woraus schliesst du das Gegenteil Berny?
Bitte benutze die Zitatfunktion, damit ich weiss, was Du meinst.
woraus schliesst du das Gegenteil Berny?
Bitte benutze die Zitatfunktion, damit ich weiss, was Du meinst.
...dann sollte dieses Geld an den Mieter, der im Mietvertrag steht
Es sind abbba zwei Mieter...:eek:
mbswerner1:
"Den Mietvertrag habe ich nicht als Bürge Unterschrieben, sondern es ist eigentlich eine von mir gemietete Wohnung."
Und uneigentlich?
"Der Vermieter hat mich dann angesprochen ob ich den Vertrag nicht unterschreiben könne, was ich dann auch für mein Bruder tat."
"Die Wohnung wurde von mir angemietet,"
Aha! und weshalb erzählst Du uns solch einen Stuss?
Weshalb schreibst Du nicht einfach, dass Du einen MV abgeschlossen hast und Deinem Bruder die Wohnung zur Verfügung gestellt hast???
Dann schreibst Du, dass Dein Bruder nicht erreichbar ist und nun: "Wie bekomme ich meinen Bruder aus der Wohnung?"
Ja, wat denn nun: Ist er drin oder nicht??
Verarschen kann ich mich auch selbst.
Hallo Werner,
den (klugen...) Spruch kennste ja. "Gutheit ist Dummheit".
Hast Du den Mietvertrag als Bürge unterschrieben? Das wäre dumm, denn Du kannst den MV nicht kündigen. Das kann nur der Mieter mit dreimonatiger Frist.
Der VM kann fristlos kündigen, wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist.
"Ein paar Monate ging alles gut, nur jetzt kann ich die Miete zahlen weil mein Bruder nicht mehr überweist."
Du meinst: nicht mehr zahlen?
"Jetzt möchte ich den Mietvertrag so schnell wie möglich kündigen."
Wie oben gesagt...![]()
"was kann noch alles auf mich zukommen?"
Die Forderung des VM.
Ich würde sagen: Ja der Vermieter darf die Wohnung betreten.
Meine Meinung: (Gemeinschafts-)Flur ja, die (eigenen) Wohnzimmer nein.
Hallo sarahbaby,
"Die Vermieterin saniert die alten Balkone aus Sicherheitsgründen. Den Strom, den die Handwerker brauchen, wird aus unserer Allgemeinstromsteckdose entnommen. Ist das Rechtens?"
Grundsätzlich nein, denn den Strom hat die VM zu bezahlen. Sie setzt die Kosten wiederrum bei der Steuererklärung als Werbekosten ab.
"Müssen wir 2 Mietparteien für die Stromkosten der Sanierung aufkommen?"
Grundsätzlich also nicht. Aaber: wenn die VM schon einiges in das Haus investiert, wäre ich nicht so kleinlich, wenn die erhöhten Stromkosten überschaubar bleiben und die VM nicht so sehr geldgeil ist.
Hallo Fisaste,
ich habe für Dich mal gegoogelt: [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url]
"...seit 22 Monaten in einem angemietetem Reihenhaus."
Also bereits mehr als 15 Monate...:eek:
"..., das er gern monatlich 100€ mehr Miete hätte, oder er müsse das Haus verkaufen."
Oder Selbstmord..., der Ärmste?
"wir zahlen mittlerweile 850€ für das Haus."
Wv. Nettomiete kosten denn vergleichbare Häuser bei Euch? Welche Nettomiete bei Euch?
"Gester haben wir ein Einschreiben von ihm bekommen, indem er ankündigt, die Miete um 100€ zu erhöhen. Als Grund hat er die Anpassung der Miete an die Wohnungen hier im Ort genannt.
Wie lange habe ich Zeit, auf dieses Einschreiben zu reagieren? Es steht drin, dass wir die Zustimmungserklärung bis zum 21.10.2011 zurückschicken sollen. Ist das von ihm richtig so?"
31.10. reicht m.M. aus, damit die Miete ab dem 1.12. erhöht werden kann.
"Woher weiss ich, wie der Mietspiegel für unseren Ort aussieht?"
Da herauszufinden nimmt Euch niemand ab. Gemeindeverwaltung, andere Mieter/Vermieter, Makler fragen.
"Kann er die Miete eigentlich erhöhen? Wir wohnen ja noch nichtmal 2 Jahre in diesem Haus."
Das geht bereits nach 15 Monaten: Mieterhöhung ? Wikipedia
"Ich hab ausgerechnet, 100€ sind knapp 18% Mieterhöhung...Das geht doch gar nicht, oder?"
Könnte doch gehen, Du hast hier ja nicht die Nettomiete erwähnt.
aber is der verwalter / vermieter nicht verpflichtet mir ein mit strom und wasser versorgte wohnung zu überlassen?
Richtig, gem. § 535 BGB.
Ich hatte jedoch das so verstanden, dass Du durch Dein "Gepröckels" die Leitung unterbrochen hast. Ich konnte bereits als Schuljunge solcherlei Schäden beheben.
Hallo Sasi,
Wir haben jetzt seit 4 Monaten einen neuen Vermieter, der nun schon kräftig Lärm macht von wegen wir sollen ausziehen (Er hat bisher keine Kündigung geschrieben aber das tut nichts zur Sache.)"
Er kann auch ruhig kündigen, soo schnell schiessen rechtswirksam die Preussen nicht.
"Nun meinte er ganz nebenbei, dass wir hier in der Wohnung Elektroheizungen bekommen werden."
