Beiträge von Berny

    sonne98:

    "jedes loch in dem ein nagel war wurde fotografiert."
    Hättet Ihr vorher erledigen können. Eine Tube Spachtelmasse kostet bei Kodi 3€49.

    "angeblich sind alle türen und türrahmen beschädigt.ebenso in allen zimmern der laminatboden."
    Sachverständige reiben sich schon jetzt die Hände: Vierstellige Honorare winken.

    "wir haben 14 monate dort gewohnt.mit 2 personen in 150 qm."
    Das sagt nichts aus.

    "unser vermieter hat ihn dann als arschloch beschimpft und meinem mann den vogel gezeigt."
    § 185 StGB: Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    "ausserderm wollte er unserem rechtsanwalt den zutritt zur wohnung verbieten."
    Erfolglos, denn NOCH war das Eure Mietsache.

    "das ganze war wirklich filmreif!ich werde weiter berichten was geschieht."
    Ich/Wir warte/n.:rolleyes:

    Ich muss ja meine Möbel noch durch diese Haustüre nach außen tragen und abtransportieren. Besteht irgendeine Gefahr, dass ich mir hier irgendwas unfreundliches mitschleppe und dann in meiner neuen Wohnung irgendwann ein blaues Wunder erlebe?


    Hmm, mit etwas Phantasie vielleicht schon?
    Natürlich würde ich die Möbel etc. bei Verlassen des Hauses mal kontrollieren und e.F. abwischwaschen.

    [QUOTE=der-Mieter:

    "Bei uns ist das Garagendach auch undicht. Als wir eingezogen sind, hatte ich dort übergangsweise ein paar Umzugskartons untergestellt (weil ich natürlich da noch nicht wusste, dass das Dach undicht ist).
    Diese sind kommplett aufgeweicht und ich konnte die Kisten, in denen Bücher oder andere empfindliche Sachen waren, wegschmeisen."
    Das ist natürlich schade. Hättest aber auch mal zwischendurch überprüfen könnensollen.

    "Als ich den Vermieter darauf ansprach, teilte er mir mit, da wäre ich selbst schuld. Eine Garage sei auch kein Lagerort für empfindliche Sachen. Da gehört ein Auto rein und dem würde es ja nichts machen, wenn es in einer Pfütze steht."
    Soo einfach sollte er es sich nicht machen.
    Als mich mein Garagenmieter anrief vonwegen eines lecken Dachs, wurde der Schaden durch Neubelegen mit geeigneter Schweissbahn binnen einer Woche behoben, GoogleMaps können es bestätigen.:)

    Hallo Ross Carpenter,

    lange Rede, kurzer Sinn: Ich würde dem VM schriftlich nachweislich die Mängel mitteilen und ihn mit Hinweis auf § 535 BGB auffordern, die Mietsache zeitnah instandzusetzen.

    [QUOTE=Matze:

    "Nun steht nirgendswo im Mietvertrag wie hoch die Kaution eigentlich ist."
    Braucht auch nicht, da kein Thema.

    "Im Fall der Fälle das es doch zum Vertragsbruch kommt und wir z.B. wegen ausstehender Miete gekündigt werden, muß doch dann für mich nachvollziehbar sein, wieviel Kaution dann noch zu zahlen ist?"
    Nein, da kein Thema.

    "Und besteht überhaupt die Chance vor Ablauf der Mindestmietdauer aus dem Mietvertrag raus zukommen ohne Kautiuon zu bezahlen."
    Nochmals: Kaution ist kein Thema.

    "Kann ja auch sein das ich berufsbedingt woanders Arbeit finde und mir dort auch noch ne Wohnung suchen muss oder will, weil man halt nicht pendeln will."
    Nach den zwei Jahren ok.

    Hallo Mystica,

    den Lärm aus der kinderreichen Wohnung wirst Du ertragen müssen; die bekommen überall recht, und Du wärest dann ein Kinderha**er...

