... wie mein Vorredner schon schreibt...
Eine Verbesserung im Vergleich zum Zustand der Mietsache bei der Übernahme kann der VM nicht verlangen.
Beschädigungen sollten jedenfalls nicht vorhanden sein (Dübellöcher verschliessen etc. setze ich mal voraus). Besenrein müsste dann m.E. genügen.
Beiträge von Berny
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Bis zum Jahresende 2011 müssen Speicherdecken von Miethäuser nach der Energieeinsparverordnung isoliert werden. Wenn der VM nichts tut, kann ich Miete kürzen oder sogar kündigen ???
Nein. Du kannst den VM bspw. schriftlich nachweislich mit Bezug auf die Rechtsverordnung incl. dem Paragrafen auffordern, binnen einer angemessenen Frist seiner Verpflichtung nachzukommen. -
könnten sie mir irgend einen ratschlag geben??
Ja, nämlich dringend eine Beratung durch einen auf Erbrecht und Vertragsrecht spezialisierten Anwalt. -
Die Betriebskostenabrechnung, dazu gehört auch die Abrechnung über die Heizkosten, ist Ihnen bis spätestens 1 Jahr nach Beendigung der Abrechnungsperiode zuzustellen(eingegangen sein). Danach geht nichts mehr.
Aber: Darüberhinaus kann die Abrechnung noch korrigiert werden.
Dafür müssen aber zwingende Gründe, welche nicht dem Verschulden des Vermieters zugerechnet werden können, vorliegen.Wenn die Abrechnungsfirma die Abrechnung zu spät dem Vermieter zustellt, wäre das kein Grund diese Verspätung einfach als Grund für eine nachträgliche Korrektur anzuführen.
Der Vermieter hätte bei der Firma ausreichend Druck machen müssen, das die Abrechnung innerhalb der Frist bei ihm zur Weiterleitung an den Mieter eintrifft."Vorbehalten" kann er sich das; ob es damit rechtlicher wird ist äußerst fraglich.
Da darf ich mich hier uneingeschränkt anschliessen.
"Vorbehaltlich" könnte ich ja (fast) alles machen... Nee nee, soo einfach geht's nun wirklich nicht.
Ich kann nach dem Geschilderten keinen Grund erkennen, der eine Verspätung rechtfertigen könnte. -
Es geht darum, dass, wenn dem Vermieter klar ist, dass die Vorauszahlungen die tatsächlichen Betriebs-Kosten bei weitem nicht decken und er TROTZDEM eine zu geringe Vorauszahlung einzieht und diese nicht erhöht er keinen Anspruch auf eine Nachzahlung hat.
Das war und ist auch weiterhin falsch.
Du solltest, anstatt hier herumzuhampeln, Deine BK-Abrechnung überprüfen.
Die (nicht gemachten) Abrechnungen bis incl. 2009 sind überhaupt kein Thema. -
Ich meinte Besichtigungen mit eventuellen Nachmietern.
Da würde ich den VM "kommen" lassen... - also mal abwarten. -
Nun weiß ich warum hier so wenig User im Forum unterwegs sind. Wenn man sich direkt beleidigen lassen muss, finde ich so etwas sehr schade. Ich bin raus aus dem Board hier! Und Tschüß
.... und tschö....:p -
WoFlV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Messen Sie nach der Wohnflächenverordnung. Dazu braucht man als nornla gebildeter Mensch nicht auch noch einen Gutachter. Auf diesen Kosten bleiben Sie sitzen.
Hi,
aufgrund eines Versehens von Angela hast Du im falschen Thread geprostet. Hier geht's weiter: https://forum.mietrecht.de/thread/2507-we…hlen/#post12514 -
Ich hoffe das ich mit euch zusammen eine Lösung finde.
Gegen "John Wayne" kommste nicht an...
Lies' nach, was Du unterschrieben hast!
Der Anwalt des VM wird argumentieren: "Selbstverständlich hat der Kläger keinerlei physischen oder psychischen Zwang auf den Beklagten ausgeübt. Die Unterzeichnung des MV fand beweisbar in einer sehr angenehmen Atmosphäre statt." -
Dritt- und zweitunterste Zeilen von der grossen Addition...

Angela:
"Du meinst die Posten Wasser/ Kanal und Warmwasser ?! Das sind die Kosten der anliegenden Seiten"Das mag verstehen wer will... Was sind "anliegende Seiten"...?
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Danke für deine ausfuhrliche Beschreibung und Hilfe.