So einfach geht das nicht. Wie will er denn gegen Deinen Willen in die Wohnung?
Ausserdem ist bereits in einigen Bundesländern die Neuinstallation von Elektroheizungen verboten - meine ich, irgendwo gelesen zu haben.
"Wir heizen mit Öfen und mit diesen ist alles okay, es besteht also kein Grund, die Öfen durch Elektroheizungen auszutauschen."
Richtig, ausserdem wurde die Wohnung ja so angemietet. Und eine zu duldende Wohnwertverbesserung vermag ich nicht zu erkennen.
"Das macht er nur, weil er unten die Wohnung besetzt und dort wohl mit Öfen heizen will,"
Warum, ist egal. Er kann ja dort Elektroöfen einsetzen...
"Darf der Vermieter das? Quasi einfach in die Wohnung stürmen und nach seinem Belieben solche Heizungen einbauen lassen?"
Nein und nein.
"Theoretisch könnte ich ihn ja eigentlich der Wohnung verweisen, oder?"
Falsch. Ihn garnicht erst hineinlassen (es sei denn, eine jährliche Routine-Besichtigung der Mietsache). Er kann ja ein Treffen auf neutralen Boden vorschlagen.
Veränderungswünsche hat er sowieso mindestens drei Monate vorher anzukündigen mit Begründung für die Massnahme.
Hallo Olli,
"ob ich wenn ich morgen einen elektriker beauftrage diesen dann auch zahlen muss"
Ja, denn wer die Musik bestellt, der...
"in meienm mietvertrag steht dass ich mich um "kleinere Reparaturen" selber kümmern muss... liegt das in diesem fall vor?"
Ja.
Kinderlärm ist also nicht in jedem Fall unbeschränkt hinzunehmen.
Anscheinend doch den sonst würde irgendeine Stelle eingreifen
... irgendeine Stelle...![]()
Keine Stelle, einen Automatismus gibt es nicht, und die Zeiten der Volkspolizei etc. sind vorbei.
Schon beim Lesen von weniger als die Hälfte war mir klar, dass es hier nur noch die Möglichkeit des Auszugs gäbe. Inwiefern Mietminderung nachhaltig geholfen hätte, vermag ich nicht zu spekulieren.
Hier muss ich meinem Vorredner leider zustimmen.
Ich auch. Das EVU wird die Versorgung einstellen, wenn die Rückstände nicht innerhalb einer Frist bezahlt werden. Von wem gezahlt wird, interessiert nicht.
Wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Schaden in Verzug gesetzt und ihm gleichzeitig angekündigt wurde, nach Ablauf der gesetzten Frist vom Recht der Selbsthilfe (§ 536a BGB) Gebrauch zu machen, so kann der durch die Reparatur/Austausch des Gerätes entstandene Aufwand mit der nächsten Mietzahlung verrechnet werden.
Richtig, wichtig, natürlich!;)
Ich könne die Antenne aber an die andere Seite des Hauses (anderes Ende des Balkens) anbringen...
Ich würde mir das kurz formlos schriftlich bestätigen lassen und die Schüssel eben woanders montieren.
Um den Vermieter rechtswirksam in Verzug zu setzen, sollte dies per Einwurfeinschreiben geschehen.
SMS, Email, Telefon sind Mist.
Hallo Sonnenblume,
hast Du den VM schon mal auf einen Aufhebungsvertrag angesprochen?
tt.wohnung:
""70% der Heizkosten sind nach Verbrauch, 30% nach anteiligen Mietflächen zu berechnen."
d.h. die vermieterin muss auch in meinem Fall 70% nach Verbrauch abrechnen? Damit ist dann ja die aktuelle Abrechnung fehlerhaft in diesem Punkt."
Ja. (§ 7 HKVO 2009)
""VM dürfen Betriebskostenvorauszahlungen zu niedrig ansetzen."
Prinzípiell wohl schon, aber wenn dies im direkten Vergleich so auffällige Gaps erzeugt, dann grenzt dies schon an Vorsatz?"
1. Du als Mietpartei "kannst/darfst" garnicht mit anderen MVs vergleichen, denn die gehen Dich nix an. (Die Politesse kann, wenn ihr danach ist, von 20 falsch geparkten PKWs lediglich eines aufschreiben...).
2. Richtig, alles, was jemand macht, IST Vorsatz. *Erkenntnis*
Vor Gericht geht das Ganze sowieso, da der Vermieter trotz einwandfreiem Übergabeprotokoll fast 6 Monate nach Auszug und ohne Nachbesserungsmöglichkeit eine Malerrechnung in Höhe von über 500,- Euro angesetzt hat.
Richtig: Bei einer Malerrechnung kann es sich erfahrungsgemäss nicht um die Behebung versteckter Mängel handeln.
Die 0,4% Zs. würde ich überhaupt nicht zur Diskussion stellen.
Wegen vielleicht 0,x % Zinsen zum Gericht? Ob das überhaupt zur Verhandlung angenommen wird?
Yooo, neulich durfte sich ein AG mit einem Streitwert von 50 Cent befassen...
Kölner Mieter:
"also kann ich die Zinswerte aus meinem Link nicht verwenden?"
Wurde sinngemäss beantwortet.
"Würde denn eine Berechnung einer Bank vor Gericht standhalten?"
Gegenfrage: Genügen Dir zwei Telefonate nicht?
SK K-B. Tel. 0221/226-0: 0,3%,
KSK Köln Tel. 0221/227-0: 0,3%.
"Welches ist die Rechtsgrundlage dafür?"
Wurde ebenfalls beantwortet.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!