und dort in die alte Dachantennenverkabelung eingespeist. Der Verlust durch die alten Kabel ist so hoch, dass das Signal, das im Keller mit 100% gemessen wurde in den Wohnung zu noch nicht mal 5% ankommt."
    Diese Art der Verkabelung kenne ich. Der alte Verstärker oben ist wahrscheinlich schmalbandig, daher völlig ungeeignet und lässt Signale auch nur in eine Richtung durch. Wenn das Resultat aber soo schlecht ist, stimmt da evtl. irgend etwas anderes (auch) nicht.

    "Der Vermieter weigert sich gegen das gesamte Haus, eine Sternverkabelung verlegen zu lassen."
    Welcher Art die Verkabelung sein müsste oder sollte, ist rechtlich völlig egal. Das einzige, was zählt, ist, dass jeder, der dafür zahlt, Anspruch auf ein einwandfreises Signal hat. Ist das nicht der Fall, und der VM weigert sich das i.O. bringen zu lassen, ist dies ein Mietmangel, welcher zur Mietreduzierung berechtigt.

    "Dennoch zahlen wir fleissig"
    Tja, das ist doch "schöööön".:rolleyes:

    Ist es eigentlich egal, ob ein offizielles Mietverhältnis zwischen der Vermieterin und den Kindern, die in den anderen beiden Wohnungen wohnen, gibt?


    Nein, kein Thema (mehr). Es drehte sich lediglich darum, dass eine andere Gesetzeslage greifen würde, falls sich Mieter und Vermieter ein Zweifamilienhaus teilen würden. Also, vergiss' es.
    Falls Du jetzt eine andere Auskunft beim Mieterverein bekommst und diese Dir auch suspekt erscheint, kannste dies uns ja wissen lassen.

    Hallo hexe,

    ich würde der VM schreiben, dass eine Anpassung der monatlichen Abschlagszahlungen auf die Betriebskosten nur aufgrund der Daten der vorherigen Betriebskostenabrechnung erfolgen kann, welche mir jedoch nicht vorliegt. Hierzu verweise ich auf den §2 unseres Mietvertrags, Zitat: "Vermieter und Mieter können nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform oder Schriftform eine Anpassung der monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen auf eine angemessene Höhe vornehmen, wenn die Betriebskosten sich geändert haben."
    Dieses trifft auch auf Heiz- und Warmwasserbereitungskosten zu, hilfsweise verweise ich hiermit auf die Heizkostenverordnung."

    Dann dürfte das hochnäsige Vermieterverhalten hfftl. auf den Boden der Tatsachen zurückkommen.:o

    Hallo chesetii,

    wenn Gespräche von M zu M nicht fruchten, dann solltest Du Dich schriftlich nachweislich an Deinen VM wenden. Geschickterweise solltest Du die Mängel tabellarisch einzeln aufzählen nach der W-Methode: Wer hat wann was gemacht, wie hat es sich ausgewirkt, wer ist Zeuge? Dann den VM auffordern, zeitnah für Abhilfe zu sorgen.

    Hallo Hexe,
    am ehehesten kann Dir hier gehelft werden, wenn Du mal die Betriebskostenvereinbarung aus dem Mietvertrag wortwörtlich wiedergeben würdest, ebenso evtl. die Vereinbarung über Netto-/Brutto-Mietzins. Dann könnte auch Herrn Mainschwimmers Meinung, der ich mich anschliesse, noch erweitert werden.

    Gruwo:

    "Zitat Berny:
    >Der Mieter kann sogar die geleisteten Vorauszahlungen zurückverlangen...<
    Naja so nicht ganz richtig. Diese Möglichkeit besteht nur, wenn überhaupt nicht abgerechnet wurde."
    Uups, Gruwo, da haste recht.

    "Ob eine derartige Vereinbarung zulässig ist, steht auf einem anderen Blatt und müßte im Streitfall geprüft werden."
    Richtig. Ofmals heisst es auch in Gesetzestexten, dass Vereinbarungen zulasten des Mieters unzulässug sind.

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