Beiträge von Berny

    Da steckt doch sicherlich mehr dahinter, richtig?


    Da wird sicherlich mehr dahinter stecken...
    Aber mal abgesehen davon: er darf es trotzdem nicht.
    Ich würde ab sofort ein Temperaturprotokoll führen:
    Datum, Uhrzeit, Raum, Temperatur in Raummitte in 1m Höhe.
    Ausserdem bekäme er von mir sofort nachweislich eine schriftliche Abmahnung mit Mängelangabe und der Aufforderung, binnen 24h die üblichen Raumtemperaturen zu gewährleisten, ansonsten Mietminderung.
    Wohlgemerkt: Wie immer meine persönliche Meinung und was ich tun würde.

    Hallo Claudia39,

    Beim Eigentumsübergang hat der Vorvermieter also die Kaution an den Neuvermieter übergeben. Hierzu gehörten natürlich auch die Zinsen.
    Ich bin selbst Vermieter und habe auch die Übersicht über die Zinsentwicklung.
    Ein bei der SSK Mönchengladbach am 01.10.1998 angelegter Betrag von 1200,00DM~613,55€ mit gesetzlicher Kündigung hätte am 30.09.2011 einen Bestand von 691,44€.
    Noch Fragen?

    Vielleicht geht's noch ein wenig einfacher:

    Lieber Bub'!
    Achte immer sehr fremdes Eigentum. Wenn da ein Onkel daher kommt und sagt dir: Du hast aber ein schönes Ding da auf dem Dach und du dich beim besten Willen nicht daran erinnern kannst, dieses jemals in deinen Händen gehalten zu haben, dann glaube dem Onkel nicht.
    Er will dich nur in Versuchung führen, vom rechten Weg abzuweichen und sich mit deinen wenigen Silberlingen zu bereichern.
    Dein Vater


    Du sagst es!:rolleyes:
    Wenn ich eine Wohnung mit Sat-Anschluss anmiete, kann ich doch nicht einfach die Schüssel abbauen. Es ist Sache des VM, das Antennenkabel ohne Empfangseinbussen umzuschalten auf eine andere Quelle und dann, wenn er will, die Schüssel auf eigene Kosten abzubauen. Diese und die Empangsmöglichkeiten sind m.E. nämlich nach Treu und Glauben ein Teil der Mietsache und der heutigen Rechtsgüter, auch, wenn im MV nicht erwähnt.

    bassinus: "Mietvertrag ab 1.1.2012 bis 30.06.2012."
    Das bedeutet ja nicht, dass Du am 1.1. ein- und am 30.6. ausziehen MUSST. Kannst auch nach dem 1.1. ein- und bereits vor dem 30.6. ausziehen. Der 1.1. ist ein Sonn- und Feiertag, da fahren keine Möbelwagen. Und der 2. bzw. 5.1. machen prinzipiell keinen Unterschied.

    "ich würde gern ab 05.01.2012 bereits einziehen,"
    "bereits" - was heisst denn das? Hast doch ab 1.1. gemietet...?!

    "§ 20 ZUSÄTZLICHE VEREINBARUNGEN
    Der Vermieter hat die Wohnheime nach dem Kostendeckungsprinzip (kostendeckende Mieten) zu bewirtschaften.Dies bedeutet,dass die Verwaltungskosten auf ein minimum zu beschränken sind. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand soll daher nicht von der Allgemeinheit getragen werden, sondern von den Verursachern. Aus diesem Grund vereinbaren die Parteien folgende pauschale Gebühren:
    verschiedene, unter anderem: 10,00€ Gebühr für einen Sondertermin für den Ein- oder Auszug."
    Trifft hier m.E. nicht zu, da ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand nicht zu erkennen ist. Vielleicht meinen die aussergewöhnliche Übernahme- bzw. Übergabeprotokolle/Ortstermine? Übrigens, hier dürfte es sich m.E. eher weniger um Mietrecht handeln, sondern um allg. Vertragsrecht, wie dem auch sei.

