Beiträge von Berny

    N'Abend Andreas,

    "Sollte ich die Kündigung nochmals schicken via Gerichtsvollzieher?"
    - Es genügt auch "Per Boten": Du und ein Bote nehmt Original und Kopie zum (nicht verwechselbaren) Briefkasten. Bote liest Kopie und und macht auf Ihr ein Quittungszeichen und wann Ihr das Original in den BK "eingelegt" (wie es so schön heisst) habt.

    "Muss ich nochmal auf die ehemalige Vermieterin zugehen und ihr sagen sie soll nochmal ein Schreiben verfassen worin sie den wirtschaftlichen Übergang bestätigt/anzeigt?"
    - Eigentlich nicht, wenn sie beweisen kann, wann der M die Mitteilung bekommen hat.

    "Die Bankverbindung haben wir mitgeteilt."
    - Schriftlich nachweislich?

    "Leider nicht nachweislich, lediglich im Kündigungsschreiben."
    - Und Letzteres ging dem M nachweislich zu?

    "Prinzipiell habe ich noch die Idee nach Ablauf der 3 Monatsfrist die Miete zu erhöhen um den Druck zu erhöhen."
    - Wv.% Du darfst, ist Dir sicherlich bekannt? Wird die Wohnfläche im MV genannt? Der Vorgang nennt sich "Mieterhöhungsverlangen, über die Kriterien hierüber hülft ein Gugel.

    "Noch was: Ist es möglich die Miete aufgrund der zu wenig berechneten qm vor Ablauf der Frist anzupassen?"
    - Würde ich von abraten.

    "...da ich anscheinend nur nette und ehrliche Menschen um mich hatte :cool: ."
    - Kaum etwas wird besser...:(

    Hallo Andreas,

    "Zu 1. Hier kann ich nichts zu sagen, lediglich das die ehemalige Vermieterin dies mündlich ihr wiedergegeben hat. Unserseits wurde das offiziell mit der Kündigung mitgeteilt."
    - Die Mieterin wird mit Unschuldsmine behaupten, dass sie von nichts weis.

    "Zu 2. Ja hat sie (siehe Antwort zu 1). Die Kündigung haben wir per Einschreiben geschickt (da sah die Situation noch nicht so verfahren aus)."
    - Empfangsquittung?

    "Die Bankverbindung haben wir mitgeteilt."
    - Schriftlich nachweislich?

    "Zusätzlich auch dem Jobcenter, da von denen die Miete überwiesen wird."
    - Hat das JC nicht zu interessieren, da sie (grundsätzlich) nur Mitteilungen ihres Kunden entgegennehmen.

    "Auch die Kündigung haben wir parallel ans Jobcenter geschickt."
    - Was unklug. Damit wird das JC mglw. Zahlungen an Euch einstellen.

    "Zu 3. Hinsichtlich der Besichtigung haben wir via Gerichtsvollzieher das Schreiben zugestellt und ja auch mit Konsequenzen gedroht."
    - OK.

    "Hilft Dir die Info?"
    - Die sollte Dir helfen...;) Deshalb merke: Es kommt immer darauf an, dass Du grds. alles nachweislich machst (am besten per Einwurfeinschreiben) und weisst, dass es stets darauf ankommt, WER mit WEM ein Vertragsverhältnis hat. [OberlehrerModus-Ende:)]

    Hallo Andreas,

    "Zu 1. Hier kann ich nichts zu sagen, lediglich das die ehemalige Vermieterin dies mündlich ihr wiedergegeben hat. Unserseits wurde das offiziell mit der Kündigung mitgeteilt."
    - Die Mieterin wird mit Unschuldsmine behaupten, dass sie von nichts weis.

    "Zu 2. Ja hat sie (siehe Antwort zu 1). Die Kündigung haben wir per Einschreiben geschickt (da sah die Situation noch nicht so verfahren aus)."
    - Empfangsquittung?

    "Die Bankverbindung haben wir mitgeteilt."
    - Schriftlich nachweislich?

    "Zusätzlich auch dem Jobcenter, da von denen die Miete überwiesen wird."
    - Hat das JC nicht zu interessieren, da sie (grundsätzlich) nur Mitteilungen ihres Kunden entgegennehmen.

    "Auch die Kündigung haben wir parallel ans Jobcenter geschickt."
    - Was unklug. Damit wird das JC mglw. Zahlungen an Euch einstellen.

    "Zu 3. Hinsichtlich der Besichtigung haben wir via Gerichtsvollzieher das Schreiben zugestellt und ja auch mit Konsequenzen gedroht."
    - OK.

    "Hilft Dir die Info?"
    - Die sollte Dir helfen...;) Deshalb merke: Es kommt immer darauf an, dass Du grds. alles nachweislich machst (am besten per Einwurfeinschreiben) und weisst, dass es stets darauf ankommt, WER mit WEM ein Vertragsverhältnis hat. [OberlehrerModus-Ende:)]

    Hallo Buggi1986,

    1. hat die Mieterin vom früheren Vermieter (nachweislich!) eine schriftliche Mitteilung, dass das Haus an Euch verkauft wurde MIT dem Datum des wirtschaftlichen Übergangs?
    3. Hat die Mieterin von Euch (nachweislich!) eine schriftliche Mitteilung, dass das Haus von Euch gekauft wurde MIT Angabe Eurer Daten incl. Bankverbindung?
    3. Ist die Mieterin von Euch bereits (nachweislich!) schriftlich mit Nennung der Beanstandungen abgemahnt worden unter Androhung evtl. Konsequenzen?

    Sollte von der Terrasse zur Wohnung keine abschließbare Türe vorhanden sein, also nur ein Rolladen, gebe ich dir Recht. Praktisch ein unmöglicher Zustand.


    Es soll aber auch Terassen bzw. Balkons geben, die über eine Tür zugängig sind...

    Sollte von der Terrasse zur Wohnung keine abschließbare Türe vorhanden sein, also nur ein Rolladen, gebe ich dir Recht. Praktisch ein unmöglicher Zustand.


    Es soll aber auch Terassen bzw. Balkons geben, die über eine Tür zugängig sind...

    Zu den Umbauarbeiten gehört u. a. eine offene Terrasse im Erdgeschoss, die von außen über eine Treppe zu erreichen ist. Dies stellt m. M. n. ein erhebliches Sicherheitsrisiko ( Einbruch ) dar, da hier kein Törchen o. ä. vorhanden ist.
    Dies sollte laut Vermieter längst eingebaut werden.
    Habe ich die Möglichkeit hier etwas mit einer Mietminderung ( in welcher Höhe? ) zu erreichen?


    Gegenfrage: Sicherlich hast Du mit Deinem Vermieter schon mal darüber gesprochen. Was hat er gesagt?

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