Beiträge von Berny

    Hallo, Berny,
    das stimmt so nicht. Siehe:
    [I]§ 7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
    Soll heißen, wenn das Gebäude die Wärmeschutzverordnung...erfüllt, kann der Vermieter frei wählen, ob er 50/50, 60/40 oder 70/30 abrechnet. Nur bei "Nichterfüllung ist 79/30 vorgeschrieben.


    Das weiss ich alles. Fällt denn dieses Gebäude unter diesen erlauchten "Kunden"kreis?

    Hallo goofy79,

    es sind die beheizbaren Flächen zu berücksichtigen. Ob dies die Bruttoflächen ohne Berücksichtigung der Dachschrägen sind oder die reduzierten, wäre noch zu klären. Werde mich da mal im Vermieterforum schlau machen.
    Die Aufteilung nach 60/40 ist rechtswidrig, siehe § 7 HKVO. Korrekt wäre 70/30.
    Techem trifft hier keine Schuld, sondern die Hausverwaltung, denn diese müsste Techem beauftragen, den seit 1.1.09 vorgeschriebenen Schlüssel zu verwenden.

    Schmudoas:

    "Die Kamera ist mir nicht aufgefallen und später dachte ich, dass diese Kamera nur auf die untere Wohnungstür gerichtet ist. Das war ein Irrtum sie dreht sich und beobachtet somit meine Wohnungstür."
    Hier wäre - und das ist m.E. nicht unbedingt Mietrecht - zu prüfen, ob das rechtlich zulässig ist.

    "Also, muss ich nur eine so kleine Kamera verstecken die man bei einer Wohnungsbesichtigung nicht gleich sieht oder sie so verstecken das sie nicht auffällt ?"
    Du "musst" garnicht. Jedoch solltest Du mal folgenden Artikel lesen: Plenk ? Wikipedia

    "Na ja, manchmal gehen eine solche Kamera ja auch mal kaputt ;-)"
    In der Tat. Und wenn sich vorher jemand schon mal darüber mokiert hat, besteht sogleich ein Verdacht.

    "Stimmt ich habe den Hausflur nicht mit gemietet (muss ich den dann überhaupt sauber machen ? - scherz)"
    Kein Scherz, sondern siehe Mietvertrag und Hausordnung.

    "es ist Gemeinschaftseigentum und auch der Wohnungseigentümer unter mir hat den Flur ja nicht komplett mit gekauft. Mein Vermieter findet die 5 Hausordnungen auch nicht ok und der ist auch Eigentümer."
    ... und somit Dein einziger und auch kompetenter Anbrechpartner.

    "Ich werde Sie weiterhin abnehmen und hoffe ich komme dafür nicht ins Gefängnis"
    Könnte evtl. als Diebstahl gewertet werden...

    Hallo Jessi,
    Schimmel ist the never ending story und wird es auch bleiben.
    Gibste bei Google das Wort ein, wirst Du Lesestoff bis Ostern haben.

    "links unten an der Balkontür (die nicht mal richtig schließt "
    Ich würde da Dichtungen 'reinkleben. Gibt's im 1€-Shop günstig.

    "Schimmel auftaucht, ..."
    Wenn warme Luft auf kalte (bspw.) Wände trifft, kondensiert Feuchtigkeit aus und schlägt dort nieder.
    Da passiert sogar im Sommer, wenn bei geöffneter Kellertür von draussen warme Luft an die kalten Kellerwände kommt - nur mal so als Beispiel, dass das Thema sehr vielschichtig ist.
    Feuchtigkeit, die durch die Wand dringt, ist natürlich auch eine hervorragende Kältebrücke.
    Du solltest mehrmals täglich kräftig lüften und dann die Fenster schliessen. Nicht etwas eines ständig gekippt lassen.
    Wenn der Hausverwalter sich nicht meldet, wende Dich schriftlich nachweislich an Deinen Vermieter unter Hinweis aud § 535 BGB.

    Schmudoas:

    "hängt an fast jeder Wand eine Hausordnung. Jeweils 2 Din A3 Seiten. Ich habe mir erlaubt eine im Treppenaufgang zu entfernen, da ich 4 Hausordnungen immer noch für übertrieben halte."
    Was Du wie hältst, ist uninteressant. Du hast das Treppenhaus nicht mitgemietet und dort nichts anzubringen bzw. zu entfernen.

