Beiträge von Berny

    karl heinz:

    "die einzige Möglichkeit die sein könnte ist das das komplette Abflussrohr des Gebäudes verstopft ist."
    Mit Sicherheit nicht. Es genügt, wenn eine Verstopfung an einem entscheidenden Punkt eher unten im Gebäude ist.

    "Mein Vermieter hat nun ein Gutachten erstellen lassen, auf meine Frage wie das passieren konnte sagte er mir das das der Gutachter nicht weiss, er bestimmt angeblich nur die Höhe des Schadens. Stimmt das?"
    Dieser Gutachter hat offensichtlich die Aufgabe gehabt, den Schaden einzuschätzen, nicht jedoch die Ursache zu klären?

    "Über eine Mietminderung lässt er nicht mit sich reden"
    Dürfte momentan nicht Dein Thema #1 sein, oder?

    "er sagte mir auch noch, dass ich mich glücklich schätzen darf das das seine Versicherung für uns übernehme. Ansonsten würde ich dafür aufkommen müssen bzw. meine Versicherung."
    Lass' ihn reden. Ich würde mich dazu garnicht äussern.

    also: umziehen in eine andere Wohnung, aber nicht wieder zurück, das wäre ja noch ein Umzug !!!

    Betreffend der Gardinen (die durchaus 500-700.- kosten)
    ist es so: die bisherigen passen nicht wegen der
    Raumhöhe und der Fensterbreite. Infolge des Wasserschadens
    und dem Auszug müssen wir halt in die Tasche greifen.
    Aber warum müssen wir das nun selbst blechen ???

    Gruß
    Sigrid

    Es bleibt dabei: Befragen Sie Ihren oder einen Versicherungsfachmann, evtl. anschliessend einen Rechtsanwalt.

    Wir wurden völlig überrascht, und nachdem unsere Küche eine Woche nicht nutzbar war, waren wir erst einmal froh die Küche wieder nutzen zu können. Wir haben auch sofort reklamiert, aber mittlerweile haben die dritte Hausverwaltung und die Vermieter reagierten auf unserer Reklamation überhaupt nicht.


    Wie (in welcher Form) habt Ihr denn reklamiert?

    Hallo Mutti in NOT,

    Du hast die Wohnung in dieser Schrottimmobilie angemietet ohne Dich gründlich über die Randerscheinungen informiert zu haben.

    Ich würde, wenn der Vermieter mir keine andere Wohnung anbieten will oder kann, diese erst mal beziehen und sofort kündigen. Wenn der VM die Kündigung bis zum 3.11. nachweislich erhält, könnte sie zum 31.1.2012 gelten.

    Muss dann der Vermieter beweisen, dass es diese mündliche Vereinbarung gab?


    Ja, das müsste er.
    Grundsätzlich ist die Benutzung bzw. Abnutzung eines Teppichbodens im Mietpreis enthalten. Wenn Du jedoch echte Beschädigungen verursacht hast, hätte dies bei Rückgabe der Mietsache protokolliert werden müssen mit einer Vereinbarung, ob und wie dies verrechnet werden soll.

    danke erstmal für die infos ;)
    sorry hab das völlig überlesen, der Vertrag wurde dieses Jahr abgeschlossen^^


    Wenn der VM die schriftliche Kündigung nachweislich bis zum 3.11. erhält, kann sie zum 31.1.12 wirksam werden.

    Nöö Berny. Der Vermieter ist für die Versorgung seiner Wohnungen mit Warmwasser verantwortlich. Dazu gehört auch die Reparatur defekter Warmwasserboiler (unabhängig davon, wodurch der Schaden entstanden ist).


    Ist mir schon klar, Gruwo. Die Fragestellerin fragte aber nicht, wer für die Reparatur zuständig ist, sondern wer das zu bezahlen hat. Hier wäre wohl das Verursacherprinzip gem. § 823 BGB anzuwenden.

    Hallo Mietezahlender,

    genau genommen ist dies nicht Miet-, sondern Vertragsrecht.

