Beiträge von Berny

    Wie der-Mieter schon treffend sagte: "Dann aber schnell, wie von Berny erklärt eine Mängelanzeige vornehmen." und die Aufforderung, diese binnen (bspw. 4) Wochen zu beseitigen in Bezug auf § 535 BGB.

    Bella88:
    "Und das mit dem fenster und treppe hab ich ihr leider nur am telefon gesagt."
    Das lässt sich evtl. rekonstruieren, falls Du Einzelverbindungsnachweise hast.

    Gibt es trotzdem einen Weg um an meine Kaution zu kommen?


    Nein, denn die Kaution ist an die Mietsache gebunden. Dein Ansprechpartner ist Dein früherer Mitmieter im Innenverhältnis, nicht Dein ehem. VM im Aussen-(Miet-)verhältnis.

    Sehr geehrte Frau XXX,
    ich wollte Ihnen nochmals schriftlich mitteilen dass bei mir in der Wohnung das Fenster einen Sprung hat. Des Weiteren ist die Leiter zum Dachboden und das Dach kaputt bzw. beim Dach ist es ja so das es noch vom letzten Jahr undicht ist. Bei allen drei Sachen waren Handwerker da die sich die Schäden angesehen haben. Die Handwerker sagten mir das sie Ihnen bescheid geben wollten und Sie sich dann bei mir melden würden.


    Diesen Entwurf halte ich für untauglich. Was willst Du damit erreichen? Kannst auch schreiben: "Wenn es regnet, wird es nass."
    Ich würde tabellarisch nach Datum geordnet sämtliche Mängel einzeln aufzählen: Datum, Mangelbeschreibung, wann der VM mitgeteilt, was hat sie wann zur Behebung unternommen oder auch nicht.
    Dann sie unter Bezugnahme auf § 535 BGB (Instandhaltungspflicht der Mietsache durch den Vermieter) auffordern, die noch bestehenden Mängel innerhalb von 4 Wochen ab Zugang dieses Schreibens zu beseitigen, da ich sonst eine juristische Prüfung bzgl. Mietminderung veranlassen werde. Per Einwurfeinschreiben zusenden.

    Hallo Paule85,

    meine Vorredner haben schon alles gesagt.
    Also, zahle den noch offenen Betrag und gut ist (für Euch).
    Euer Ansprechpartner ist einzig Euer Vermieter=Mietvertragspartner.
    Reklamationen an eine HV abzuwimmeln ist nach meinen Erfahrungen gang und gäbe.
    Und sowas grundsätzlich nur per Einwurfeinschreiben.
    Mietminderung ist nicht.
    Njet, Jurastudium braucht's nicht, sondern nur Interesse und Wissen, wo was geschrieben steht - und ein Forum, wo Du Meinungen bekommst, jedoch keine (verbotene) Rechtsberatung...:D

    Mover:

    "Leider habe ich die Nebenkostenabrechnung des Vormieters nicht erhalten und konnte so auch nicht ahnen was da auf mich im Winter zukommt."
    Die ist persönlich und geht Dich nichts an.

    "Mit dem Vermieter habe ich bereits gesprochen. Er ist zu keiner Mietminderung bereit."
    Muss er auch nicht sein...

    "Ist auch schon etwas angefressen, weil ich eine Dunstabzugshaube in der Küche nach vorheriger Absprache montieren wollte. Hat er nachträglich nicht genehmigt, mit dem Argument „Nur ein Haus ohne Löcher ist ein gutes Haus“."
    Ja bitteschön, seine Meinung. Eine Umluft-DAH hätte er jedoch nicht versagen können.

    "Also ausziehen?"
    Ich würde es machen, denn es/er wird sich wohl nicht/s ändern.
    Und die nächste Wohnung bei der Besichtigung gaaanz gründlich...
    Energiepass zeigen lassen.

    Geany:

    "1.Darf der Vermieter jetzt noch die Nebenkosten des letzten Jahres einfordern zumal ich diese Nebenkostenabrechnung bis heute nicht gesehen habe,"
    Dazu hat er noch Zeit bis zum 31.12.2011 (ein Jahr nach Beendigung des Abrechnungszeitraums, der meistens dem Kj. entspricht).
    Für Jan.+Feb. 2011 also dann noch bis zum 31.12.2012.:eek:

    "2.Darf der Vermieter die Nebenkosten über die Mietkaution abrechnen und einbehalten?"
    Ja, sie dient zur Befriedigung sämtlicher (Rest-)Ansprüche des VM.

    "3.Und muss ich die Nebenkosten tatsächlich voll zahlen."
    Ja.

    Geany:

    "im Februar letzten Jahres... - das Mietverhältnis letztendlich zum 31.08.2011 gekündigt."
    Mietzeit war also 01.02.2010 bis 31.08.2011. (Um mal Daten festzuhalten.)

    "Die Wohnung wurde in einwandfreiem Zustand übergeben".
    Nachweisbar? Dann wären ja all die von Dir (romanmässig:() geschilderten Mängel unwahr...

    "jetzt noch Forderungen aus erstellten Nebenkostenabrechnungen des letzten Jahres zu stellen die ich bis heute nicht erhalten habe ist eine Frechheit,"
    Nöö, die NK-Abr. sind dem Mieter spätestens 12 Monate nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes zuzustellen. Das könnte also noch bis zum 31.12.2011 dauern.:eek:

    "1.Darf der Vermieter jetzt noch die Nebenkosten des letzten Jahres einfordern"
    Ja, per Nebenkostenabrechnung bis zum 31.12.2011, die von 2011 noch 1 Jahr länger...