Ich weiß leider nut nicht, welchen Wasserverbrauch auf Seite 1 du meinst ?! Eine weiter Abrechnung gibt es nicht.
Dritt- und zweitunterste Zeilen von der grossen Addition...
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Was zu beweisen wäre. Der Schriftliche Vertrag ist beweisbar, der "mündliche" leider nicht.
Wenn ein Vermieter einen Mieter vor Unterzeichnung eines Mietvertrages die Wohnung überläßt, ist damit automatisch kein mündlicher Vertrag zustandegekommen.
Tja, nun bringe das mal unter einen Hut...
Und was lehrt uns das, Herr Schamane? -
Nobody:
"Der Schlüssel bleibt natürlich bis zum letzten Tag bei mir."
Du deutetest an, dass Du nicht sicher bist, ob nicht ein/e Unbefugte/r in der Wohnung war. Noch nicht auf die Idee gekommen, den Schliesszylinder (temporär) auszuwechseln?"Das wird ausgeschöpft."
Also Rückgabe der Mietsache am 31.01.2012 um 18:00."Weiß jemand wie lange im vorraus der Vermieter eine Wohnungsbesichtigung ankündigen muss? Oder hat er auch ohne mein Beisein die Befugnis die Wohnung besichtigen zu lassen?"
Andersrum, für Deinen Fall: Ich halte es für sinnvoll, mit dem VM eine Vorabbesichtigung zu machen, damit Du noch Zeit hast, evtl. Beanstandungen zu beseitigen. -
Kann ich sie auf ein entgegenkommen im Januar festnageln aufgrund ihrer Aussage und Bedingung an uns?
Nein, kannst Du nicht. Vertrag ist Vertrag. Sorry.
Bzgl. der Nachbarin, die geschnüffelt hatte: Ist der Schuppen mitgemietet? Falls ja, war das Hausfriedensbruch, ein Straftatbestand... -
Macht er das nur damit er noch schön "gesicherte" einnahmen hat? Es muss doch einen Weg geben diesen Vertrag als "nichtig" zu erklären.
Richtig: Beratung durch einen Fachanwalt.
Hier kannst Du nur persönliche Meinungen erwarten.
Dass Du mit dieser ungewöhnlichen Art von Vertragsanbahnung bzw. -beginn einen Fehler gemacht hast, dürfte Dir wohl klar sein. Sowas habe ich als Mieter und Vermieter bisher noch nicht kennengelernt. -
Und der Vertrag wurde Unterschrieben, weil ich keine andere Wahl gehabt hätte.
Klar, wenn John Wayne mit der Winchester hinter einem steht...:p -
Ich hoffe ich habe meinen Text hier richtig platziert.
Überhaupt nicht.
Dein Posting von 21:35 wurde beantwortet.
Doppelpostings sind total kontraproduktiv.
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Vertrag von bestimmter Dauer (Zeitmietvertrag nach § 575 BGB): Das Mietverhältnis beginnt frühstens am 01.XX.20XX und endet am 31.XX.20XX
Mit XX brauchste hier erst garnicht weiterzuposten.
Hast Du den MV unterschrieben? Datum der Unterschrift korrekt? -
Angela:
"Wenn ich es jetzt Richtig verstanden habe. Rechnet man nur mit Gradtagen, wenn keine Zählerstände vorhanden sind. Was sich hier eindeutig zu meinem Nachteil auswirkt"
Ja, leider richtig."Entschuldige ich meinte auf Seite 2, die Verteilung der Gesamtkost.
Da steht vom 01.01 - 31.12"
Richtig, denn das ist der gesamte=ständige Abrechnungszeitraum dieses Hauses, worauf Deine Wohnung dann eben anteilig berechnet wurde.
Interessant ist, dass die Warmwasserbereitungskosten bei dieser Immobilie - auch auf S. 2 - allein 40,6% der Gesamtheizkosten ausmachen, welches doch recht ungewöhnlich ist. "Normal" sind eher 25%. Das bedeutet, dass entweder in dem Jahr das Wetter insgesamt (zu) warm war oder dass das Gebäude sehr gut isoliert ist oder viele Bewohner tagsüber ausserhalb sind und die Heizkörper drosseln. Sonst wäre die Diskrepanz zw. den beiden Abrechnungen sicherlich deutlich geringer gewesen.
Noch was zu Blättern 1: Wieso die Wasserverbräuche von dem Versorger unterschiedlich sind, erschliesst sich mir noch nicht. Gibbet da eine Abrechnung/Aufstellung?
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