N'Abend Andreas,
"Sollte ich die Kündigung nochmals schicken via Gerichtsvollzieher?"
- Es genügt auch "Per Boten": Du und ein Bote nehmt Original und Kopie zum (nicht verwechselbaren) Briefkasten. Bote liest Kopie und und macht auf Ihr ein Quittungszeichen und wann Ihr das Original in den BK "eingelegt" (wie es so schön heisst) habt.
"Muss ich nochmal auf die ehemalige Vermieterin zugehen und ihr sagen sie soll nochmal ein Schreiben verfassen worin sie den wirtschaftlichen Übergang bestätigt/anzeigt?"
- Eigentlich nicht, wenn sie beweisen kann, wann der M die Mitteilung bekommen hat.
"Die Bankverbindung haben wir mitgeteilt."
- Schriftlich nachweislich?
"Leider nicht nachweislich, lediglich im Kündigungsschreiben."
- Und Letzteres ging dem M nachweislich zu?
"Prinzipiell habe ich noch die Idee nach Ablauf der 3 Monatsfrist die Miete zu erhöhen um den Druck zu erhöhen."
- Wv.% Du darfst, ist Dir sicherlich bekannt? Wird die Wohnfläche im MV genannt? Der Vorgang nennt sich "Mieterhöhungsverlangen, über die Kriterien hierüber hülft ein Gugel.
"Noch was: Ist es möglich die Miete aufgrund der zu wenig berechneten qm vor Ablauf der Frist anzupassen?"
- Würde ich von abraten.
"...da ich anscheinend nur nette und ehrliche Menschen um mich hatte
."
- Kaum etwas wird besser...:(