bassinus: "Mietvertrag ab 1.1.2012 bis 30.06.2012."
Das bedeutet ja nicht, dass Du am 1.1. ein- und am 30.6. ausziehen MUSST. Kannst auch nach dem 1.1. ein- und bereits vor dem 30.6. ausziehen. Der 1.1. ist ein Sonn- und Feiertag, da fahren keine Möbelwagen. Und der 2. bzw. 5.1. machen prinzipiell keinen Unterschied.
"ich würde gern ab 05.01.2012 bereits einziehen,"
"bereits" - was heisst denn das? Hast doch ab 1.1. gemietet...?!
"§ 20 ZUSÄTZLICHE VEREINBARUNGEN
Der Vermieter hat die Wohnheime nach dem Kostendeckungsprinzip (kostendeckende Mieten) zu bewirtschaften.Dies bedeutet,dass die Verwaltungskosten auf ein minimum zu beschränken sind. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand soll daher nicht von der Allgemeinheit getragen werden, sondern von den Verursachern. Aus diesem Grund vereinbaren die Parteien folgende pauschale Gebühren:
verschiedene, unter anderem: 10,00€ Gebühr für einen Sondertermin für den Ein- oder Auszug."
Trifft hier m.E. nicht zu, da ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand nicht zu erkennen ist. Vielleicht meinen die aussergewöhnliche Übernahme- bzw. Übergabeprotokolle/Ortstermine? Übrigens, hier dürfte es sich m.E. eher weniger um Mietrecht handeln, sondern um allg. Vertragsrecht, wie dem auch sei.
"ich zahl ab 01.01.2012 für einen ganzen Monat Miete,"
Richtig.