Hallo Grabowski1846,
da hättest Du Dich vorher (besser) informieren, hilfsweise die Nachzahlung unter Vorbehalt leisten sollen.
Beiträge von Berny
-
-
ich rast gleich aus, verdammte scheiße ist das so schwer zu beantworten, hast du für die 1.800€ einen Nachweis dass die von deinem Konto auf das Konto vom Vermieter ging, oder eine Quittung für Barzahlung???
Das du ihm einen scheiß Zettel geschrieben hast ist kein Nachweis für Irgendwas!!!!
Was du mit dem Kümmeltürk geschwafelt hast ist nicht nachweisbar, es wundert mich kein Bisschen, dass der euch bescheißt, offensichtlich bist du nicht in der Lage eine einfache Frage zu beantworten.
Lass' sie/ihn doch...*pffft* -
Aber nicht ob Ihr belegen könnt das Ihr dem Vermieter mitgeteilt habt das Ihr die Kaution, wegen dem fehlenden Nachweis der korrekten Anlage, mit den Mietzahlungen verrechnet.
So weit ich mich erinner gibt es dazu lediglich eine nicht nachweisbare mündliche Absprache.
Kaution und Mietezahlung haben miteinander m.E. nichts zu tun und können voneinander nicht abhängig gemacht werden. -
Natürlich, es gibt auch keinen Vornamen “Nathalija“.
Wieso? Habe eine Nachbarin fast gleichen Namens. Die hat anscheinend Flatrate bei einer prominenten Anwaltskanzlei in der City... -
[quote='1']Ein liebes Hallo an alle! ....
Meinst Du, durch mehrmaliges Posten https://forum.mietrecht.de/thread/11881-W…-wei%C3%9F-Rat/ und dadurch Verunsicherung der übrigen User, dass Dein Thema interessanter und wichtiger ist oder wird???

-
Ich hab gestern in den Mietvertrag geschaut. *)
Deswegen weiß ichs jetzt.
*) nach dem Themenstart? -
bei dieser seltsamen Geschichte wundert mich das alles nicht mehr.
Mich ebenfalls. Mir ging durch den Kopf, dass die Threadstarterin hier mglw. gefaked hat... -
Eine schwergängige Armatur soll wieder leichtgängig gemacht werden. Ich würde meinen dass der Austausch die kostengünstigere Variante ist.
Meine ich auch. Und Verkalkung muss sich der Mieter nicht anrechnen bzw. vorwerfen lassen.
Ich kann nicht erkennen, wie die Reparatur vonstatten ging. Gibt es eine Rechnung?
200€ dürften sowieso nicht unter die Klausel fallen. -
Seit wann müssen denn bei Mietverträgen Rechnungen geschrieben werden?
Seit wann muß bei Vermietung die Umsatzsteuer ausgewiesen werden?
Das frage ich auch...
-
sky4321:
"Ab wann ist denn eine "schwergängige" Armatur überhaupt ein Mangel? Ich denke sowas resultiert aus normaler Verkalkung."
- Sehr gut möglich."Haftet generell der Mieter für "normale" Abnutzung?"
- Gab es im MV eine Kleinreparaturklausel? -
-
Die Vermieterin ist leider auch keine große Hilfe, da sie mit A befreundet ist und sich weitesgehend raushält bzw. eher auf As Seite steht.
Stellt die Couch doch bei der VMn vor deren Tür. -
Zwei Monate nach dem Auszug aus meiner alten Wohnung erhalte ich vom Vermieter eine Rechnung über 200,- € über eine erfolgte Reparatur einer Badezimmerarmatur. Die 200,- € sollen von meiner Kaution einbehalten werden.
Begründung:
Die Badezimmerarmatur sei schwergängig zu betätigen.
Hallo,
da wird der frühere VM wohl Pech haben, denn er hat offensichtlich versäumt, bei der Übernahme der Mietsache die Armatur zu überprüfen. Nur nicht erkennbare Mängel können binnen sechs Monaten nach Rückgabe der Mietsache nachreklamiert werden. -
Ich hab den vor 5 Jahren unterschrieben.
Kann mir leider nicht alles merken, vor Allem, weil ich noch nie eine Erhöhung erhalten hab.
Du hast keine Erhöhung erhalten, sondern ein Erhöhungsverlangen. Die Rechtsgrundlage Wirtschaftlichkeitsberechnung haste hier aber noch nicht gepostet...
Ausserdem sollteste selbst mal googeln, welche Frist hier vorgeschrieben ist. 15 Tage dürften wohl m.E. zu wenig sein. -
... hat der Vermieter mir einen dreckigen Brief in die Hand gedrückt in dem wir geduzt wurden mit der Aufforderung sofort 1800€ zu überweisen.
Kannst Du den dreckigen Brief hier einmal als (sauberes) Bild hochladen? -
Sorry, aber Du wiederholst stetig nur die gleichen Sätze, ohne wirklich auf wichtige Rückfragen oder den Text zuvor einzugehen.
Wie dem auch sei, Warmwasser und Heizung abstellen ist jedenfalls nicht. Sie sollte zu einem RA gehen, Stichwort "Einstweilige Verfügung". -
-
-
Hallo EricB,
vorab zum besseren Verständnis:
1.Besitzer ist derjenige, der eine Sache (momentan) besitzt (egal, ob bezahlt oder nicht). Beispiele: Ich nehme im Geschäft eine Ware in die Hand, dann besitze ich sie. Oder ich bin Mieter, dann besitze ich die Mietsache (Wohnung).
2. Der Eigentümer (lt. Grundbucheintrag) einer Wohnung (hat wahrscheinlich gewechselt?)
3. Der Vermieter muss nicht gleich Eigentümer sein; auch ich könnte bspw. eine mir nicht gehörende Wohnung vermieten...:eek:
4. Dich als Mieter geht nur an, wer Dein Vermieter (lt. MV) is; egal, od der auch noch selbst Hauseigentümer ist oder nicht.
5. Hast Du hier evtl. Vermieter und Mieter als eine Person bezeichnet?: "...eine Eigentumswohnung welche Vermieter war.
...Betriebskosten vom Vermieter erhalten. -
Wozu und worüber ein Gutachten, ...
Weil ich weiss, dass manche RAe gern dorthin tendieren, ist ja nicht deren Geld...
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!