Beiträge von Berny

    Auf keinen Fall würden sie nachgeben oder auf eines der Angebote eingehen.
    Am 11.10. wird jetzt ein Urteil, in Abwesenheit der beiden Parteien gesprochen.
    Dann sehen wir weiter, ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird.


    Da bin ich ja gespannt... (sogar sehr). Viel Glück!

    Doodoo:

    "Ich weiss dass es rechtlich nichts mit unehrlichkeit zu tun hat, aber wenn er nichts zu vorwerfen hätte, wäre es kein Problem eine Kopie zu schicken."
    Warum sollte er? Er braucht noch nicht einmal einen kleinen Finger zu bewegen, wenn er es nicht möchte oder gerichtlich rechtswirksam dazu verurteilt wurde.

    "Ja, der Verwendungszweck war immer "Miete+Monat". Was kann ich damit machen?"
    Einrahmen... entschuldige die schroffe Antwort, aber so sehe ich es - leider für Dich.

    Doodoo:

    "Was ich gedacht habe, ist das, wenn er sagt dass er mich den Vertrag nicht zeigen will,"
    dies sein legitimes Recht ist. Ich muss (wiederhole mich) meinem Gegner nicht auch noch die Munition liefern.

    "könnte es bedeuten dass es kein Vertrag mehr gibt, und dass die BGB regelungen gelten..."
    Natürlich existiert der schriftliche Vertrag, vielleicht in irgendeiner Schublade ganz unten.

    "Er hat mich geantworten. Er will keine Kopie machen. Jetzt ist es für mich sicher, dass er nicht ehrlich ist."
    Falsch! Er MUSS Dir keine Kopie anfertigen/Dir keine Waffen+Munition liefern. Das hat mit Un- oder Ehrlichkeit garnichts zu tun.
    Du wirst auch mit einem Antrag bei Gericht nicht erfolgreich sein, ihn zu verurteilen, Dir eine Kopie auszuhändigen.

    "Andere und wahrscheinlich letztze Frage. Ich hab kein Beweis, da ich kein Vertrag habe. Ich kann aber leicht beweisen, dass ich zwischen April und August jedes Monat eine Miete übergewiesen habe. Kann es ein Teil von Beweis sein?"
    Das beweist nur, dass Du an Jemanden Geld überwiesen hast mit dem Verwendungszweck "Miete", sonst nichts ...:(

    :Doodoo:

    "Hier habe ich noch etwas anderes gefunden:"
    Verstehe schon, aber: In Eurem schriftlichen MV gibt es diverse Vereinbarungen, evtl. auch Individualvereinbarungen, die Du aber momentan nicht zuverlässig beweisen kannst. Das musst Du aber können im Falle einer prozessualen Auseinandersetzung.
    Der gelinkte Artikel Kein Mietvertrag vorhanden | Wir erklären, was zu tun ist. bezieht sich aber nicht explizit hierauf, sondern bspw. auf mündlich abgeschlossene MVs.

    "Tut mir Leid, euch zu stören, ...:S"
    ,Ca ne fait rien...

    Hallo Hannia,

    "Mein Mietvertrag ist ein Kettenmietvertrag von 1996. Dieser verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn ich diesen nicht drei Monate vor Ablauf des Vertragsendes kündige."
    'Kettenmietvertrag' - noch nie gehört. Was Du hast, ist ein Wohnungsmietvertrag. Die genannte Klausel ist aus einem Gewerbemietvertrag und deshalb ungültig.
    Für Dich ist § 573c BGB massgeblich: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Das heisst: Wenn Dein VM die schriftliche original unterschriebene Kündigung nachweislich bis zum Mittwoch, 05.10.2011, bekommt, kann die Kündigung zum 31.12.2011 gelten.

    marc73:

    "ob "einfache Wohnlage", als diese ist meine Adresse konkret ausgewiesen, eine Einordnung als "Bevorzugte Citylage (nahe repräsentativen, überregional ausstrahlenden Einkaufs- Dienstleistungs- oder Wohnanlagen)" ausschließt."
    Wohl eher nicht, jedoch jeder sieht das so, wie er es gerne hätte...

    § 812 BGB - Herausgabeanspruch.

    (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.
    Ich bekomme durch die Leistung (bspw. Arbeit) meines Nachbarn einen Apfel - oder mein Nachbar verliert einen Apfel. Ich muss ihm den Äpfel zurückgeben.

    Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
    Ich muss ihm den Apfel auch dann zurückgeben, wenn der Nachbar nicht berechtigterweise an den Apfel gekommen war.

    (2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.
    Die Leistung des Nachbarn kann auch sein, dass er selbst rechtlich einen oder keinen Anspruch auf den Apfel hatte.

