Schmudoas:
"Die Kamera ist mir nicht aufgefallen und später dachte ich, dass diese Kamera nur auf die untere Wohnungstür gerichtet ist. Das war ein Irrtum sie dreht sich und beobachtet somit meine Wohnungstür."
Hier wäre - und das ist m.E. nicht unbedingt Mietrecht - zu prüfen, ob das rechtlich zulässig ist.
"Also, muss ich nur eine so kleine Kamera verstecken die man bei einer Wohnungsbesichtigung nicht gleich sieht oder sie so verstecken das sie nicht auffällt ?"
Du "musst" garnicht. Jedoch solltest Du mal folgenden Artikel lesen: Plenk ? Wikipedia
"Na ja, manchmal gehen eine solche Kamera ja auch mal kaputt ;-)"
In der Tat. Und wenn sich vorher jemand schon mal darüber mokiert hat, besteht sogleich ein Verdacht.
"Stimmt ich habe den Hausflur nicht mit gemietet (muss ich den dann überhaupt sauber machen ? - scherz)"
Kein Scherz, sondern siehe Mietvertrag und Hausordnung.
"es ist Gemeinschaftseigentum und auch der Wohnungseigentümer unter mir hat den Flur ja nicht komplett mit gekauft. Mein Vermieter findet die 5 Hausordnungen auch nicht ok und der ist auch Eigentümer."
... und somit Dein einziger und auch kompetenter Anbrechpartner.
"Ich werde Sie weiterhin abnehmen und hoffe ich komme dafür nicht ins Gefängnis"
Könnte evtl. als Diebstahl gewertet werden...