Schauen Sie hier mal nach: Heizung im Mietrecht
In diesem Link sind genügend Infos enthalten. Ich würde mit einem Elektroheizer heizen und ein Protokoll führen über Innen- und Aussentemperaturen, Zeitpunkte, Zählerstände.
Schauen Sie hier mal nach: Heizung im Mietrecht
In diesem Link sind genügend Infos enthalten. Ich würde mit einem Elektroheizer heizen und ein Protokoll führen über Innen- und Aussentemperaturen, Zeitpunkte, Zählerstände.
Super danke für die schnellen Antworten....wir werden aufjedenfall noch mal ein Beratungsgespräch beim Antwalt machen wie wir jetzt weiter vorgehen sollen.
Der Anwalt wird Dir bestätigen, dass Du nichts zu befürchten hast. Diese Beratung wird Dich rund (ich sage mal) 200€ kosten, welche Du vorerst nicht erstattet bekommst.
der-Mieter:
"Bei uns ist es auch schon recht kalt (17-19 Grad). Solange man was tut gehts, aber wenn man z.B. abends auf der Couch sitzt, gehts nur mit dickem Pulli und Decke."
Du solltest bedenken, dass der menschliche Körper permanent rund 100W ausstrahlt, also selbst Wärme erzeugt.
"Vermieter kann und will die Heizung aber noch nicht anmachen, weil noch kein Heizöl da ist."
Ist keine Entschuldigung, sogar noch nicht mal eine Insolvenz des VM.
"Ich überleg auch schon was ich machen soll, wenn nächste Woche die Heizung deshalb nicht pünklich angemacht werden kann."
Worauf bezieht sich "pünktlich"?
"Will ja keinen Ärger, aber frieren will ich auch nicht."
Aber der VM sollte m.M.n. schon "aufgeklärt" werden...
Wie meinen Sie? Ich habe einen Mietvertrag.
Wenn Du einen Mietvertrag hast, ist hier das Mietrecht anzuwenden. Demzufolge wurde der Mietvertrag (noch) nicht gekündigt.
"hiermit kündige ich Ihre Wohnverhältnis für die möbliertes Zimmer in der XXX-Str Stuttgart bei Hotel-XXX."
Gibt es einen Mietvertragoder ähnliches Schriftliches?
Hallo Maus2011,
Da Du ja letzten Endes die Heizkosten bezahlst, sehe ich keinen Grund, Dich Deiner Rechte zu berauben. Hier kannste Dich klug lesen: [url=http://www.google.de/#hl=de&cp=18&g…iw=1170&bih=581]Google[/url]
Ich würde den VM vorab per Fax, gleichzeitig per Einwurfeinschreiben auffordern, diesbezgl. seiner Pflicht nachzukommen, andernfalls ich rechtliche Konsequenzen ziehen würde. Auch meinen ersten Satz kannste ja sinngemäss schreiben.
- Oder will er etwa Dir vorführen, wer er ist und wer Du bist...?
Hallo Angela,
"einige Positionen zum Vorjahr waren geändert/anders aufgeteilt worden."
Dies hätte er Dir spätestens drei Monate VOR Beginn des Abrechnungszeitraums schriftlich mit Begründung mitteilen müssen.
"Der Vermieter hat sich bis heute nicht gemeldet..."
Verständlich. Du hast den Fehler gemacht, alles zu überweisen, und er will es jetzt aussitzen.
"kann ich den Betrag zurückfordern, wenn ja wann, auf was/ welche Fristen muss ich achten?!"
Ich würde es sofort nachweislich machen.
Hallo gshock89,
meinen Vorrednern schliesse ich mich an: Du brauchst nichts zu zahlen.
Der ehemalige VM hat die Musik bestellt, und ..... alles klar?
mich würde einfach interessieren, was man gegen diese Beschimpfungen und Verleumdungen durch Nachbarn machen kann, bzw. ob man sich überhaupt dagegen zur Wehr setzen kann.
Hallo Tina,
hier könnte bereits das Strafrecht Anwendung finden.
Auch ich bin der Meinung, dass Ihr mietrechtlich nichts zu befürchten habt.
Da der TE sich nicht mehr meldet, gehe ich von einem Trollposting aus.
[QUOTE=volleyka:
"Die Vermieterin hat mich darauf hingewiesen, dass die Wand eines Zimmer mit Schimmel befallen war, der Schimmel vollständig beseitigt ist und welche vorbeugenden Gegenmaßnahmen getroffen worden."
Welche Massnahmen?
Im Prinzip heisst das aber garnichts, der nächste Schimmelbefall wird - wie meistens üblich - mit falschem Heizungs- und Lüftungsverhalten des Mieters gerechtfertigt.
"Worauf sollte/muss ich nun im Mietvertrag achten?"
Schimmelfreiheit zu garantieren wäre unseriös.
"Ratet ihr mir gar von einer Anmietung der Wohnung ab?"
Hmm, wenn eine mindestens 10cm Styroporisolation auf der Aussenwand vorschriftsmässig angebracht wird, dann wäre das (wie Herr Mainschwimmer schon sinngemäss sagt) ein Lichtblick.
narris:
"Entschuldigung, ich war gestern Nacht einfach total aufgeregt."
