Beiträge von Berny

    Holzkeile zwischen Herdplatten und Kühlschrank sind völlig normal und der Norm entsprechend? Hat jeder das zu Hause und nur ich find das uncool? Für mich ist das Gebastel. Holz gehört nicht zu Herplatten, Holz kann brennen, Herdplatten werden sehr sehr heiß. Könnte blöd werden. Wer das nicht Gebastel nennt...


    Es dreht sich hier überhaupt nicht um "Gebastel" (bitte eine genaue rechtssichere Beschreibung...!), sondern darum, dass die Vermieterin ihrer Pflicht der Instandhaltung der Mietsache gem. § 535 BGB zeitnah nachkommt. Dazu sollte sie schriftlich nachweislich aufgefordert werden.

    chuliozet:

    "Diese wurde vom Vormieter in einem teilweise erschreckenden Zustand zurückgelassen. Wasserschäden etc. wurden beseitigt, viele andere Sachen aber nicht.
    -Im Badezimmer waren die Fugen sowie das Silikon verschimmelt. Das wurde teilweise entfernt, allerdings unprofessionell und nur die Fugen, die nicht mit Silikon voll sind. Das Silikon ist weiterhin teilweise verschimmelt. Bei der Wohnungsbesichtigung wurde uns mehrmals - natürlich leider nur mündlich - versichert, dass dies bis zum Einzug in Ordnung gebracht werden sollte. Wurde es nicht.
    -Das Waschbecken tropft, hat einen großen Sprung und auch hierbei ist das Silikon an den Rändern verschimmelt. Der Vormieter hat ein neues Waschbecken in den Flur gestellt - angebracht hat es bisher niemand, auch das tropfende Wasser stellt niemand ab. Hier wurde uns ebenfalls versichert, dass das Waschbecken mit allem drum und dran zum Einzug gemacht wäre.
    Wir hatten seit dem Einzug mehrere Termine vom Vermieter genannt bekommen, zu denen das mit dem Schimmel und dem Waschbecken spätestens gemacht sein sollte, es geschah aber nie etwas."

    Entschuldige...: Wer hat Dich gezwungen, diese Bruchbude anzumieten?

    jetler:

    "ich möchte keine Rechtsberatung sondern Wissen wer oder wo bestimmt ob ich in einen energiespartechnischen Genuss durch diese Maßnahme komme oder nicht."
    Wir können nicht alles wissen. Auch uns hilft ggf. Google weiter.

    "Kann ja nicht sein das der Vermieter einfach so einen Mist behaupten kann... Ist ja überspitzt so als würde jemand im Keller von einem 4 Etagen Haus wohnen wo das Dach gedämmt wird und er am besten noch die meinsten qm hat und "von der Maßnahme profitiert"(!) also Zahlen soll...(?!) Ich und jeder andere hier wird mir wohl Recht ..."
    Letztendlich wird ein Richter Recht geben. Vorher aber wird das Gericht Gutachten anfordern, welch erfahrungsgemäss vierstellige Eurobetröge kosten werden und vom Unterlegenen zu bezahlen sind... Zieh' Dich vorsichtshalber schon mal sprichwörtlich warm an...

    "Wer aber entscheidet dies nun ob oder nicht?"
    Wie gesagt, ...

    "Bzw was muss ich machen? Vllt auf eine Energieberechnung als Grundlage für die Erhöhung die meine angebliche "Einsparung" darlegt"
    Kannste ja vom MV anfordern.

    "Es muss doch hier jemand was Wissen kann ja nicht sein das er son quatsch schreibt"
    Zeige doch mit einem Finger auf die hilfreichen User hier - vier Finger zeigen auf Dich zurück.:D

    "jeder sagt das Gegenteil. Das ist keine Rechtsberatung für mich sondern lediglich ob jemand weiß ob oder was ich tun kann damit er mir BEWEISEN muss das ich davon profitiere oder was oder wohin ich gehen muss um das Anzufechten"
    Yoo, lass' gutachten anfertigen, der VM ebenso, und dann das Gericht ein Obergutachten. Schon sind wir im fünfstelligen Eurobereich, dazu noch die Kosten der Anwälte und des Gerichts...:rolleyes::rolleyes:

    "Kann ja nicht sein das ich am besten noch nen Gutachter oder Ingenieur aus eigener Tasche beauftragen muss"
    Wart's ab...:eek:

    Hallo Berghofer,

    "Vermieter sind nicht dazu verpflichtet eine Kaution zu verzinsen, wenn es sich um ein Studentenwohnheim handelt."
    Rechtsgrundlage?

