Hallo Leonhard,
Ihr solltet unbedingt ein umfassendes zweifelsfreies Übergabe-/nahme-protokoll anfertigen.
Beiträge von Berny
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danke schön, so hab ich mir das fast gedacht. werde das mal so umsetzen lassen.
Es ist eben Pech für die VM, dass sie bzgl. der Tankrechnungen in Vorleistung treten muss. -
danke für diese super tolle nachricht
Das war wohl eher ironisch gemeint?
Und, auch wenn Du Dein Eingangsposting in rot geschrieben hast: Es wurde deshalb weder wichtiger noch interesanter noch irgendwas.
Auch von mir: *kopfschüttel*. -
Hallo Zaubermaus,
ich sehe das so:
Heizung und Warmwasserbereitung werden jährlich abgerechnet, und mtl. zahlt Ihr einen Abschlag darauf i.H.v. 180DM.
Für sonstige nicht näher definierte Nebenkosten werden 12DM berechnet. Es ist noch nicht mal hierbei auf eine Rechtsverordnung Bezug genommen. Wenn NACH Abschluss des Mietvertrags, egal, ob drei Tage oder dreissig Jahre, zusätzliche Betriebskostenabschläge verlangt werden, müsste dies aufgrund irgendeiner (neuen?) Gesetzesvorschrift geschehen. Diese müsste Dir vom VM genannt werden.
Kann es sein, dass Eure (evtl.) öffentlich geförderte Wohnung jetzt "frei" wurde? -
Laut Schornsteinfeger hatte die Anlage Bestandsschutz. Er hat ausdrücklich den Betrieb des Gerätes bis zur Reparatur, nicht aber das Gerät selbst verboten. Gibt es hier juristiscche Spitzfindigkeiten? Im übrigen wurde mir vor dem Einbau mündlich eine 11%ige Mieterhöhung (27,50€) mitgeteilt. Ich hatte keine Ahnung, dass sich die 11% auf die Gesamtkosten beziehen.
Grüsse,
Peter
Aber die Schriftform mit Begründung mindestens 3 Monate vorher fehlt wohl? -
zaubermaus2010:
"Dieser Anhang wurde uns postalisch nachträglich am 6.7.2011 zugeschickt mit der bitte die anlage zu unterschreiben und zurückzusenden."
Habt Ihr das auch gemacht???"Auf wunsch bin ich gern bereit diesen unsren mietvertrag der aus einem blatt besteht, vorne und hinten bschriftet, einzuscannen und zu zu mailen."
Halte ich für die beste "Lösung", ebenso evtl. auch andere von Euch unterschriebene Vereinbarungen.
Hier können ja nur Meinungen abgegeben werden, ansonsten: Mieterverein oder RA. -
Vielen Dank für die Antwort, Berny. Mein Problem besteht darin, dass die Anlage nicht von einer Behörde abgesprochen, sondern nur als defekt bezeichnet wurde. Oder?
Grüsse,
Peter L.
Der Schorni ist (quasi) eine Behörde, und das Alter von 57 Jahren (kannst Du das irgendwie nachweisen?) spricht eigentlich für sich. -
Handelt es sich bei dieser Maßnahme wirklich um eine Modernisierung?
Jein, Peter; bei einer soo alten Anlage, die eigentlich schon längst hätte ausgetauscht werden müssen, eher nein.
Ich meine, dass die Heizungsanlage lt. ENEV sowieso ausgetauscht werden musste: heizung enev gesetz , da sie vor dem 1.10.1978 eingebaut wurde.Siehe auch hier: [url=http://www.google.de/#sclient=psy&h…iw=1170&bih=581]Google[/url]
Auch hier Erneuerung einer veralteten Heizungsanlage - sind Kosten als Modernisierungkosten gesetzl umlegbar ? (Steuerrecht, Allgemeines Recht, Mietrecht) ist der Tenor: Nein; da die alte Anlage defekt war, kann von einer Modernisierung nicht die Rede sein.
PS: Abgesehen davon, dass er die "Modernisierungs"massnahmen nicht rechtzeitig vorher schriftlich angekündigt hat.
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Hallo schimmelpilz,
ich würde mir den Stress der Mietkürzung nicht antun, denn es bringt nicht weiter, sondern schnellstmöglich ausziehen.
Wenn Du jetzt "zum nächstmöglichen Termin" (so kann man rechtssicher formulieren) nachweislich schriftlich kündigst, wäre das dann der 31.10.2011. -
Ich würde den unstrittigen Teil der Abrechnung zahlen und bzgl. der Heizungs- und Warmwasserkosten eine exakte Abrechnung aufgrund der vorliegenden Daten *) einfordern.
*) unter Beachtung der Rechtsvorschriften (und die musst Du ihm nicht erklären; die muss er selbst herausfinden;))
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Hallo,
mein Vermieter meint er könnte die Miete um 20% erhöhen, da er seit 10 Jahren keine Erhöhung vorgenommen hatte.