    "2.Darf der Vermieter die Nebenkosten über die Mietkaution abrechnen und einbehalten?"
    Ja, die Kaution dient zur Befriedigung sämtlicher Forderungen des VM nach Beendigung des Mietverhältnisses.

    "3.Und muss ich die Nebenkosten tatsächlich voll zahlen"
    Ja.

    "ich hab jetzt gelesen das ich die Mietszahlung sogar um 100%hätte senken können!"
    Der Zug bzgl. evtl. berechtigter Mietminderungen ist bereits abgefahren.

    Timmbow:

    "1. Bei der Besichtigung der Wohnung ist mir nicht aufgefallen, das hier von morgens 7 bis abends 21 Uhr dauert Autos fahren ....
    Kann ich da was an der Miete machen ? Weil mir das damals bei der Besichtigung nicht aufgefallen ist , und die Vermieterin sagte es wäre eine sehr ruhige Wohnung. Oder habe ich einfach pech gehabt ..."
    Pech gehabt, Mietminderung ist nicht drin.

    "2. Nach ca. einem Monat wohnen, gluckert der Abfluss ..."
    Ich halte es für möglich, dass eine Dachentlüftung (genauer: Luftzufuhr) des Fallrohres fehlt. Dies sollte mal überprüft werden (5 Minuten "Arbeit")

    "...an den unteren 3 fenster viel Kondenswasser..."
    Wurde bereits erklärt. Auch bei Doppelglasfenstern kann Kondenzwasser niederschlagen, falls die innere Scheibe kalt genug ist ggü. der Raumluft.

    "--- Was tun ?!"
    Übliche Antwort: Mehr lüften und heizen.

    "Heizung ist zur Zeit noch immer auf 1 ,"
    Geiz an falscher Stelle. Je kälter Du einstellst, desto mehr Energie brauchste zum Wiederaufwärmen. Nach meiner Kenntnis: 3~20°, 2~sogar nur 16°, 1~12°.

    "doppelverglast, und die Folie im Glas..."
    Habe noch nie irgendwo eine Folie bewusst gesehen.

    "...ist die Folie nach innen gerichtet. ( Mit Feuerzeug getestet. )"
    Eine zusätzlich aufgeklebte?

    "Kann ich sogar die Miete mindern ??"
    Nein, aber mal folgendes lesen: Plenk ? Wikipedia

    "Habe ein Hydrogenometer oder wie das heißt gekauft. Luftfeuchtigkeit in der Nähe der Fenster tagsüber: 55%
    um 00:30 nochmal stoß gelüftet , abgesungen auf 51 %.
    Morgens um 6 Uhr waren es 65 %. Kurz auf Kipp alle fenster, dann 57 %."
    Halte ich für nicht beanstandenswert.

    "Temperatur im Raum 18 Grad. Heizung auf 1 , ist aber kalt."
    Ist korrekt.

    Aber ich sehe nicht, warum der Flur überhaupt beheizt werden muss. Es handelt sich ja, wie gesagt, um einen dreiseitig mit Wohnungen umbauten Flur. Der Vermieter behauptet nun, dass in diesen Wohnungen Wärmeverluste auf Grund der Nichtbeheizung des Flures entstehen und will auch darum nicht auf die Beheizung verzichten.


    Ich verstehe beider Argumentationen. Dass Du es nicht einsiehst, ist letztlich unerheblich, auch wenn Du Sachverständigengutachten beibringst. Der HK war vorhanden, und das interessiert allein.

    Die Heizkosten werden auf alle drei Nutzer des Hausflures aufgeteilt.


    Halte ich für korrekt, denn davon profitieren alle Nutzer. Ausserdem war der HK bei Anmietung der Wohnungen bereits vorhanden.
    Ich empfehle, den Thermostaten entsprechend 'runterzudrehen, bspw. auf Frostschutz * oder 1.

    mralzenau:

    "Aber sie ist unglaublich gemein. Sie hat die Miete für Dez als Druckmittel benutzt, um unsere Hilfe für die Verwaltung der Wohnung zu bekommen, Sie sagte, wann wir machen alles was sie sagt, dann können wir vielleicht entgegen kommen und doch am Ende Nov unser Mietverhältnis beenden."
    Basar?

    "jetzt will sie, dass wir die Wohnung fachgerecht streichen lassen (~€1200) (statt die Tapeten runter zu machen ~€400). Wir sollten auch das Parkett in der Küche abschleifen und versiegeln lassen (~€400), obwohl ein Parkettmeister meinte, dass solches 30 jahre alte Parkett (wir haben 8 jahre lang hier gewohnt) zeigt nur gemessene Gebrauchsspüren."
    Toll, was sie alles will. Haste schon mal im Mietvertrag nachgeschaut, wozu Ihr überhaupt verpflichtet seid?

    D-D-I:

    "wann genau die Kuendigung per "Einschreiben" im Briefkasten Ihrer Vermieterin gelandet ist."
    Überhaupt nicht, sondern lediglich die Benachrichtigung zur Abholung bei der Post.

    "Und der 3 Werktag im September fuer Willenserklaerungen war Montag der 05.09.2011"
    Falsch, es war Samstag, der 03.09.2011.

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