    "im Aufgang zum 2og steht noch eine Kamera (oder eine Attrappe), diese schwenkt ab und zu von rechts nach links und würde somit nicht die untere Haustür überwachen, sondern auch meine Wohnungstür."
    Wenn dies bereits bei Mietbeginn der Fall und Dir bekannt war, halte ich das für akzeptabel.

    "Darf jeder den Hausflur überwachen so wie er lustig ist und Hausordnungen aufhängen wo er möchte ?"
    Wer ist "jeder"?

    Hallo filly,

    wenn das Dach undicht ist, kann die Feuchtigkeit durch Drainage "überall" hinkommen.
    Hier hilft nur gründlichste Suche, am besten von mehreren Leuten (=Ideen).
    Lüften ist natürlich wichtig, aber besser mal 5-10 Minuten alle Fenster und Türen auf, als längere Zeit ein Fenster kippen.
    Google-Schimmel gibt Dir Lesestoff bis Ostern...:eek:

    bauni:

    "...Empfehlung die meine Geschwister und ich wohl auch angehen werden..
    ...so gibt es einen reinen Mietvertrag für die Wohnung.
    Dazu konnte man einen Vertrag abschliessen, in der gewisse
    Dienstleistungen der Einrichtung wie 1 x in der Woche Raumreinigung, Teilnehmen am Essen, Notruf usw. eingeschlossen sind.
    Es ist halt eben schon aussergewöhnlich, wenn es in 2009 einen Inhaber und Pachtrelevante Veränderung gegeben hat, und auf einmal solch eine erhebliche Mehrkostenbelastung auftaucht.."
    Ein Wechsel des Vermieters bedingst in keinster Weise eine Änderung des bestehenden Mietvertrags.
    Tipp: Ich würde einen RA aus einer Sozietät nehmen, welcher als Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht hat. Mit allg. Vertragsrecht wird er sich natürlich dann auch auskennen.
    PS: Was den von Dir nicht näher erläuterten Zeitraum betrifft: BK-Abrechnungen umfassen i.d.R. einen Zeitraum von 12 Monaten, NIEMALS einen längeren.

    Wenn du ohne Kündigungsfrist ausgezogen bist, hätte er auch verlangen können, dass du für 3 Monate (bis zum Ende der Mietzeit) die komplette Miete bezahlst. Du hast also 350,- Euro gespart, freu dich..


    Er soll sich mal nicht zu früh freuen... Vielleicht wacht der Vermieter noch rechtzeitig auf...:D

    Hallo bauni,

    ich hatte versucht, auf Deine Frage aus mietrechlicher Hinsicht einzugehen, aber dann doch lieber darauf verzichtet, da dieser Fall aussergewöhnlich ist, eben auch durch die Tatsache, dass hier auch wohl das betreute Wohnen zu berücksichtigen ist.
    Allein deshalb schon empfehle ich eine anwaltliche Beratung.
    Ich möchte auch zu bedenken geben, dass die Betriebskostenabrechnung genau verglichen werden sollte, ob alle darin aufgeführten Positionen auch auf die Mieterin umgelegt werden dürfen.

    Wenn ich schon höre: "...wurde das AWO-Objekt an eine Immobilienfirma verkauft, und von dort die Räumlichkeiten wieder gepachtet..." sträuben sich bei mir sämtliche Haare..., denn: welche (Immobilien-)Firma arbeitet für umsonst oder hat den Geldesel erfunden? Von "tollen" Finanzierungen hört man ja tagtäglich... ist nur so eine Überlegung.
    Also, auch in Anbetracht der vorhandenen baulichen Mängel, halte ich die Beratung durch einen versierten Anwalt für dringend geboten.

    Mieter_:

    "Jedoch meinte er jetzt zu uns, dass unsere Katzen (Freigänger) durch das Springen auf die Fensterbänke die Hauswand verdreckt haben und der Zustand wieder so sein soll, wie zum Einzug."
    Halte ich für korrekt.

    "Müssen wir diese Kosten übernehmen?"
    Wie Ihr das i.O. bringt, ist Eure Angelegenheit.

    "Ich muss dazu sagen, das wir diesen Herbst erst den Zugang zu unserer Wohnungstür gepflastert bekommen haben. Vorher war lediglich Matsch vor der Tür,
    Wir haben mehrere solcher Mängel (keine Klingel, keinen Briefkasten, keine Außenlampe) über die Jahre ertragen"
    Sorry, eigene Schuld. Aber Sentimentalitäten kannste "klemmen"...

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