Beiträge von Berny

    Wenn ich mir das Schreiben des Anwalts ansehe fällt mir dazu nur ein: Übliches Anwaltsgeschwätz um den Gegner einzuschüchtern.


    Du sagst es... - getreu dem Motto: Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich pfeife.
    ;)

    Shannon:
    "Unser Hausmeisterservice hatte den Auftrag das Treppenhaus alle 2 Wochen zu reinigen. Laut der Abrechnung die sehr hoch ausviel hat der Hausverwalter nun zu Erklärung geschrieben, dass der Hausmeisterservice das Treppenhaus eigenmächtig wöchentlich gereinigt hat und so Kosten produziert hat die nicht nötig waren."
    Würde ich nicht bezahlen.

    "Ich selber habe im Februar die Hausverwaltung daraufhin angesrochen und zu hören bekommen ich würde nörgeln."
    Macht nix.

    "Können diese Kosten nun auf uns umgelegt werden?"
    M.M. nach nicht.

    Wie gehe ich am besten vor, um meine Nerven und meine Gesundheit nicht weiter zu gefährden?


    Umziehen.
    Entschuldige diese lapidare Antwort, aber was erwartest Du?
    Du kannst ja versuchen, die Tür irgendwie abzupolstern, oder bspw. Decken drüberzuhängen.

    loeckchen:

    "... der Posten "Hausmeister", welcher im Vergleich zum Vorjahr um 116% gestiegen ist,
    ... Bin ich verpflichtet, eine solche Kostensteigerung in Kauf zu nehmen?"
    Sind die Hausmeisterkosten lt. MV auf den Mieter umlegbar?
    Falls ja, würde ich mir vom VM die Unterlagen zeigen lassen. Darauf hast Du einen Rechtsanspruch.

    Studentinnen23456:

    "haben danach einen ausgehandelt, nach dem wir drei monate Kündigungsfrist vor jedem Semesterende haben und diese drei Monate zahlen müssen, sollten wir da keinen Nachmieter gefunden haben.
    Jetzt habe ich die Frage, wie leicht könnten wir aus diesem Untermietervertrag herauskommen?"
    Ohne Zustimmung des VM nicht.

    "Die dritte Mitbewohnerin ist Hauptmieterin und sieht überhaupt nicht ein, warum sie sich um irgendwelche Pflichten, wie das Einrichten um einen Internetanschluss usw kümmern soll."
    Wurde dies rechtsgültig vereinbart?

    "Unter anderem wegen solchen Faxen würden wir gerne eine andere Wohnung suchen."
    *kopfschüttel*

    "Was hat eine Hauptmieterin im Allgemeinen für Pflichten und Rechte gegenüber den Untermietern?"
    Stehen im Mietvertrag. Übrigens:
    Streiche Hauptmieterin, setze Vermieter.
    Streiche Untermieter, setze Mieter.
    PS: Streiche Untermietervertrag, setze Mietvertrag.

    Dann werde ich ihr wohl zunächst eine [eigene] Mahnung schicken. Werde morgen mal zum örtlichen Amtsgericht gehen und mich beraten lassen.


    Beim AG kannste Klagen einreichen. Rechtsberatung gibt es dort nicht.
    Eine schriftliche Mahnung ist an keine Formalitäten gebunden. Nur Forderung beschreiben, die Höhe und die Zahlungsfrist, Deine Bankverbindung.

    Hallo Alcaimba,

    "Vor ca 5 Monaten habe ich zusammen mit einem alten Berufschulkolegen eine WG aufgemacht."
    Korrekter: Ihr beide habt eine Wohnung gemietet?

    "Nun hat er sich entschieden die sache abzubrechen und wieder zurückzuziehen."
    Korrekter: Der 2. Mieter ist ausgezogen?

    "Er hat mich dazu "gezwungen" seiner Kündigung zuzustimmen.... usw."
    Wie "gezwungen"?
    Das halte ich für eher bedeutungslos. Er bleibt solange im MV mit allen Rechten und Pflichten, wie er nicht auf seinen Antrag hin vom Vermieter aus dem MV entbunden wurde. Ich spreche hier vom Mietrecht, wohlgemerkt, meine Meinung.

    "Ich habe gesagt das es kein problem ist und ich der Kündigung zustimmen werde sobald ein nachmieter gefunden wurde. Nachdem ich dann 3 Wochen nichts von Ihm gehört habe, habe ich selber angefangen einen nachmieter zu suchen. Und nachdem was vorgefallen ist schaue ich mir natürlich die leute ganz genau an um nicht wieder so einen fehler zu machen.
    Ich suche also einen nachmieter"
    Gibt es hierüber zwischen Euch eine rechtssichere Vereinbarung?

    "zahle sogar die Miete für diesen Monat alleine (november)."
    Das wirst Du auch solange weitermachen müssen, bis er vom VM aus dem MV entlassen wurde. Denn Ihr BEIDEN Mieter habt die gleichen Rechte und je auch 100%ige (Mietezahlungs-)pflichten.
    Zum Schreiben selbst des RA möchte ich mich hier nicht äussern.

    "1. ich habe ihm schriftlich zugesichert das ich zustimme sobald ein nachmieter da ist."
    Dein interner Fehler.

    "2. Suche ich selbst nach einem nachmieter."
    Nun denn.