    "Ich habe ein Apartment in einem Wohnkomplex gemietet, in dem viele Stundenten wohnen. Ich selber bin aber kein Student, und mein Vermieter ist eine Privatperson. Ist es in einem solchen Fall auch so, dass der Vermieter nicht dazu verpflichtet ist, die Kaution zu verzinsen ?
    Hast Du einen Wohnraummietvertrag?

    [QUOTE=Mic;9878... meine Wohnung zu werfen, die eine eigene Außentür hat. Durch die extreme Kälte war wohl der Mehrfachschließmechanismus der Tür gebrochen, [/QUOTE]
    Hi Mic,
    denk' nach! Die Tür mit ihrem Schliessklapperatismus unterliegt "regelmässig" (wie der Jurist sagt) Deinem Zugriff.
    Da der Reparaturpreis sowieso über der nicht genannten Summe liegt, hat er VM die Reparatur in voller Höhe zu zahlen, da ihm die Instandhaltung der Mietsache gem. § 535 BGB obliegt.
    Meinen Vorpostern schliesse ich mich an.
    Ich würde den VM schriftlich nachweislich auffordern, die Kaution incl. der inzwischen angefallenen Zinsen auf mein Konto Nr. / BLZ bis 30.9.11 zu überweisen, anderenfalls ich den Rechtsweg beschreiten müsste.

    Vielen Dank für Ihre Antworten!
    Ok, über eine Übernahme der Betriebskosten ab Nutzungsbeginn könnte man sich ja evtl. noch unterhalten.
    Aber wir sind uns doch alle einig, dass ich für Heizungskosten von Januar bis Mai nicht aufkommen muss, richtig?

    Klare Aussagen können das Leben soooviel leichter machen...
    Satz 1 schliesst eigentlich Satz 2 bereits aus, denn HK sind ein Teil der BK. Und "bis Mai" bedeutet incl. Mai.
    Da Du die Mietsache jedoch "ab Mai" nutzt, müsstest Du m.E. (alle) BK ab dem 1. Mai zahlen.

    Hallo,

    wir haben eine Mieterin in der Whg. über uns, die Echtholz-Parkett in Ihrer Whg. hat und keine Trittschalldämmung. Ich höre sie nicht nur, ich merke auch, wie sie rum läuft (Laminat bzw. Parkett wurde nicht schwimmend verlegt)? Da kann man doch die Miete kürzen, oder?

    VG Jolanda

    Ja klar, kürze mal die Miete (darauf kommt es Dir ja wohl an) und warte, was dann kommen wird...:o

    Hallo Chris,

    "Habt Ihr schon sein schriftliches Mieterhöhungsverlangen?"
    Ja, das haben wir bereits vor 3 Monaten bekommen,"
    Welche Begründung dafür?
    Wie habt Ihr reagiert?

    "Ja, wir hatten mit Ihm per SMS geschrieben,"
    Das ist Banane. Richtig wäre per Einwurfeinschreiben.
    Würde ich jetzt nachholen mit dem Inhalt, wie ich ihn bereits andeutete.

    "Ich schätze mal dass bei einer zukünftigen Mietminderung nicht so viel drin sein wird, denn -was ich mal irgendwo gelsen habe- liegen die Prozentsätze für defekte Küchengeräte irgendwo zwischen 3 und 6 Prozent und da sie ja nun nicht mehr defekt sind, sondern hauptsächlich "nur" eine Herdplatte fehlt..."
    Also, vergiss' es.

    "Lieber währe es uns halt die Miete rückwirkend zu mindern da es offensichtlich ein Fehler war sie komplett zu bezahlen.
    Können wir nun -sagen wir mal z.B 7%- von den ca. 13Monaten in denen die Mängel nicht beseitigt wurden abziehen und diesen Betrag dann einfach bei der nächsten Miete weniger überweisen?"
    Wenn Du bereit bist, vor Gericht teures Lehrgeld zu zahlen...: Risiko!
    Du kannst doch nicht gerichtsfest nachweisen, dass Du ihn vor 13 Monaten... nee, würde ich sein lassen.