    Bin Handwerker, kein Jurist. Ich meine jedoch, dass dies nicht auf Vertragsrecht anwendbar ist.
    Weshalb sollte ich meinem Prozessgegner vor einer Gerichtsverhandlng eine Kopie geben, damit er sich besser vorbereiten/"einschiessen" kann...?

    Doodoo:

    "Kaltmiete:277
    WM:322."
    BK also 45€.
    Kaution 522€
    - Jetzt haben wir die Eckdaten.

    "Aber im Vertrag war es nicht geschrieben, was diese Nebenkosten waren."
    Das nächste Problem...

    "Ich will es probieren, morgen mein VM anzurufen, um mich eine Kopie zu besorgen."
    Ich drücke Dir die Daumen.

    "Wenn er ehrlich ist, sollte es kein Problem sein. oder?"
    Falsch. Er braucht bzw. muss einfach nicht, sondern erst dann, wenn Du gegen ihn ein rechtsgültiges Urteil hast, dass er irgendwas zu machen hat.
    Niemand ist verpflichtet, seinem Gegner Munition zu liefern.
    Und wenn Du den Vertrag nicht hast und auch nicht bekommst, kannste m.E. aufgeben...

    Doodoo:

    "Wann genau eingezogen, wann genau ausgezogen (naturellement mit Jahresangabe)?
    15.Mai bis 30. August 2011."
    Wurden Strom-+Wasser-Zähler abgelesen?
    Wie hoch waren pro Monat die Nettomiete?
    Dito Betriebskostenabschlagszahlung?
    Oder hattest Du eine All-inclusiv-Miete?

    "Mein Mitbwohner hat das Zimmer gesehen bevor ich es verlassen habe, und hat nichts gesagt."
    "Es gibt kein Protokoll über den Zustand der Mietsache."
    Das bedeutet nicht, dass er mit dem Zustand der Mietsache einverstanden war und auf Reklamationen verzichtet.

    "Erste Mail mit meiner Bankverbindung: 4. September. Zweite Mail um über die Überweisung zu fragen: 30. September."
    Ist momentan irrelevant. (Du kannst soviele Mails schicken, wie Du willst. Wenn er sich nicht bewegt, dann war es das... Du könntest dann höchstens noch klagen, aber das wäre jetzt noch viel zu früh, da Du dafür noch keinerlei Munition, pardon, Beweise hast.

    "1. Ist es möglich, dass alle diese Kosten mehr als 522 betragen?"
    Das kann man so einfach nicht sagen: Kommt drauf an: Von Dir zu bezahlende Reparaturen, Renovierungen, Betriebskosten...

    "Ich bin nur 4 Monate geblieben o_O. Auch wenn er alles geputzt hätte, und alles gemalt usw, es klingt unwahrecheinlich, oder? Das war eine kleine Wohnung!"
    Hierauf zu antworten wäre unseriös und Spekulation.

    "Was blöd ist, ist die Sache mit dem Vertrag. ... Wenn ich einen Freund aus Berlin um ein Gefallen bitte, und dass er meinen Untervermieter besucht, um eine Kopie des Vertrags selbst zu machen (kostenlos für den Untervermieter), muss mein Untervermieter akzeptieren?"
    NON, Dein VM hat nichts zu akzeptieren.
    Wenn Dir ein Bekannter eine Kopie des MV besorgen könnte, egal wie, ware das für Dich ein erheblicher Schritt in die richtige Richtung.

    Hallo Marc,

    ich kann nur meine Meinung dazu sagen, da ich keine Erfahrung diesbezüglich habe.
    Hier kannst Du eventuell Informationen bekommen: Berliner Mietspiegel - Onlineabfrage / Senatsverwaltung fr Stadtentwicklung Berlin

    Ich würde dem Absender zu seinen Wunschvorstellungen tabellarisch, präzise und knackig Deine Argumente entgegenhalten und seine Stellungnahme dazu erbitten (alles natürlich schriftlich).
    Zum Energieverbrauchskennwert möchte er Dir doch freundlicherweise eine Kopie des Messprotokolls überlassen...

    Wenn ich das schon lese, dass man es als Mieter auf eine Räumungsklage ankommen lassen könnte um Zeit zu schinden kommt mir das kalte Kotzen.


    Ob kalt oder warm, ist egal. Fakt ist jedenfalls, dass es bei manchen Amtsgerichten Abteilungen gibt, die sich tagtäglich mit nichts anderen beschäftigen.

    apachenlady:

    "Die Miete für Oktober plus 50 Euro mehr habe ich heute überwiesen"
    Als Verwendungszweck würde ich nur "Miete" schreiben. Dann kann/darf der VM die Zahlung nach dem geschäftsüblichen ältesten Rückständen verbuchen.