    Für unter 20€ bekommst Du recht wirksame Tischventilatoren, die man bereits im Nebenraum nicht mehr hören kann.
    Ein Deckenventilator, den man in der darüberliegenden Wohnung hören kann, kann nicht i.O. sein.
    Ein Fenster oder eine Balkontür kannste offen lassen, indem Du dort ein Insektengitter einsetzt.

    Hallo Jan,

    "Welche Möglichkeiten haben wir, falls der Vermieter es tatsächlich nicht schaffen sollte?"
    Ihr könntet Eure Möbel zwischenlagern und in ein Hotel ziehen.
    Das ist kein Spass...
    Ernsthaft: Macht doch mal so eine Rechnung auf, schriftlich während eines Gesprächs mit dem künftigen VM, woran er dann erkennnen muss, wann er pleite sein wird. Dann bietet Ihr ihm an, mit Bekannten behilflich zu sein, um das Unheil abzuwenden.

    Moin ChrisHH,

    Euer VM will wohl ganz schnell ganz reich werden?!

    "Dann jedoch wurde, immer 2 Jahre rückwirkend,"
    Rückwirkend kannste knicken. Er kann m.M. rechtssicher bestenfalls 4% jährliche "Lohn"steigerung durchsetzen, meinetwegen sozusagen rückwirkend vom Beginn des zurückliegenden Abrechnungsjahres an.

    "Schneeschaufeln : anfang 4h zu 8€/h, nach 3 Jahren 12h zu 14€/h"
    In drei Jahren von 32 auf 168€, also das gut Fünffache.

    "Dachrinnenreinigung: anfang 8h zu 12€/h, nach 3 Jahren 15h zu 20€/h"
    In drei Jahren von 96 auf 300€, also das gut Dreifache. - Hat er es tatsächlich gemacht?

    "usw."
    z.B.?

    "Das Ganze macht er in Eigenleistung."
    Wundert mich nicht, ist aber legal.

    "Gartenarbeiten schossen in 3 Jahren um sagenhafte 300% in die Höhe, obwohl das Gartennutzungsrecht ausdrücklich im Mietvertrag untersagt wurde und, nach Beanstandung dessen, die Kosten lediglich für die 20qm Gartenfläche vor unserer Wohnung gelten sollen."
    Das müsste mal genau untersucht werden, müffelt aber auch nach ...

    "Umlageschlüssel, nach Personenzahl zu berechnen, sind auch nicht nachvollziehbar, obwohl 6 Personen im Haus wohnen, sollen wir (2P) einen Anteil von 38% tragen."
    Kommt auf MV-Vereinbarungen an, und auch, ob Euch das vor Beginn des Abrechnungszeitraums schriftlich mit Begründung angekündigt wurde.

    "Jetzt sollen wir auch noch 80€ für die Unkruatbeseitigung auf unserer Terrasse bezahlen."
    Ich würde es selbstverständlich selbst machen und ihm keine Chance geben.

    "Die Heizkostenpauschale (Warmmiete) wollte er ebenfalls 2 Jahre rückwirkend um 30% erhöhen. Wir wiesen dies ab, da wir der Meinung sind, die Änderung einer Pauschale bedürfe einer vorherigen Änderungsinformation."
    Nicht Information, sondern Wunsch... Auf die HKVO wurde ja bereits hingewiesen.

    "Wir haben die erste NK-Erhöhung akzeptiert,"
    Na schön.

    "alle weiteren wegen nicht nachvollziehbarer Berechnung abgewiesen, darauf jedoch keine Berichtigungen/Erklärungen erhalten."
    Aha!

    "Wer weiß Rat?"
    Mieterverein, RAe...

    "Dürfen NK so in die Höhe schnellen?"
    Nöö.

    "Wir vermuten, der VM will sich hier 13. und 14. Monatsmieten ergaunern."
    Liegt ja nahe...