    Hallo Dennis,

    "urplötzlich will der vermieter (viersener aktienbau ) uns raushaben wegen unserer tiere"
    Gibt es schriftliche Abmahnungen bzw. eine Kündigung? Welche Gründe werden angeführt?

    "Im Mietvertrag wird die haustierhaltung auch untersagt doch im ganzen wohnviertel alles viersener aktienbau wird die haustier haltung geduldet"
    Leselektüren: Mietrecht, Kündigung, Mietvertrag, Mängel, Mangel, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Kaution, Lärm
    Mietrecht: die Haltung von Hunden in der Mietwohnung

    Hallo Chris,

    "1. hat der neue Geschirrspüler einen deutlich kleineren Innenraum was für uns heisst dass wir die Maschine öfter ein und ausräumen müssen (und öfter Einschalten...)"
    Verstehe nicht richtig. Die Innenräume müssten doch bei den zwei üblichen Breiten (60 oder 45cm) annähernd gleich sein.

    "2. die eigentliche Frechheit: da der VM für die Geräte und die vorher gehenden Reperaturen schon soviel Geld ausgeben musste hat er uns für den Herd eine Ceranplatte mit nur 3 Kochstellen statt der üblichen 4 besorgt..."
    Dumm von ihm. Das ist ganz klar eine gewisse Gebrauchseinschränkung.
    Ich hatte neulich bei der Obdachlosenhilfe für einen Bekannten einen deutschen Marken.Herd mit 4 Platten und Backofen mit Ventilator und Beleuchtung für 20(!) Euronen erstanden...

    "Wir haben ihn wegen der Ceranplatte bereits angeschrieben,seine Aussage war dass ihn die ganze Sache sowieso schon so viel Geld gekostet habe und deswegen die Platte mit nur 3 Kochfelder statt 4..."
    Ist m.E. kein Argument.

    "und dazu noch die Skrupellosigkeit hatte unsere Miete ab diesem Monat erhöhen zu wollen."
    Verstehe Euren Ärger. Rechtlich habe die beiden Geschichten jedoch kaum etwas miteinander zu tun. Habt Ihr schon sein schriftliches Mieterhöhungsverlangen?

    "Was können wir nun machen, wir würden uns mit der Ceranplatte und dem kleineren Geschirrspüler abfinden, wollen aber natürlich nicht die Benachteiligten sein,nur weil der Vermieter nicht mehr Geld ausgeben möchte. Zwar funktionieren die Geräte nun, aber es ist halt ein geringerer Standard als der ursprünglich gemietete."
    Ich würde den VM schriftlich nachweislich auffordern, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

    "Können wir bei sowas noch die Miete kürzen, oder währe das nicht rentabel."
    Davon würde ich vorerst abraten. Erst mal die Reaktion auf die Reklamation abwarten.

    campari:

    "Hatte irgendwo mal gelesen, dass der Vermieter meinem Auszug "zustimmen" kann, also dass er aktzeptiert, dass ich ausziehe"
    Jeder Mieter kann ausziehen wann und wohin er möchte. Das hat doch garnichts mit den nach wie vor bestehenden Mietvertrag zu tun.

    "Problem ist, dass der VM eigentlich darauf wartet, dass wir ausziehen, weil er die Wohnung renovieren will."
    Dann kündigt doch Ihr beiden.

    "Also steht eine Umwandlung des MV nicht zur Debatte, dass der andere Hauptmieter einen neuen MV kriegt."
    Das interessiert Dich, den ausgezogenen (:rolleyes: ) Mieter doch dann garnicht mehr.

    "Also sehe ich das richtig, dass meine einzige Chance aus "Rechten und Pflichten" entlassen zu werden darin besteht, dass sich auch der andere Hauptmieter eine neue Wohnung sucht?"
    Wenn Du aus dem Mietvertrag vom VM entlassen wurdest, ist die Sache für Dich erledigt. Der andere Mieter bleibt dann dort wohnen als alleiniger (Wenn der VM so blö* bzw. naiv ist, einen der Mieter aus dem MV zu entlassen [Bin selbst Mieter und auch VM]).

    dahlmannstraße:

    "die Hausverwaltung scheint mich hier manipulieren und meine Kaution als Renovierungskosten gegenrechnen zu wollen."
    Hierzu solltest Du hier sämtliche Fakten chronologisch schildern.