    "ich zahl ab 01.01.2012 für einen ganzen Monat Miete,"
    Richtig.

    Sirdan: "Bei meiner letzten Wohnungssuche ..."
    Suchst Du öfters...?
    Mein letzter Umzug war vor einem Jahr (in's Nachbarhaus wg. grösserer Wohnung), davor vor jetzt 42 Jahren...

    "wurden mir das öfters von den Vermietern angeboten."
    Die waren mglw. klamm bei Kasse oder naiv - oder hatten (noch) Gottvertrauen.

    "Ich fand das eigentlich ganz gut. So konnte ich mir erstmal die Wohnung schön herrichten ohne das die finanziellen Belastungen des Umzugs ohne Probleme bewältigen."
    ... was ich aus Deiner Sicht schon verstehen kann.

    Hallo eisblume,

    vorweg: Es handelt sich nicht um ein Gesetz, sondern um ein höchstrichteliches Urteil.
    In dem dort verhandelten Fall/Mietvertrag ist der Aufzug nicht namentlich erwähnt, jedoch bei Dir.
    Inwiefern man die beiden Objekte miteinander vergleichen kann, kann ich nicht beurteilen.
    Ich tendiere dazu, dass Du die Aufzugskosten mit zu zahlen hast.

    na klar kann man sich Geld für die Mietkaution leihen, zum Beispiel von der Familie oder Freunden. Es ist auch üblich das man die Kaution in 3 Raten zahlen kann, ich bin mir gerade nicht sicher ob es nicht sogar gesetzlich Vorgeschrieben ist.


    Es ist lt. BGB sogar möglich.
    Ich als Vermieter bin aber nicht verpflichtet, einen so klammen Mietinteressenten zu akzeptieren.
    Nur Bares ist Wahres.

    Hmm woher diese Erkenntnis? Kündigen kann nur der rechtmäßig im Grundbuch eingetragene Eigentümer oder dessen Bevollmächtigter, sofern ein Kündigungsgrund vorhanden ist.


    Wo, bitte, kann man das nachlesen?
    Ich meine (auch), dass nur der Vermieter oder sein Bevollmächtigter unter Beifügung der Vollmacht ein Mietverhältnis kündigen kann.
    Der Mieter hat mit dem Grundstückseigentümer/n keinen Vertrag.

    1. Kann ich den Vermieter "zwingen", eine Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe bereits Ende Dez, also 2 Monate vor offiziellem Mietende durchzuführen?


    Meinem Vorredner schliesse ich mich an.
    Kannst ja Deinem VM einen Kompromissvorschlag machen: Er bekommt die Mietsache Anfang Januar, damit er sie in Ruhe Interessenten zeigen oder Arbeiten erledigen kann. Dafür zahlst Du nur bis incl. Januar.

    Ansonsten sehe ich die Abmahnung durch Ihren Vermieter nicht für haltbar.


    Bei diesem Chaoten ist jede Abmahnung dieses Verhaltens (vorsätzliche Beschädigung des Gebäudes) vonnöten.
    Sollte er dieses nicht ändern, würde er die fristlose, hilfsweise die ordentliche, Kündigung des Mietverhältnisses bekommen.

    Obelix:

    "... an den Fenstern eine Temperaturdifferenz (verglichen mit der Raumtemperatur) von 5° messen lässt."
    Ich habe gestern im 1€-Shop Dicht-Schaumgummirollen gesehen. Damit kann ma recht wirksam Durchzug bekämpfen.

    "Z.B. stimmt m.E. etwas mit der Wohnflächenberechnung nicht (wenn man davon ausgeht, dass für die Berechnung die Wohnflächenverordnung zugrunde liegt"
    Dann miss mal aus: Abstände von Wand zu Wand, keine Türfüllungen und Heizkörpernischen, Höhen unter 2m hälftig, unter 1m garnicht. Dann sehen wir weiter.

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