    --------------------
    D-D-I:

    "Teilen Sie Ihren Vermieter schriftlich per POST mit Nachweis auch mit, dass Sie mit den Sozialamt in Verbindung stehen und >alles geregelt< werden soll."
    Bitte präziser: "Mietrückstände werden zeitnah abgebaut".

    "Wenn man die Miete nicht puenklich und vollstaendigt zahlt, dann hat der Vermieter das Recht den Mieter zu kuendigen."
    Soo einfach ist das gottseidank nicht: Der VM muss den M vorher mindestens einmal schriftlich nachweislich abgemahnt haben.

    O.k., das bestätigt so meine Vermutung. Mal sehen, wir haben nächste Woche sicherheitshalber einen Termin beim Anwalt. Dennoch erstmal danke.


    Finanziell günstiger würde es für Euch, wenn Ihr den RA um eine "Erstberatung" bittet.

    Doodoo:

    "Ich habe es mit meinem Mitbewohner unterzeichnent. So eigentlich was mein Mitbewohner auch mein Vermieter."
    Wichtig zu wissen.

    "habe ich den Vertrag wärhend meines Umzug zurück nach Frankreich wahrscheinlich verloren. Darf ich eine Kopie erlangen, wenn ich für die Kopie kosten zahle?"
    Nein, dafür habt Ihr keinen Vertrag (klingt blöd, ist aber so).

    "ich bin in Mai eingezogen."
    Wann genau eingezogen, wann genau ausgezogen (naturellement mit Jahresangabe)?

    "Ich habe 522 euros für die Kaution bezahlt. Wenn ich meine Kaution verlangt habe hat mein Ex-Mitbewohner [Du meinst Deinen (Unter-)Vermieter?] gesagt, dass "sobald abschlag, verbrauch sowie schäden reguliert sind wird er dir die endabrechnung zukommenlassen"."
    Das dürfte dann wohl nach dem Jahresende 2011 sein.

    "Ich wusste nicht was das bedeutete und habe einen Monat gewartet. Dann [Datum bitte] habe ich wieder gefragt, wann er mir die Überweisuung machen würde. Seine Antwort: "das kommt darauf an wieviel gas am jahresende [2011?] verbraucht wurde, die reparaturen der zerbrochenen gegenstände die putzkosten etc etc wahrscheinliich musst du noch nachzahlen.". Ich habe nichts gebrochen, und habe mein Zimmer geputzt wenn ich es verlassen habe. Mein Mitbwohner hat das Zimmer gesehen bevor ich es verlassen habe, und hat nichts gesagt.Dazu war ich nicht da am Jahresende 2010, da ich ertst in April [2011?] in Berlin angekommen bin!"
    Gibt es je ein Protokoll über den Zustand der Mietsache vom Mietbeginn und Mietende?

    "1. Ist es möglich, dass alle diese Kosten mehr als 522 betragen?"
    Das kann man so einfach nicht sagen: Kommt drauf an: Von Dir zu bezahlende Reparaturen, Renovierungen, Betriebskosten...

    "2.Darf er mir bitten, mehr zu bezahlen, für SEIN Gasverbrauch?"
    'Bitten' darf er alles... Es kommt einzig und allein auf die vertraglichen Vereinbarungen an.

    "3. Darf ich ein Beweis für alle kosten erlangen?"
    Ja, Du darfst die Originalbelege in Berlin einsehen. Dein ehemaliger Vermieter ist nicht verpflichtet, Dir Kopien zuzusenden. Wenn er jedoch noch finanzielle Forderungen hat, muss er Dir schon durch Belege oder Kopien die Rechtmässigkeit bzw. Höhe der Forderungen begründen.

    Bon soir Doodoo,

    "habe in Berlin in einer WG während 5 Monate gewohnt, mit einem Mitbewohner. Ich hab den Vertrag mit ihm unterzeichnet."
    Wer war Dein Vermieter ("Mietvertragspartner"), der Mitbewohner oder der Hauseigentümer?
    Bitte beantworten, ich melde mich dann wieder.

    hallo danke für den rat,nun nenn ich es mal als aussage was ich tun kann anstatt als kleiner mieter dazustehen


    Privater Tipp: Beim Schreiben die Interpunktion nicht vergessen.
    Nirgendwo erwähnen, dass Du in Behandlung bist, weil: 1.: es interessiert niemanden, und 2.: dann wirst Du direkt in die mitleidsuchende Schublade einsortiert.:(.
    Kurze kackige aussagekräftige Sätze schreiben.

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