    "Ich habe vor einem Monat email an sie geschrieben, indem ich ihre Vorgehensweise angezeigt habe, die gegen den Vertrag ist. 5 folgende Emails habe ich geschrieben, sie um eine Erklärung zu bitten, jedoch immer keine Rückmeldung/Antwort erhalten."
    Lachhaft. Schicke ein Einschreiben mit Schilderung der Tatbestände/Fakten und stelle Deine Forderungen mit Fristsetzung.

    Hallo Heiner,

    Ihr habt alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann. Das einmal vorweg (tut mir leid).

    "Wir haben vor kurzem unseren zwei Zimmerwohnung an den Nachmieter übergeben."
    Das geht nicht. Ihr könnt die Mietsache nur an den Vertragspartner, also den Vermieter, zurückgeben.

    "Mit dem Nachmieter haben wir schriftlich vereinbart, dass fällige Renovierungsarbeiten (insbesondere streichen) durch ihn übernommen werden. Im Gegenzug haben wir ihm eine Küche + Elektrogeräte überlassen.
    Nach dem der Nachmieter uns bei der Wohnungsübergabe quasi noch angebettelt hat, dass wir uns für eine Vergabe der Wohnung an ihn einsetzen, wurden bei der Wohnungsübergabe ganz andere Seiten aufgezogen.
    So wurde ca. 1 Stunde in der Wohnung nach den noch so kleinsten Mängeln gesucht, damit diese dann vom Vermieter im Übergabeprotokoll dokumentiert werden konnten."
    Hierzu äussere ich mich nicht, denn dies ist nicht Mietrecht, sondern allgemeines Vertragsrecht.

    "Da entsprechende Mängel in der Wohnung bereits bei unserem Einzug vorgelegen haben, schien dies auch erstmal unproblematisch, da die Wohnung sich damals insgesamt in einen eher verwohnten Zustand befunden hat.
    Allerdings waren wir offensichtlich nicht ganz so penibel wie der Nachmieter. So wurden einige marginale Kleinschäden und Verunreinigungen wohl nicht von uns bemängelt und demnach vom Vermieter auch nicht im damaligen Übergabeprotokoll dokumentiert."
    Gibt es von damals ein Übernahmeprotokoll? Da müsste der Zustand ja beschrieben sein.

    "Laut Vermieter sollen wir nun noch Klebreste an Aussentür und Fester entfernen und eine Tür streichen an der sich Kratzer befinden."
    Dann macht das doch.

    "Der Vermieter ... hat einen Großteil der Kaution zurückgehalten."
    Korrekt.

    "Entsprechende Schäden wurden definitiv nicht von uns verursacht."
    Sondern von? Beweise?

    "welche Handhabe man in einem solchen Fall gegen den Vermieter hat."
    Keine, denn die Fakten scheinen doch (jetzt) klar zu sein.

    "Es kann doch nicht angehen, dass man mit einer Lupe durch die Wohnung rennt und jede Schramme dokumentieren muss."
    Ich verstehe (schon längst).

    "Wo definiert die Rechtssprechung den hier die Grenzen der Verhältnismäßigkeit?"
    Frage einen Richter...

    "So ist auch der Vermieter auf die genannten Schäden nur durch den Hinweis des Nachmieters aufmerksam geworden."
    Tja, und? Wie schön für ihn...

    "Der Nachmieter hat sich schriftlich dazu bereit erklärt, bei unserem Auszug fällige Renovierungsarbeiten zu übernehmen.
    Kann man ihn im genannten Fall unter dieser Voraussetzung dazu verpflichten, die Kleinschäden zu beseitigen?"
    Privatangelegenheit, kein Mietrecht.

    "Falls ja, besteht die Möglichkeit den Vermieter direkt an den Nachmieter zu verweisen,"
    NEIN.

    "muss ich den Nachmieter erst verklagen, damit dieser entsprechende Kosten trägt?"
    Und Du trägst DAS (grosse) Kostenrisiko...

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