Beiträge von Berny

    Hallo 2meeris,
    sind denn bei den nicht funktionierenden Heizkörpern mal die Thermostatköpfe bei den Überwurfmuttern abgeschraubt worden und die darunter liegenden Ventilstifte auf Leichtgängigkeit überprüft worden? - Dauert pro HK ca. 2 Minuten.

    Hallo Pollux,

    bei soviel Durcheinander kann Dir nur ein Fachmann vor Ort helfen, bspw. "Sollen wir zum Anwalt gehen?" ein auf Mietrecht spezialisierter.

    "Mit welchen Forderungen?"
    Das kann der RA auch erst nach Studium der Akten beurteilen.

    "Können wir die Anwaltsrechnungen unserem Vermieter in Rechnung stellen,"
    Ja, aber erst, wenn ein rechtskräftiges Urteil existiert.

    "denn Recht werden wir auf jeden Fall bekommen bei dieser falschen Abrechungsweise?.
    Wart's ab...

    3. Einzig bei der Berechnung der Betriebskosten nach Wohnfläche sehe ich für das laufende Jahr eine Neuberechnung dieser Kosten.


    Diesbzgl. sollte mal im MV nachgesehen werden, ob die angegebene Wohnungsgrösse auch als Berechnungsgrundlage für die Betriebskostenabrechnung gilt. Bei uns ist es bspw. so.
    Ausserdem sollte der Fragesteller mal selbst sich die Mühe machen, genau nachzumessen entsprechend dem Mietrecht: die Wohnflächenberechnung nach DIN 283

    ich hoffe, das war nun nicht gegen mich gerichtet


    Nein, ist es nicht.
    Da sich diese Geschichte schon bals ein Jahr hinzieht, würde ich Dir Besuch eines RA empfehlen und, falls keine Klärung herbeigeführt werden kann, das Gericht einzuschalten.
    .
    .
    .
    ... und das alles wegen dieses kleinen Strichs...:D

    berechtigt das durchgestrichene "entrichtet" dazu diese Pauschale nicht zu entrichten??? laut Vertrag weiss ich ja nicht, was ich mit dieser Pauschale tun soll:cool:


    Hurraa, schon wieder können sich Anwälte, Gutachter, Richter und Gerichtskassen an die Brüste klopfen: Geld winkt ... wegen eines versehentlich mit abnehmender Strichstärke durgestrichenen Wortes... *lachenderteufel*.

    Knusper:
    "Ich bin im August in eine neue Mietwohnung gezogen. Genau zu meinem Einzug wurde vor meinem (einzigen) Fenster eine risige Starßenbaustelle eröffnet und somit wache ich nun jeden Morgen zum beruhigenden Klang eines Baggers, der soeben versucht den Asphalt aufzureißen, auf."
    Schön.., dass es beruhigt. Ernsthaft: Das ist Lebensrisiko, da machst Du nichts.

    "Irgendwie habe ich mich sogar daran gewöhnt aber im November kam noch etwas mehr dazu.
    Meine unmittelbarer Nachbar ist ausgezogen und der Vermieter lässt seit November die Wohnung renovieren."
    Naja, das ist ja erst seit drei oder vier Tagen.
    Tipp: Gehe arbeiten, vielleicht kannste nebenan mitmachen.

    "Habe ich irgendwelche Möglichkeiten mir da das Leben zu erleichtern?"
    Ausziehen.

    "Gibt es besondere Richtlinien, dass irgendwelche Lautstärkepegel innerhalb eines dicht besiedelten Wohnhauses eingehalten werden müssen?"
    Nein.

    "Kann ich eine Mietminderung verlangen"
    Nein.

    "mir einen vernünftigen Gehörschutz [davon zu] kaufen?"
    Ja.

    Der kann sogar mit ewiger Verdammnis und Fegefeuer drohen. Nur kann er diese oder andere Drohungen nicht in die Tat umsetzen.


    Hast meine Antwort vorweggenommen...:rolleyes:

    Ja und genau darum geht es. Der Vermieter vertritt hier wohl die Auffassung, dass die Kündigung aufgrund der Vereinbarung im Mietvetrag spätestens am 30.09.2011 bei ihm hätte eingehen müssen, damit diese zum 31.12.2011 wirksam wird. Nur ist dies nicht deutlich formuliert.


    ... und schon reiben sich Anwälte, Rechtsgutachter, Richter und Gerichtskassen mal wieder die Hände...:D

    Hmm Berny:
    Dieser Passus sagt aber auch nichts darüber aus, bis wann die Kündigung spätestens beim Vermieter hätte eingehen müssen. Und selbst bei der gesetzlichen Regelung im BGB ist bei gewerblichen Mietverhältnissen die Karrenszeit (... bis zum 3. Werktag) vorgesehen.


    Moin Gruwo,
    im vorliegenden Fall hat der VM die Kündigung ja am 01.10.2011 erhalten.

    Veronika:

    "Der neue Vermieter meine Mutter (Wohnung ist vor ein Paar Monaten an anderen Besitzer übergegangen)"
    Besitzer ist Deine Mutter geblieben. Der Eigentümer/Vermieter hat jedoch gewechselt (dies einmal so nebenbei).

    "verlangt trotz regelmäßige Mietzahlungen direkte Überweisung vom Arbeitsamt."
    Das kann er ausschliesslich dann verlangen, fall er mit dem AA einen entsprechenden Vertrag hat. Hat er aber nicht. Es geht den VM/Zahlungsempfänger garnichts an, WER zahlt. Wichtig ist lediglich der Verwendungszweck, der Termin und die Höhe einer Zahlung.

    "Und das auch nachdem Sie eine drastische Mieterhöhung zugestimmt hat."
    Ich verstehe schon die Bedenken des VM...:rolleyes: und hoffe nur, dass Deine Mutter vor der Zustimmung dies mit dem AA abgeklärt hat.:eek:

    die schlüssel hab ich unter zeugen vom vormieter bekommen,im auftrag des vermieters...

    ja wurde unter zeugen gemacht die ansprache


    Ansprachen hält der Papst zu Ostern und Weihnachten.
    Dein Ansprech- und Vertragspartner ist einzig und allein Dein Vermieter.

    durch mein Nachrechnen von 2 Heizkostenabrechnungen musste er insgesamt an alle Mieter des Hauses etwa 5.300,- Euro zurück erstatten.


    Das ist natürlich herb...
    Auch ich würde Dir einen auf Mietrecht spezialisierten RA empfehlen - oder den Auszug.

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