So mir nichts Dir nichts nach Gutsherrenart ist nicht. Er muss sein Mieterhöhungsverlangen ausreichend und nachvollziehbar begründen. -
Hallo Claudia,
ich würde ausziehen, denn mit Vernunft scheint da nichts zu erreichen sein...:o -
Claudia72:
"Toll das es noch solche Menschen wie Dich gibt Berny!"
Danke, ich weiss Dein Kompliment zu schätzen."Immer Destruktiv.Das sieht man ja anhand vieler Deiner Antworten!"
Die waren dann wohl an User Deines Levels gerichtet, ->"Nun hätte ich da mal eine ganz dumme Frage."
-> an diejenigen, die (auch) so fragen."Was wenn der VM zur Abnahme erscheint? Muss dann die Schlüssel zur Wohnung meinem Anwalt hinterlassen?"
Aha, jede Wohnungsrückgabe in der bunten Republik mit Anwalt? Jaa, geht's denn noch???"Ansonsten kann der VM mir noch eine ganze Monatsmiete errechnen?Korrekt?"
Ja, korrekter Schwachsinn (wie ich schon mehr oder weniger treffend andeutete): Wenn der MV beendet ist und der VM die Mietsache ohne Beanstandungen zurück hat, warum dann noch den anderen Blödsinn, den Du da von Dir gibst??
WAS willst Du dann noch? Findeste keine Ruhe? -
Nun hätte ich da mal eine ganz dumme Frage.
Was wenn der VM zur Abnahme erscheint? Muss dann die Schlüssel zur Wohnung meinem Anwalt hinterlassen?
Ansonsten kann der VM mir noch eine ganze Monatsmiete errechnen? Korrekt?
Jaa, diese Frage ist wirklich saudumm!
Tipp: die Zweitschlüssel an den Papst schicken. -
Hallo emal,
ich würde meine Berechnung dem Vermieter vorlegen und um seine Stellngnahme bitten.
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Uti:
"Aber ich fürchte, es wird so oder so wieder auf einen von Verwalterseite boshaften Briefwechsel hinauslaufen."
Brief"wechsel" gibbet bei mir i.d.R. nur bis zum 2. Brief. In Deinem Fall wird doch soo schnell keine neue Rechtslage geschaffen, oder?
Weshalb soll ich einen Briefwechsel beginnen, welches Ziel sollte denn erreicht werden? Ich lasse lieber (meist geschickterweise, [Eigenlobmodus Aus] die anderen zuerst kommen...
um einen Informationsvorsprung zu haben.
Ähem, und boshaft sowieso nicht, sondern elegant ausbremsen...
But: as you like it. -
Jo, so siehts aus, 600 kalt, Rest NK und HK.
Vorsichtshalber hat niemand den Schwachsinn unterschrieben.
Ich würde nichts machen, sondern abwarten, ob und was sie machen, wenn sie nächste Monate dieselbe Miete bekommen (per DA oder buchen die ab?). -
Hi Uti,
... und die bisherige Bruttomiete beträgt 827,58€ minus 21,00€, also 806,58€?
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soleilmoon:
"Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen in Küchen, Bäder und Duschräumen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in sonstigen Räumen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses an fachgerecht auszuführen."
Diese Fristenklausel wurde vom BGH gekippt."Endet das Mietverhältnis vor Ablauf dieser Fristen und hat der Mieter im letzten Jahr vor der Beendigung die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, trägt er einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten. Dieser bemisst sich nach dem Verhältnis des Zeitraumes der Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit zum vollen Renovierungsturnus"
Halte ich ebenso für unwirksam, da auf den Fristenplan aufbauend."wird aufgrund des Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes ermittelt."
Halte ich ebenfalls für unwirksam, da der Mieter hier unangemessen benachteiligt werden kann (bspw. der Malermeister ist des VM's Bruder). -
Hallo Neo,
"Eine Zwischenablesung, die von mir ausdrücklich gewollt war und der Vermieter auch in die Wege geleitet hatte, wurde jedoch vorgenommen, nachdem ich bereits ausgezogen war. An sich ist das nicht schlimm, die paar Tage machen nichts. Allerdings habe ich nie ein Protokoll von der Ablesung erhalten"
und habe mich auch nicht darum bemüht?"Jetzt hat mir die Brunata auf telefonische Nachfrage mitgeteilt, dass der - von ihnen beauftragte ?- Ableser, das Wasser nicht abgelesen hat. Daher meine Frage: Wer hafetet hier?"
Dein Anbrechpartner ist immer der Vermieter."Die Brunata teilte mir mit, dass die Heizungskosten - wie das Wasser - auch geschätzt wurden, obwohl wenigstens diese abgelesen wurde. Das muss die Brunata doch korrigieren, da die Werte ja vorliegen, oder?"
Ich würde den unstrittigen Teil der Abrechnung zahlen und bzgl. der Heizungs- und Warmwasserkosten eine exakte Abrechnung aufgrund dder vorliegenden Daten einfordern.
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