Nicht nur gestern.
"In meinem alten Mietvertrag stand, dass ich nur einen Kündigungstermin habe und dann nur am 15.08 ausziehen kann."
Das nehme ich Dir nicht ab. Gibt es auch noch eine Jahresangabe?
Ausserdem, lt. BGB gibt es Monat für Monat jeweils einen Kündigungstermin, und zwar immer zum letzten Tag d.M.
"ich habe weiterhin ohne neuen Vertrag in der Wohnung gewohnt."
Der alte Vertrag gilt auch weiterhin.
"Welche Kündigungsfristen bestehen dort?"
Kündigung von Mietverträgen ? Wikipedia
nw1982:
"Ich bin vor knapp 2 Jahren aus einer Wohnung ausgezogen. Während meine Kündigungsfrist lief, hat eine Maklerin meine damalig noch eigerichtete Wohnung fotografiert und ins Inet gesetzt."
Hast Du ihr zumündest mdl. Erlaubnis gegeben? Oder seelenruhig zugesehen, wie sie dreist fotografiete? Kann mir das eigentlich nicht vorstellen.
"..., dass Bilder der Wohnnung im Inet sind, allerdings mit MEINEM Mobiliar."
Mit Deinem Namen und jetziger Adresse...?
"Kann ich ... Verklagen."
Ja klar doch, um Dich lächerlich zu machen oder Dir eine Klage wegen wissentlich falscher Verdächtigung, evtl. auch Verleumdung, einzuhandeln. Kauf' Dir schon mal Wintermäntel, denn sehr warm anziehen musste Dich schon.:D
Kannst Du überhaupt den Ausdruck "Verklagen" mal erläutern? Zivil- oder Strafrecht?
"Man sieht z.B. meine Katze im Wohnzimmer"
Die kann ja auch die Maklerin verklagen.
"Es sind zwar nur 3 Fotos aber generell ist aus diesen nicht erkenntlich wie die Wohnung geschnitten wäre. 1 Foto vom Sofa, eins vom Flur (komplett eingerichtet) und eben eins vom Wohnzimmerfenster"
Ist Risiko der Maklerin, wenn sie das Objekt nicht aussagekräftig genug darstellt. Welches Interesse hast Du denn jetzt noch daran???
Das sollten Sie von einem Anwalt für Mietrecht erledigen lassen. Der wird auch den Sachverständigen für das Ausmessen der Wohnung bestimmen, damit die Angelegenheit seinen ordnungsgemäßen Weg geht.
Unser Fragesteller sollte sich VORHER unbedingt über das zu erwartende Kostenrisiko erkundigen.
Kann der Vermieter die Grundkosten von Warmwasser abrechnen, wenn es im Mietobjekt keine Entnahnmestelle für Warmwasser gibt
Mit Grundkosten meinst Du wohl Bereitungskosten? Nein, darf er nicht.
Nach einigem Hin-und-Her habe ich mich entschlossen einen Anwalt zu Rate zu ziehen, da der Fall leider so verzwickt ist,
Ich halte den Fall garnicht für verzwickt: Du wirst den Anwalt bezahlen und weiterhin ohne den Zweitbalkon wohnen.
Sei froh, wenn Dir die HV 15€ von der Nettomiete (schriftlich) dauerhaft erlässt!
Hatte ich heute schon dabei, und die Sachen die sichtbar verändert wurden, PKW, Reifen und co fotografiert.
Zum Glück habe ich auch noch 4 Wochen alte Bilder der Werkstatt, im "eingeräumten" Zustand!
... mit eingeblendetem Datum(?) - viel Glück!
Und lass mal gelegentlich von der Entwicklung lesen - obige URL notieren.![]()
Sodele, kleines Feedback...war eben mal da und habe mir einen Überblick verschafft.
In diesem Sinne..
Gute Nacht
... und morgen, ünermorgen oder Sonntag wirst Du sicherlich mal die Liegenschaften mit einer Digicam besuchen...?
Hallo acan,
im (Miet-)Recht gibt es keine Sentimentalitäten.
Auch ich bin in meinem 24er MFH der von der Mietdauer her der älteste.
Wenn Ihr eine hohe Miete zahlt, ist die ja irgendwann mal schrittweise so entstanden, wo Ihr wohl zugestimmt haben werdet.
Hier in unserem Block zahlen alle Mieter den gleichen Quatmetermietpreis. Wie das bei Euch ist, hast Du jedoch nicht geschrieben.
Wie verfahre ich hier nun weiter? Wie hat er sich Stafbar gemacht? Hausfriedensbruch, Nötigung, Unterschlagung??
Einen weiteren Termin beim Anwalt habe ich, mussich zusätzlich noch zur Polizei, oder kann der Anwalt alles erledigen?
Das kann er auch, also bspw. bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstatten.
Wenn der neue Mieter drin ist, würde ich ihn mal besuchen...![]()
Ausweis mitnehmen, damit sie Dir noch evtl. vorhandene Unterlagen aushändigen können.
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