Beiträge von Berny

    Flip_flop:

    "Wie gesagt Haftpflicht wäre für mich und den Vermieter die einfachste Lösung gewesen"
    Nein, sondern eine ordnungsgemässe protokollierte Rückgabe der Mietsache.

    "aber sagen wir mal ..."
    dass Du Dich an Deine Privathaftpflichversicherung wenden solltest, und je nach Auskunft dann e.F. an einen Rechtsanwalt.
    Noch was: Kurz, knackig, aussagekräftig. Kein Schwein hat Lust, (Seifen)romane zu lesen.:o

    Tommily:

    "Danke für den Hinweis mit der Betriebskostenverordnung."
    Sind denn im Mietvertrag die Kosten gem. §2 BetrkVO als auf die Mieter umlegbar ausgewiesen?

    "§ 2 Aufstellung der Betriebskosten
    Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
    10. die Kosten der Gartenpflege,
    hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand ...
    - Könnte der Vermieter diesen Punkt der Betriebskostenverordnung für sich zu Nutze machen?"
    M.E. ja, jedoch nicht
    Grundsteuer 530,69 €
    Beleuchtung 26,07 €.

    BonbonFee:

    "Huhu"
    Ja, wirklich huhu, wenn ich Deinen nachfolgender "Erguss" lese:

    "ich wollte mal doof fragen muss ich das neue Waschbecken auch da an die Wand bringen wenn wir mal ausziehen oder reicht das , wenn ich es schon kaufe und quasi zur Wohnungsabnahme übergeben würde?"
    Natürlich reicht Letzteres. Der Vermieter suchte schon immer eine Erstzfutterkrippe für seinen Esel.:D

    mvc:

    "datum protokoll: 28.01.2011"
    Also auch Rückgabe der Mietsache an den VM.
    Der VM konnte versteckte(!) nicht sogleich erkennbare Mängel bis zum 27.07.11 reklamieren.

    "schreiben und fotos bekommen vom vermieter 29.12.11"
    Das ist aber schööön. Wen interessiert's noch? Niemanden.:D

    nanchen883:

    "Er hat keinen Grund um die Kaution einzubehalten."
    Doch, und zwar bis zu einem Jahr nach Beendigung des Betriebskostenabrechnungszeitraums. Das könnte also noch bis zum 31.12.2012 dauern.

    "Die RA Kosten von seiner Frau ( die im übrigen ja soo ne tolle RAin ist ;) ) werde ich nicht ünbernehmen.
    Denn sie hat Schreiben rausgeschickt nachdem das alles mit ihrem Mann schon lange geklärt war.
    Deshalb hat auch ihr Mann gesagt das wir die Kosten nicht tragen müßen. Und jetzt will SIE ..nicht er...die ganze Kaution einbehalten."
    Diese Soap interessiert hier nicht.

    Was kann ich tun ??? Zum anwalt gehen ?


    Natürlich kannste das, mache aber besser nur einen Spaziergang, sonst kämen die Anwaltskosten auch noch auf Dich zu, denn die Angelegenheit wirste auch noch verlieren.
    Hast anscheinend aus der Tatsache, dass Du noch einen gegnerischen Anwalt zu bezahlen hast, nichts gelernt.

    Hallo keVen,

    vergangenes Jahr bekam ich noch Waschbecken beim Prak***** für 12€89, und Silikon kostet(e) proTube knapp 2€.
    Arbeitszeit für WaBeAustausch 1h, für Fensterfuge 0,5h.

    "WIr haben im WOhnzimmer eine Ecke über dem Fenster ..."
    Hier solltest Du mit dem Vermieter oder Bevollmächtigten einen Ortstermin machen.
    Sollte das nicht klappen, mit DanClorix den Schimmel abwischen, trocknen lassen und mit Fungizidfarbe überstreichen.

    hallo muss ich eine NK Abrechnung vom 01.1.-31.3. 2010
    die ich jetzt bekommen habe jetzt noch akzeptieren kommt mir etwas spät vor habt ihr eine info


    Wann genau?

    zum einen hab ich noch nie von einem 14 tägigem widerspruchsrecht gehört,
    zum anderen ist es möglich dass die kündigung nicht rechtens ist?


    Ich auch nicht.
    Ist möglich, jedoch solltest Du Dich diesbzgl. von einem Fachanwalt beraten lassen, ebenso, was den widersinnigen Renovierungswunsch betrifft.
    Was ist denn mit der neuen 95m² Wohnung? Wäre die etwas für Euch?

    Hallo Tony,

    das hört sich ja garnicht gut an, und ich meine, dass das Problem nie dauerhaft zu lösen sein wird.
    Ihr könnt heute bzw. morgen noch fristgerecht zum 31.03.2012 kündigen. Der VM müsste die von allen Mietern unterschriebene Kündigung bis 04.01., tagsüber (ist besser) erhalten haben.

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