    "Müssen wir das demnächst rechtlich klären lassen, um Folgekosten durch Fristversäumnis etc. abzuwenden?"
    Gute Frage! Ich meine Nein, und würde abwarten, was er unternimmt. Einseitige Erhöhungen so nach Gutsherrenart würde ich niemals akzeptieren. (Bin selbst Mieter und VM.)
    PS: Lies' mal die MV-Vereinbarungen genau nach!
    PPS: Es gehören immer zwei dazu: einer, der was machen will, und einer, der was mit sich machen lässt... *idee-grr*

    Hallo kakau,

    "1. Ist das eigenverschulden??"
    Kann niemand ohne vor Ort untersucht zu haben, beantworten.

    "2. wie lange muss ich dem vermieter zeit geben die Schäden zu
    beheben"
    Erst mal Punkt 1 erledigen.

    "3. was mache ich, wenn nichts passiert"
    Dem VM den Schaden schriftlich nachweislich melden und um geeignete Massnahmen zur Behebung bitten; ausserdem erwähnen, dass die Erhaltung der Bausubstanz wohl auch in seinem Interesse liegen dürfte.

    "p.s. ich habe am 8.8.11 ein kind bekommen, also die zeit drängt und das geld ist knapp..."
    Euch Alles Gute!:)

    PS: Du solltest dafür sorgen, dass Möbel etc. mindestens 5cm von Wänden entfernt stehen. Und lasse Türen offen, damit Luft etwas zirkulieren kann (nur NICHT beim Baby!). Im Internet findeste unter "Schimmel" nicht nur weisse Pferde, sondern auch Lesestoff bis Weihnachten...

    BGB § 652 - Entstehung des Lohnanspruchs

    (1) Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Mäklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Mäklers zustande kommt. Wird der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, so kann der Mäklerlohn erst verlangt werden, wenn die Bedingung eintritt.

    (2) Aufwendungen sind dem Mäkler nur zu ersetzen, wenn es vereinbart ist. Dies gilt auch dann, wenn ein Vertrag nicht zustande kommt.


    Tja , diese armen armen Mäkler...:confused:

    Hallo Jane,

    umfangreichere Infos würden die Stellungnahmen deutlich erleichtern...

    "bei mir sei trotz der steigenden BK-&NK-kosten keine laufende erhöhung der miete erfolgt."
    Das besagt erst mal (fast) nichts.

    "jetzt wollen sie die letzten elf jahre aufholen - angleichung an die kosten der übrigen bewohner."
    Wörtliches Zitat des VM bitte posten.

    "zur erklärung ist nur die kaltmiete aufgeführt und die erhöhten NK- & BK-kosten (ein posten)."
    Kaltmiete wie hoch? Welche NK und wie hoch?

    "meine laufende miete (pauschalvertrag) erhöht sich somit um ein drittel!!"
    Also von wv. auf wv.?

    "ist es richtig, die erhöhung erstmal abzulehnen, weil sie formell nicht gültig ist?"
    (Wahrscheinlich) ja.

    "kann ich eine schrittweise (halbjährige) angleichung verlangen? (grundsätzlich sehe ich nämlich schon ein, dass sie Ihre kosten wieder reinhaben wollen.)"
    Verlangen nein, vorschlagen ja.

    "interessant vielleicht noch. die wohnungen in dem haus werden zimmerweise vermietet."
    Wie ist denn der Wortlaut im MV? Wenn Du zu einem Anwalt kommst, streckt er Dir beide Hände entgegen: Die rechte zur Begrüssung, die linke für den MV.

    Hallo Killburn,

    präzise Ausdrucke und Fragen könne viel Unangenehmes vermeiden helfen:

    "Naja wir hätten ja nur das Problem mit der Mieterhöhung."
    Wie lautet die Frage dazu?

    "Sonst darf die Vermietung tun was sie will."
    Hä??

    "Und nur ums abschleßend zu klären: Die ist nicht drin?!"
    Wer oder was?

    Ja ich meinte inhaltlich. Also was darf bzw. kann da drinstehen?


    Alles, worüber sich beide Parteien einig sind (kann doch nicht soo schwer sein), darf nur nicht gegen geltende Gesetze, Menschenwürde und Menschenrechte verstossen und darf keine der beiden Vertragsparteien unangemessen benachteiligen.
    Kannst ja mal so Deinen Vorschlag/Deine Idee hier schreiben.

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