    Sie könnte bspw. argumentieren, dass sie überrumpelt wurde.
    Vielleicht könnte man da auch einhaken, ob mit dem neuen MV der alte MV aufgehoben wurde...?

    Weisheit: ManFrau unterschreibt grundsätzlich NICHTS, ohne eine Nacht darüber geschlafen zu haben.

    War dem neuen VM bekannt, dass sie H4 ist?
    Hat der VM-Wechsel auch schriftlich mit Schreiben vom alten UND neuen VM stattgefunden?

    Also ist das egal auch wenn meine Oma irgendwann sagt sie hat nie diesen Mietvertrag unterschrieben ! Ihre unterschrift die sie da gemacht hat zählt egal was passiert ...


    So isses, Du hast recht.
    (und lass' bitte die verdammten Ausrufezeichen weg) ;)


    Weiterer Punkt ist, dass ich, bevor die besagte Untermieterin eingezogen ist, einen Vertrag mit einem neuen Stromanbieter abgeschlossen habe. Ich bekomme nach einem Jahr 125 Euro Bonus wenn ich bei diesem bleibe. Nun ist die Stromabrechnung da und besagte Untermieterin bekommt natürlich noch Geld zurück. Bin ich aber auch verpflichtet ihr einen Teil der Bonuszahlung zu überweisen?


    Ist kein Mietrecht.

    [QUOTE=Burner:

    "ein Vermieter A hat anfang Oktober seine Eigentumswohnung vermietet, und zwar in unrenoviertem Zustand. Am 2. Oktober wurde die Wohnung übergeben."
    So weit, so klar.

    "der Mieter dieser Wohnung teilt nach 4 Wochen mit, dass er für längere Zeit ins Ausland muss und daher nicht mehr in der Wohnung bleiben möchte."
    Ist uninteressant. Der Mieter kann den MV mit 3 Monaten Frist kündigen. Bis dahin ist er zur vollen Zahlung von Miete + NK verpflichtet.

    "Auf was muss der Vermieter jetzt achten?"
    Dass die Mieten gezahlt werden.

    "Er hat ja 3 KM Kaution, kann er die kommende Miete einfach davon abziehen?"
    Nein.

    "Muss er eine Mahnung schreiben?"
    Nein. Erst wenn 2 MM fehlen, kann er fristlos kündigen und dann die Kaution nehmen, um offenen Forderungen zu verrechnen.

    [QUOTE=auronu:

    "Nun zur frage: war in dem alle eine Verweigerung der mietzahlung berechtigt?"
    Jein, denn wenn ich so blöd bin, eine solche Bruchbude anzumieten, muss ich auch mit für mich nachteiligen Konsequenzen rechnen.

    "Und steht uns eine Rückerstattung der provision zu?"
    Antwort wie vor.

    So, jetzt hab ich aber doch noch mal eine Frage.

    Die Mietminderung soll dazu dienen, Extrakosten, wie z.B. eine evtl. gegebene Ersatzunterkunft oder erhöhte Energiekosten durch die Modernisierung zu decken.

    Wenn ich jetzt also der Arge die geplante Mietminderung mitteile, werden sie mir höchstwahrscheinlich die Kosten der Unterkunft entsprechend senken. Was ist aber, wenn ich z.b. durch die Modernisierung eine extreme Heizkostennachzahlung erhalte, dann kriege ich die doch von der Arge nicht erstattet, oder? Dann kann ich das mit der Mietminderung doch auch gleich lassen.

    Kann es sein, dass man als mittelloser Hartz-V-Empfänger immer der angear...te ist? Was würde konkret passieren, wenn ich des der Arge nicht mitteile, weil ich das Geld nicht einbehalte, sondern auf ein Extrakonto, z.b. beim Amtsgericht für eben diese Extrakosten durch die Modernisierung hinterlege? Bin ich dann ein Straftäter?

    LG, Chokonike


    Dies ist nicht (mehr) Mietrecht...
    Ich würde dies auf jeden Fall der Arge mitteilen und, soweit möglich, auch eine Beispielrechnung aufmachen. Eine Kopie für Dich behalten.

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