    "3. Muss er netmals mehr Miete zahlen obwohl er rechtlich dazu verpflichtet ist."
    Nix verstehn.

    "4. Möchte ich ja auch das die WG aufgelöst wird."
    Wenn es Dir recht ist, dass er aus dem MV entlassen wird, wende Dich doch an Euren VM.

    "Desweiteren habe ich ein schreiben von unseren Vermietern. Das Sie einer kündigung von ihm erst zustimmen sobald ein nachmieter gefunden ist, weil sie davon ausgehen das ich mir die Wohnung nicht alleine leisten könnte."
    Verständlich.

    "Also was habe ich falsch gemacht?"
    Mietrecht mit Privatrecht vermengt.

    "Was kann ich tun?"
    Weitere Meinungen von mir könnten als unzulässige Rechtsberatung aufgefasst werden.

    @ Berny: in dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids muss ich ja eine Katalognr. angeben (habe hier "ungerechtfertigte Bereicherung" gewählt) und dazu angeben in welcher Form ich dem Antragsgegner meine Forderung mitgeteilt habe. Allerdings habe ich ihr noch keine Mahnung o.ä. geschickt sondern nur mehrere SMS mit der Bitte mir die Kaution auszuzahlen. Hast du eine Idee was ich dort eintragen soll?


    Wenn nichts Passenderes angegeben ist, vlt. Mietschulden? Kenne das Formular nicht. Ich halte es für sinnvoll, die Forderung zunächst schriftlich zu erheben mit 14-tägiger Fristsetzung. SMS, Email etc. sind pillepalle und werden von keinem Gericht ernst genommen bzw. anerkannt.

    Hallo siggi,

    "Meine NK-Abrechnung beinhaltet ganz neu die Kosten für eine Reinigungsfirma,"
    Waren frühere Abrechnungen ohne?

    "In meinem Mietvertrag u der Hausordung steht,dass der Mieter die Pflicht hat,alles selbst zureinigen."
    Ist eine klare Aussage. Ich gehe davon aus, dass Du Deiner Reinigungspflicht nachkommst.

    "Bei Übergabe der NK-Abrechnung erklärte ich meinem Vermieter, dass ich nicht gewillt bin,diese Kosten zu bezahlen und er für die Zukunft das ändern lassen soll."
    Richtig.

    "Auf telef. Nachfrage,gab's die Antwort:"Es geht nicht, einen Einzelne rauszunehmen""
    Natürlich geht das, aber das ist ja schon nicht mal mehr Dein Problem.

    "Wie verhlte ich mich jetzt richtig, ziehe ich die Kosten f.Reinigungsfirma ab und schreibe es dem Vermieter?"
    Ja, unter Hinweis auf die Betriebskostenverordnung.

    Kolinum:

    "Machen Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter geltend."
    MannFrau sagt (um abzuwiegeln oder abzuwimmeln) schon mal gerne, dass MannFrau insolvent ist...;)

    "Alles Andere ist umsonst."
    Ähem..., "umsonst"...
    Ernsthaft: (Auch) ich empfehle den Weg über den Mahnbescheid, kostet zweistellig im unteren Bereich.
    Ist der Zahlungspflichtige tatsächlich insolvent und das Verfahren läuft gem. § 305 InsO., wird die Geschichte nach 6-7 Jahren sterben.
    Macht der Zahlungspfl. kein Insovensverf., kann der Gläubiger 30 Jahre lang vollstrecken (versuchen).

    Ohne die Abrechnung der Betriebskosten *) im Originaltext vorliegen zu haben, ist ein längeres Statement Kaffeesatzleserei. Und das hilft nicht weiter.


    *) Zusätzlich noch die mietvertraglichen Vereinbarungen bzgl. Betriebskosten und was für ein Haus es ist, bspw. MFH, ZweierHaus mit VM als anderen Bewohner.
    Keinen Roman, sondern tabellarische Fakten bitte...

    Sonnenschein0707:

    "Vor genau 2 Jahren haben wir unseren Mitvertrag mit 3-jähriger Wohnungsbindung unterschrieben."
    Eine klare Aussage/Vereinbarung.

    "Wir würden ja auf unsere Kaution verzichten (400 Euro)"
    Ist hier völlig uninteressant, da kein Thema.

    "wir sehen es nicht einen 3 Monatsmieten für den Nachmieter zu zahlen."
    Braucht Ihr auch nicht, weil...:

    "Was können wir jetzt tun?"
    Nichts...

    "Wie können wir zum 31.12. ausziehen?"
    Das KÖNNT Ihr natürlich, jedoch befreit Euch dies nicht von der noch einjährigen weiteren Mietzahlungspflicht, wenn der Vermieter nicht mit Euch einen Aufhebungsvertrag abzuschlissen bereit ist.

    Hallo Wolfgang,

    Du hast den Garten nicht mitgemietet, sondern darfst ihn kostenlos nutzen und (für dem VM kostenlos) pflegen.
    Wenn Tiere darinnen krank werden, hätteste dies nachweislich dem VM mitteilen müssen, damit er geeignete Massnahmen ergreift. Falls nicht, Anzeige wg. Verdacht auf Tierquälerei.
    M.M. hast Du kein Recht auf irgendwelche Erstattungen.

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