Doodoo:
"Ich habe es mit meinem Mitbewohner unterzeichnent. So eigentlich was mein Mitbewohner auch mein Vermieter."
Wichtig zu wissen.
"habe ich den Vertrag wärhend meines Umzug zurück nach Frankreich wahrscheinlich verloren. Darf ich eine Kopie erlangen, wenn ich für die Kopie kosten zahle?"
Nein, dafür habt Ihr keinen Vertrag (klingt blöd, ist aber so).
"ich bin in Mai eingezogen."
Wann genau eingezogen, wann genau ausgezogen (naturellement mit Jahresangabe)?
"Ich habe 522 euros für die Kaution bezahlt. Wenn ich meine Kaution verlangt habe hat mein Ex-Mitbewohner [Du meinst Deinen (Unter-)Vermieter?] gesagt, dass "sobald abschlag, verbrauch sowie schäden reguliert sind wird er dir die endabrechnung zukommenlassen"."
Das dürfte dann wohl nach dem Jahresende 2011 sein.
"Ich wusste nicht was das bedeutete und habe einen Monat gewartet. Dann [Datum bitte] habe ich wieder gefragt, wann er mir die Überweisuung machen würde. Seine Antwort: "das kommt darauf an wieviel gas am jahresende [2011?] verbraucht wurde, die reparaturen der zerbrochenen gegenstände die putzkosten etc etc wahrscheinliich musst du noch nachzahlen.". Ich habe nichts gebrochen, und habe mein Zimmer geputzt wenn ich es verlassen habe. Mein Mitbwohner hat das Zimmer gesehen bevor ich es verlassen habe, und hat nichts gesagt.Dazu war ich nicht da am Jahresende 2010, da ich ertst in April [2011?] in Berlin angekommen bin!"
Gibt es je ein Protokoll über den Zustand der Mietsache vom Mietbeginn und Mietende?
"1. Ist es möglich, dass alle diese Kosten mehr als 522 betragen?"
Das kann man so einfach nicht sagen: Kommt drauf an: Von Dir zu bezahlende Reparaturen, Renovierungen, Betriebskosten...
"2.Darf er mir bitten, mehr zu bezahlen, für SEIN Gasverbrauch?"
'Bitten' darf er alles... Es kommt einzig und allein auf die vertraglichen Vereinbarungen an.
"3. Darf ich ein Beweis für alle kosten erlangen?"
Ja, Du darfst die Originalbelege in Berlin einsehen. Dein ehemaliger Vermieter ist nicht verpflichtet, Dir Kopien zuzusenden. Wenn er jedoch noch finanzielle Forderungen hat, muss er Dir schon durch Belege oder Kopien die Rechtmässigkeit bzw. Höhe der Forderungen begründen.